Dr. Peter Danckert (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Peter Danckert
Jahrgang
1940
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt, Notar
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbst. Rechtsanwalt
Wahlkreis
Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III - Oberspreewald-Lausitz I
Landeslistenplatz
3, Brandenburg
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(...) Die Sorge, dass durch die Umsetzung der europäischen Richtlinie zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung, Eingriffe in die Privatsphäre des Einzelnen ermöglicht werden, teilen Sie mit vielen Menschen in unserem Land. Auch wenn ich nachvoll­ziehen kann, dass Sie die öffentliche Diskussion und Meinungsmache zu diesem Thema verunsichert, möchte ich Ihnen versichern, dass Ihre Sorgen unbegründet sind. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Senioren
19.07.2009
Von:
Dr.

Sehr geehrer Herr Dr. Dankert,
was meinen Sie, ob im 20. Jahr nach Mauerfall die soziale Einheit in Deutschland hergestellt wird?
Werden die Ostrenten dem Westwert sofort angeglichen?
Oder bleiben die neuen Bundesländer auch nach 20 Jahren Kolonien der Altbundesländer?
Ihre bisherige Variante nur ca. 5 % aus Parteien, Regierung , Beamte ect. geht nicht auf und aussterben geht auch nicht soschnell,
Mit freundlichen Grüßen
Dr. H.
18.07.2009
Antwort von Dr. Peter Danckert
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31.07.2009
Dr. Peter Danckert
Sehr geehrter Herr Dr. ,

vielen Dank für Ihre Fragen zur Problematik der unterschiedlichen Rentenhöhe in Ost- und Westdeutschland. Lassen Sie mich hierzu folgendes klar stellen:

Als Bundestagsabgeordneter, Vorsitzender der Landesgruppe Brandenburg und stellvertretender Vorsitzender der Landesgruppe Ost setze ich mich seit geraumer Zeit massiv für die Angleichung der Renten in Ost- und Westdeutschland ein. Ich halte dies 20 Jahre nach der Deutschen Einheit für unabdingbar.

Die ostdeutschen Rentnerinnen und Rentner sind nicht die Verlierer der deutschen Einheit. Die geltende Regelung der Rentenbezüge in Verbindung mit der Einkommensentwicklung in Ost und West hat seit der Rentenüberleitung gerade für die ostdeutschen Rentnerinnen und Rentner auch Vorteile gebracht: Im Vergleich zum Jahresende 1991 sind die Renten in den alten Bundesländern bis heute um 25,3 % gestiegen, in den neuen Ländern dagegen um 116,3 %. Das getrennte Rentensystem hatte damit eine besondere Schutzfunktion für den Osten. Dies ist eine beachtliche Aufbauleistung, die von allen Beitragszahlern in Ost und West finanziert worden ist.

Trotz dieser Leistung in der Vergangenheit ist das getrennte Rentensystem in Ost und West heute nicht mehr zeitgemäß. Es führt mittlerweile zu Ungerechtigkeiten in Ost und West, da gebe ich Ihnen ausdrücklich recht. Im Osten, weil sich die ostdeutschen Löhne seit mehreren Jahren kaum noch an das Westniveau angleichen, hier die Dynamik der 90er Jahre zum Erliegen gekommen ist und sich deshalb zur Zeit keine Perspektive auf ein sich automatisch angleichendes Rentenniveau abzeichnet. Im Westen, weil durch den Hochwertungsfaktor im Osten westdeutsche Versicherte ein ungünstigeres Beitrags-/Leistungsverhältnis haben als ostdeutsche Versicherte und ostdeutsche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit "West-Tarif" zusätzlich in den Genuss der Hochwertung für "Gering-Verdiener" kommen. Das getrennte Rentensystem ist deshalb nicht mehr tragbar. Für mich gehört deshalb die Überwindung der unterschiedlichen Rentensysteme zu den zentralen Fragen, die fast 20 Jahre nach dem Mauerfall dringend einer politischen Lösung bedürfen.
Nicht nur ich, sondern auch die SPD insgesamt, setzen sich für ein Rentenrecht ein, das in absehbarer Zeit Versicherte und Rentnerinnen und Rentner unabhängig vom Wohn- oder Beschäftigungsort in Deutschland gleich behandelt. Rentenbezieher und Versicherte in Ost und West, die seit 20 Jahren in ein gemeinsames Rentensystem einzahlen, müssen dringend eine konkrete Perspektive für eine Gleichbehandlung erhalten. Im Wahlprogramm der SPD haben wir die Problematik folgendermaßen aufgegriffen: "Wir werden in der kommenden Legislaturperiode ein einheitliches Rentensystem in Ost und West durchsetzen." Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen erschöpfend beantwortet habe und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Danckert
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Frage zum Thema Soziales
24.07.2009
Von:

