Elke Ferner (SPD)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Elke Ferner
© spdfraktion.de
Geburtstag
05.05.1958
Berufliche Qualifikation
Programmiererin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Saarbrücken
Wahlkreis
Saarbrücken
Ergebnis
30,4%
Landeslistenplatz
1, Saarland
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(...) Zu 2. und 3.: Ich habe Verständnis für Ihre kritische Haltung gegenüber der Einführung einer elektronischen Gesundsheitskarte. Trotzdem halte ich die Einführung für sinnvoll. (...)
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Frage zum Thema Unterirdische Speicherung von CO2
13.01.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Ferner,

auch wenn sie schon einige Monate her ist, bezieht sich meine Frage auf die Abstimmung bezüglich der unterirdischen Speicherung von CO2.

Hierbei interessieren mich die Gründe, die Sie dazu bewogen haben, sich gegen eine unterirdische Speicherung von CO2 auszusprechen.

Über ein kleines Statement ihrerseits würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Elke Ferner
bisher keineEmpfehlungen
25.01.2012
Elke Ferner
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de.

Ich habe aus mehreren Gründen, die ich ihnen gerne im Folgenden erläutere gegen den Gesetzesentwurf der schwarz-gelben Koalition zur unterirdischen Speicherung von CO2 gestimmt.

Die Bundesrepublik Deutschland ist dazu angehalten, die EU-Richtlinie zur CCS-Technologie (Carbon Capture and Storing) umzusetzen. Der Gesetzesentwurf der schwarz-gelben Koalition reflektiert jedoch in keiner Weise die große Verantwortung, die eine Entscheidung von solcher Tragweite für künftige Generationen begleiten muss. Er schafft einerseits aufgrund der Ausgestaltung der Länderklausel, welche den Ländern ermöglicht, CO2-Einlagerungen dauerhaft auszuschließen, eine neue Qualität der Rechtsunsicherheit. Andererseits greifen auch die Ausführungen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor den Folgen der CCS-Technik viel zu kurz: Weder enthält das Gesetz eine zufriedenstellende Haftungsregelung, noch wird die von den Betreibern zu erbringende Deckungsvorsorge nach sinnvollen Kriterien berechnet. In der Folge wird der Steuerzahler im Katastrophenfall auf den Kosten sitzen bleiben. Die SPD-Bundestagsfraktion hat dem Gesetz schon aus diesen Gründen die Zustimmung verweigert.

Wir stimmen mit vielen Argumenten überein, die im Vorfeld der Entscheidung an uns herangetragen wurden und die nur unterstreichen, wie wichtig eine sorgfältige gesetzgeberische Grundlage beim Thema CCS ist. Viele Bürgerinnen und Bürger stehen CCS kritisch gegenüber, weil sie wie wir in den erneuerbaren Energien die zukünftigen Energieträger sehen oder weil sie, ebenso wie wir, die mögliche Verunreinigung des Grundwassers und andere Gefahren für Mensch und Umwelt ausschließen wollen.

Unser Ziel ist es, mit einer Energiewende zu einer nachhaltigen Energieversorgung zu gelangen. Der Zubau von Kohlekraftwerken erscheint im Lichte der heutigen Rahmenbedingungen wie dem Emissionshandel und den Kosten nicht mehr realistisch. Im Bereich der CO2-Emissionen gilt daher für die SPD der Grundsatz: Vermeidung und Wiederverwertung vor Verpressung.

Die CCS-Technologie befindet sich noch im Entwicklungsstadium. Möglicherweise kann sie aber in der Zukunft im Bereich der Industrie einen Teil zur Erreichung unserer Ziele beitragen. Es bedarf einer weitaus differenzierteren Betrachtung, als sie bisher gerade von der schwarz-gelben Koalition angestellt wurde. Bis alle Probleme im Bereich CCS gelöst sind und Sicherheitsrisiken behoben wurden - und die Technologie damit zur Marktreife gebracht wurde - muss unser Ziel der Umstieg auf eine erneuerbare Energieversorgung sein. Als letzte Rückfalloption vor allem in der Industrie darf man CCS aber gerade vor dem Hintergrund unserer Verpflichtungen im Klimaschutz nicht völlig aus den Augen lassen. CCS könnte vor allem in der Stahl-, Chemie- oder Zementbranche einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten und sollte in diesen Bereichen erprobt werden.

Aus Sicht der SPD-Bundestagfraktion wäre es wünschenswert gewesen, zuerst ein Forschungsgesetz zu machen, das sehr enge Grenzen vorsieht und die Haftungsfragen eindeutig klärt, und sich dann zu fragen, ob CCS eine Option für die Bundesrepublik Deutschland ist. Die schwarz-gelbe Koalition hat jedoch ein Gesetz vorgelegt, das von Anfang an wenig Tragweite versprach, da abzusehen war, dass die Länder aussteigen werden. Diese Vermutung wurde durch die Abstimmung des Bundesrats bestätigt, der das umstrittene Gesetz im September schließlich durchfallen ließ. Die Positionen der Länder sind aufgrund unterschiedlicher Interessenlagen geradezu gegensätzlich. Nach zwei erfolglosen Verhandlungsrunden des einberufenen Vermittlungsausschusses hat es bisher keine sinnvollen Änderungsvorschläge gegeben. Zwischenzeitlich ist auch die Vattenfall AG abgesprungen und hat sich von der Demonstration der Technologie in Deutschland verabschiedet.

Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich weiterhin dafür ein, die EU-Richtlinie zur CCS-Technologie sinnvoll und mit Blick auf die Verantwortung gegenüber der zukünftigen Generation umzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Elke Ferner
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.04.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Ferner,

nach Informationen aus der Presse beabsichtigen CDU/CSU und SPD eine Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages mit dem Ziel, das Rederecht des einzelnen Abgeordneten stark einzuschränken und - sofern ich das richtig verstanden habe - von der Genehmigung der Fraktionen abhängig zu machen, um abweichende Meinungsäußerungen im Plenum zu erschweren.

Ich frage Sie daher: werden Sie diese auch von Ihrer Fraktion beabsichtigten Änderung der Geschäftsordnung zustimmen?

Sollte die beabsichtigte Änderung der Geschäftsordnung Realität werden, dann ist das ein weiterer Baustein der Parteien, das im Grundgesetz festgehaltene Recht auf Mitwirkung der Parteien an der Meinungsbildung extrem zu überdehnen und dazu zweckentfremd zu nutzen, das Parlament allein den Parteien gefügig zu machen.

Die Absicht zu einer solchen Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages dokumentiert eine Allmachtsphantasie der Parteiapparate und ihre Verachtung für eine freie Meinungsäußerung. Diese beabsichtigte Änderung ist ein weiterer Baustein hin zu einer "gelenkten Demokratie" bzw. zur "marktkonformen Demokratie"!

Daher meine zweite Frage an Sie: Werden Sie das legitime demokratische Recht des einzelnen Abgeordneten, seine Meinung frei von Genehmigungspflichten der Fraktionen im Plenum des Deutschen Bundestages äußern zu können, verteidigen und notfalls den Rechtsweg bis zum Verfassungsgericht gehen?

Es sind diese kalten Angriffe auf demokratische Rechte, die überzeugte und engagierte Demokraten dazu bringen können, diesem System das Vertrauen zu entziehen.

Demokratie ist aber zu wichtig um sie geschäftsführenden Fraktionsvorständen zu überlassen!

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Elke Ferner
bisher keineEmpfehlungen
24.04.2012
Elke Ferner
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Email zum oben genannten Thema die Sie über abgeordnetenwatch.de an mich gerichtet haben. Gerne möchte ich darauf antworten.

Die angedachten Änderungen der Geschäftsordnung wurden bisher nur im Geschäftsordnungsausschuss beraten. Weder das Plenum noch die Fraktion haben diese Vorschläge bisher gesehen, geschweige denn diskutiert. Reformen der Geschäftsordnung müssen natürlich ausführlich diskutiert und möglichst im Konsens mit allen Fraktionen verabschiedet werden. Beides ist nicht geschehen. Deswegen wird es auch jetzt keine Abstimmung im Bundestag darüber geben.

Die SPD wird sicherstellen, dass auch in Zukunft abweichende Meinungen im Bundestag zu Wort kommen können. Nicht weniger, sondern mehr Rechte der Parlamentarier sind vonnöten, um eine lebendige Debattenkultur im Bundestag zu befördern und parlamentarische Demokratie für die Wählerinnen und Wähler erlebbar zu machen. Wer hingegen Abgeordnetenrechte einschränkt, schürt Politikverdruss und stärkt die Kritiker, die sich im Wesentlichen auch an den formalen Abläufen des Parlamentarismus reiben.

Darüber hinaus werden wir als SPD-Fraktion das erfreuliche Interesse an einer lebendigen Demokratie nutzen, um unsere Vorschläge für eine Reform der Debatten im Bundestag erneut auf die Tagesordnung zu setzen. Wir brauchen weniger Rituale und mehr lebendige Diskussionen. Wir wollen mehr Leute für Demokratie interessieren. Das Parlament muss der zentrale sichtbare Ort der politischen Auseinandersetzung sein. Dazu gehört auch, dass die Kanzlerin endlich bereit ist, nicht nur Regierungserklärungen abzugeben, sondern in der Fragestunde des Parlamentes die Fragen der Abgeordneten direkt zu beantworten. Das ist in anderen Parlamenten üblich, wurde in Deutschland aber bisher von der Koalition blockiert. Vielleicht gelingt es jetzt, den Widerstand aus der Koalition zu überwinden. Es ist absurd, dass solche Debatten mit der Kanzlerin in inszenierten Bürgerforen stattfinden, im Bundestag aber nicht möglich sein sollen.

Einer Beschränkung des Rederechts, wie sie zur Zeit in den Medien diskutiert wird, wird die überwiegende Mehrheit der Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion nicht zustimmen.


Mit freundlichen Grüßen

Elke Ferner
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