Dr. Stephan Eisel (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Dr. Stephan Eisel
Jahrgang
1955
Berufliche Qualifikation
Studium der Polit. Wissenschaft, Neueren Geschichte und Musikwissenschaft (Promotion)
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Bonn
Landeslistenplatz
35, Nordrhein-Westfalen
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(...) Hierin liegt die grundlegende Unterscheidung von der privaten Krankenversicherung, in der das Äquivalenzprinzip gilt. Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird mit der Einführung des Gesundheitsfonds grundlegend neu gestaltet. Ab dem 1. Januar 2009 wird künftig für alle Beitragszahler in der GKV ein einheitlicher Beitragssatz maßgeblich sein. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
07.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Eisel,

Ihr Parteikollege Wolfgang Bosbach erregte heute große Medienaufmerksamkeit als ein Bericht in erschien, in dem eine von ihm angestrebte Verschärfung des Waffengesetzes angekündigt wurde.

Dieser Entwurf beinhaltet auch einen Vorschlag zum Verbot von sogenannten Jagdspielen.
Eine Parallele zum umstrittenen Wort "Killerspiel" liegt hierbei sicherlich auf der Hand.

Unter diese Jagdspiele fällt auch das inzwischen im Ligamäßigen Betrieb befindliche Spiel Paintball.

Paintball im Gegensatz zu seinem nahen Verwandten "Gotcha", welches meist im Freien und unter Benutzung von Tarnkleidung und echten Waffen nachempfundenen Markierern gespielt wird, ist jedoch inzwischen mehrfach in Gutachten und auch Gerichtsurteilen (vgl. Beschluss vom 28.1.2003, Verwaltungsgericht Dresden 14 K 2777/02) als vollkommen unbedenklich eingestuft worden.

Weiter konnte bis dato noch nichteinmal für Gotcha ein negativer Einfluß auf das Sozialverhalten der Teilnehmer erkannt werden.

Wie stehen Sie also angesichts dieser Umstände zu besagtem Verbot und wie schätzen Sie die Gefahr einer populistischen politischen Instrumentalisierung einer der breiten Öffentlichkeit unbekannten, da bereits mit umfangreichen Auflagen belegten, Sportart im Wahlkampf ein?
Antwort von Dr. Stephan Eisel
6Empfehlungen
13.05.2009
Dr. Stephan Eisel
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben zur Verschärfung des Waffenrechts.

Wie es üblich ist, hat zuächst eine Koalitionsarbeitsgruppe aus Fachleuten der Fraktionen ihre Vorschläge zur Veränderung des Waffenrechts erarbeitet. Wir werden uns jetzt in den Fraktionen und im parlamentarischen Verfahren damit befassen. Neben vielen meines Erachtens sinnvollen Vorschlägen, regt die Arbeitsgruppe auch an, Spiele wie Paintball als Ordnungswidrigkeit zu untersagen.

Mir leuchten die dafür bisher vorgebrachten Argumente nicht ein, sondern sehe hier noch erheblichen Beratungsbedarf. Dabei müssen auch die von Ihnen angesprochenen Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Das letzte Wort ist in dieser Sache jedenfalls noch nicht gesprochen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stephan Eisel
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
09.05.2009
Von:

Sehr geehrter Dr. Eiser,

In Ihren Antworten zur Frage der Einführung der Sperren von Webseiten argumentierten Sie, dass "es sich hierbei um einen Millionenmarkt" handele, ", der in den letzten Jahren insbesondere im Internet große Zuwachsraten zu verzeichnen hatte"

Diese Behauptung wurde jedoch zwischenzeitlich durch viele Studien und Daten, aber auch durch den BKA-Berichts selbst widerlegt.
Laut dem BKA-Bericht kam es nicht zu einer Zunahme, sondern die Anzahl der Verdachtsfälle für Verbreitung betrug 2872 im Jahr 2007 und 2897 im Jahr 2006. Sie ist also mehr oder weniger konstant geblieben.
Vgl auch eine Analyse die ein Missbrauchopfer selbst durchführte:: mogis.wordpress.com

Inwieweit können Sie noch sicher sein, dass Ihre Meinung und somit Ihre Entscheidung auf sachlich richtige Informationen beruhen?

Des Weiteren haben Sie eine wichtige Kernfrage weiter oben noch nicht beantwortet:
"Warum setzen Sie sich nicht dafür ein, dass ein Richter eine Webseite prüft, bevor sie auf der Sperrliste landet? "
Was rechtfertigt die fehlende parlamentarische oder juristische Kontrolle der Filterliste?