Betr. Neue Fischereischeine.
Ich bin seit 30 Jahren Vorsitzender eines Angelvereins Unser Fischerreischeine sind noch verlängerbar für jeweils 8 Jahre. Wir finanzieren uns nur selber.
Mit welchen Recht erlaubt sich das LandratsamtDahme/Spreewald einfach neue auszustellen,und dann eine Gebühr von 25.-€ zu nehmen,sowie neue Paßbilder usw.?
Es war doch mal die Rede das Fischereischeine so wie die Fahrerlaubnis auf Lebenszeit ausgestellt wird.
Wir sind überwiegend ältere Sportfreunde und sehen nicht ein das die alten Fischereischeine nicht verlängert werden obwohl das möglich ist es sind ja noch freie Verlängerungsklästchen. Wir hätten da gerne eine Erklärung.
Mit freundlichen Gruß
W.
Antwort von Dr. Peter Danckert
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10.08.2009
Dr. Peter Danckert
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen zur Ausstellung von Fischereischeinen durch die Untere Fischereibehörde des Landkreises Dahme-Spreewald.

Das Land Brandenburg hat im Zuge der Verabschiedung des ersten Bürokratieabbaugesetzes im Juni 2006 auch das Fischereirecht deutlich vereinfacht. Seitdem ist das Angeln mit der Friedfischangel ohne Fischereischein und damit auch ohne gesonderte Prüfung möglich. Wer im Land Brandenburg mit der Raubfischangel oder auch in anderen Bundesländern angeln will, muss (wie bisher auch) einen Fischereischein erwerben, für dessen Erwerb nach wie vor eine Prüfung abgelegt werden muss. Im Gegensatz zu früher gilt dieser dann aber unbefristet. Dies ist im Vergleich zur alten Regelung, als der Schein nur eine Gültigkeit von fünf Jahren hatte, eine deutliche Verbesserung.

Auch konnten in Brandenburg bis dahin lediglich Kinder und Jugendliche im Alter von 8 bis 18 Jahren ohne Anglerprüfung mit der Friedfischangel fischen. Mit der neuen Regelung wird dies auch Erwachsenen ermöglicht. Vor Beginn des Angelns ist wie bisher die Fischereiabgabe zu entrichten und eine Angelkarte für das jeweilige Gewässer zu erwerben. Fischereiabgabenmarken sind u. a. in den Vertriebsstellen des Landesanglerverbandes, bei teilnehmenden Fischern, in Touristeninformationsbüros und in Angelfachgeschäften problemlos zu erhalten. Hier können auch die Angelkarten erworben werden. Das Land Brandenburg hat hier sehr weitgehende Möglichkeiten geschaffen, die es vor allem Touristen ermöglichen, ohne Zeitverzug angeln gehen zu können.

Im Rahmen der oben beschrieben Umstellung können die alten Fischereischeine leider nicht mehr verlängert werden und laufen nach und nach aus. Aufgrund der oben beschrieben Vorteile, wie etwa der lebenslangen Gültigkeit der neuen Fischereischeine, sind die Neuregelungen meiner Meinung nach zu begrüßen. Die Änderungen, die vom Agrar- und Umweltministerium Brandenburg gemeinsam mit dem Landesanglerverband und dem Landesfischereiverband erarbeitet wurden, sind am 1. August 2006 in Kraft getreten. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen und zur Aufklärung beitragen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Danckert
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
08.08.2009
Von:

Frage zum 2. Konjunkturpaket, EU-Mittel für Infrastruktur etc.

