Dr. Willfried Maier (GRÜNE)
Abgeordneter Hamburg 2004-2008
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Dr. Willfried Maier
Jahrgang
1942
Berufliche Qualifikation
Studium der Philosophie, Germanistik, Geschichte; Werkzeugmacher
Ausgeübte Tätigkeit
Senator a.D. / Dozent für Erwachsenbildung
Wohnort
-
Bezirk
Hamburg-Eimsbüttel
Landeslistenplatz
4, über Liste eingezogen
(...) Wir haben überlegt, dass die Universität einen wichtigen Beitrag leisten könnte zum Verständnis zwischen verschiedenen Konfessionen und Religionen. Wir haben dazu den Vorschlag einer Akademie der Weltreligionen unterbreitet, an dem sich der bestehende theologische Fachbereich natürlich beteiligen müsste. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Kultur
25.03.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Maier,
gestern Abend 24.03.07 habe ich mit erschrecken gesehen, dass ein altes Fachwerkbauernhaus Friedhofstr. Ecke Große Str. in Hamburg-Harburg abgerissen wird.

Es ist in den Internet-Seiten der Stadt Hamburg als Beispiel der
ländlichen Bebauung in Eißendorf dargestellt.

Wird hier vielleicht der Denkmalschutz mißachtet?

Viele Eißendorfer haben das Gebäude noch in Erinnerung wegen des bekannten Eisgartens Moje!

Ich bin erstaunt, dass solch ein Haus nicht restauriert werden muss?!?

Vielen Dank für eine Antwort
Antwort von Dr. Willfried Maier
1Empfehlung
28.03.2007
Dr. Willfried Maier
Sehr geehrter Herr ,

leider kenne ich das Haus und die Situation in Eißendorf nicht aus eigener Anschauung. Ich bemühe mich um eine Auskunft vom Amt für Denkmalschutz. Da die Mitarbeiter aber viel unterwegs sind, habe ich bisher noch niemanden sprechen können, der zuständig ist . Sobald mir das gelungen ist, melde ich mich wieder.

Mit freundlichen Grüßen

Willfried Maier
Ergänzung vom 18.04.2007
Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Willfried Maier (GAL) vom 30.03.07
und Antwort des Senats

Betr.: Denkmalschutz mit Abrissbirne?

Auf der Internetseite "hamburg.de", findet sich auf der Unterseite "Eißendorf, Gut Moor, Langenbek, Marmstorf, ..." eine Charakterisierung dieser Stadtteile. Als Bildmotiv wird das Foto "Bauernhof in Eißendorf" als Beispiel für die dörflichen Strukturen und die typischen reetgedeckten Bauern- und Fachwerkhäuser verwendet. (Siehe unter www.hamburg.de .)

Ich frage den Senat:

1. Handelt es sich bei diesem abgebildeten "Bauernhof in Eißendorf" um ein denkmalgeschütztes Objekt oder ist das Objekt aufgenommen worden in die Liste der denkmalwürdigen Objekte? Bitte Begründung anfügen, warum das Gebäude
a) unter Schutz gestellt/bzw. nicht unter Schutz gestellt wurde?
b) in die Liste der denkmalwürdigen Objekte aufgenommen/bzw. nicht aufgenommen wurde?

Nein. Das auf der Internetseite von hamburg.de abgebildete Gebäude Friedhofstraße 2 ist zwar Teil des ehemaligen Dorfes Eißendorf, allerdings wurde das 1814 errichtete kleine Wohnwirtschaftsgebäude seit seiner Entstehung mehrfach so stark umgebaut, dass es schon seit längerem nicht mehr die Voraussetzungen des § 2 Hamburgisches Denkmalschutzgesetz erfüllt.

2. Die Kulturbehörde veröffentlichte auf ihren Internetseiten das "Verzeichnis der Denkmäler" ( fhh.hamburg.de ). Hierin findet sich der Eintrag "Friedhof-straße" ohne Hausnummer, aber mit der Angabe "Baujahr 1917/ 1922". Handelt es sich hierbei um den im Internet abgebildeten "Bauernhof in Eißendorf"? Falls nein: um welches Gebäude in der Friedhofstraße handelt es sich bei diesem Eintrag? Welche Gründe führten zur Aufnah-me des Gebäudes in die Liste?
Nein. Bei dem Objekt Friedhofstraße ohne Hausnummer handelt es sich um ein auf dem Ehren-friedhof nahe der Bremer Straße gelegenes Denkmal für die Gefallenen des Ersten Weltkrieges, welches aufgrund seiner geschichtlichen und künstlerischen Bedeutung Aufnahme in das Ver-zeichnis gefunden hat.

