Dr. Stephan Eisel (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Dr. Stephan Eisel
Jahrgang
1955
Berufliche Qualifikation
Studium der Polit. Wissenschaft, Neueren Geschichte und Musikwissenschaft (Promotion)
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Bonn
Landeslistenplatz
35, Nordrhein-Westfalen
weitere Profile
(...) Die von mir genannte Zuwachsrate von 33 Prozent von 2006 auf 2007 bezog sich ausschließlich auf kommerzielle Seiten. Dazu steht in dem von Ihnen zitierten Bericht des IWF aus dem Jahr 2008: "All the online content we assess is publically available and three quaters of the websites depicting child sexual abuse are commercial operations.” Selbst wenn nach IWF-Angaben das kommerzielle Angebot von 2007 auf 2008 auf hohem Niveau wieder leicht zurück ging, beruhigt mich das vor dem Hintergrund der allgemein ansteigenden Zahlen nicht. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
21.06.2009
Von:
Dr.

Sehr geehrter Herr Dr. Eisel,
bei den niedergelassenen Ärzten gibt es derzeit viele Diskussionen über eine mögliche Wahlentscheidung bzw. Wahlempfehlung für die Bundestagswahl. Die CDU hat die Entscheidungen der Regierung in der abgelaufenen Periode mitgetragen und sie wurden auch zuletzt noch von der Kanzlerin bestätigt. Ich habe dazu ein einfache konkrete Frage: Möchten Sie und Ihre Partei weiterhin die ambulante Facharztversorgung in freier Arztpraxis aufrechterhalten oder streben Sie eine andere Versorgung an?
Für eine ehrliche Antwort bin ich dankbar.

M.f.G. Dr. S.
Antwort von Dr. Stephan Eisel
bisher keineEmpfehlungen
02.07.2009
Dr. Stephan Eisel
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für diese Frage.

Ich stimme Ihnen zu, dass die Union in dieser Legislaturperiode gesundheitspolitische Entscheidungen mitgetragen hat, die unseren Grundüberzeugungen nicht immer entsprachen. Allerdings gehört es zu den Folgen der letzten Bundestagswahl, dass wir für unsere Vorstellungen keine Mehrheit erreicht haben und in den letzten vier Jahren auf Kompromisse mit dem Koalitionspartner angewiesen waren.

Dennoch hat die Union die Anliegen der Ärzte und Zahnärzte stets ernst genommen. Mit der Bonner Ärzteschaft stehe ich übrigens auch in einem regen Dialog.

Für mich persönlich ist die Freiberuflichkeit, die Therapiefreiheit und die freie Arzt- und Krankenhauswahl mit verlässlichen und leistungsgerechten Rahmenbedingungen in einem freiheitlichen Gesundheitswesen unabdingbar. In dem von CDU und CSU gemeinsam beschlossenen Regierungsprogramm für die kommende Legislaturperiode heißt es übrigens dazu wörtlich: "Niedergelassene freiberuflich tätige Haus-, Fach- und Zahnärzte, Apotheker, selbständige Gesundheitshandwerker und Heilmittelerbringer sind für uns auch in Zukunft Garanten für eine qualitativ hochwertige, patientennahe Versorgung. Diese Strukturen gilt es, neben dem Bereich der stationären Krankenhausversorgung, zu bewahren und geänderten gesellschaftlichen Verhältnissen anzupassen."

Ich kann Ihre Frage also eindeutig beantworten: Die Union möchte die ambulante Facharztversorgung aufrechterhalten und strebt kein anderes Versorgungssystem an.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stephan Eisel
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
17.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Eisel,

zwei Frage habe ich an Sie:

Was werden Sie tun, um die zunehmend unverhohlene Bedrohung unserer Demokratie durch rechtsextreme Gruppierungen zu bekämpfen?

Welche Möglichkeiten sehen Sie, um die Bank an den Belastungen zu beteiligen, die den SteuerzahlerInnen durch die Finanzkrise entstanden sind?

Mit Dank und freundlichem Gruß,

F.
Antwort von Dr. Stephan Eisel
bisher keineEmpfehlungen
20.08.2009
Dr. Stephan Eisel
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Die Auseinandersetzung mit Rechts- und Linksextremismus gehört zu den unverzichtbaren Pflichten jedes Demokraten. Ich habe dazu auf vielfältige Weise beigetragen - sowohl bei Demonstrationen oder anderen Aktionen als auch in vielen Vorträgen und Diskussionen. Die Würde des Menschen ist unantastbar und muss geschützt werden, aus welcher Gesinnung heraus sie auch angegriffen wird.

Zu Ihrer zweiten Frage kann ich Ihnen mitteilen, dass es keine staatlichen Hilfen für Banken ohne Gegenleistung für die Bürger gibt, die mit ihren Steuergeldern die Stabilität des Finanzmarktes absichern und damit zur Stabilisierung der deutschen Volkswirtschaft beitragen.

Mit dem Mitte Oktober vergangenen Jahres verabschiedeten Finanzmarktstabilisierungsgesetz wurden diesbezüglich entsprechende Grundsätze aufgestellt. Danach erfolgen die staatlichen Hilfen aus dem Finanzmarktstabilisierungsfonds und die Garantien nur gegen eine angemessene Gebühr, die von den Kreditinstituten zu zahlen ist. Darüber hinaus kommt eine Unterstützung nach eingehender Prüfung der Antragsunterlagen nur solchen Instituten zugute, die sich zu einer soliden und umsichtigen Geschäftspolitik verpflichten. Dabei wirkt der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin), der mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz ins Leben gerufen wurde, auf die langfristige Tragfähigkeit der Finanzinstitute und ihrer Geschäftsmodelle hin. Daneben ist die Gewährung von Leistungen des SoFFin mit bestimmten Auflagen verbunden, die eine weitere Begrenzung der mit der Geschäftstätigkeit von Finanzinstituten verbundenen Risiken und letztendlich die Minimierung der potenziellen Belastung für den Steuerzahler bewirken sollen. Umso weitergehender die Unterstützungsmaßnahmen des SoFFin sind, desto tiefgreifender sind die Auflagen, die das Institut zu erfüllen hat.

Außerdem ist die Gesamtvergütung von Bank-Mitarbeitern auf ein angemessenes Maß zu beschränken. Bei Geschäftsleitern und Organmitgliedern gilt eine monetäre Vergütung über 500.000 Euro pro Jahr als unangemessen. Abfindungen über das gesetzlich festgeschriebene Maß hinaus sind somit nicht gestattet. Während der Laufzeit der Stabilisierungshilfen dürfen zudem keine Boni oder freiwilligen Gehaltsbestandteile gezahlt werden, es sei denn dass diese als Gesamtvergütung angemessen sind.

Darüber hinaus wurde mit dem Mitte Juni dieses Jahres im Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung weitere konkrete Regelungen für die Angemessenheit von Bezügen bei Aktiengesellschaften erlassen. Diese sollen ein Ausufern, wie in der Vergangenheit oft geschehen, verhindern. So hat sich die Vergütung z. B. künftig an der langfristigen Unternehmensentwicklung auszurichten. Den Hauptversammlungen und den Aufsichtsräten werden für eine Herabsetzung oder Begrenzung der Vorstandsgehälter mehr Rechte eingeräumt. Zudem wurden die Haftungsbestimmungen sowohl für die Aufsichträte als auch für die Vorstände deutlich verschärft.

Sie sehen, dass der Gesetzgeber eine ganze Reihe von neuen Regelungen geschaffen hat, um die Belastungen für die Steuerzahler möglichst gering zu halten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stephan Eisel
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Ihre Frage an Dr. Stephan Eisel
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