Dr. Monika Schaal (SPD)
Abgeordnete Landtag Hamburg

Grunddaten
Jahrgang
1945
Berufliche Qualifikation
Diplom-Handelslehrerin
Ausgeübte Tätigkeit
MdHB
Wohnort
-
Wahlkreis
Lokstedt - Niendorf - Schnelsen , über Wahlkreis eingezogen
Landeslistenplatz
keinen
weitere Profile
(...) Das ist vertraglich vereinbart, und das allein zählt, wenn man die Energiewende endlich realisieren und nicht auf den St. Nimmerleinstag verschieben will. Mit meiner ablehnenden Haltung zur Atompolitik des Konzerns habe ich nie hinter dem Berg gehalten. (...)
Parlamentarische Arbeit
Ordentliches Mitglied
Eingabeausschuss
Ordentliches Mitglied
Haushaltsausschuss
Ordentliches Mitglied
Öffentliche Unternehmen
Ordentliches Mitglied
Umweltausschuss
Stellvertretendes Mitglied
Gesundheitsausschuss
Fragen an Dr. Monika Schaal
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
13.04.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Schaal,

am 18. 04. 2012 steht die Abstimmung zur Beteiligung an der Rekommunalisierung der Hamburger Stromnetze an. Die SPD will lediglich den 25,1-prozentigen Anteil zurück kaufen. Als Mitglied so wichtiger Ausschüsse wie Umwelt, Haushalt, Eingabeausschuss und Öffentliche Unternehmen müßten Sie sehr gut über informiert sein, weshalb ich folgende Fragen an Sie stelle:

1. Worin liegt aus Ihrer/bzw. der Sicht der SPD der Vorteil dieses Netzanteils von 25,1 % und wo würden Sie die Nachteile sehen?
2. Inwieweit und wie intensiv haben Sie sich mit der Materie auseinandergesetzt und könnten demnach "mit guten Gewissen" zum Wohle der Stadt entscheiden und wie würden sie Ihr persönliches Abstimmungsverhalten begründen?

Ich bitte Sie, insbesondere unter dem Gesichtspunkt eines 20-jährigen Verbleibes der Netze in privater Hand und der dadurch erst in 20 Jahren möglichen Revision der Entscheidung, Ihr eigenes Abstimmungsverhaltenen gründlich zu überlegen.

Mit erwartungsvollen Grüßen
Antwort von Dr. Monika Schaal
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15.04.2012
Dr. Monika Schaal
 Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Zuschrift.

Zu Ihrer ersten Frage:
Bei der Abstimmung in der Bürgerschaft geht es nicht allein darum, ob die Stadt sich mit 25,1% an den Netzgesellschaften für Strom, Gas und Fernwärme beteiligt, sondern auch darum, ob und wie wir in Hamburg die Energiewende schaffen und den Klimaschutz voran bringen.

Der Senat hat neben der 25,1-%tigen Beteiligung an den Netzgesellschaften in einem zusätzlichen Kooperationsvertrag u.a. Folgendes mit den Konzernmüttern vereinbart:
Die Fernwärme wird künftig klimafreundlicher und effizienter in einem hocheffizienten Gas-Dampf-Turbinen-Kraftwerk erzeugt, nicht mit Kohle. Damit wird die Moorburg-Trasse überflüssig! Das alte Heizkraftwerk Wedel durch ein effizientes Gaskraftwerk zu ersetzen, hatte die SPD bereits gefordert, bevor der CDU-GAL Senat das Kohlekraftwerk Moorburg genehmigt hatte.

Mit zusätzlichen Speichern am Standort des neuen GuD-Kraftwerk und in Tiefstack sowie "Power to Gas" soll dafür gesorgt werden, dass die rasant wachsenden Erneuerbaren Energien auch effizient genutzt werden können. Speicher­techno­logie wird dringend gebraucht. Bis lang ist davon in der Republik nichts zu sehen. In Hamburg wird das jetzt in Angriff genommen.

Mit einem umfangreichen Zubau von BHKW und ihre Zusammenschaltung
zu sog. virtuellen Kraftwerken wird in Hamburg die effiziente dezentrale Energieerzeugung ausgebaut. Insgesamt werden die Energieversorger in Hamburg 1,6 Mrd. Euro investieren.

Auch Elektromobilität und smart grid werden weiter voran gebracht. Dazu kommen noch zahlreiche weitere, für die Energiewende wichtige Maßnahmen. (Sie sind in der Drucksache 20/2392 aufgeführt, die ich ihnen gerne zusende).

