Edith Sitzmann (GRÜNE)
Abgeordnete Landtag Baden-Württemberg

Grunddaten
Edith Sitzmann
Geburtstag
04.01.1963
Berufliche Qualifikation
Historikerin M. A., Selbständige Moderatorin, Trainerin, Beraterin
Ausgeübte Tätigkeit
Fraktionsvorsitzende, MdL
Wohnort
-
Wahlkreis
Freiburg II , über Wahlkreis eingezogen
(...) Nun zu Ihrer Frage zum Begriff "Open Data". Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag von Baden-Württemberg steht für eine offene Gesellschaft und eine transparente Verwaltung. (...)
Parlamentarische Arbeit
Fragen an Edith Sitzmann
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
20.09.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Sitzmann,

ich möchte mich mit einer grundsätzlichen Frage an Sie als wenden. Warum beantworten Funktionsträger Ihrer Fraktion wie Herr Bonde keine Fragen von Bürgern? Ich hatte mich am 01.08.2011 an ihn gewandt. Bisher habe ich nichtmal eine Textbaustein-Antwort bekommen. Heute habe ich erfahren, dass ein anderer Bürger eine ähnliche Frage an die Landesregierung hatte. Er wartet seit Mai auf eine Antwort. In Ihrem Parteiprogramm zur Wahl findet sich das Wort "Open". Können Sie mir bitte sagen, was Sie unter "Open" verstehen, was Sie in dieser Legislaturperiode in Bezug auf "Open Data" noch anstreben und wie man den enstsprechnenden Fachminister (oder seine Mitarbeiter) in BaWü dazu bekommt, auf Anliegen von Bürgern einzugehen?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Edith Sitzmann
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27.09.2011
Edith Sitzmann
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Ich bitte Sie, zu entschuldigen, dass sie keine rasche Antwort auf Ihren Brief an Herrn Bonde erhalten haben. Es gab über den Sommer einige personelle Änderungen, so dass es zu derartigen Verzögerungen kommen konnte.

Ich habe mich mit dem Büro von Herrn Bonde in Verbindung gesetzt. Da Sie jedoch nicht das Thema Ihres Briefes an Herrn Bonde angegeben hatten, konnte Ihr Brief nicht nachverfolgt werden. Um sicher zu gehen, dass Ihre Fragen nicht unbeantwortet bleiben, schicken Sie Ihren Brief bitte noch einmal per Fax (0711/126-2255) an das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Herr Bonde wird Ihnen dann selbstverständlich gerne antworten.

Nun zu Ihrer Frage zum Begriff "Open Data". Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag von Baden-Württemberg steht für eine offene Gesellschaft und eine transparente Verwaltung. Das bedeutet auch, dass wir die Grundlagen des Regierungshandelns transparent und zugänglich machen wollen. Indem wir Bürgerinnen und Bürger in die Lage versetzen, sich ausführlich über das Regierungshandeln zu informieren, kommen wir unserem Ziel einer ´Bürgerregierung´ näher. So sind Überlegungen zum Thema Open Government - und als Vorbedingung dafür Open Data - Teil der konzeptionellen Arbeit der Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung, Gisela Erler. Auch in die derzeit in Entwicklung befindliche IT-Strategie des Landes werden diese Ideen einfließen.

´Open Data´ bezieht sich darauf, Datenbestände des Landes in einer Form zur Verfügung zu stellen, die eine Weiterverarbeitung durch Dritte ermöglicht, und so Werkzeuge für Information und Bürgerbeteiligung schafft. Der zuständige Fachabgeordnete Alexander Salomon MdL wird hierzu eine Initiative anstoßen. Hingewiesen werden kann noch auf service-bw.de, das teilweise heute schon diesbezügliche Funktionen erfüllt.