In Hinblick auf die vorhandenen Filterlisten anderer Länder und die Erfahrung daß zwar Adressen auf die Listen kamen, aber nichts gegen die Täter unternommen wurde:
Inwieweit besteht nicht die Gefahr, dass die Liste als "leichte" Alternative missbraucht wird, damit das BKA Arbeit und Personal für echte Täterermittlung einsparen (bzw. gar nicht erst einstellen) wird?
Würde die Liste sich daher nicht eher als Vorteil für die Verbrecher auswirken, da sie nicht mehr mit einer effektiven Verfolgung zu rechnen hätten?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Dr. Stephan Eisel
6Empfehlungen
13.05.2009
Dr. Stephan Eisel
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Ich wundere mich doch darüber, warum Sie den Versuch in Frage stellen, durch Erschwernis der Nutzung kinderpornographischer Internetseiten deren kommerziellen Erfolg einzuschränken. Mich würde schon interessieren, was nach Ihrer Meinung alternativ zu den von der Bundesregierung verabschiedeten Maßnahmen und neben der unnachsichtigen Verfolgung der Straftäter, die solche Seiten anbieten, geschehen sollte, um den kommerziellen Erfolg dieses skrupellosen Geschäftes zu erschweren. Es ist meines Erachtens untragbar, einfach in Passivität den Status quo hinzunehmen.

Zu Ihren weiteren Anmerkungen habe ich in meinen vorangegangenen
Antworten bereits ausführlich Stellung bezogen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Stephan Eisel
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
09.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Eisel,

in Ihrer Antwort an Herrn Kangro sagen Sie folgendes:

"Die Zugangssperren treffen die Anbieter der Kinderpornografie empfindlich, weil sie durch jeden ausbleibenden Klick – der im Übrigen bereits strafbar ist – weniger Geld verdienen und der verbreitete Aufbau organisierter Internetkriminalität gestört wird."

Nun sind die Sperrlisten ja geheim. Meine Frage: Wie kann der normale Internetsurfer wissen, "welcher Klick strafbar" sein könnte, um ihn von vornherein zu vermeiden?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Stephan Eisel
4Empfehlungen
13.05.2009
Dr. Stephan Eisel
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Gemäß § 184b des Strafgesetzbuches gilt grundsätzlich, dass sich strafbar macht, wer es unternimmt, sich kinderpornographische Schriften – dazu gehören auch Dateien und das Betrachten von Bildern im Internet – zu verschaffen. Der Bundesgerichtshof hat dies folgendermaßen präzisiert: "Auch mit der bloßen Speicherung solcher Dateien im Cache-Speicher eines PC-Systems erlangt dessen Benutzer Besitz, weil es ihm möglich ist, jederzeit diese Dateien wieder aufzurufen, solange sie nicht manuell oder systembedingt automatisch gelöscht wurden" (BGH 1 StR 430/06 - Beschluss vom 10.Oktober 2006). Danach ist die Sperrung einer Seite mit kinderpornographischen Inhalten als die Verhinderung einer Straftat zu qualifizieren.

Die Internetnutzer, die einen Kontakt zu einer derartigen Webseite herzustellen versuchen, sollen nach dem Gesetzentwurf von ihrem Internet-Browser auf eine so genannte Stopp-Seite geleitet werden. Dieses Stopp-Schild soll zum einen die gesellschaftliche Ächtung des Missbrauchs nochmals betonen und zum anderen gibt sie dem Nutzer die Möglichkeit, sich beim Bundeskriminalamt weiter über die Sperr-Maßnahme zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stephan Eisel
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
09.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Eisel,

selbstverständlich lehne ich Kinderpornographie aus vollem Herzen heraus ab, bin jedoch bei der Studie ihrer Antworten zu einem für mich offensichtlichen Widerspruch gekommen.

Aus ihren Antworten zu den Postings von Herrn Kangro und Herrn Dark möchte ich einmal folgende Zeilen in Relation zueinander bringen: "Zudem geht es sehr wohl um wirtschaftliche Interessen – es handelt sich hierbei um einen Millionenmarkt, der in den letzten Jahren insbesondere im Internet große Zuwachsraten zu verzeichnen hatte" und "Das Bundeskriminalamt stellte von 2006 auf 2007 einen Zuwachs von 111 Prozent auf 6.202 Fälle bei der Beschaffung von kinderpornographischen Inhalten über das Internet fest."