Insgesamt verpflichten sich die beiden Partner-Unternehmen zu einer deutlichen Reduzierung der CO2-Emissionen. E.ON Hanse will bis 2015 gegen über 2008 15% und Vattenfall will bei der Fernwärme bis 2020 im Vergleich zu heutigen Zustand 27% CO2 einsparen.

Durch die Vereinbarungen mit den Energieversorgern zu einem "Energiekonzept für Hamburg" wird es gelingen, in der Hansestadt einen deutlichen Beitrag zur Minderung der Treibhausgase zu leisten und die Energiewende anzuschieben. Allein mit einer 25,1%tigen Beteiligung an den Netzgesellschaften, deren Tätigkeitsgebiet bei Strom und Gas nach dem EnergiewirtschaftsGesetz auf den Netzbetrieb beschränkt ist, hätte man diese Maßnahmen nicht erreichen können. Auch der vollständige Erwerb der Netze würde uns in Sachen Energiewende und Klimaschutz erstmal nicht weiter bringen. Allein das Eigentum an den Netzen bewirkt keine Energiewende.

Ob und wann es gelingen würde, die Netze nach langen Rechtsstreitigkeiten tatsächlich zu übernehmen, ist ungewiss. Denn die jetzigen Eigentümer halten daran fest.

Durch die jetzige Form der Beteiligung mit der zusätzlichen energiepolitischen Vereinbarung trägt die Stadt keinerlei wirtschaftliches Risiko – was im Wärmebereich wegen immer besserer Gebäudeisolierung und steigenden Temperaturen infolge des Klimawandels nicht unerheblich ist. Die Garantiedividende deckt darüber hinaus den Zinsaufwand zur Finanzierung der Kaufpreisforderung ab.

Einen Nachteil könnte man darin sehen, dass die Stadt die Einnahmen aus den Netzgebühren nicht für sich verbuchen kann. Da allerdings für den regulierten Bereich Strom und Gas heute noch nicht bekannt ist, welche Bedingungen die Bundesnetzagentur ab 2013/2014 für Netzbetriebe festlegt, würde ein nicht unerhebliches, aber nicht genau bezifferbares wirtschaftliches Risiko auf die Stadt zukommen, zumal uns die entsprechenden Daten nicht vorliegen.

Die Umsetzung der Verträge soll nach dem Willen der SPD Fraktion eng durch Parlament und Öffentlichkeit begleitet und kontrolliert werden.

Zu ihrer zweiten Frage:
Ich habe mich mit den vom Senat vorgelegten Drucksachen auseinandergesetzt (Drucksache 20/2392 "Hamburg schafft die Energiewende - strategische Beteiligung Hamburgs an den Netzgesellschaften für Strom, Gas und Fernwärme" und Drucksache
20/2949 "Beteiligung der Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH an den Netzgesellschaften für Strom, Gas und Fernwärme")

Außerdem habe ich die in einem Datenraum die für alle Abgeordneten zur Verfügung gestellten Vertragsunterlagen und weitere Dokumente eingesehen. Darüber wurde in mehreren fraktionsinternen Arbeitssitzungen mit der Leitung der zuständigen Behörden und Experten gesprochen.

Am 22.3. wurde das Thema "Beteiligung an den Netzen in einer öffentliche Experten- und am 2.4. und 12.4.in einer öffentlichen Senatsbefragung in mehrstündigen gemeinsamen Sitzungen von Umwelt- und Haushaltsausschuss erörtert. Natürlich führt man auch außerhalb dieses Rahmens das eine oder andere Fachgespräch zum Thema.

Mitglied des Eingabenausschusses bin ich übrigens nicht mehr.


Mit freundlichen Grüssen
Monika Schaal
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
14.04.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Schaal,

