Dr. Stephan Eisel (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Dr. Stephan Eisel
Jahrgang
1955
Berufliche Qualifikation
Studium der Polit. Wissenschaft, Neueren Geschichte und Musikwissenschaft (Promotion)
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Bonn
Landeslistenplatz
35, Nordrhein-Westfalen
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(...) Daher verweise ich auf die am 27. Mai 2009 geplante öffentliche Anhörung zu diesem Thema, bei der insbesondere auch rechtliche Fragen intensiv beraten werden sollen. Das Hearing können Sie über die Internetseite des Deutschen Bundestages verfolgen. Dort können Sie zu gegebener Zeit auch die stenographische Mitschrift und die unterschiedlichen Expertenstellungnahmen nachlesen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Integration
12.01.2009
Von:

Sehr geehrter Hr. Eisel,

ist es wahr, dass die EU im Oktober des vergangenen Jahres ein Anwerberzentrum für afrikanische Arbeitslose im westafrikanischen Mali eröffnet hat? Und falls ich richtig informiert bin, wurde ein zweites Zentrum auf den Kapverden errichtet.

Falls es so ist, würde mich interessieren welche Arbeitskräfte gesucht werden? Ärzte? Kaufleute? Piloten? Fliesenleger? Welches langfristige Ziel verfolgt die EU?

MFG
Antwort von Dr. Stephan Eisel
2Empfehlungen
19.01.2009
Dr. Stephan Eisel
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zu dem Zentrum für Information und Migrationsmanagement (CIGEM) in Mali.

Es ist richtig, dass am 6. Oktober 2008 das CIGEM durch den malischen Staatspräsidenten Touré, EU-Entwicklungskommissar Michel und den französischen Minister für Migrationsfragen, Hortefeux, als Vertreter der EU-Präsidentschaft, in Bamako/Mali eingeweiht wurde.

Das Zentrum geht auf eine gemeinsame Initiative der EU-Kommission auf europäischer Seite sowie des Senegal und der "Economic Community for Westafrican States" (ECOWAS) auf afrikanischer Seite zurück und soll einen Beitrag zur Umsetzung der Ministerkonferenz zu Migration und Entwicklung in Rabat leisten, die im Juli 2006 stattfand.

Es handelt sich hierbei allerdings nicht um ein Anwerbezentrum für afrikanische Arbeitslose. Nach der Zielsetzung sollen die primären Aufgaben des Büros vielmehr die Verbesserung der Informationsbasis zur Migrationsprobelamtik in Mali, die Betreuung und Information potentieller und zurückgekehrter Migranten und die Aufklärung der Bevölkerung zu rechtlichen Vorgaben der legalen Migration und den Gefahren der illegalen Migration sein. Darüber hinaus soll das CIGEM auch zur Verbesserung der Zusammenarbeit mit den malischen Migranten in der EU und zur Senkung der Kosten für Rücküberweisungen zum Zweck der Entwicklungsförderung einen Beitrag leisten.

Die Einrichtung des Informationsbüros liegt auf der Linie der umfassenden EU-Migrationspolitik und der Aktionspläne von Rabat und Tripolis. Die Verbesserung der Informationsbasis für potentielle Migranten sowie die Aufklärung über Risiken illegaler Migration sind explizite Ziele der EU-Migrationspolitik, die zuletzt in den Schlussfolgerungen des Allgemeinen Rates vom Dezember 2008 und in der Schlusserklärung der Paris-Konferenz zu Migration und Entwicklung im November 2008 betont wurden.

Ferner plant die EU-Kommission auch die Einrichtung eines ähnlichen Zentrums in Kap Verde, das sich nach meinen Informationen aber noch im Aufbau befindet. Dieses Migrationszentrum ist dabei Teil der Pilot-Mobilitätspartnerschaft zwischen der EU und Kap Verde, an der sich Deutschland allerdings nicht beteiligt hat.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stephan Eisel
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Frage zum Thema Umwelt
14.01.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Eisel,

Wenn ein Neuwagen Ende 2008 bestellt wurde und erst im Jahr 2009 die Lieferung und Zulassung erfolgt, hat man dann auch einen Anspruch auf die Umweltprämie?

Mit freundlichen Grüssen

/Teningen
Antwort von Dr. Stephan Eisel
3Empfehlungen
19.01.2009
Dr. Stephan Eisel
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zur so genannten Umweltprämie im Rahmen des Konjunkturpaketes II.

Private Autohalter können aller Voraussicht nach ab dem Tag des Kabinettsbeschluss eine Umweltprämie beantragen, wenn ein mindestens 9 Jahre altes Altfahrzeug, das für mind. 1 Jahr auf den Halter zugelassen war, verschrottet und gleichzeitig ein umweltfreundlicher Neu- oder Jahreswagen ab der Umweltnorm Euro 4 gekauft und zugelassen wird. Die Umweltprämie beträgt 2.500 Euro und wird für Käufe und Zulassungen vom 14. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009 gewährt.

