Elke Ferner (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Elke Ferner
Jahrgang
1958
Berufliche Qualifikation
Programmiererin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Saarbrücken
Landeslistenplatz
2, Saarland
weitere Profile
(...) Dennoch bleiben natürlich grundsätzliche Bedenken gegen den Aufbau einer entsprechenden Sperrinfrastruktur bestehen, die – bei entsprechenden Mehrheitsverhältnissen im Deutschen Bundestag – auch zu anderen Zwecken als der Sperrung kinderpornografischer Inhalte genutzt werden könnte. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Elke Ferner
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Frage zum Thema Umwelt
04.02.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Ferner,

an wenn werden die Abwassergebühren im Stadtteil Saarbrücken bezahlt an Stadtwerke Saarbrücken ?, Energie SaarLorLux ?, ZKE oder doch and EVS ?

Jedensfall ist es einfalches Signal von der EVS die Gebühren aus Gründe Müllvermeidung zu erhöhen.
Mann musst kompeltt umsteheln, das Gebührenmodel, das die vermeidung, des Müll am sinvollste und günstigisten ist.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Elke Ferner
1Empfehlung
08.02.2008
Elke Ferner
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. In Saarbrücken ist alleinig die ZKE zuständig. Unter www.zke-sb.de können Sie sich umfassend über das Angebot informieren und auch Ihre Kritik und Anregungen einbringen. Warum die Stadt Saarbrücken das bestehende Gebührenmodell gewählt hat, können Sie der Pressemitteilung der Stadt Saarbrücken entnehmen: www2.saarbruecken.de

Mit freundlichen Grüßen

Elke Ferner
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
06.05.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Ferner,

ich bin gerade 16 Jahre geworden und habe eine Frage zu meinem neuen Personalausweis.
Warum heißt der Ausweis nicht Personenausweis ?
Warum Personalausweis ? Wessen Personal ?
Was ist das für ein kleiner roter Punkt unten in der Mitte von meinem Bild ? Warum hat der große "grüne" Bundesadler auf meinem Ausweis je 7 Federn, aber der kleine holografische Adler über meinem Bild je nur 6 ? Ich dachte immer es gibt nur ein Staatswappen, bzw. Bundesadler (?)
Warum steht unter Staatsangehörigkeit das adjektiv "deutsch" ?
Warum nicht Bundesrepublik Deutschland ? Eine Freundin aus Österreich hat ja auch in ihrem Ausweis stehen Staatsangehörigkeit: Österreich und nicht österreichersich.

Ich freue mich sehr auf Ihre Antwort.

Viele Grüße
Antwort von Elke Ferner
bisher keineEmpfehlungen
17.09.2009
Elke Ferner
Sehr geehrter Herr ,

Frage 1
Warum heißt der Ausweis nicht Personenausweis? Warum Personalausweis? Wessen Personal?

Dieser Begriff bezeichnet nicht, wie manchmal kritisiert, einen Ausweis für "Personal". Er vermittelt vielmehr, dass mit diesem Dokument die PERSONALIEN des jeweiligen Besitzers, also seine Identität festgestellt werden kann. Insofern ist das Wort "Personalausweis" zu einem festen Begriff in Deutschland und in den entsprechenden Regelungen geworden. Auch das im Jahr 2010 in Kraft tretende Personalausweisgesetz sieht keine Veränderung der Bezeichnung vor.

Frage 2
Was ist das für ein kleiner roter Punkt unten in der Mitte von meinem Bild?

Bei dem roten Punkt handelt es sich um ein Sicherheitsmerkmal des Personalausweises. Dahinter verbirgt sich eine maschinell prüfbare Struktur, die bei der Sichtkontrolle auch eine maschinelle Echtheitsprüfung des Dokuments ermöglicht. Diese Struktur beinhaltet keine personen- oder dokumentenbezogenen Daten. Nähere Informationen zu den Sicherheitsmerkmalen gibt es auf der Website der Bundesdruckerei unter
bundesdruckerei.de ass_sichmPersausw.htlm

Frage 3
Warum hat der große "grüne" Bundeadler auf meinem Ausweis je 7 Federn, aber der kleine holografische Adler über meinem Bild je nur 6? Ich dachte immer es gibt nur ein Staatswappen, bzw. Bundesadler (?)