Sehr geehrter Herr Dr. Danckert,
als wir uns 1992 entschlossen, am unbefestigten Hohendorfer Weg im GT Landwehr von Golßen in Südbrandenburg, ein teilweise erschlossenes Grundstück, d.h. ohne Abwasseranschluss, zu erwerben, um ein Einfamilienhaus zu errichten, haben wir nicht geahnt, dass sich an der kargen – auf die unbefestigte Straße bezogene - Infrastruktur bis heute, nach immerhin 17 Jahren, nichts ändern würde.
Der Hohendorfer Weg ist eine Durchgangsstraße und besteht aus Staub!
Die Emissionsbelastung ist bei trockenem Wetter unerträglich, selbst wenn sich die Kraftfahrer (leider die wenigsten) an die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30kmh halten. Bei Regen verwandelt sich die "Straße" in einen Schlammkanal. In unregelmäßigen Abständen werden die durch den Regen verursachten Schlaglöcher wieder mit Sand aufgefüllt.
In der "Lausitzer Rundschau " vom 24. Mai 2000 wird von einem genehmigten Antrag auf staatliche Fördermittel für ein vergleichbares Straßeninstandsetzungsprojekt berichtet.
Derzeit wird die Dorfstraße in Landwehr mit Kreismitteln saniert: Regenwasserkanal und Straßenbelag (bisher Kopfsteinpflaster).
Für mich ist es absolut unverständlich, dass im Rahmen dieser notwendigen Baumaßnahme, nicht auch endlich der Hohendorfer Weg befestigt wird, da die erforderlichen Baugerätschaften ja vor Ort zur Verfügung stünden.
Man hört tagtäglich vom 2. Konjunkturprogramm, von EU-Mitteln für die Infrastruktur etc. Ich möchte nochmals betonen, dass es sich nicht um den Bau einer neuen Straße handeln würde, sondern lediglich um die Aufbringung eines menschenwürdigen (staubfreien) Belags auf einer Länge von etwa 150 Metern!
Ich hoffe von Ihnen eine Stellungnahme zu erhalten und vielleicht ist sogar von Ihrer Ebene aus, ein helfendes Eingreifen möglich, auch wenn es sich "nur" um die Belange von einigen Anwohnern handelt.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Peter Danckert
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22.03.2010
Dr. Peter Danckert
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben.

Bezüglich Ihres Anliegens, hielt ich Rücksprache mit dem Herrn Lars Kolan (Bürgermeister von Golßen). Er teilte mir mit, dass der Hohendorfer Weg und die Dorfstraße in Landwehr "zwei paar Schuhe" sind.
Die Dorfstraße in Landwehr ist eine Kreisstraße und wurde somit auch mit Kreismitteln saniert. Da es sich um Kreisstraße handelt, konnte diese auch durch Konjunkturmittel saniert werden.
Anders liegt der Fall beim Hohendorfer Weg. Bei diesem Weg handelt es sich um eine reine Anliegerstraße und diese gehört der Stadt. Die Stadt und Sie wären verpflichtet für die Sanierung aufzukommen, Konjunkturmittel kann man für diese Sanierung nicht verwenden. Sie wären bei einer Sanierung der Straße verpflichtet 90 % Anliegergebühren zu zahlen. Herr Kolan teilte mir mit, dass es bei den Anliegern gegenteilige Ansichten über die Sanierung des Weges gäbe.

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Danckert
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Frage zum Thema Wirtschaft
14.10.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Danckert,

laut Meldungen mehrerer Medien wollen Sie "darüber diskutieren", dass die Bundesbank Ihr Vorstandsmitglied Theo Sarazin wegen seiner Äußerungen diszipliniert hat. Offensichtlich lassen Sie außer Acht, dass Herr Sarazin nun nicht mehr aktiver Politiker ist, sondern Vorstandsmitglied einer renomierten Institution ist. Hier hat er sich einem gewissen Verhaltenscodex unterzuordnen, womit er offensichtlich größere Probleme hat. Es ist daher sehr wohl nachvollziehbar, dass er sich für sein Fehlverhalten verantworten muss. Insofern interessiert mich Ihre Aussage und bitte Sie hiermit um weitere Erläuterungen.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Peter Danckert
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14.10.2009
Dr. Peter Danckert
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte teilen Sie mir unter peter.danckert@bundestag.de Ihre Erreichbarkeiten mit. Ich werde Ihre Anfrage dann auf dem Postweg beantworten.