Mit freundlichen Grüßen
Edith Sitzmann
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Frage zum Thema Soziales
26.11.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Sitzmann,

seitdem der Fall der Zwickauer Neonazis durch die Medien geht, wird wieder verstärkt über das Problem des Rechtsextremismus in Deutschland nachgedacht. Die Neonazis aus Zwickau waren Mitglieder der rechten Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund". Sie lebten wie ganz gewöhnliche Menschen haben dabei aber grausame Morde gegen ausländische Mitbürger geplant und auch durchgeführt.
Ich denke, dass dieser Fall zeigt, dass der Rechtsextremismus auch heute noch ein Problem in Deutschland darstellt. 2001 scheiterte der Versuch die Nationaldemokratische Partei Deutschland (NPD) zu verbieten. Jetzt ist ein NPD-Verbot , als eine Maßnahme den Rechtsextremismus zu stoppen, erneut im Gespräch.
Mich würde interessieren, wie sie, bzw. ihre Partei das Bündnis der Grünen, zu dem Problem des Rechtsextremismus in Deutschland stehen. Denken sie, dass ein Verbot der NPD möglich ist? Könnte man durch ein NPD-Verbot den Rechtsextremismus stoppen oder welche anderen Maßnahmen sollten bzw. könnten ihrer Meinung nach ergriffen werden?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Edith Sitzmann
bisher keineEmpfehlungen
30.11.2011
Edith Sitzmann
Sehr geehrte Frau ,

haben Sie besten Dank für Ihr Schreiben vom 26. November, in dem Sie auf das Problem des Rechtsextremismus in Deutschland eingehen.

Zehn Morde, wahrscheinlich mehrere Bombenanschläge und eine Reihe von Banküberfällen gehen auf das Konto der Gruppe Mundlos-Zschäpe-Böhnhardt. Menschen wurden verletzt und Menschen mussten sterben, weil sie dem Feindbild entsprachen, das Rechtsextreme von Menschen nicht-deutscher Herkunft entwerfen. Diese Verbrechen sind ein Anschlag auf das friedliche Zusammenleben in unserem Land. Den Familien der Opfer gilt meine ganze Solidarität. Ich spreche allen Opfern und deren Angehörigen mein tiefstes Mitgefühl aus.

Das Thema Rechtsextremismus treibt uns GRÜNE schon immer um, ganz aktuell auch auf der Bundesdelegiertenkonferenz letztes Wochenende (25.-27. November 2011) in Kiel. Dort haben wir uns intensiv mit dem Thema Rechtsextremismus auseinandergesetzt und eine neue Resolution verfasst (siehe unten).
Die Baden-Württembergische Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verurteilt (in Zusammenschluss mit allen Landtagsfraktionen Baden-Württembergs) die Verbrechen der rechtsterroristischen Bande aufs schärfste. Der Landtag stellt in seiner Resolution auch unmissverständlich klar, dass diejenigen Mitmenschen, gegen die sich der gewaltbereite Extremismus richtet, ohne Vorbehalte die Solidarität und Unterstützung der Gesellschaft genießen.

Unsere Antwort auf diese abscheulichen Taten muss mehr Demokratie sein. Notwendiges Handeln darf nicht aus voreiligen Schlüssen und blindem Aktionismus bestehen und nichts anderes ist die Forderung nach neuen Dateien und Datensammlungen. Solche Forderungen lenken nur ab von der dringend notwendigen Aufklärung und ernst gemeinten Kampf gegen Rechts.

Wir GRÜNE fordern die rasche, rückhaltlose und transparente Aufklärung der Verbrechen und möglicher Ermittlungsfehler in den betroffenen Ländern. Vor allem die Rolle der Verfassungsschutzämter sowie des MAD muss genau aufgeklärt werden. Es gilt, die institutionellen Defizite zu beheben, die dazu geführt haben, dass der Terrorismus von Rechts so lange unerkannt blieb.

Auf Bundesebene fordern wir GRÜNE deshalb, neben der Berichterstattung in geheimen Gremien der Parlamente, auch eine regelmäßige öffentliche Information von Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz an den Bundestag. Darüber hinaus fordern wir eine Reform des Verfassungsschutzes, die dafür sorgt, dass ein institutionelles Versagen, wie wir es erlebt haben, sich nicht wiederholen kann. Tabus darf es bei dieser Reform nicht geben. Daher muss insgesamt die Arbeit der Nachrichtendienste hinsichtlich Beobachtung und Einschätzung gewaltbereiter Nazi-Kameradschaften auf den Prüfstand. Dazu gehört insbesondere der Einsatz von V-Leuten, die aktiv rechtsextrem und rassistisch agieren.

