Sehr geehrter Herr

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haben sie vielen Dank für Ihre Nachfrage zur Blockade von Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten.
Ich gebe Ihnen Recht, dass es einen hundertprozentigen Schutz nicht geben kann. Technisch versierte Internetnutzer werden wahrscheinlich immer Möglichkeiten finden, Blockaden zu umgehen. Für den durchschnittlichen Internetnutzer stellen diese Sperren allerdings eine effektive Barriere dar, sodass die Zahl der Nutzer kinderpornographischer Seiten im Internet aller Voraussicht nach sinken wird. Entscheidend ist dabei auch, dass dieser Effekt die Anbieter wirtschaftlich trifft.
Dies belegen laut Auskunft des Bundesfamilienministeriums die Erfahrungen aus vielen europäischen Ländern. Zudem haben Machbarkeitsstudien ergeben, dass Zugangssperren in Deutschland technisch möglich sind. So soll nach den gegenwärtigen Plänen das Bundeskriminalamt damit beauftragt werden, täglich eine Sperrliste zu aktualisieren. Diese Liste wird dann an die Internetprovider weitergegeben, die sich bereits dazu verpflichtet haben, tagesaktuell die entsprechenden Seiten zu sperren.
Statt Resignation vor den vielfältigen Möglichkeiten im weltweiten Datennetz sollten wir lieber alle uns zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um die Verbreitung kinderpornographischer Angebote zu verhindern.
Natürlich reichen diese Maßnahmen alleine nicht aus, um die Verbreitung und Herstellung kinderpornographischen Materials gänzlich zu unterbinden. Opferschutz und Täterermittlung sollen dadurch auch nicht eingeschränkt, sondern wirksam ergänzt werden. Die Landeskriminalämter und das Bundeskriminalamt leisten hierbei eine gute Arbeit – das belegen auch die Erfolge über die Aufdeckung von Kinderpornographie-Ringen in der jüngeren Vergangenheit. Auch in Zukunft werden die Ermittler hart daran arbeiten, die Täter zu verfolgen und strafrechtlich zu belangen.
Da es sich hierbei aber um ein internationales Problem handelt und ungefähr die Hälfte der Staaten Verbreitung und Besitz kinderpornographischen Materials nicht hinlänglich sanktioniert, sind in vielen Fällen polizeiliche Mittel alleine nicht ausreichend.
Aus diesem Grunde hat sich die Bundesregierung auf dem III. Weltkongress gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern und Heranwachsenden im vergangenen November in Rio de Janeiro für ein internationales Abkommen zur Bekämpfung von Kinderpornographie eingesetzt. Darüber hinaus verstärkt Deutschland die Zusammenarbeit mit den europäischen Partnern und tritt demnächst auch dem gut funktionierenden internationalen Netzwerk CIRCAMP (Cospol Internet Related Child Abusive Material Project) bei, dem bereits 13 Staaten angehören.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Stephan Eisel