Darüber hinaus muss die Erstzulassung Ihres alten Fahrzeugs vor dem 14. Januar 2000 stattgefunden haben, wobei das Auto zuletzt für mindestens ein Jahr auf Ihren Namen in Deutschland zugelassen gewesen sein muss.

Falls Sie darüber hinaus weitere detaillierte Auskünfte benötigen, können Sie diese gerne unter die Service-Nummer 06196-908470 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erfragen, das für die Entgegennahme und Bearbeitung der Anträge zuständig ist.

Ich hoffe, dass ich Ihnen hiermit weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stephan Eisel
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Frage zum Thema Umwelt
19.01.2009
Von:
Lis

Sehr geehrter Herr Dr. Eisel,
gilt die Umweltprämie (Abwrackprämie) als sicher, oder muß der Entscheid des Bundesrates noch abgewartet werden. Was passiert mit bereits gestellten Anträgen? Was ist wenn Autos durch Antrag der Prämie bereits verschrottet wurden, und die Finanzmittel in Höhe von 1,5 Mrd. erschöpft sind? Welche Rechtssicherheit ist gegeben? Im Vorraus vielen dank für die Bearbeitung meiner Frage.
Mit freundlichen Grüßen
Lis
Antwort von Dr. Stephan Eisel
3Empfehlungen
21.01.2009
Dr. Stephan Eisel
Sehr geehrter Herr Lis,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zur Umweltprämie.

Erst ab dem Zeitpunkt des endgültigen Regierungsbeschlusses am 27. Januar 2009 ist die Richtlinie rechtskräftig, sodass auch erst ab diesem Datum Anträge unter Beifügung der erforderlichen Antragsunterlagen rückwirkend zum 14. Januar 2009 gestellt werden können. Diese Unterlagen sind auch erst ab der geplanten Entscheidung des Bundeskabinetts von der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ( www.bafa.de ) abzurufen.

Angesicht des großen Programmvolumens besteht laut Auskunft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie nicht die Gefahr, dass die Mittel frühzeitig erschöpft sein werden.

Weitere detaillierte Auskünfte können Sie auch gerne unter der Service-Nummer 06196-908470 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erfragen, das für die Entgegennahme und Bearbeitung der Anträge zuständig ist.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stephan Eisel
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Frage zum Thema Umwelt
19.01.2009
Von:

Ab wann kann man die Umweltprämie beantragen und wann und wo gibt es ein Formular für diesen Antrag?
Ist es möglich, dass die Umweltprämie nun durch die FDP abgeschafft werden kann?
Antwort von Dr. Stephan Eisel
4Empfehlungen
21.01.2009
Dr. Stephan Eisel
Sehr geehrte Frau ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zur Umweltprämie.

Die Vorbereitungsarbeiten der Förderrichtlinie und des dazugehörigen Antragsformulars laufen in der Bundesregierung bereits, sodass laut Auskunft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie die Antragsteller diese Unterlagen ab der geplanten Entscheidung des Bundeskabinetts am 27. Januar 2009 von der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ( www.bafa.de ) herunterladen können.

Erst ab dem Zeitpunkt des endgültigen Regierungsbeschlusses am 27. Januar 2009 ist die Richtlinie rechtskräftig, sodass auch erst ab diesem Datum Anträge unter Beifügung der erforderlichen Antragsunterlagen gestellt werden können. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt nach dem 27. Januar 2009 in der Reihenfolge des Auftragseingangs beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stephan Eisel
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Frage zum Thema Soziales
19.01.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Eisel,

wenn ein vollzeit Tätiger in 180 Monatsstunden mehrere "1-€-Jobber" anleitet, als Alleinstehender kräftig Steuern zahlt, ihm von der Gesellschaft nach der "Düsseldorfer Tabelle" wegen Unterhalts aber nicht mehr netto zugestanden wird als diesen - ist das noch sozial gerecht?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Stephan Eisel
3Empfehlungen
22.01.2009
Dr. Stephan Eisel
Sehr geehrter Herr ,
 
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.
Wenn  einem Vollzeit Berufstätigen nach Abzug aller Steuern und Abgaben nicht mehr Geld zur Verfügung bleibt als einem Alg-II-Empfänger, ist das sicherlich nicht gerecht. Unterhaltszahlungen hingegen ergeben sich ja aus einer ganz persönlichen Lebenssituation, für die der Staat nicht die Verantwortung übernehmen kann.
Dem Gesichtspunkt der Gerechtigkeit haben wir versucht, durch die  Novellierung des Unterhaltsrechts Rechnung zu tragen. Dabei geht es meines Erachtens insbesondere um die Rechte der Kinder.
 
Aber davon unabhängig halte ich das so genannte Lohnabstandsgebot für einen wichtigen Baustein der Sozialpolitik, der künftig wieder mehr Beachtung finden muss.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Dr. Stephan Eisel
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