zu den ausgehandelten Beteiligungsverträgen zwischen der Stadt Hamburg und Vattenfall bzw. E.on sind mehrere Gutachten erstellt worden. Das Gutachten der Kanzlei Boos, Hummerl & Wegerich ist zu folgenden Ergebnissen gekommen, zu denen ich jeweils eine Frage stelle:
1. Die Mitbestimmung bei der Minderheitsbeteiligung von 25,1% geht nicht über den hierbei üblichen Einfluss hinaus und ist sehr gering. Sehen Sie das auch so?
2. Während der Konzessionsvergabe hat es keine zusätzlichen Verhandlungen mit anderen Unternehmen gegeben. Anderenfalls wären höchstwahrscheinlich bessere Ergebnisse für die Stadt Hamburg erzielt worden. Welche Gründe gab es für den Verzicht auf Verhandlungen mit weiteren Unternehmen?
3. Die Art der Kaufpreisermittlung birgt ein hohes Risiko stark überhöhter Kaufpreise. Wie schätzen Sie das Risiko ein und wie sehen Sie die Möglichkeiten einer späteren Kaufpreisanpassung?
4. Die Garantiedividende, die die Energiekonzerne der Stadt auf den Kaufpreis zahlen, ist zu niedrig bemessen. Sie kann einseitig von den Konzernen gekündigt werden. Bei zu hohem Kaufpreis kann die Stadt den Kredit nicht mehr aus der Gewinnbeteiligung bedienen und müsste aus der Beteiligung aussteigen, wobei die Konzessionen bei den Konzernen verbleiben. Wie beurteilen Sie diese Regelung?
5. Wird z.B. der Volksentscheid gewonnen, wird die Beteiligung beendet und die Stadt erhält nur den Kaufpreis zurück, aber keinen Ausgleich für Inflation oder eine mögliche Wertsteigerung der Unternehmen. Die Stadt könnte außerdem auf einem bereits aufgenommenen und weiter laufenden Kredit sitzen bleiben. Wie beurteilen Sie hier die Risiken für die Stadt Hamburg?
6. Über Dienstleistungsverträge zwischen den Netzgesellschaften und anderen Vattenfall-Töchtern können große Beträge in den Vattenfall-Konzern abgezogen werden. Die Stadt kann dies aber erst nach fünf Jahren überprüfen und beschränken. Wie sehen Sie diese Problematik?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Monika Schaal
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25.04.2012
Dr. Monika Schaal
Sehr geehrte Frau ,

Auf Ihre Fragen möchte ich wie folgt antworten:

zu 1.: In den paritätisch besetzen Aufsichtsräten (50% Arbeitgeber, 50% Arbeitnehmer) aller drei Netzunternehmen besetzt die Konzernholding der Stadt, die Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement – HGV – die Hälfte der Arbeitgeberbank. Die Mitbestimmungs­rechte der HGV beziehen sich auf: Abschluss- und Veränderung von Unternehmensverträgen, Feststellung des Jahresabschlusses und der Gewinnverwendung, Zustimmung zu Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz, Erlass und Änderungen von Geschäftsordnungen – soweit darin Zustimmungserfordernisse aufgestellt oder geändert werden, Beschlussfassung über den Jährlichen Investitionsplan, die Wahl des Abschlussprüfers, die Zustimmung zu außergewöhnlichen Geschäftsführungsmaß­nahmen. Außerdem bestehen Informations- und Prüfungsrechte hinsichtlich der Ordnungs­mäßig­keit der Geschäftsführung, der Entwicklung der Vermögens- und Ertragslage, der Liquidität und Rentabilität der Gesellschaft, über verlustbringende Geschäfte und die Ursachen von Verlusten sowie über Ursachen eines in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Jahresfehlbetrageshaben generell. Darüber hinaus unterliegt der Zustimmung der HGV: Bei der Netzgesellschaft Gas: Investitionen von EUR 500.000,00 oder mehr im Einzelfall; Abschluss, Änderung und Beendigung von Verträgen mit verbundenen Unternehmen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen ab einer bestimmten Wertgrenze, Bei der Netzgesellschaft Strom: neben der Investionsplanung, Erwerb von Immobilien und Anlagegegenständen im Wert von mehr als EUR 5 Mio., alle Geschäfte die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (EUR 10 Mio. im Einzelfall oder EUR 30 Mio. in Summe), Bei der Wärmegesellschaft: Eine Reihe von Maßnahmen, soweit sie von den ursprünglich von der Gesellschafterversammlung genehmigten Unternehmensplänen abweichen, z.B.: Erwerb, Belastung oder Veräußerung von Beteiligungen; Stellung von Bürgschaften, Garantien, Patronatserklärungen oder anderer Sicherheiten, wenn der Wert im Einzelfall EUR 10 Mio. übersteigt; Abschluss und Änderung von Miet-, Pacht und anderen Nutzungsüberlassungsverträgen bei Überschreitung bestimmter Wertgrenzen; Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten oberhalb eines Kaufpreises von EUR 5 Mio.; Erwerb von Gegenständen des Anlagenvermögens, wenn der Kaufpreis EUR 5 Mio. im Einzelfall oder die Summe der Kaufpreise im Laufe des Geschäftsjahres EUR 25 Mio. übersteigt. Aufsichtsräte haben nur begrenzten Einfluss auf das operative Geschäft. Sie haben vor allem eine Kontrollfunktion. Das gilt auch für die der Netzgesellschaften. Deshalb hat der Senat mit den Konzernen zusätzlich eine Reihe von Zielen und Investitionen für Klimaschutz und Energiewende – u.a. für ein GuD-Kraftwerk für die Fernwärme und die Investition in Speichertechnologien für Erneuerbare Energien – von insgesamt 1,6 Mrd. Euro und deren Unterstützung des "Energiekonzepts für Hamburg" vereinbart. Hinsichtlich der Investitionsplanungen gilt, dass diese zwischen den Partnern einvernehmlich beschlossen werden müssen. Die FHH kann hier nicht allein entscheiden, aber ohne die Stadt kann auch der Mehrheitsgesellschafter keine Entscheidung treffen. Eine Übertragung von Gesellschaftsanteilen an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung des anderen Partners, ist bis Ende 2017 unzulässig. Danach stehen den Partnern jeweils ein Vorkaufsrecht und ein Mitveräußerungsrecht zu.