Mit freundlichem Gruß

Dr. Peter Danckert
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
23.10.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Danckert !

Sie sind Mitglied im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages. Ich habe drei rechtliche Fragen zur Quotenregelung. In jedem Fall, in dem die Quotenregelung zur Anwendung kommt, wird eine Frau aufgrund ihres Geschlechts bevorzugt und ein Mann aufgrund seines Geschlechts benachteiligt. Genau das verbietet das Grundgesetz:

Niemand darf aufgrund seines Geschlechts bevorzugt oder benachteiligt werden.

Im Grundgesetz steht auch:

Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen.

Gleichberechtigung bedeutet: Wenn ich als Mann gleich gut qualifiziert bin wie meine (einzige) Mitbewerberin, dann habe ich eine 50%-ige Chance auf den Job. Als 20- jähriger Mann kann ich ja schließlich nichts dafür, daß in der betroffenen Behörde schon 70 Männer und nur 30 Frauen arbeiten. Ich werde im konkreten Fall aufgrund meines Geschlechts benachteiligt.

1. Frage: Wie vereinbaren Sie die Quotenregelung mit Artikel 3 GG? Ich erbete mir eine ausschließlich juristische Antwort auf meine Frage und bitte Sie, auf meine obige Argumentation einzugehen.

2. Frage: Sind Gleichberechtigung und Gleichstellung für Sie dasselbe? Für mich sind es Gegensätze! Gleichstellung bedeutet: Aufgrund einer vermuteten Diskriminierung von Frauen in der Vergangenheit werden konkret, nachweislich und per Gesetz Männer benachteiligt, um einen Ausgleich zu schaffen. Es sind aber nicht dieselben Männer, es ist eine andere Generation. Sie schaffen durch die Quotenregelung und Geichstellung neue Diskriminierung.

3. Frage: Warum wird die Quotenregelung in Kitas Kindergärten und Grundschulen, wo bis zu 100% Frauen arbeiten, nicht zugunsten von Männern angewandt? (Bitte antworten Sie jetzt nicht: Es gibt zu wenig männliche Bewerber! Das ist natürlich richtig, aber gerade deshalb müßte ja die Quotenregelung zugunsten der wenigen Bewerber angewandt werden!)

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Peter Danckert
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22.03.2010
Dr. Peter Danckert
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen.

Sie haben völlig Recht mit Ihrer Annahme, dass niemand aufgrund seines Geschlechts diskriminiert werden darf. Diese Ungleichbehandlung ist auch nicht durch Artikel 3 des Grundgesetzes gerechtfertigt. Dennoch ist die Quotenregelung mit diesem Gesetz vereinbar. In Deutschland sieht § 8 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes (in der aufgrund § 3 des Gesetzes zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung geänderten Fassung) ausdrücklich die Möglichkeit einer Quotenregelung vor:
(1) Die Bewerber sind durch Stellenausschreibung zu ermitteln. Ihre Auslese ist nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ohne Rücksicht auf Geschlecht, Abstammung, Rasse oder ethnische Herkunft, Behinderung, Religion oder Weltanschauung, politische Anschauungen, Herkunft, Beziehungen oder sexuelle Identität vorzunehmen. Dem stehen gesetzliche Maßnahmen zur Förderung von Beamtinnen zur Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung im Erwerbsleben, insbesondere Quotenregelungen mit Einzelfallprüfungen, sowie gesetzliche Maßnahmen zur Förderung schwerbehinderter Menschen nicht entgegen." Diese Normierung verfolgt den Zweck, eine zwischen Männern und Frauen ausgewogene Stellenbesetzung zu erreichen, ihre Zulässigkeit ist jedoch - insbesondere im Hinblick auf das grund- (Art. 3 GG) und europarechtlich (Art. 141 IV EGV) geschützte Gleichbehandlungsgesetz - problematisch. Eine "starre Quote", wonach Frauen ohne Rücksicht auf Eignung, Befähigung und fachliche Leistung bevorzugt eingestellt werden, ist verfassungswidrig und deshalb unzulässig. In Ihrem Fall kommt die Quotenregelung zum Einsatz, da in diesem Betrieb nur 30 Frauen und 70 Männer arbeiten und somit unterrepräsentiert sind. Sind zwei Bewerber im Sinne des Art. 33 Abs. 2 GG gleichqualifiziert, verbleibt dem öffentlichen Arbeitgeber ein Auswahlermessen. Er kann Hilfskriterien zur Entscheidung heranziehen. Diese sind nicht zwingend festgelegt. Sie dürfen allerdings nicht sachwidrig sein, insbesondere nicht gegen Art. 3 Abs. 3 GG verstoßen.