Die heraldische Gestaltung des Bundeswappen und des Bundesadlers ist in der Bekanntmachung des Bundespräsidenten betreffend das Bundeswappen und den Bundesadler vom 20. Januar 1950 (BGB1. S. 26) festgelegt. Danach gibt es zwei Grundtypen des Bundesadlers:
  • den Adler im Wappen mit geschlossenem Gefieder und
  • den Adler ohne Umrahmung, der sich vom Adler im Bundeswappen durch das nach außen gerichtete Gefieder unterscheidet.

Ausdrücklich hat die oben erwähnte Bekanntmachung vom 20. Januar 1950 die künstlerische Ausgestaltung des Adlers für jeden besonderen Zweck vorbehalten. Damit sollte sichergestellt werden, dass im Einzelfall die künstlerische Freiheit der Ausgestaltung des Bundesadlers nicht eingeengt wird. Dieser Grundsatz galt bereits in der Weimarer Republik. So ist zwischen den Fällen, in denen der Bundesadler in Form von Stempel und Siegeln behördlichen Äußerungen oder Erklärungen urkundlichen Wert gibt, und den Fällen, in denen er mehr eine dekorative Aufgabe erfüllt, zu unterscheiden. Deshalb finden Sie den Adler dort, wo er mehr eine dekorative Aufgabe zu erfüllen hat, auch unterschiedlich gestaltet. Der Bundesadler im Hologramm ist aus der Weimarer Zeit. Er wurde als Muster für Zierschmuck mit sechs Schwingen (Gefieder) von Siegmund von Weech, München, entworfen. Sie finden ihn auch im kleinen Bundessiegel. Dagegen zeigt der Personalausweis als Hauptmotiv den Bundesadler mit sieben Schwingen (Gefieder). Dieser Adler ziert auch das große Bundessiegel. Der Entwurf stammt ebenfalls von Siegmund von Weech.

Frage 4
Warum steht unter Staatsangehörigkeit das Adjektiv "deutsch"? Warum nicht Bundesrepublik Deutschland? Eine Freundin aus Österreich hat ja auch in ihrem Ausweis stehen Staatsangehörigkeit: Österreich und nicht österreichisch?

Generell wird die Staatsangehörigkeit in Reisepässen und Personalausweisen zutreffend mit dem einschlägigen und grammatikalisch richtigen Adjektiv "deutsch" beschrieben. Der Name des Staates wird im amtlichen Sprachgebrauch mit Bundesrepublik Deutschland (Vollform), Deutschland (Kurzform) bezeichnet (siehe auch Verzeichnis der Staatennamen für den amtlichen Gebrauch in der Bundesrepublik Deutschland, Grundgesetz Art. 20).
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Frage zum Thema Finanzen
19.05.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Ferner,

derzeit können wir über das Geschehen in Berlin nur den Kopf schütteln. Die Politik sollte bemüht sein Schaden von den Bürgern abzuwenden. Das Gegenteil ist der Fall.
Obwohl wir uns alle politischen Sendungen im Fernsehen ansehen und auch überregionale Zeitungen lesen, sind Sie so gut wie nie zu sehen und auch Beitrage Ihrerseits sind nicht zu lesen. Deshalb kennen wir auch Ihre Ansicht zu pol. Fragen nicht.

Deshalb unsere Fragen zu Ihrer Einstellung:

Wie stehen Sie zur Wiedereinführung der Pendlerpauschale? Können Sie uns die Logik der Politik erklären, warum im Steuerrecht der Selbständige alle Kosten, die zur Erzielung eines steuerpflichtigen Einkommens entstehen, steuerrechtlich geltend machen können; der unselbstständig Tätige kann seine Aufwendungen zur Erzielung eines steuerpflichtigen Einkommens nicht in vollem Umfange geltend machen, auch bei Wiedereinführung der Pendlerpauschale. Des weitern möchten wir Ihre Auffassung zur wiederholten Diätenerhöhung kennen lernen. Wie glaubwürdig sind die Politiker, die den Bürger alles abverlangen, sich selbst aber in u. E. unangemessener Weise aus Steuermitteln bedienen.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Elke Ferner
1Empfehlung
04.07.2008
Elke Ferner
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 19.05.2008 zum Thema Pendlerpauschale. Auch ich stehe einer Neuregelung der Pendlerpauschale sehr kritisch gegenüber und teile viele Ihrer Bedenken. Jedoch spreche ich mich nicht gegen sondern für eine angemessene und sozial ausgewogene Pendlerpauschale aus.