Zu 2.: Bei den Verhandlungen mit den beiden Konzernen ging es nicht um die Konzessionen. Die Konzessionen für Strom und Gas müssen entsprechend Gesetz separat ausgeschrieben und diskriminierungsfrei vergeben werden. Das Wegenutzungsrecht für Fernwärme unterliegt nicht diesem Gesetz. Deshalb musste die Stadt beim Sondernutzungsvertrag mit Vattenfall Wärme keine Ausschreibung vornehmen. In den jetzt abgeschlossenen Verträgen ist vereinbart, dass sich die Netzgesellschaften für Strom und Gas jeweils um die Konzessionen bewerben. Sollten Dritte bei der Konzessionsvergabe zum Zuge kommen, werden die Verträge zwischen der Stadt und den Energieversorgern rückabgewickelt. Eine Bindung der Konzessionsvergabe an eine Beteiligung ist nach dem sog. Leitfaden von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur nicht zulässig.

Zu 3.: Die Stadt hat einem Kaufpreisrisiko vorgebeugt. Entsprechend den Verträgen können nach fünf bis sechs Jahren Anpassungen vorgenommen werden, falls erforderlich. Kaufpreis­anpassungen für Gas und Fernwärme sind ab 2018 und für Strom ab 2019 vorgesehen. Die Kaufpreisanpassungen sind nach oben und unten begrenzt: für Strom und Fernwärme auf -+/-10%, für Gas auf +/- 20%. Die Höhe der Kaufpreisanpassung war das Ergebnis der Verhandlungen. Ziel einer Deckelung war es, sowohl für die Energieversorgungsunternehmen als auch für die HGV die Folgen einer Kaufpreisanpassung in ihrer Höhe berechenbar zu halten. Die Kaufpreisanpassung kann in beide Richtungen erfolgen: Erweist sich der heute gezahlte Kaufpreis als zu niedrig, muss die HGV die Differenz an die Verkäuferinnen zahlen, im umgekehrten Fall erhält die HGV eine Rückzahlung. Die von der Kanzlei BH&W im Zusammenhang mit der Kritik an der Höhe der Kaufpreis­anpassung genannten Vermutungen, nämlich, dass die abgebenden Energienetzbetreiber regelmäßig einen Kaufpreis auf Basis des Sachzeitwertes verlangen und dass es daher naheliege, dass die jetzigen Kaufpreise überhöht seien, trifft auf den hier vorliegenden Fall nicht zu. Den Kaufpreisen lag kein Sachzeitwert, sondern ein nach den Grundsätzen des Standards 1 des IdW ermittelter Ertragswert zugrunde. Schon 10 % bzw. 20% Kaufpreisanpassung sind bei Unternehmensverkäufen nicht üblich und stellen ein gutes Verhandlungsergebnis für die HGV/FHH dar. Ein höherer Prozentsatz würde aus Sicht der FHH auch immer das Risiko zur Folge haben, dass die FHH bei guter Geschäftsentwicklung erhebliche weitere Kaufpreiszahlungen leisten müsste.

