Dr. Wolfgang Götzer (CSU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Dr. Wolfgang Götzer
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
10.01.1955
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Landshut
Wahlkreis
Landshut
Ergebnis
50,5%
Landeslistenplatz
1, Bayern
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Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
  • Rechtsanwalt, Landshut
Funktionen in Unternehmen
  • ISP Scholz Beratende Ingenieure AG, München, Mitglied des Aufsichtsrates
Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • Fachhochschule Landshut, Landshut, Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
  • Stadt Landshut, Landshut, Mitglied des Stadtrates
Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften
  • Rechtsanwälte Dr. Götzer, Götzer & Kollegen GbR, Landshut
Erläuterungen
  • Grundlage für die Angabe der oben aufgeführten Nebentätigkeiten und Einkünften bilden die "Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestags"
  • Einkünfte sind nur anzugeben, wenn diese im Monat den Betrag von 1000€ oder im Jahr den Betrag von 10.000€ für eine einzelne Tätigkeit übersteigen
  • Die Höhe der Einkünfte werden lediglich in Stufen angegeben: Stufe 1: 1000 - 3500€, Stufe 2: 3500 - 7000€ und Stufe 3: über 7000€
  • Quelle der Daten: www.bundestag.de
Fragen an Dr. Wolfgang Götzer
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Frage zum Thema Internationales
09.02.2012
Von:

Hallo,

was halten Sie konkret vom ACTA Abkommen.

Sind Sie ein Befürworter oder ein Gegner ?

Ich hoffe ja stark Letzteres da ich jegliche Art von Zensur, besonders wenn Sie von der Content Industrie ersonnen wurde, ablehne.

Grüße,
Standard-Antwort von Dr. Wolfgang Götzer
bisher keineEmpfehlungen
09.02.2012
Dr. Wolfgang Götzer
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage über "abgeordnetenwatch.de". Ich möchte gern zu Ihrer Frage Stellung nehmen, bitte jedoch darum, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt mit meinem Berliner Büro in Verbindung setzen, da ich an "abgeordnetenwatch.de" selbst nicht teilnehme. Selbstverständlich steht Ihnen auch hier der elektronische Postweg zur Verfügung. Bitte richten Sie Ihre Anfrage an wolfgang.goetzer@bundestag.de.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Götzer MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Götzer,

der Presseberichterstattung nach haben Sie als Mitglied des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung dafür gestimmt, dass Bundestagsabgeordnete keine freies Rederecht mehr besitzen, sondern nur noch dann reden dürfen, wenn ihre Fraktion es erlaubt. Ich beziehe mich folgende Presseberichterstattung darüber:

Rederecht im Bundestag: Fraktionen planen Maulkorb für Abgeordnete
Quelle: www.sueddeutsche.de

Bundestag: Fraktionen wollen Rederecht der Parlamentarier einschränken
Quelle: www.spiegel.de

Wie begründen Sie Ihre Entscheidung, sich selbst und ihren Bundestagsabgeordnetenkollegen einen Maulkorb zu verpassen? Degradieren Sie sich dadurch nicht selbst zum Stimmvieh?

Mit freundlichen Grüßen

Standard-Antwort von Dr. Wolfgang Götzer
bisher keineEmpfehlungen
16.04.2012
Dr. Wolfgang Götzer
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage über "abgeordnetenwatch.de". Ich möchte gern zu Ihrer Frage Stellung nehmen, bitte jedoch darum, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt mit meinem Berliner Büro in Verbindung setzen, da ich an "abgeordnetenwatch.de" selbst nicht teilnehme. Selbstverständlich steht Ihnen auch hier der elektronische Postweg zur Verfügung. Bitte richten Sie Ihre Anfrage an wolfgang.goetzer@bundestag.de.


Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Götzer MdB
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