Die große Koalition hat sich im Rahmen eines umfassenden Gesamtkonzeptes zur Haushaltskonsolidierung zu einer Einschränkung der Pendlerpauschale entschlossen. Die Neuregelung wurde bei den Gesetzesberatungen intensiv diskutiert. Die Finanzpolitiker der SPD-Bundestagsfraktion haben sich dabei für eine Fortgeltung der Pendlerpauschale ab dem ersten Entfernungskilometer mit einem abgesenkten Pauschbetrag ausgesprochen. Diese Alternative war jedoch innerhalb der Koalition nicht konsensfähig. Die Neuregelung sieht nunmehr vor, dass Fernpendler im Wege einer Härtefallregelung einen Pauschbetrag von 30 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer wie Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich geltend machen können.

Bundesregierung und Koalitionsfraktionen haben vereinbart, dass sie an der beschlossenen Neuregelung bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über deren Verfassungsmäßigkeit festhalten werden. Es ist zu erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht bei seiner Entscheidung die verfassungs-rechtlichen Maßstäbe für die steuerliche Berücksichtigung von Fahrtkosten darlegen wird. Aus dieser Entscheidung muss die Politik die erforderlichen Schlüsse ziehen und sie bei einer gegebenenfalls erforderlichen Anpassung der Pendlerpauschale berücksichtigen. Die SPD-Bundestagsfraktion ist dabei für alle Optionen einschließlich der Gewährung einer Pendlerpauschale ab dem ersten Entfernungskilometer offen. Die Neuregelung muss aber unter Finanzierungsgesichtspunkten tragfähig sein. Denn ohne Rücksicht auf die Finanzierungsbedingungen kann eine Rückkehr zur alten Pendlerpauschale nicht seriös gefordert werden.

Die Diskussion um eine abschließende Lösung ist noch nicht beendet. Für eine gegebenenfalls erforderliche Neuregelung gilt also, dass sie ausgewogen, verfassungsgemäß und finanzierbar sein soll.

Zum Thema Abgeordnetenentschädigung möchte ich Sie gerne auf mein umfangreiches Schreiben auf meiner Homepage verweisen, das Sie unter www.elke-ferner.de einsehen können.

Mit freundlichen Grüßen

Elke Ferner
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
13.08.2008
Von:
G.

Im Jahr 2003 hat Deutschland die UN-Konvention gegen Korruption unterzeicnet. Auch die Antikorruptionskonvention des Europarates hat Deutschland unterzeichnet. - Beide Konventionen hat Deutschland nicht ratifiziert. Es ist überraschend, dass Deutschland nicht kann, was die USA, Frankreich, Großbritannien und sogar China und Russland können.

Der Ratifikation in Deutschland steht die im internationalen Vergleich lasche Regelung zur Abgeordnetenbestechung im Weg (§ 108 e StGB). Warum hat der Bundestag nach diesen Jahren nicht endlich die Bestechung von Abgeordneten nach internationalen Standards geregelt? Was tun Sie als Abgeordnete, die für die Gesetzgebung zuständig ist, dafür, dass die gesetzliche Regelung verschärft und auf internationale Standards gehoben wird?
Antwort von Elke Ferner
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25.08.2008
Elke Ferner
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de. Zur Umsetzung internationaler Rechtsinstrumente zur Verhütung und Bekämpfung von Korruptionsstraftaten - unter anderem auch des VN-Übereinkommens gegen Korruption- liegt dem Deutschen Bundestag ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beratung vor. Zur vollständigen Umsetzung der Vorgaben müssen allerdings auch die Regelungen zur Abgeordnetenbestechung geändert werden. Die entsprechenden Änderungen sind in dem Entwurf der Bundesregierung nicht enthalten, weil sich die gesetzgeberische Aktivität zum Tatbestand der Abgeordnetenbestechung aus der Mitte des Parlaments entfalten soll.