Mit besonderer Sorge betrachten wir die Entwicklung der NPD. Sie hat es geschafft, sich im parteipolitisch rechtsextremen Lager als zentrale Kraft zu behaupten. Durch die eingeleitete Fusion mit der DVU und der Marginalisierung der Republikaner ist die NPD der zentrale Ansprechpartner für rechte Strömungen und freie Kameradschaften in Deutschland geworden. Die jüngste Verhaftung von Ralf Wohlleben, bis Mitte 2008 stellvertretender Landesvorsitzender der NPD in Thüringen, dem vorgeworfen wird, die Zwickauer Terrorzelle unterstützt zu haben, ist ein weiterer Indiz für die radikale Ausrichtung der Partei. Dass es der NPD nun auch in Mecklenburg-Vorpommern gelungen ist, erneut in den Landtag einzuziehen und die Fraktion, wie schon 2009 in Sachsen, zu verteidigen, zeigt, dass die NPD eben nicht nur eine kurzzeitige Protestpartei ist, sondern sich gerade im ländlichen Raum verfestigt hat.

Auch wenn es die NPD dank des engagierten und erfolgreichen Kampfes der demokratischen Parteien, Kirchen, Religionsgemeinschaften, Gewerkschaften und Initiativen gegen Rechts in Thüringen mit 4,3 Prozent und in Sachsen-Anhalt mit 4,6 Prozent bei den letzten Wahlen jeweils knapp verfehlt hat, in die Landtage einzuziehen, ist eine Entwarnung nicht angemessen. Rechtsextreme Gruppierungen konnten in den letzten Jahren in den alten und neuen Bundesländern eine Reihe von kommunalen Mandaten erlangen. Ihr finanzielles und organisatorisches Rückgrat bildet dabei die parlamentarische Verankerung in den Landtagen von Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Die NPD sucht immer wieder die Nähe zum Nationalsozialismus und sieht sich in direkter Nachfolge zur NSDAP. Die NPD steht bei allen bürgerlichen Imageversuchen ohne Wenn und Aber für die Abschaffung der parlamentarischen Demokratie.

Es ist nicht länger hinnehmbar, dass sich rechtes Gedankengut hinter dem Parteienprivileg versteckt und die verfassungsfeindliche NPD mit öffentlichen Mitteln finanziert wird. Deshalb und wegen der zunehmenden Gewaltbereitschaft und des offenen, unverhohlen hetzerischen Auftretens der NPD setzen sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dafür ein, dass ein Verbotsverfahren eingeleitet wird, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Wir fordern die Bundesregierung auf zu prüfen, ob sich aus den Ermittlungsergebnissen Konsequenzen für ein NPD Verbot ergeben. Die Exekutive soll Beweise für ein Verfahren sammeln, Verfahrenshindernisse beseitigen und die Aussicht eines solchen Verfahrens prüfen. Die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrecht sind dabei zu berücksichtigen.

Solange unklar ist, wie viele NPD-Kader im Sold des Verfassungsschutzes stehen und diese nicht abgeschaltet werden, sind die Erfolgsaussichten für ein erneutes Verbotsverfahren jedoch gering. Wir hegen jedoch große Zweifel daran, dass V-Leute innerhalb der NPD einen elementaren Beitrag dazu leisten, Gewalt zu verhindern. Im Gegensatz dazu ist zu fragen, ob sie nicht durch ihre Arbeit und ihr Engagement sogar zur Stabilisierung der NPD beitragen. Sollte sich herausstellen, dass Teile des Verfassungsschutzes statt einer aufklärenden eine eskalierende und unterstützende Funktion in rechten Kreisen einnehmen, ist der Einsatz von V-Leuten dort nicht weiter zu akzeptieren. Damit ließe sich auch diese Begründung, dass das Vorhandensein der V-Leute ein Verbot verunmögliche, gegen ein NPD-Verbotsverfahren nicht weiter aufrechterhalten. Es kann nicht sein, dass Nazis vom Staat als V-Leute dafür bezahlt werden, dass sie sich wegen ihrer menschenverachtenden Ideologie in Nazikreisen bewegen. Zumal dann, wenn die Gelder für eine V-Leute-Tätigkeit nachweislich immer wieder in den Aufbau der rechten Szene gesteckt werden.

