(...) In § 20c Abs. 3 Satz 5 ist ausdrücklich festgeschrieben, dass all diejenigen Erkenntnisse die aus einer solchen Auskunft resultieren, ausschließlich zum Zweck der Gefahrenabwehr verwendet werden dürfen. Eine Verwendung zu Zwecken der Strafverfolgung ist damit gerade ausgeschlossen. Dem Betroffenen können daher aus seiner Aussage auch keine strafprozessualen Nachteile erwachsen. (...)
Dr. Wolfgang Schäuble (CDU)
Angaben zur Person
Jahrgang
1942
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Bundesminister des Innern
Wahlkreis
Offenburg
Landeslistenplatz
1, Baden-Württemberg
weitere Profile
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