Dr. Stephan Eisel (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Dr. Stephan Eisel
Jahrgang
1955
Berufliche Qualifikation
Studium der Polit. Wissenschaft, Neueren Geschichte und Musikwissenschaft (Promotion)
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Bonn
Landeslistenplatz
35, Nordrhein-Westfalen
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(...) Das Sperren dieser Seiten stellt aber vor allem ein wichtiges und deutliches Signal aller gesellschaftlichen Kräfte zur konsequenten Ächtung von Kinderpornografie dar, und zwar nicht nur im Internet. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Soziales
24.09.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Eisel,

ich würde mich freuen, von Ihnen zu erfahren, was Sie von dem sogenannten "Bedingunslosen Grundeinkommen" halten.

Vielen Dank für Ihre Mühe,

Antwort von Dr. Stephan Eisel
7Empfehlungen
26.09.2007
Dr. Stephan Eisel
Sehr geehrter Herr ,

ein "bedingungslosen Grundeinkommen" halte ich nicht für sinnvoll, weil m. E. die Frage der Leistungsbereitschaft, z.B. der Bereitschaft eine zumutbare Arbeit anzunehmen, bei der Höhe staatlicher Transferleistungen berücksichtigt werden sollte. Andernfalls wären diejenigen, die arbeiten oder dazu bereit sind, mit denen, die dazu nicht bereit sind, gleichgestellt. Das wäre m. E. nicht gerecht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stephan Eisel, MdB
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Frage zum Thema Soziales
26.09.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Eisel,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Ein bedingunsloses Grundeinkommen bedeutet ja nicht die Abschaffung sämtlicher Löhne und Arbeiten. Insofern wären diejenigen, die arbeiten wollen, sei es weil ihre Arbeit sie erfüllt, sei es, weil sie ein luxuriöseres Leben führen wollen, noch immer im Vorteil denen gegenüber, die keine "produktive" Arbeit leisten wollen.

Nötige Arbeiten, die weniger beliebt sind, müssten demzufolge natürlich besser bezahlt werden. Manche Arbeit würde dafür vielleicht sogar gar nicht bezahlt, weil sie erfüllend ist.

Ich würde mich freuen, die Probleme des Konzepts mit Ihnen weiter zu erörtern.

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Dr. Stephan Eisel
5Empfehlungen
22.11.2007
Dr. Stephan Eisel
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie nochmals vielen Dank für Ihre zweite Aussage zum Thema Grundeinkommen. Gerne bin ich dazu bereit, die aufgeworfene Problematik weiter mit Ihnen zu erörtern.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stephan Eisel MdB
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Frage zum Thema Arbeit
13.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Eisel,

da zur Zeit das Thema Mindestlöhne im Postsektor doch einige Wellen schlägt, würde ich mich freuen wenn sie Ihren Standpunkt auch mit Hinblick auf Ihren Wahlkreis einmal darlegen würden.

Insbesondere interessiert mich, ob es sinnvoll ist, Unternehmen zu unterstützen, die Entgelder zahlen wodurch zusätzlich die Sozialkassen durch Unterstüzungszahlungen belastet werden.

Im Hinblick auf die Pflicht der Arbeitslosen die ALG-II beziehen derartige Jobs annehmen zu müssen, würden doch gerade solche Firmen profitieren und zugleich das Allgemeinwohl beeinträchtigt?

Mit freundlichem Gruß,
Antwort von Dr. Stephan Eisel
5Empfehlungen
26.11.2007
Dr. Stephan Eisel
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 13. November 2007 zum Thema Mindestlohn im Postsektor. Da dieses Thema mit meinem Wahlkreis in besonderer Weise verknüpft ist, antworte ich Ihnen hiermit gerne.

Die Tarifautonomie ist ein hohes Gut, das wir nicht leichtfertig aufs Spiel setzen sollten. Zudem war zwischen den Koalitionsparteien von Union und SPD als Grundvoraussetzung für die Allgemeinverbindlichkeit von tariflichen Lohnuntergrenzen die klare Vereinbarung getroffen worden, dass nur diejenigen Branchen in den Wirkungsbereich des Entsendegesetzes aufgenommen werden können, in denen mehr als die Hälfte der dort Beschäftigten vom jeweiligen Tarifvertrag erfasst sind. Nach Berechnungen der unabhängigen Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation erfüllt der vorliegende Tarifvertrag diese Voraussetzung im Bereich der Briefzusteller nicht.

Bekanntlich ist es das Kernanliegen, die Briefzusteller in den Wirkungsbereich des Entsendegesetzes aufzunehmen. Hierzu sind allerdings mit Blick auf die tatsächliche Art der Beschäftigung der Betroffenen in der Postzustellbranche zunächst wichtige Abgrenzungsfragen zu klären. CDU und CSU brachten deshalb unter anderem den Vorschlag ein, die "überwiegend" mit dem Brieftransport beschäftigten Arbeitnehmer in eine Mindestlohn-Regelung einzubeziehen. Obwohl die Tarifpartner selbst dies in einer Protokollnotiz zum Tarifvertrag kurz vor Beginn der Koalitionsrunde vorgeschlagen haben. Die SPD hat dieses Angebot abgelehnt. Deshalb wird es den Mindestlohn im Postsektor zunächst einmal nicht geben können. Man wird sehen, ob es doch noch zu einer Einigung kommen kann.