Auch wenn Verbote im Kampf gegen rechte Ideologien kein Allheilmittel sein können, darf ein NPD-Verbot nicht grundsätzlich ausgeschlossen sein. Gerade die staatliche Finanzierung und das Auftreten als angeblich demokratische Partei erlauben es der NPD, handlungsfähig zu bleiben und ermöglichen ihr Podien im öffentlichen Raum, auf denen sie ungehemmt agitieren und ihre Propaganda verbreiten kann. Ein Verbot kann aber nur dann nachhaltig Wirkung entfalten, wenn es danach für die organisierten Neo-Nazis keine Ausweichmöglichkeiten in andere Strukturen gibt, gleichzeitig die Demokratiebildung ausgebaut wird und durch gezielte demokratische Jugendarbeit flächendeckend Angebote unterbreitet werden. Zudem braucht es neben EXIT offensive Ausstiegsangebote - insbesondere auch für Frauen, Kindern von Nazis und Mädchen aus der rechten Szene.

Das wirkungsvollste Mittel gegen Rechtsextremismus ist eine starke, demokratische Zivilgesellschaft. Wir müssen daher die Bekämpfung von neo-nazistischem Gedankengut als gesamtgesellschaftliche Aufgabe stärken. Denn nicht nur in einem radikalen Spektrum findet rechtsextremistisches, autoritäres, rassistisches, antisemitisches, homophobes und antimuslimisches Gedankengut Rückhalt, sondern in der gesamten Gesellschaft trifft dieses Gedankengut auf Resonanz. So verfügen laut einer Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung von 2010, 9,7 Prozent der Befragten über ein antisemitisches Weltbild, 24,7 Prozent sind ausländerfeindlich, 19,3 Prozent zeigen chauvinistische Einstellungen und 5,1 Prozent befürworten eine Diktatur als Staatsform. Wir müssen diesen Tendenzen eine Erinnerungskultur entgegensetzen, die über die Verbrechen der Nazizeit aufklärt und aus ihr Lehren zieht. Historische und politische Bildung an den Schulen muss durch Menschenrechtsbildung ergänzt werden, die demokratische Werte frühzeitig vermittelt.

Zivilgesellschaftliche Initiativen haben oft bessere Erkenntnisse und Analysen zur rechten Szene als die Behörden. Diese Initiativen müssen endlich auch von den Sicherheitsbehörden als positive Ergänzung wahrgenommen, ihre Arbeit und Erkenntnisse gewürdigt und einbezogen werden. Wir müssen viel mehr Prävention ermöglichen, um zu vermeiden, dass überhaupt ein Nährboden für rechtsextreme Gewalt entstehen kann. Deshalb fordern wir GRÜNE auf Bundesebene die Regierung auf, die Mittel gegen Rechtsextremismus deutlich zu erhöhen. Wir wollen mit einem 50-Millionen-Programm im Bundeshaushalt Initiativen für eine demokratische Kultur und gegen Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, wie Rechtextremismus, Rassismus, Antisemitismus, aber auch Sexismus und Homophobie fördern.

Doch Geld allein reicht nicht aus. Wir brauchen eine unbürokratische und nachhaltige Förderstruktur. Gute lokale Aktionspläne, mobile Beratungsteams und Opferberatungsstellen müssen langfristig gesichert und weiter ausgebaut werden. Jede Vermischung mit anderen "Extremismusformen" ist dabei inhaltlich nicht begründbar und verkennt die Gefahren von Rechts. Sehr wichtig ist, dass auch kleine Träger und alternative Projekte Förderchancen erhalten. Sie brauchen ein direktes Antragsrecht beim Bund, ohne den Umweg über die Kommune nehmen zu müssen. Denn leider nehmen gerade die Kommunen häufig nicht an der Auseinandersetzung mit Nazis teil, in deren Stadträten selbst welche sitzen oder die das Problem verleugnen.