3. Trifft es zu, dass ein altes Fachwerkgebäude in der Friedhofstraße, Ecke Große Straße derzeit abgerissen wird bzw. bereits abgerissen wurde?

4. Handelt es sich dabei um das Gebäude auf dem Foto oder um das in dem Verzeichnis der Denkmäler. Falls nein: um welches Gebäude handelt es sich? Bitte Angaben zu Anschrift, Baujahr, Baustil u. s. w.

Ja. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. a) und 1. b).

5. Handelt(e) es sich bei dem betreffende Gebäude um ein Denkmal oder ein denkmalwertes Gebäude? Bitte Begründung anfügen.

Auf ihrer Homepage gibt die Kulturbehörde Auskunft darüber, dass aufgrund einer Ergänzung des Hamburgischen Denkmalschutzgesetzes, die im April 2006 in Kraft trat, "sich nunmehr für die Eigentümer bzw. sonstigen Verfü-gungsberechtigten von Objekten, die in dem Gesamtverzeichnis enthalten sind, nach § 7 a Abs. 1 für alle geplanten baulichen Eingriffe bzw. Verände-rungen eine Anzeigepflicht gegenüber dem Denkmalschutzamt" ergibt. Die Anzeige müsse spätestens vier Wochen vor Beginn der Maßnahme schriftlich an das Denkmalschutzamt gerichtet werden.

6. Ist das Denkmalschutzamt vom Eigentümer informiert worden über den geplanten Abriss eines Fachwerkgebäudes in Eißendorf?
Siehe Antwort zu 1. a) und b).

7. Wann und auf welchem Wege erhielt das Denkmalschutzamt Kenntnis über den Abriss?
Das Denkmalschutzamt hat im Zusammenhang mit der vorliegenden Anfrage von dem Abriss erfahren.

8. Gab es Einspruch des Denkmalschutzamtes gegen den Abriss? Wenn nein: warum nicht?

9. Hat das Denkmalschutzamt den Abriss genehmigt? Wenn ja: auf welcher Grundlage?
Siehe Antwort zu 1. a) und b).

10. Wie stellt sich für den Senat der Bestand an Fachwerk- und Bauernhäusern in Harburg dar?
Auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg befindet sich noch immer eine größere Anzahl an historischen Fachwerk- und Bauernhäusern. Dabei handelt es sich insbesondere um historische Ortskerne in den ländlich geprägten Randgebieten der Stadt. Die Bedeutung der Fachwerk- und Bauernhäuser im Bezirk Harburg ist von der zuständigen Behörde in der Denkmaltopographie Harburg dargestellt worden.
Im Übrigen hat der Senat sich hiermit nicht befasst.

11. Welche und wie viele der Fachwerk- und Bauernhäuser stehen bereits unter Denkmalschutz? Wie viele davon sind auf der Liste der denkmalwürdigen Objekte ver-zeichnet?
Seit Inkrafttreten des Denkmalschutzgesetzes 1920 sind verschiedene historisch bedeutende Fachwerk- und Bauernhäuser in die Denkmalliste eingetragen worden. Genauere Angaben lassen sich in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht ermitteln.

12. Mit welchen Maßnahmen schützt der Senat die alten Dorfkerne und Denkmale bäu-erlichen Lebens in Harburg?
Neben dem denkmalrechtlichen Instrumentarium (Eintragung in die Denkmalliste sowie Benach-richtigung der Eigentümer von denkmalschutzwürdigen Fachwerk- und Bauernhäusern gem. § 7 a Hamburgisches Denkmalschutzgesetz) werden entspre-chende Objekte u. a. auf der Grundlage planungsrechtlicher Instrumentarien wie Festsetzung von Erhaltungsgebieten nach § 172 Baugesetzbuch sowie durch denkmalrechtliche Festsetzungen im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen geschützt.

13. Wie viele Fachwerk- oder Bauernhäuser und denkmalwürdige Objekte in Harburg sind in den vergangenen fünf Jahren
a) abgerissen worden?
b) baulich verändert worden?
Siehe Antwort zu 11.