Zu 4.: Bei der Garantiedividende handelt es sich nicht um eine Gewinnbeteiligung, sondern um einen festen Zinssatz auf den jeweiligen Kaufpreis der Netze. Die in den Verträgen so genannten Gewinnabführungsverträge (GAV) werden für Gas und Fernwärme bis zum 31.12.2017 und für Strom bis zum 31.12.2018 fest abgeschlossen. Die Stadt erhält aus diesen Verträgen eine garantierte Dividende in gleichbleibender Höhe, unabhängig davon, wie gut oder schlecht das Geschäft im Einzelnen läuft. Für die Strom- und Gasnetzbeteiligung bewegt sie sich im Rahmen dessen, was nach dem Leitfaden von Bundesnetzagentur und Kartellamt für diesen regulierten Energiebereich zulässig ist. Bei der unregulierten Fernwärme ist berücksichtigt worden, dass das Fernwärmegeschäft bei mittelfristig rückläufiger Nachfrage (Erfolg vermehrter Wärmedämmung, Klimawandel!) mit einem betriebswirtschaftlichen Risiko belastet ist. Da dieses Risiko allein vom Fernwärmeversorger getragen wird, muss es sich in der Höhe der an die Stadt zu zahlenden Garantiedividende abbilden. Die Darlehensverträge sind noch nicht geschlossen. Die Finanzierung ist auch noch nicht letztendlich strukturiert, da davon ausgegangen wird, dass die Kaufpreise für die Strom- und Gasnetzgesellschaft erst zum Ende des 2. Quartals, der Kaufpreis für die Fernwärmegesellschaft erst zum Ende des 3. Quartals zu zahlen sein wird. Sollte die Fristigkeit der für die Netzerwerbe aufgenommenen Darlehen wegen vorzeitiger Rückabwicklung der Verträge länger sein als der Mittelzufluss bei der HGV aus der Rückzahlung der Kaufpreise, wird die HGV die ihr zufließende Liquidität im Rahmen ihres mittelfristigen Liquiditätsmanagements anderweitig einsetzen, z.B. zur Vermeidung ansonsten erforderlicherer Kreditaufnahmen für Umschuldungen. Der GAV läuft bis zum 31. Dezember 2017 (Wärme) bzw. bis zum 31. Dezember 2018 (DSO Strom und Gas). Danach kann der GAV gekündigt werden, muss er aber nicht. Wird er nicht gekündigt, läuft er bis zum 31. Dezember 2022 (Wärme) bzw. 31. Dezember 2023 (DSO Strom und Gas), ohne dass Vattenfall/E.ON Hanse den GAV kündigen kann. Damit hat die Stadt eine sehr weitgehende Absicherung erreicht. Garantiedividenden "für die Ewigkeit" sind nicht marktüblich. Sollte der GAV nach fünf Jahren gekündigt werden, kann die HGV/FHH die Zusammenarbeit mit Vattenfall und E.ON Hanse im Grundsatz mit normaler Gewinnverteilung fortsetzen. Das Rückabwicklungsrecht stellt lediglich eine zusätzliche Option für die HGV/FHH dar. Ein Automatismus zwischen einer Kündigung des Gewinnabführungsvertrags und der Rückabwicklung der Beteiligung besteht deshalb keineswegs. Sofern die Energieversorger im Zeitraum von 2018 bis 2022 für Gas und Fernwärme und 2019 bis 2023 für Strom die Gewinnabführungsverträge nicht fortsetzen wollen, hat die Stadt ein einmaliges Rückabwicklungsrecht. Würde die HGV dieses Recht in Anspruch nehmen, verbliebe die Konzession in der Gesellschaft. Die Konzession hängt an der Gesellschaft, nicht an einem Gesellschafter. Da in den Konzessionsverträgen Sonderkündigungsrechte der Stadt vorgesehen sind, beurteile ich das Risiko für die FHH aber als eher gering.

Zu 5.: Da zwischen Kaufpreisaufbringung und Volksentscheid eine Zeitspanne von max. einem Jahr liegt, dürften sich die von ihnen beschriebenen Risiken von Inflations- und/oder Wertausgleichsverlusten bei Rückabwicklung in sehr engen Grenzen halten. Dass die Stadt auf dem von ihr aufgenommenen Kredit "sitzen bleiben" muss, kann durch entsprechende Gestaltung der Konditionen im Kreditvertrag vermieden werden (plus fristenkongruentes Liquiditätsmanagement siehe unter 4.).  

