Sehr geehrter Herr

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haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet.
Natürlich brauchen wir zur Bekämpfung dieses Problems mehr (internationale) polizeiliche Arbeit und eine bessere Ausstattung der Ermittlungsbehörden. Dabei muss es das oberste Ziel sein, weltweit die Täter zu stellen und die Quellen trocken zu legen. Die Landeskriminalämter und das Bundeskriminalamt leisten hierzu im Inland bereits gute Arbeit. 90 Prozent der dafür zur Verfügung stehenden Ressourcen werden für die Verfolgung der Täter, für den Schutz der Opfer sowie für die Aufdeckung und das Schließen der Quellen eingesetzt.
Insofern können bereits heute nach § 20 Absatz 4 Jugendmedienstaatsvertrag in Verbindung mit § 59 Absatz 4 Rundfunkstaatsvertrag Einzelsperrverfügungen für Internetseiten mit illegalen Inhalten erlassen werden, wenn die entsprechenden Server in Deutschland oder in kooperierenden Staaten liegen. Da aber in der Hälfte aller Staaten Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie entweder nicht unter Strafe steht oder nicht ausreichend sanktioniert wird, reichen in vielen Fällen polizeiliche Mittel nicht aus.
Neben der strafrechtlichen Verfolgung können wir aber mehr tun, so wie es in vielen anderen freiheitlich-demokratischen Ländern ebenfalls geschieht. Dadurch wird keine Zensur eingeführt, es wird auch nicht an der im Grundgesetz garantierten Kommunikationsfreiheit gerüttelt. Das ergibt sich schon daraus, dass die in Artikel 1 GG geschützte Würde des Menschen alle anderen Freiheiten natürlich begrenzt. Im Blick auf den Missbrauch von Kindern bedarf das sicher keiner weiteren Begründung.
Es geht um ein klares gesellschaftliches Signal der Ächtung von Kinderpornographie, es geht um Menschenrechte und es geht darum, die Würde des Einzelnen, nämlich der Kinder zu schützen und schwere körperliche und psychische Verletzungen zu verhindern. Neben dem Kampf gegen die Anbieter von Kinderpornographie geht es auch darum, durch Erschwernis der Nutzung solcher Seiten dieses schmutzige Millionengeschäft zu unterbinden. Deshalb ist es richtig, mit den Providern dafür zu sorgen, dass diese Seiten in Deutschland – soweit technisch möglich – eben nicht frei zugänglich sind. Die Zugangserschwerungen für diese Seiten sollen präventiven Charakter haben und andere Bekämpfungsmaßnahmen, insbesondere der nationalen und internationalen Strafverfolgungsbehörden, flankieren.
Besonders versierte Internetnutzer werden immer Mittel und Wege finden, die Blockaden zu umgehen. Dennoch stellen die Sperren für den Durchschnittskonsumenten eine effektive Barriere dar. Außerdem halte ich es auch für wichtig, dass Provider durch entsprechende Maßnahmen klar machen, dass sie mit derartigen Angeboten nichts zu tun haben wollen. Die stetige Nachfrage hält diesen grausamen Markt, bei dem es um Millionengeschäfte geht, am Leben. Zugangssperren sind daher ein Instrument, die Anbieter wirtschaftlich zu treffen, um einem der größten kriminellen Märkte im Internet die Grundlage zu entziehen. Zudem ist mit den Sperren ein rasches Handeln möglich.
Vor diesem Hintergrund müssen im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens Eignung und Effizienz der unterschiedlichen technischen Sperrmaßnahmen natürlich genau erörtert werden. Sollten durch die Sperrmaßnahmen auch nicht illegale Seiten in Mitleidenschaft gezogen werden, so haftet übrigens das Bundeskriminalamt, das die entsprechenden Sperrlisten tagesaktuell erstellt.
Darüber hinaus greift Bundesministerin von der Leyen mit ihrer Initiative auch die aktuellen Bestrebungen in der Europäischen Union auf, Regelungen zu Zugangssperren für Seiten mit kinderpornographischen Inhalten in Zusammenarbeit mit den Providern als ein Baustein zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern zu etablieren. Um die Bekämpfung sexueller Gewalt nicht auf den nationalen Bereich zu beschränken, plant das Bundesfamilienministerium für den 30. Juni 2009 eine europäische Konferenz in Berlin zu diesem Thema.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Stephan Eisel