14. Wann erlangte jeweils das Denkmalschutzamt davon Kenntnis?

15. Welche Maßnahmen ergriff das Denkmalschutzamt in diesen Fällen?
Regelmäßig wird das Denkmalschutzamt im Rahmen einer Anzeige durch den Eigentümer oder durch die mit einer Bauanfrage befassten Bauprüfabteilungen der Bezirksämter von den ge-planten baulichen Veränderungen informiert. Nach der Überprüfung der Denkmalschutzwürdigkeit des betreffenden Objekts erfolgt die Abstimmung der baulichen Veränderungen mit dem Denkmalschutzamt.
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Frage zum Thema Kultur
30.08.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Maier,
die GAL stellte eine kleine Anfrage an den Senat zum Verkauf des "Mollerschen Palais" . Mich interessiert in diesem Zusammenhang:

1. War diese Immobilie in den Jahren 1933 – 1945 ein Objekt der so genannten "Arisierung"?
Falls ja:
2. Wurde in dieser Zeit ein "fairer Preis" (Formulierung Rückerstattungsgesetz) vereinbart und bezahlt?
Falls nein:
3. Gab es einen Rückerstattungsantrag seitens der ehemaligen Eigentümer?
Falls ja:
4. Wurde Realrestitution oder Ausgleichszahlung beantragt?
5. Gab es eine angemessene finanzielle Kompensation seitens der Stadt?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Willfried Maier
3Empfehlungen
03.09.2007
Dr. Willfried Maier
Sehr geehrte Frau ,

so weit meine Kenntnisse reichen, hier die Antwort auf Ihre Fragen:

Das Mollersche Palais, das zu diesem Zeitpunkt der jüdischen Familie Wolf gehörte, wurde 1937 "arisiert". Das geschah in Form eines erzwungenen Verkaufs gegen eine nicht angemessene, geringe Summe, die anschließend zudem beschlagnahmt wurde.

Fast alle Mitglieder der Familie Wolf konnten wohl aus Deutschland fliehen. Ein Rückerstattungsantrag seitens der Familie wurde meines Wissens nach dem Krieg nicht gestellt. Aber auch die Stadt Hamburg hat nicht versucht, Mitglieder der Familie zu finden und Kontakt zu ihnen aufzunehmen, weder in den Jahren 1958 bis 2006 als die Universität das Gebäude nutzte, noch anlässlich des Verkaufs, bei dem der Familie zumindest ein Vorkaufsrecht zugestanden hätte.

Diese Auskünfte habe ich von einem britischen Filmmacher und Journalisten, der seit 35 Jahren in der unmittelbaren Nachbarschaft des Gebäudes wohnt und seine Geschichte erforscht hat.

Mit freundlichem Gruß

Ihr
Willfried Maier
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Frage zum Thema Kultur
04.09.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Maier,

herzlichen Dank für Ihre baldige Antwort.
Ich hatte das Glück, in einer rechtsstaatlichen Demokratie aufzuwachsen. Viele Ansichten und Entscheidungen der postnationalsozialistischen Gesellschaft waren und sind jedoch auf irritierende Weise unvereinbar mit deren Grundsätzen.
Am Ausmaß der NS-Verbrechen, so schrieb sinngemäß Hannah Ahrendt bald nach dem Krieg, zerbreche jede Rechtsordnung. Das muss für die wenigen Einzelfälle, in denen kein Rückerstattungsantrag für Immobilien gestellt wurde, nicht so bleiben. Den meisten Deutschen ist heute bewusst, dass die NSdAP eine verbrecherische Organisation war. Dasselbe gilt für den von ihr geführten Staat. Der Sachverhalt, den Sie beschreiben, ist nach rechtsstaatlichen Maßstäben ein Fall von unrechtmäßiger Bereicherung. Ein nicht gestellter Rückerstattungsantrag ist keine Verzichtserklärung.
Wenn eine andere verbrecherische Organisation, etwa die Mafia, sich fremdes Eigentum unter den Nagel reißt, wird dieses, sobald es entdeckt ist, von der Polizei beschlagnahmt und – soweit möglich - den rechtmäßigen Eigentümern zugeführt. Beim Verkauf der Immobilie Rothenbaumchaussee 67-69 war dem Senat die Herkunft des Immobilieneigentums unbekannt.
Die beste Folgerung, die aus den horrenden Verbrechen des NS-Staates gezogen wurde, war 1947 die UN-Erklärung der Menschenrechte. Zu ihnen zählt Artikel 17 (2): "Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden." Ein privater Vermögensschaden infolge von "Arisierung" wirkt über die Erben fort.
Es war in vielen Fällen eine Stärke besonders der GAL, sich für Menschenrechte einzusetzen.
Erlauben Sie mir deshalb bitte zwei Nachfragen:
1. Gibt es seitens der GAL-Fraktion ein politisches Interesse, die Forschung zu "arisiertem" Immobilienvermögen der Stadt Hamburg finanziell zu fördern?
2. Gibt es seitens der GAL ein Interesse an einer gesetzlichen Regelung zum zukünftigen Umgang mit dem aus "Arisierung" stammenden Immobilienvermögen der Stadt?