Zu 6.: Die bei der Ausarbeitung der Verträge beauftragten Wirtschaftsprüfer haben nicht feststellen können, dass bestehende Dienstleistungsverträge zwischen Konzern-Müttern und Netz-Töchtern missbräuchlich zum Abzug von Kapital genutzt worden sind. Bei der Berechnung des Kaufpreises ist von der Angemessenheit der Entgelte ausgegangen worden. Wenn nach fünf Jahren der Vertrag endet und durch einen neuen ersetzt werden muss, kann die Stadt die Angemessenheit der Dienstleistungsentgelte erneut überprüfen. Würde dann eine Unangemessenheit etwa in Form überhöhter marktunüblicher Entgelte festgestellt, kann die Stadt eine entsprechende Anpassung verlangen. Im Übrigen sind die Dienstleistungsverträge nicht einseitig gestaltet und beinhalten sowohl bezogene als auch erbrachte Dienstleistungen: Im Jahr 2010 betrug der prozentuale Anteil der Dienstleistungsaufwendungen bei der Hamburg Netz GmbH (Gas) rund 47%  der Umsatzerlöse in Höhe von 148,7 Mio. Euro. Durch die geplante Übertragung des Technischen Netzservice Hamburg auf die HHNG im Jahr 2012 wird sich der Anteil der Betriebsführungsaufwendungen als Bestandteil der Dienstleistungsaufwen­dungen verringern. Aufgrund einer entsprechenden Erhöhung anderer Kostenpositionen der Gesellschaft hat dies keine Auswirkungen auf das Gesamtergebnis. Die Stromnetzgesellschaft hat im Geschäftsjahr 2010 konzerninterne Dienstleistungen im Umfang von 230 Mio. Euro bezogen und im Umfang von ca. 300 Mio. Euro erbracht. Beide Angaben beinhalten auch die Aufwendungen für die Aufnahme und Vermarktung von EEG- und KWKG-Strom. Bezogen auf die Umsatzerlöse 2010 von ca. 516 Mio. Euro ergibt sich für die bezogenen Dienstleistungen eine Quote von rd. 45%, für die erbrachten Dienstleistungen eine Quote von rd. 58%. Bezogen auf die Umsatzerlöse 2010 der Wärmegesellschaft in Höhe von ca. 448 Mio. Euro ergibt sich für bezogene konzerninterne Leistungen eine Quote von 31,5%, für erbrachte kon­zerninterne Leistungen eine Quote von 47,3%.
 
Leider ist die Antwort zunächst nicht übermittelt worden, was mir jetzt erst auffiel. Entschuldigung.

Monika Schaal
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.04.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Schaal,

als die Hamburger Krankenhäuser von der damaligen Hamburger Regierung verkauft werden sollten, gab es ein Volksbegehren, welches sich 2004 mit einer 3/4tel-Mehrheit gegen den Verkauf aussprach. Die Hamburger Regierung hat die Krankenhäuser trotzdem verkauft.

Über 30.000 Menschen beteiligten sich gerade an dem Bürgerentscheid zum Bebauungsplan Langenhorn 73. Am 1. März evozierte die Senatskommission für Wohnungsbau den Bürgerentscheid.

Im Juni 2011 wurden mit rund 116.000 Stück mehr als das Doppelte der notwendigen Unterschriften gesammelt. Mit dieser beeindruckenden Beteiligung ist das Volksbegehren für einen 100%igen Rückkauf der Energienetze zustande gekommen.
Ihr SPD-Bürgermeister Scholz führte Geheimverhandlungen, läßt die Öffentlichkeit nicht die Vertragsbedingungen erfahren und will - gegen fachkundigen Rat - maximal 25,1% erwerben aber im wesentlichen alles beim Alten, sprich: beim Energiekonzern belassen.

Ich glaube, gerade diese Verhaltensweisen der Regierenden bewirken die exponentiell steigende Politikverdrossenheit und befürchte durch diese selbstherrliche und undemokratische Praxis eine ernsthafte Gefährdung unserer Demokratie.

1) Welche Konsequenzen aus diesem Verhalten Ihres Ersten Bürgermeisters in Bezug auf unsere Identifikation mit dieser parlamentarischen Demokratie erwarten Sie als SPD-Abgeordnete?

2) Demnächst stimmen Sie mit ab über die Beteiligung an der Rekommunalisierung der Hamburger Stromnetze. Viele Experten - Verbraucherzentrale, Bund der Steuerzahler, beauftragte Gutachter - haben sich für die 100%ige Rekommunalisierung eingesetzt und in der Anhörung vor einer städtischen Minderheitsbeteiligung von nur 25% gewarnt. Sie übernehme lediglich Kosten und Risiko aber keine Mitbestimmungsrechte. Und wie wir Hamburger ja aus Erfahrung mit Atomstromkonzernen wissen, hat die Stadt Hamburg auch mit wesentlich mehr Anteilen nichts zu sagen. Halten Sie 25% für ausreichend - und wenn ja, warum?
Antwort von Dr. Monika Schaal
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15.04.2012
Dr. Monika Schaal
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre ausführliche Zuschrift. Ich will gerne darauf eingehen.

In der anhaltenden Debatte um die Energienetze geht es nicht nur darum, ob die Stadt die Netze zu 100% kauft oder sich mit 25% an den Netzgesellschaften beteiligt, sondern auch darum, ob und wie wir in Hamburg die Energiewende möglichst zügig umsetzen und den Klimaschutz voranbringen können. Selbst wenn die Stadt die Energienetze zu 100 Prozent übernähme, wären wir mit der Energiewende und dem Klimaschutz noch keinen Schritt weiter gekommen.