Um auf den zweiten Teil Ihrer Frage einzugehen, gebe ich Ihnen generell Recht, dass staatliche Lohnzuschüsse keine dauerhafte Lösung sein können. Trotz der erfreulichen Entwicklung am Arbeitsmarkt muss aber noch mehr für die Reduzierung der nach wie vor hohen Sockelarbeitslosigkeit getan werden. Daher hat sich die Große Koalition unter anderem auf ein Kombilohn-Modell geeinigt, dass insbesondere ältere Arbeitslose und langzeitarbeitslose Jugendliche mit besonderen Vermittlungsschwierigkeiten helfen soll. Durch den Kombilohn sollen bspw. arbeitslose Jugendliche die Chance erhalten, sich am Arbeitsmarkt zu bewähren und ihre Qualifikationen zu verbessern, damit sie langfristig den Weg in reguläre Beschäftigungsverhältnisse finden. Ich halte solche Regelungen in diesen besonderen Fällen für sinnvoll.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Stephan Eisel
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Frage zum Thema Arbeit
26.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Eisel,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Sie schreiben: "CDU und CSU brachten deshalb unter anderem den Vorschlag ein, die "überwiegend" mit dem Brieftransport beschäftigten Arbeitnehmer in eine Mindestlohn-Regelung einzubeziehen."

Da muss ich doch gleich einmal nachhaken: Besteht nicht die Gefahr, dass die z.b. Leute in Grün (PIN-Post) die neben der Post in Gelb (DPAG) mittlerweile stattliche Posttaschen mit sich herumfahren dann wieder ausgetrickst werden indem ihnen dann z.b. die Zeit des Briefaustragens so gekürzt wird und statt dessen andere Tätigkeiten wie "Briefe vorsortieren" als Haupttätigkeit angegeben werden, sodass auch dann die o.g. Mindestlohnregelungen unterlaufen werden könnten.

Müsste man nicht statt dessen fordern, dass sämtliche Tätigkeiten eines Briefträgers mindestlohngebunden sein müssten und sei es nur für 1 Stunde pro Tag?

Ich für meinen Teil möchte jedenfalls das Postgeheimnis gewahrt wissen (zumindest unterwegs Weg zu meinem Briefkasten) und nicht Angst haben müssen, dass der Briefverteiler aus purer Not möglicherweise Informationen, Wertgegenstände abgreift.

Sprich wollen wir es uns in der BRD wirklich leisten, so etwas wichtiges wie die (private) Post vom Niedrigstlohnsektor zustellen zu lassen?

Mit freundlichem Gruß,
Antwort von Dr. Stephan Eisel
4Empfehlungen
30.11.2007
Dr. Stephan Eisel
Sehr geehrter Herr ,

wie Sie wissen, haben sich die Tarifpartner im Postwesen gestern auf einen Tarifvertrag geeinigt und den Vorschlag von Bundeskanzlerin Angela Merkel aufgegriffen, den Postmindestlohn auf die "überwiegend" mit Brieftransporten beschäftigen Arbeitnehmer zu beschränken. Nur so konnte die für die Allgemeinverbindlichkeit erforderliche 50-Prozent-Quote für den Geltungsbereich des Tarifvertrages erreicht werden.

Es spricht nichts dagegen, ähnliche tarifliche Regelungen auch für andere Beschäftigungsgruppen zu treffen. Das ist aber Sache der Tarifpartner, wobei durch die 50-Prozent-Quote sichergestellt werden soll, dass die Tarifpartner auch tatsächlich die Mehrheit in einer Branche repräsentieren. Für ver.di und den von der Post dominierten Arbeitgeberverband "Postdienste" galt die im Blick auf die nicht überwiegend mit Briefzustellungen befassten Beschäftigten eben nicht.

Im Übrigen sehe ich nicht, was dies alles mit dem Postgeheimnis zu tun haben soll. Auch andere schützenswerte Bereiche wie Finanzangelegenheiten, Telefon- oder E-Mail-Verkehr wickeln Sie ja auch über Privatanbieter ab.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stephan Eisel
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Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung
28.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Eisel,