MfG
Antwort von Dr. Willfried Maier
3Empfehlungen
04.09.2007
Dr. Willfried Maier
Sehr geehrte Frau ,

die GAL-Fraktion hat hohes Interesse an der Erforschung der jüdischen Lebenssituation in Hamburg während der NS-Zeit und der Verbrechen, die damals an der jüdischen Bevölkerung Hamburgs begangen wurden. Wir unterstützen deshalb die Einrichtungen der Stadt und der Universität, die sich mit diesen Themen speziell befassen, ebenso alle privaten und zivilgesellschaftlichen Initiativen, wie z.B. den Verein, der sich mit Erforschung und Darstellung der Situation der Juden in Blankenese beschäftigt.

Unsere Unterstützung kann allerdings nur politisch und ideell sein, nicht finanziell. Die Fraktionsmittel, die wir von der Stadt erhalten, dürfen nur für die Fraktionstätigkeit im engeren Sinne verwendet werden.

Ob heute noch eine gesetzliche Regelung zum Umgang mit jüdischem Vermögen sinnvoll ist, überblicke ich nicht. Soweit es sich um allgemeine eigentumsrechtliche Fragen handelt, müsste es auch wohl ein Bundesgesetz sein. Da in dem Zusammenhang aber schon verschiedene gesetzliche Regelungen und Vereinbarungen existieren, weiß ich nicht, was durch eine zusätzliche Regelung erreicht werden könnte.

So weit es sich um heutiges städtisches Eigentum handelt, das auf dem Wege der "Arisierung" in städtische Hand gekommen ist, liegt die Lage anders. Da kann die Stadt entscheiden, wie sie damit umgeht. Hier wäre vermutlich angebracht, dass die Stadt eine Selbstverpflichtung eingeht, dass sie im Fall von Restitutionsansprüchen bzw. bei möglichen Verkäufen von sich aus die Bodenkommission der Bürgerschaft über den Sachverhalt informiert, damit bei Entscheidungen überhaupt eine Kenntnis vorliegt, worüber entschieden werden soll.

Mit freundlichen Grüßen
Willfried Maier
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Frage zum Thema Kultur
01.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Maier,

ich möchte noch einmal auf die Vorgänge um den "Mollerschen Palais" eingehen, in der Antwort an Frau Imroll schreiben Sie:

"Fast alle Mitglieder der Familie Wolf konnten wohl aus Deutschland fliehen. " Was bedeutet in diesem Zusammenhang "fast", was wurde mit jenen Wolfens, denen dies nicht gelungen ist? Gerne können Sie meine Anfrage an Herrn Al Lauder weiterleiten.

Mir freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Willfried Maier
1Empfehlung
07.11.2007
Dr. Willfried Maier
Sehr geehrte Frau ,

ich persönlich weiß nicht mehr, als ich in der Antwort an Frau Imroll geschrieben habe und was ich durch das "fast" und das "wohl" relativiert habe. Und ich habe meine Kenntnisse aus zweiter Hand von Herr Al Lauder, an den ich Ihre Anfrage gerne weiter gebe.

Mit besten Grüßen
Willfried Maier
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
23.02.2008
Von:
-

Wir sind absolut empört über die geplante Schliessung der Kinderbücherhalle am Grindel! Was können wir dagegen tun?
Obwohl wir in einem anderen Stadtteil wohnen, ist doch gerade diese besondere Bücherhalle für alle Hamburger Kinder wichtig und wir waren auch bereit längere Anfahrtszeiten in kauf zu nehmen. Alle reden über PISA und das Kinder mehr lesen sollen und dann will man die einzige Kinderbücherhalle in HH schließen? Das kann nicht sein!
Bitte um Antwort. -Fröhlich

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