Darum hat der Senat hat neben der 25,1-prozentigen Beteiligung an den Netzgesellschaften mit den Unternehmen in einem zusätzlichen Kooperationsvertrag u.a. folgende Maßnahmen zur Energiewende und zum Klimaschutz vereinbart:

Die Fernwärme wird künftig klimafreundlich durch ein neues hocheffizientes Gas-Dampf-Turbinen-Kraftwerk (GuD) und nicht mit Kohle erzeugt. Dadurch wird die Moorburg-Trasse überflüssig!

Erstmalig werden Speicher für Erneuerbare Energien sollen bei dem neuen GuD-Kraftwerk und in Tiefstack gebaut. Mit "Power to Gas"-Technologien und Wasserstofferzeugung werden weiter Speichertechnologien entwickelt. Sie sind für die Umsetzung der Energiewende dringend erforderlich, um die rasant wachsenden Erneuerbaren Energien auch effizient nutzen
zu können. Bislang sind solche Möglichkeiten nicht vorhanden.

Mit dem Zubau von dezentralen BHKW und ihre Zusammenschaltung zu sog. virtuellen Kraftwerken werden die effiziente dezentrale Energieerzeugung und die Netze (mit jährlich 160 Mio. €) ausgebaut.

Auch Elektromobilität (mit pro Jahr 3 Mio. €) und smart grid werden weiterentwickelt.
Dazu kommen noch zahlreiche weitere, für die Energiewende wichtige Maßnahmen. Sie sind
in der Drucksache 20/2392 enthalten.

Insgesamt verpflichten sich die beiden Unternehmen zu einer deutlichen Reduzierung der
CO2-Emissionen in der Hansestadt. So will E.ON Hanse bis 2015 15% CO2 gegenüber 2008 und Vattenfall bis 2020 27% Co2 im Vergleich zu heutigen Zustand vor allem im Bereich Fernwärme einsparen.

Die Umsetzung der Verträge soll nach dem Willen der SPD Fraktion eng durch Parlament und Öffentlichkeit begleitet und kontrolliert werden.

Die Bürgerschaft wird am 18.4. in erster Lesung und voraussichtlich am 11. Mai endgültig abstimmen; abschließend entscheiden werden aber Hamburgerinnen und Hamburger in einem Volksentscheid, ob die Stadt die Netze zu 100% erwirbt oder sich nur mit 25,1-Prozent an den Netzgesellschaften beteiligt und zusätzlich mit den Energieversorgern Maßnahmen vereinbart, die die Energiewende und den Klimaschutz in den Stadt befördern.

Der Volksentscheid findet 2013 zusammen mit der Bundestagswahl statt. Für den Fall, dass die Inititative "Unser Hamburg- unser Netz" dabei erfolgreich sein wird, werden die Verträge mit E.ON und Vattenfall rückabgewickelt. Der Volksentscheid wird darum nicht leer laufen.

Das Ergebnis des Volksentscheides ist heute - nach einer entsprechenden Verfassungsänderung - im Gegensatz zu 2004 grundsätzlich verbindlich für Senat und Bürgerschaft.

Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass Bürgermeister Scholz keine Geheimverhandlungen geführt hat, sondern bereits am 23.3.2011 von der Bürgerschaft mit den Stimmen der SPD dazu aufgefordert wurde, Konzept für eine Beteiligung an den Verteilnetzen für Strom, Gas und
Fernwärme zu erarbeiten und dabei Eckpunkte zu berücksichtigen, die die SPD-Fraktion bereits. 2010 beschlossen und ins Parlament eingebracht hatte. (Vgl. dazu Drs. 20/78 und 19/8178). Ziel war es, strategischen Einfluss auf die Verteilnetze zu erhalten, um Energiewende und Klimaschutz in der Stadt voran zu bringen. Dazu sollte sich die Stadt mit mindestens 25,1% an den jeweiligen Netzgesellschaften für Strom, Gas und Fernwärme beteiligen und mit den künftigen Partnern eine Reihe von energie- und klimawirksame Maßnahmen vereinbaren.

Das Ergebnis seiner Verhandlungen mit den Energieversorgern hat Bürgermeister Scholz Ende November 2011 öffentlich vorgestellt (vgl. Drucksache 29/2392 "Hamburg schafft die Energiewende - strategische Beteiligung Hamburgs an den Netzgesellschaften für Strom, Gas und Fernwärme"). Einzelheiten der Verträge wurden Anfang 2012 mitgeteilt (Drucksache 20/2949 "Beteiligung der Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH an den Netzgesellschaften für Strom, Gas und Fernwärme"). Die Expertenanhörung am 22.3. und die Senatsbefragungen am 2.4. und 12.4. waren öffentlich. Medien haben darüber berichtet.