Hinsichtlich der Frage, ob Gleichberechtigung und Gleichstellung dasselbe sind, bin ich folgender Ansicht: Bei der Gleichberechtigung geht es um die formelle Gleichbehandlung durch das Recht. Gleiche formale Rechte gewährleisten noch nicht gleiche Chancen, daher wird der Begriff heute (wie auch Gleichbehandlung) kaum mehr verwendet, sondern es wird von Gleichstellung gesprochen. Natürlich ändern sich die Generationen, dennoch ist unsere Gesellschaft teilweise von Männern dominiert. In den Vorständen sitzen mehr Männer als Frauen, weil Männern oft mehr Aufstiegsmöglichkeiten geboten werden als Frauen. Diese Ungleichbehandlung muss bekämpft werden. Die Gleichstellung von Männern und Frauen wird durch Maßnahmen erreicht, die darauf abzielen, Frauen wie Männern gleiche Chancen zu geben, Barrieren zu beseitigen und die unterschiedlichen Bedürfnisse von Frauen und Männern gleichermaßen zu berücksichtigen. Eine Diskriminierung der Geschlechter gilt es vorzubeugen.

Nun möchte ich zu Ihrer letzten Frage kommen. Natürlich haben Sie Recht mit der Annahme, dass zu wenig Männer in Kitas, Kindergärten und Grundschulen arbeiten. Ein Grund ist sicher, dass der Kindergarten vielfach noch eine ,rein weibliche Welt‘ ist, in der kulturübliche weibliche Atmosphären, Spiele und Tätigkeiten gefragt sind. Es ist sinnvoll, mehr Männern diesen Beruf schmackhaft zu machen: Männer spielen anders und gehen anders mit Kindern um. Sie bringen eine andere Stimmung in die oft reinen Frauenteams, sehen Konflikte anders. Ein Quotenregelung zugunsten von Männern wäre die logische Konsequenz. Aber was bringt eine "Männer"-Quote, wenn es zu wenig Bewerber gibt. Bei einer solchen Regelung bestünde die Gefahr, dass auch die Bewerber die weniger qualifiziert wären, die Stelle bekommen würden. Dies wäre im schlimmsten Fall schädlich für das Kindeswohl. Aber ich möchte hier nicht den Teufel an die Wand malen. Natürlich sind Männer in Kitas notwendig, um eine optimale Erziehung unserer Jüngsten zu gewährleisten. Auf dem zweiten bundesweiten Fachtag für Männer in Kitas wurden bereits viel in Bewegung gesetzt, z.B. der Anstieg des männlichen Fachpersonals seit der ersten Fachtagung in Dresden im Jahr 2007. Der noch längst nicht zu Ende diskutierten Brisanz der Thematik "Männer in Kitas" wird mit der Zuversicht gegenübergetreten, dass sich bis zur Fachtagung in Köln (2011) weiterhin vieles bewegen wird. "Vieles Bewegen" heißt hier auch, wenn der von der EU bereits 1996 angestrebte Männeranteil von 20% in der Kita erreicht werden kann.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen Ihre Fragen beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Danckert, MdB
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