Sehr geehrter Herr

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vielen Dank für Ihre Fragen.
Sie haben völlig Recht mit Ihrer Annahme, dass niemand aufgrund seines Geschlechts diskriminiert werden darf. Diese Ungleichbehandlung ist auch nicht durch Artikel 3 des Grundgesetzes gerechtfertigt. Dennoch ist die Quotenregelung mit diesem Gesetz vereinbar. In Deutschland sieht § 8 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes (in der aufgrund § 3 des Gesetzes zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung geänderten Fassung) ausdrücklich die Möglichkeit einer Quotenregelung vor:
(1) Die Bewerber sind durch Stellenausschreibung zu ermitteln. Ihre Auslese ist nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ohne Rücksicht auf Geschlecht, Abstammung, Rasse oder ethnische Herkunft, Behinderung, Religion oder Weltanschauung, politische Anschauungen, Herkunft, Beziehungen oder sexuelle Identität vorzunehmen. Dem stehen gesetzliche Maßnahmen zur Förderung von Beamtinnen zur Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung im Erwerbsleben, insbesondere Quotenregelungen mit Einzelfallprüfungen, sowie gesetzliche Maßnahmen zur Förderung schwerbehinderter Menschen nicht entgegen." Diese Normierung verfolgt den Zweck, eine zwischen Männern und Frauen ausgewogene Stellenbesetzung zu erreichen, ihre Zulässigkeit ist jedoch - insbesondere im Hinblick auf das grund- (Art. 3 GG) und europarechtlich (Art. 141 IV EGV) geschützte Gleichbehandlungsgesetz - problematisch. Eine "starre Quote", wonach Frauen ohne Rücksicht auf Eignung, Befähigung und fachliche Leistung bevorzugt eingestellt werden, ist verfassungswidrig und deshalb unzulässig. In Ihrem Fall kommt die Quotenregelung zum Einsatz, da in diesem Betrieb nur 30 Frauen und 70 Männer arbeiten und somit unterrepräsentiert sind. Sind zwei Bewerber im Sinne des Art. 33 Abs. 2 GG gleichqualifiziert, verbleibt dem öffentlichen Arbeitgeber ein Auswahlermessen. Er kann Hilfskriterien zur Entscheidung heranziehen. Diese sind nicht zwingend festgelegt. Sie dürfen allerdings nicht sachwidrig sein, insbesondere nicht gegen Art. 3 Abs. 3 GG verstoßen.
Hinsichtlich der Frage, ob Gleichberechtigung und Gleichstellung dasselbe sind, bin ich folgender Ansicht: Bei der Gleichberechtigung geht es um die formelle Gleichbehandlung durch das Recht. Gleiche formale Rechte gewährleisten noch nicht gleiche Chancen, daher wird der Begriff heute (wie auch Gleichbehandlung) kaum mehr verwendet, sondern es wird von Gleichstellung gesprochen. Natürlich ändern sich die Generationen, dennoch ist unsere Gesellschaft teilweise von Männern dominiert. In den Vorständen sitzen mehr Männer als Frauen, weil Männern oft mehr Aufstiegsmöglichkeiten geboten werden als Frauen. Diese Ungleichbehandlung muss bekämpft werden. Die Gleichstellung von Männern und Frauen wird durch Maßnahmen erreicht, die darauf abzielen, Frauen wie Männern gleiche Chancen zu geben, Barrieren zu beseitigen und die unterschiedlichen Bedürfnisse von Frauen und Männern gleichermaßen zu berücksichtigen. Eine Diskriminierung der Geschlechter gilt es vorzubeugen.
Nun möchte ich zu Ihrer letzten Frage kommen. Natürlich haben Sie Recht mit der Annahme, dass zu wenig Männer in Kitas, Kindergärten und Grundschulen arbeiten. Ein Grund ist sicher, dass der Kindergarten vielfach noch eine ,rein weibliche Welt‘ ist, in der kulturübliche weibliche Atmosphären, Spiele und Tätigkeiten gefragt sind. Es ist sinnvoll, mehr Männern diesen Beruf schmackhaft zu machen: Männer spielen anders und gehen anders mit Kindern um. Sie bringen eine andere Stimmung in die oft reinen Frauenteams, sehen Konflikte anders. Ein Quotenregelung zugunsten von Männern wäre die logische Konsequenz. Aber was bringt eine "Männer"-Quote, wenn es zu wenig Bewerber gibt. Bei einer solchen Regelung bestünde die Gefahr, dass auch die Bewerber die weniger qualifiziert wären, die Stelle bekommen würden. Dies wäre im schlimmsten Fall schädlich für das Kindeswohl. Aber ich möchte hier nicht den Teufel an die Wand malen. Natürlich sind Männer in Kitas notwendig, um eine optimale Erziehung unserer Jüngsten zu gewährleisten. Auf dem zweiten bundesweiten Fachtag für Männer in Kitas wurden bereits viel in Bewegung gesetzt, z.B. der Anstieg des männlichen Fachpersonals seit der ersten Fachtagung in Dresden im Jahr 2007. Der noch längst nicht zu Ende diskutierten Brisanz der Thematik "Männer in Kitas" wird mit der Zuversicht gegenübergetreten, dass sich bis zur Fachtagung in Köln (2011) weiterhin vieles bewegen wird. "Vieles Bewegen" heißt hier auch, wenn der von der EU bereits 1996 angestrebte Männeranteil von 20% in der Kita erreicht werden kann.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen Ihre Fragen beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Danckert, MdB