ich beziehe mich auf die Abstimmung Vorratsdatenspeicherung, bei der Sie zugestimmt haben.
Das Ausmaß, in welchem der Staat in das Leben seiner Bürger Einsicht nehmen möchte, finde ich - neben vielen anderen - sehr Besorgnis erregend. Ich sehe darin auch ein ganz klaren Verstoß gegen Artikel 2 [Allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Person; Recht auf Leben], Abs. (1): "Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt." Eine Person, die nahezu vollständig überwacht wird (und das ist der Fall, denn es wird erfasst, wofür sich ein/e Bürger/in interessiert, mit wem er/sie Kontakt hat und wann er/sie wo auf welche Art und Weise kommuniziert), kann sich nicht mehr frei entfalten! Denn wenn jede Internetseite, auf der ein/e Nutzer/in surft, protokolliert wird, wächst auch die Angst (nicht unbedingt bei allen, aber doch bei einigen), dass der Staat einige der Seiten vllt. für gefährlich einstuft und deswegen Schritte gegen den/die Nutzer/in einleitet. Das bedeutet ein Leben in Angst! Und wenn Angst der Antrieb des eigenen Verhaltens ist, ist eine freie Entfaltung, Freiheit nicht mehr möglich. Wir können nicht kontrollieren, was mit unseren Daten geschieht und viele glauben, dass diese NICHT nur gegen Terroristen und Schwerkriminelle eingesetzt werden. Dieses Gesetz zur VDS ist m.M.n. ein großer Schritt Richtung Überwachungsstaat, wie er z.B. in 1984 von George Orwell beschrieben wird (ich empfehle Ihnen das Buch, wenn Sie es noch nicht gelesen haben). Frühere geschichtliche Beispiele wie die DDR zeigen, wie Überwachungsstaaten funktionieren und es ist m.M.n. nicht erstrebenswert für die BRD (und die EU), sich in diese Richtung zu bewegen. Haben Sie sich bei der Abstimmung über die von mir genannten Punkte Gedanken gemacht und/oder wie können Sie meine Bedenken zerstreuen/widerlegen?
MfG
D.
Antwort von Dr. Stephan Eisel
5Empfehlungen
29.11.2007
Dr. Stephan Eisel
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung. Wie Sie wissen habe ich bei der Verabschiedung des Gesetzes mit ja gestimmt. Mit der Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung setzt der Deutsche Bundestag eine EU-Richtlinie um. Dabei werden entgegen eines weit verbreiteten Irrtums keine Inhalte gespeichert. Die Verbindungsdaten werden auch nicht vom Staat oder der EU gespeichert, sondern von den Telekommunikationsanbietern.
Zum Vergleich: Wer als Telekom-Kunde einen Einzelverbindungsnachweis bekommt, dessen Daten werden auch bisher schon für die Dauer von drei Monaten gespeichert. Übrigens: Nur Dank deutscher Intervention wurde eine Beschränkung auf sechs Monate vorgenommen; die übrigen EU-Staaten wollten zunächst eine Speicherdauer von 36 Monaten durchsetzen und sehr viel mehr Daten speichern. Zudem planten sie, auch versuchte Anrufe zu speichern.
Die Neuregelung bei der Speicherung wurde ins Auge gefasst, nach dem bei den verheerenden Terroranschlägen in Madrid durch Rückverfolgung entsprechender Daten diese sehr schnell aufgeklärt werden konnten. Der Zugriff auf die Daten durch den Staat wird durch die Neuregelung nicht erleichtert; dies ist bereits geltende Rechtslage: Auf die Daten, auf die man zugreifen kann, können Ermittlungsbehörden das heute schon. Voraussetzung: Sie haben den Verdacht einer schweren Straftat und ein Richter hat entschieden, dass diese Daten vom Telekommunikationsunternehmen herauszugeben sind. Der Unterschied ist der, dass heute nur die Daten dann zu Abrechnungszwecken gespeichert werden, wenn der Kunde das wünscht; künftig müssen alle diese Daten für sechs Monate gespeichert werden, ehe sie bei den Telekommunikationsunternehmen wieder zu löschen sind.
Neben der Telekommunikationsüberwachung werden weitere Ermittlungsbefugnisse, die in der Strafprozessordnung geregelt sind, geändert. Dabei werden die Informationspflichten des Staates verbreitert, die Rechtsschutzmöglichkeiten verbessert und auch eine gesonderte Verhältnismäßigkeitsprüfung eingeführt, die der Richter künftig immer vornehmen muss, ehe er solche verdeckten Ermittlungsmaßnahmen genehmigt.
Ein weiteres Vorurteil, das nicht stimmt: Mit der Änderung der Strafprozessordnung würden Telefone in Arztpraxen, Redaktionsbüros, und Anwaltskanzleien leichter abgehört werden können. Dies ist nicht richtig! Wir haben ein bestehendes Recht in der Strafprozessordnung, was verdeckte Ermittlungsmaßnahmen ermöglicht. Diese Rechte, die heute bestehen, bleiben alle erhalten. Das heißt, es ändert sich negativ gar nichts. Allerdings dürfen künftig Seelsorger, soweit sie seelsorgerisch tätig sind, Strafverteidiger, soweit sie insoweit tätig sind, und Abgeordnete gar nicht abgehört werden. Dies ist einigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts geschuldet.
Das heißt, es wird niemand zusätzlich oder öfter abgehört, sondern es wird allenfalls weniger abgehört, weil Richter eben künftig noch zu einer gesonderten Verhältnismäßigkeitsprüfung verpflichtet sind.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stephan Eisel MdB
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Ihre Frage an Dr. Stephan Eisel
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