Wir GRÜNE fordern auf Bundesebene die Streichung der "Extremismus-Klausel" in den Förderprogrammen gegen "Extremismus". Mit der Klausel werden zivilgesellschaftliche Initiativen gegen Rechtsextremismus unter Verdacht gestellt. Initiativen müssen inhaltlich weitgehend unabhängig von staatlichem Einfluss wirken können. In mehreren Bundesländern verzichteten Ehrenamtliche, Vereine und Verbände bereits auf Fördermittel, um sich den überwachungsstaatlichen Zwängen zu entziehen. Die Kürzungen im Haushalt 2012 bei der Demokratieförderung und der Antidiskriminierungsstelle müssen ebenso umgehend rückgängig gemacht werden.

Sehr geehrte Frau , ich hoffe, Ihnen veranschaulicht zu haben, auf welchen Wegen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus, Islamophobie, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit kämpft. Wir wollen ein gesellschaftliches Klima der Anerkennung, Toleranz und Fairness, das dem Rechtsextremismus den Boden entzieht. Für uns GRÜNE ist dies eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, lassen Sie sie uns gemeinsam angehen!

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen

Edith Sitzmann
Fraktionsvorsitzende im Landtag von
Baden-Württemberg

Die Resolution des Landtags von Baden-Württemberg gegen rechtsextremistische Gewalt
können Sie hier einsehen: www.landtag-bw.de

Den Beschluss der 33. Ordentlichen Bundesdelegiertenkonferenz können Sie hier einsehen:
www.gruene-partei.de
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
06.12.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Sitzmann,

Ich wende mich an Sie, in Ihrer Eigenschaft als Historikerin. Im Jahr 2005 wollte der damalige Bundesinnenminster Dr. Wolfgang Schäuble nach 60 Jahren die Akten zum NS-Archiv öffnen lassen, ließ es aber bleiben und verlängerte stattdessen die Sperrzeit um weitere 10 Jahre. Normal waren zum damaligen Zeitpunkt, dass brisannte Aktenbestände nach 50 Jahren für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht wuden. Ich wollte Informationen über meine Vorfahren während der NS-Zeit. Das verwehrte mir aber das Staatsarchiv Freiburg.
Wer kann mir hier weiterhelfen? Wer hat hier was zuverbergen? Bitte sehen Sie dies besonders vor dem Hintergrund der aktuellen Rassiesmusdebatte, die ohne eine ehrliche Bewältigung der Verganenheit nicht möglich sein könnte.
Wann werden die NS-Archive endich geöffnet?

mit freundichen Grüssen
Antwort von Edith Sitzmann
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13.12.2011
Edith Sitzmann
Sehr geehrter Herr ,

besten Dank für Ihre Anfrage vom 6. Dezember 2011, in der Sie sich darüber beklagen, dass Ihnen das Staatsarchiv Freiburg die Einsicht in personenbezogene Unterlagen aus der NS-Zeit verwehrt hätte. Nach Nachfrage meinerseits beim Staatsarchiv Freiburg wurde mir mitgeteilt, dass Sie dem Staatsarchiv Freiburg drei Anfragen gestellt hätten, zwei im Jahr 2008 und eine im Jahr 2010. Auf eine Anfrage aus dem Jahr 2008 erhielten Sie wie gewünscht die Kopie einer Entnazifizierungsakte. Die beiden weiteren Anfrage konnte das Staatsarchiv Freiburg nicht bedienen, da die gewünschte Unterlagen sich nicht im Staatsarchiv Freiburg befanden. Das Staatsarchiv Freiburg teilte Ihnen jedoch mit, dass Sie die Akten im zuständigen Bundesarchiv-Militärarchiv in Freiburg anfordern könnten bzw. Sie sich an das Regierungspräsidium Freiburg (Abt. 8) sowie an das Kultusministerium Baden-Württemberg (mögliche Personalakten verwahrende Stellen) wenden sollten. Eventuell liegt hier eine Verwechslung mit den Bundesarchiv-Militärarchiv vor, welches ebenfalls in Freiburg ansässig ist? Generell möchte ich noch anmerken, dass bei personenbezogenen Daten eine gesetzliche Sperrfrist von zehn Jahren ab dem Tod des Betroffenen gilt.