Hieraus ließe sich ableiten, dass viele Nutzer von Kinderpornographischen Inhalten im Web bereit sind tausende von Euro für das Erlangen dieses Materials auszugeben...

Darf ich sie höflich bitten Ihre Aussage mal kritisch zu evaluieren?

Entweder sind die Leute wirklich bereit so viel Geld auszugeben, was mir persönlich unverständlich ist (wie im übrigen das ganze Thema Pädophilie), die Dunkelziffer ist so hoch, dass wir nur Erfolgsraten weit unter der Promillegrenze erreichen (was ich nicht hoffe. Wenn dem so ist frage ich mich jedoch erst rech, wieso werden die Seiten nicht vom Netz genommen, was mittles einfacher mail ja problemlos zu sein scheint) oder aber es handel sich lediglich um unreflektiertes Zitieren von nicht überprüftem Material. Weitere Gründe fallen mir für diese Diskrepanz nicht ein.

Können sie mir helfen, die Diskrepanz zwischen ca. 7000 Ermittlungen (nicht Verurteilungen) und der Phrase Millionenmarkt aufzuklären?

MfG
Antwort von Dr. Stephan Eisel
bisher keineEmpfehlungen
15.05.2009
Dr. Stephan Eisel
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Die unterschiedlichen Expertenmeinungen zu diesem Thema werden im Rahmen einer öffentlichen Anhörung des Wirtschaftsausschusses am 27. Mai 2009 diskutiert. Dabei wird auch die genaue Ausgestaltung der gesetzlichen Regelung nochmals intensiv beraten. Sie sind herzlich eingeladen, diese Anhörung über die Homepage des Deutschen Bundestages www.bundestag.de zu verfolgen.

Schon jetzt hinweisen möchte ich Sie auf die Erfahrungen beispielsweise in Norwegen, wo täglich bis zu 18.000 Zugriffsversuche auf kinderpornographische Webseiten verhindert werden; in Schweden sind es sogar bis zu 50.000 Zugriffe pro Tag. Experten haben diese Zahlen auf Deutschland hochgerechnet.

Der jüngste Bericht der Internet Watch Foundation (IWF) belegt, dass die überwiegende Mehrzahl der Domains mit kinderpornographischem Inhalt kommerziell betrieben wird. Von 2006 auf 2007 war bei den kommerziellen Internetseiten sogar ein Zuwachs von 33 Prozent festzustellen. Zudem geht aus einem Bericht der britischen National High Tech Crime Unit, der im Auftrag der G8 erarbeitet wurde, hervor, dass über im Zusammenhang mit Kinderpornographischen Webseiten identifizierte Konten in einer Woche ca. 1,3 Millionen US-Dollar laufen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stephan Eisel
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
09.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Eisel,

zum Thema Internetsperren schrieben Sie in einer Antwort an Herrn Wagner ( www.abgeordnetenwatch.de ):

"Da es sich hierbei aber um ein internationales Problem handelt und ungefähr die Hälfte der Staaten Verbreitung und Besitz kinderpornographischen Materials nicht hinlänglich sanktioniert, sind in vielen Fällen polizeiliche Mittel alleine nicht ausreichend."

Gibt es eine öffentliche Liste der Staaten, von denen aus tatsächlich Kinderpornographie im Internet verbreitet wird, die aber nur eine mangelhafte oder keine Strafverfolgung ermöglichen?

Wenn nein, warum nicht?

Analog der von Finanzminister Steinbrück angedachten Schwarzen Liste für Steueroasen könnte damit ein außenpolitischer Druck auf diese Länder ausgeübt werden, die Strafverfolgung zu verbessern. Die Liste kann sich natürlich im Laufe der Zeit ändern.

Außerdem könnte dann klar im Gesetz zu Internetsperren geregelt werden, daß nur Server in diesen Ländern gesperrt werden dürfen.

Was halten Sie davon?


Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Dr. Stephan Eisel
5Empfehlungen
13.05.2009
Dr. Stephan Eisel
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zur Bekämpfung von Kinderpornographie.

Leider ist mir nicht bekannt, ob eine derartige Liste geführt wird. Es scheint aber plausibel, so international Druck auf Staaten auszuüben, in denen der Verbreitung und dem Besitz von kinderpornographischem Material nicht hinreichend nachgegangen wird.

Ich werde Ihren Vorschlag gerne an die zuständigen Fachkollegen weitergeben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stephan Eisel
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Ihre Frage an Dr. Stephan Eisel
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