Für die SPD-Bundestagsfraktion steht die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung außer Zweifel. Wir wollen den Tatbestand der Abgeordnetenbestechung sowohl zur Umsetzung der internationalen Vorgaben als auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) ausdehnen.

Nach dem geltenden Recht sind die Bestechlichkeit und Bestechung von Volksvertretern nur in den Formen des Stimmenkaufs und -verkaufs bei Abstimmungen als Abgeordnetenbestechung nach § 108e Strafgesetzbuch (StGB) und der Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem geschäftlichen Verkehr nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung strafbar. Die auf der Ebene des Europarats und der Vereinten Nationen entstanden Konventionen (Strafrechtsübereinkommen des Europarats über Korruption vom 27.1.1999 und das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption vom 31.10.2003) enthalten Vorgaben zu einer weiteren Erfassung von Korruptionstaten von und gegenüber Abgeordneten und führen daher zu einem Umsetzungsbedarf im deutschen Strafrecht.

Umsetzungsbedarf besteht außerdem aufgrund der BGH-Rechtsprechung (Wuppertaler Korruptionsskandal und Kölner Müllskandal), da bei Korruptionshandlungen von und gegenüber kommunalen Mandatsträgern eine erhebliche Lücke besteht. Der BGH entschied im sog. "Wuppertaler Korruptionsskandal", dass kommunale Mandatsträger keine Amtsträger i.S.v. § 11 Abs.1 Nr.2 StGB sind, soweit sie nicht mit konkreten Verwaltungsaufgaben betraut sind.

In der letzten Wahlperiode hatte die rot–grüne Koalition bereits einen ersten Anlauf unternommen, das bislang straflose Annehmen, Sichversprechenlassen oder Fordern von Vorteilen für Mandatshandlungen unter Strafe zu stellen. Durch die vorgezogene Neuwahl kam es jedoch nicht zum Abschluss. Die Fortsetzung der Beratungen mit einer auf diesem Gebiet zögerlichen CDU/CSU gestalten sich jedoch sehr schwierig. Bislang konnten wir leider noch keine Einigung mit der Union erzielen, werden aber weiterhin darauf hin arbeiten.

Mit freundlichen Grüßen

Elke Ferner
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
16.08.2008
Von:

Da ich mich noch an einige Samstag-Nachmittag-Diskussionen im "Glühwurm" erinnern kann, und ich die darin von Dir vertretenen Positionen zumindest verstehen, wenn auch nicht immer teilen konnte, würde es mich interessieren, ob Du einer Koalition der SPD mit der Linkspartei nach den nächsten Wahlen im Saarland und im Bund aufgeschlossen gegenüber stehst.

Gruß
Jahrgang 1950
Antwort von Elke Ferner
1Empfehlung
11.09.2008
Elke Ferner
Lieber ,

zunächst einmal kämpft die SPD für Mehrheiten, um ihre eigenen Positionen umsetzen zu können. Nach der Landtags- bzw. Bundestagswahl wird die SPD abhängig vom Wahlergebnis und der Wahlaussagen anderer Parteien entscheiden, mit welcher Partei ein Maximum sozialdemokratischer Forderungen umgesetzt werden kann. Auf Bundesebene scheint mir dabei nach derzeitiger Positionierung der "Links"partei, insbesondere in Fragen der EU-Politik aber auch wegen der unfinanzierbaren und damit populistischen Forderungen, die sie im Bundestag erheben, eine mögliche Koalition in weiter Ferne zu liegen. Auf Länderebene gilt das, was unser Landesvorsitzende Heiko Maas gesagt hat: sollte eine Regierungsmöglichkeit der SPD mit Unterstützung der "Linkspartei" möglich sein, wird man sicherlich dahingehend Gespräche führen - alle anderen Optionen sind unrealistisch und damit überflüssig.

Mit freundlichen Grüßen

Elke Ferner
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