Mit freundlichen Grüßen
Edith Sitzmann
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Frage zum Thema Schulen
12.12.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Sitzmann,

unter
www.abgeordnetenwatch.de

geht es um die Zusammenarbeit Bundeswehr-Schule.

Vor einem Truppenbesuch müssen in Schleswig-Holstein die Eltern informiert werden. Wenn Schüler/innen nicht teilnehmen möchten, reicht eine formlose Mitteilung aus, um Ersatzunterricht zu erreichen.
Ist das auch in Baden-W. möglich?
Falls nein: Warum nicht?

Im übrigen kann die bildungspolitische Sprecherin der Grünen im schl-h Landtag sich gut vorstellen, daß nach der Landtagswahl auch der Teilnahmezwang am Unterricht mit der Bundeswehr im Klassenzimmer abgeschafft wird.
Wird es auch in Baden-W. diese Abschaffung geben?
Falls nein: Warum nicht?

Können Gewissensgründe nach Artikel 4 Abs. 1 Grundgesetz(gewaltfreie Erziehung) im Einzelfall zur Befreiung von der Teilnahmepflicht am Unterricht mit der Bundeswehr führen?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Edith Sitzmann
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08.02.2012
Edith Sitzmann
Sehr geehrter Herr ,

besten Dank für Ihre Anfrage vom 12. Dezember bezüglich der Befreiung vom Unterricht bei Info-Veranstaltungen der Bundeswehr an Schulen.

Bisher besteht gesetzlich tatsächlich keine Möglichkeit für Schülerinnen und Schüler von einer Unterrichtsstunde, an der Mitglieder der Bundeswehr mitwirken, befreit zu werden. Daher hat die grüne Landtagsfraktion bereits in der letzten Legislaturperiode gefordert, den seit 2009 bestehenden Kooperationsvertrag zwischen dem baden-württembergischen Kultusministerium und der Bundeswehr aufzukündigen.

Nun sind wir derzeit dabei die Kooperationsvereinbarungen zwischen Kultusministerium und Bundeswehr kritisch zu überprüfen und wollen in Gesprächen mit unserem Koalitionspartner ein Ende der Kooperationspflicht bis Ostern erreichen. Daher danke ich Ihnen für Ihre Anfrage und bitte Sie ein wenig um Geduld um uns die Möglichkeit zu geben auf Ihre Anregung hin auch die Frage, vor welchen Hintergrund eine Befreiung genehmigt werden könnte, neu zu erörtern.

Mit freundlichen Grüßen

Edith Sitzmann
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Frage zum Thema Umwelt
21.12.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Sitzmann,

da sich vor einiger Zeit wieder ein Unfall in einem Atomkraftwerk, diesesmal in Japan, ereignet hat, würde ich es für notwendig halten die Atomkraftwerke schneller abzuschalten.

Dazu habe ich einige Fragen an Sie.

Ist es überhaupt möglich Atomkraftwerke schneller und komplett abzuschalten?
Was passiert dann mit den Rückständen der Atomkraftwerke?
Wo werden diese entsorgt?
Können regnerative Energien ganz Deutschland mit Strom versorgen und haben diese eventuell auch negative Auswirkungen auf die Umwelt?

Wie stellen Sie sich die Abschaltungen der Atomkraftwerke vor?
Wie wollen Sie den daraus resultierenden Energiebedarf decken?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Edith Sitzmann
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11.01.2012
Edith Sitzmann
Sehr geehrte Frau ,

haben Sie besten Dank für Ihre Anfrage vom 22. Dezember, in der Sie auf das Problem der Atomkraft und deren Folgen in Deutschland eingehen.

Atomkraft ist eine unberechenbare Risikotechnologie. Anders als in Tschernobyl handelte es sich in Fukushima um die Atomtechnologie eines modernen Industriestaates, deren Sicherheitsmängel durch eine furchtbare Naturkatastrophe offenbart wurden. Die schrecklichen Ereignisse in Japan zeigten, dass der Mensch bei dieser Risikotechnologie im wirklichen Ernstfall an seine Grenzen stößt und weder durch Sicherheitstechnik noch durch Menschenhand letztlich beherrschbar ist.
Aus dieser Erkenntnis kann es nur die eine einzige logische Folgerung geben: Wir müssen raus aus dieser Risikotechnologie und das so schnell wie möglich.
Daher beantworte ich Ihnen gerne Ihre Fragen:

Ist es überhaupt möglich Atomkraftwerke schneller und komplett abzuschalten?
Im Allgemeinen wird ein Reaktor durch das Einfallen oder vollständige Einfahren der Steuerstäbe zwischen oder direkt in die Brennelemente schnell abgeschaltet. Durch diese Maßnahme wird die nukleare Kettenreaktion unterbunden und die Leistung des Reaktors reduziert sich auf die Nachzerfallswärme. Während dieser Zeit muss diese Leistung durch Kühlung aus dem Reaktor abgeführt werden, um eine Kernschmelze und eine Beschädigung der Abschirmung zu verhindern. Fukushima hat gezeigt, dass nach dem Ausfall der Notstromversorgung eine Kernschmelze ausgelöst werden konnte und dies dann zu einer katastrophalen Unfallserie führte. Das kann auch hierzulande bei uns passieren. Das zunehmende Alter macht die AKWs störanfälliger. So gab es allein in den 17 deutschen Atomkraftwerken über 4.000 meldepflichtige Zwischenfälle.
Im Lichte der Ereignisse von Fukushima hat sich die Bundesregierung dafür entschieden die Nutzung der Kernenergie zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität in Deutschland zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu beenden. Hierzu wurden mit dem im August 2011 in Kraft getretenen 13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes die sieben ältesten Kernkraftwerke und das Kernkraftwerk Krümmel komplett abgeschalten. Für die drei jüngsten Anlagen erlischt die Genehmigung zum Leistungsbetrieb spätestens im Jahr 2022; für die übrigen Anlagen gestaffelt bis spätestens 2015/2017/2019/2021.
Diese Schritte sind notwendig, aber nicht hinreichend. Sie sind nur eine Zwischenetappe auf dem Weg zum Ende der Atomkraft und für einen grundlegenden Umbau der Energieversorgung.

Was passiert dann mit den Rückständen der Atomkraftwerke? Wo werden diese entsorgt?
Die Endlagersuche, die Sie mit dieser Frage ansprechen, ist eine der schwierigsten Aufgaben, die Wissenschaft und Politik zu bewältigen haben. Die Endlagerung von hochradioaktivem Müll ist unter den folgenden Prämissen anzugehen:
  • Es sollten nur Ton- und Salzgesteine als Endlagermedium in die Suche einbezogen werden.
  • Und aus Sicherheitsgründen müsse man ein fest verschlossenes Endlager in tieferen geologischen Formationen planen.
Wir Grünen sprechen uns ausdrücklich gegen die sogenannten Rückholbarkeit der Abfälle aus. Außerdem müsste der Bau eines solchen Endlagers und die Kontrolle voneinander getrennt werden.
Das Verfahren nach der Endlagersuche sollte stufenweise geschehen. So schlagen wir vor, dass in einer ersten Phase der Bundestag und Bundesrat ein Gesetz verabschiedet, das den Zeitplan und den Ablauf der Standortsuche für ein Endlager festlegt, die Finanzierung und die Zuständigkeiten im Auswahlverfahren regelt und Instrumente zur Beteiligung der Öffentlichkeit im Verfahren vorschreibt. In der zweiten Phase soll auf der Basis vorhandener geologischer Daten vier mögliche Standortgebiete ausgewählt werden. Daraufhin soll in der dritten Phase die Standorte mit Hilfe etablierter Verfahren (geophysikalische Methoden, Bohrungen) näher untersucht werden. Abschließen soll in der vierten Phase die untertägige Erkundung der Standorte mit dem Ziel der Auswahl eines Endlagerstandorts in Deutschlands.
Das Verfahren nach der Endlagersuche muss in jedem Fall aber auch transparent geschehen. Die Bürgerinnen und Bürger Deutschlands haben ein Recht darauf einen konstruktiven Beitrag leisten zu dürfen. Denn beides, die Beteiligung der Öffentlichkeit in einer Art nationalem Endlagerdialog und die fortlaufende Legitimierung der Verfahrensschritte durch den Bundestag, sind unverzichtbar, um die Endlagersuche gesellschaftlich, politisch und nicht zuletzt sicherheitstechnisch erfolgreich zu gestalten.

Können regenerative Energien ganz Deutschland mit Strom versorgen und haben diese eventuell auch negative Auswirkungen auf die Umwelt?
Eine vollständige Umstellung der Stromversorgung auf erneuerbare Energie ist innerhalb der nächsten Jahrzehnte machbar, sichtbar und bezahlbar. Allerdings müssen dafür schnell die Rahmenbedingungen geschaffen werden. Mit den grünen Maßnahmen könnte der Stromverbrauch in Deutschland bis 2020 zu deutlich über 40 Prozent aus erneuerbaren Energien und zu 30 Prozent aus hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen gewonnen werden. Die Zukunft der Energieversorgung liegt in einer vielfältigen Stromerzeugung, vor allem aus erneuerbaren Energien und effizienter Kraft-Wärme-Kopplung, in unabhängigen Stromnetzen und fairen Wettbewerbsbedingungen.

Wie stellen Sie sich die Abschaltungen der Atomkraftwerke vor?
Gut 20 Prozent des Stromverbrauchs wurden in den letzten Jahren durch Atomstrom abgedeckt. Der Wegfall der AKWs innerhalb von 11 Jahren kann durch einen forcierten Ausbau erneuerbarer Energien und den Zubau flexibler und effizienter Gas-Kraftwerke kompensiert werden. Das Umweltbundesamt hat ausgerechnet, dass zusätzlich zu den Erneuerbaren 5.000 Megawatt neue Kraftwerksleistung auf Gasbasis ausreichen um die wegfallende Atomkraft zu ersetzen.
Zudem empfiehlt sich das grüne Energiekonzept. Es zeigt, wie es geht - mit den "drei großen E": Effizienz, Einsparung und Erneuerbare.

Wie wollen Sie den daraus resultierenden Energiebedarf decken?
Obwohl die acht gefährlichsten AKWs stillgelegt wurden, erzielte Deutschland im ersten Halbjahr 2011 einen Exportüberschuss beim Strom. Das heißt, dass die Einbrüche bei der konventionellen Stromerzeugung durch erneuerbare Energien bereits ausgeglichen werden. Gut 20 Prozent des Stroms stammen schon heute aus Wind- und Wasserkraft, Solarenergie und Biomasse. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) kommt zu dem Ergebnis, dass auch bei 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien die Stromversorgung jederzeit sichergestellt ist. Dieser Weg ist nicht nur klimaverträglicher, sondern auch kostengünstiger als das Festhalten an Atom und Kohle.

Liebe Frau ,
eine klimafreundliche Energieversorgung ohne Atom ist möglich. Deutschland ist voller Energie und kann sowohl auf Atomkraftwerke als auch auf zusätzliche Kohlekraftwerke verzichten. Dafür müssen wir jetzt umsteuern und die Energiewende vorantreiben. Dabei können auch Sie persönlich aktiv zu beitragen, indem Sie zu einem Stromanbieter wechseln, der Ökostrom anbietet. Oder in dem Sie die Energiewende mitgestalten und Ökostrom selber machen.

Für uns GRÜNE ist dies eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, lassen Sie sie uns gemeinsam angehen!

Mit freundlichen Grüßen
Edith Sitzmann
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