Ihre Auffassung, dass es "Geheimverhandlungen" gegeben hätte oder eine "Gefährdung unserer Demokratie" - wie sie es bezeichnen – stattfinde, kann ich nicht teilen. Dass Sie in der Sache aber eine andere Meinung haben als die SPD, respektiere ich, auch wenn ich sie nicht teilen kann.

Ich hoffe, ich konnte deutlich machen, warum ich die vom Senat erreichten Vertragsabschlüsse
befürworte.


Mit freundlichen Grüssen
Monika Schaal
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
16.04.2012
Von:

Guten Tag Frau Schaal,

zum Thema der Energienetze haben Sie ja bereits ausführlich geantwortet.
Leider kann ich nicht umhin, Sie auf Fehler in Ihren bisherigen Ausführungen hinzuweisen.
Bitte erläutern Sie mir bzw. der Öffentlichkeit, wie Ihre Antworten zu folgenden Sachverhalten passen:

1. Die Fernwärmetrasse wird nicht durch ein GuD in Wedel überflüssig, sondern weil der Anwohnerprotest diese verhinderte.

2. Die SPD forderte damals das GuD in Wedel anstatt (!) des KoKW in Moorburg! Nicht zusätzlich.

3. Ein "Warmwasserspeicher" wie er jetzt am geplanten GuD in Wedel/Stellingen gebaut werden soll, ist nicht innovativ und einzigartig, sondern fast fertig bei den Stadtwerken Flensburg im Einsatz.
www.stadtwerke-flensburg.de
Was ist also innovativ?

4. die allermeisten Inhalte in den Senatsverträgen sind reine Absichtserklärungen seitens Vattenfall und EON ohne rechtliche Bindung sind. Die Unternehmen werden die Absichtserklärungen umsetzen, wenn es sich für sie rechnet. Wenn nicht, dann nicht. Wie kann die Stadt dann trotzdem gegen die Unternehmen die Absichtserklärungen rechtlich bindend durchsetzen?

5. Gerade im Bereich Fernwärme verhindert die Beteiligung der Stadt Hamburg an dem Gemeinschaftsunternehmen mit Vattenfall den dringend nötigen Zugang zum Vattenfall Fernwärmenetz für alle Anbieter. Ein Zugangsrecht, welches sogar das Kartellamt einfordert und was die Stadt in den Senatsverträgen aber nicht regelt.
Setzen Sie sich persönlich in Zukunft trotzdem für den freien Netzzugang für alle Anbieter ein?

6. Sie selber haben Vattenfall das Recht abgesprochen, Partner der Stadt Hamburg zu werden, wenn Vattenfall Deutschland wegen des Atomausstiegs verklagt. Dieser Fall ist eingetreten. Wie ist Ihre Aussage dazu?

Schönen Gruß



.
Antwort von Dr. Monika Schaal
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17.04.2012
Dr. Monika Schaal
Sehr geehrter Herr ,
 
danke für die Fragen, gerne gehe ich darauf ein:
 
1. Ich finde es richtig, dass die Moorburgtrasse nicht gebaut wird.
Den politischen Erfolg kann sich die Moorburgtrassen-Ini zu Recht auf die Fahne schreiben.Der Senatsvertrag schreibt den Baustopp fest, der Bau des GuD-Kraftwerkes macht sie wirtschaftlich überflüssig. 

2. Richtig, die SPD hat in der Auseinandersetzung um das Kohle- kraftwerk Moorburg immer gesagt, dass als Ersatz für das alte Heizkraftwerk Wedel ein Gaskraftwerk mit der halben Kapazität des "Kohlemonsterns" ausreichen würde. Moorburg wollten wir nicht. Das hat Schwarz-Grün bekanntlich genehmigen müssen. Ob Moorburg für die Energieversorgung Hamburgs künftig benötigt wird, wird nicht das Rathaus, sondern die Nachfrage entscheiden.Mit dem jetzt vereinbarten GuD eröffnet sich jedenfalls die Möglichkeit, dass Fernwärme wesentlich klimafreundlicher produziert werden kann. Das wird sich für die Klimabilanz der Stadt positiv auswirken. 

3. Wenn  das andere auch machen, kann es ja nicht so vekehrt sein! Ob man das als "innovativ" oder als "Stand der Technik" bezeichnet, ist unerheblich. Wichtig ist, dass Speichertechnik endlich zum Einsatz kommt. Auch in Tiefstack soll ein Speicher gebaut werden. In Karlshöhe wird bereits ein anderer Speicher für Fernwärme von E.ON betrieben. Dieses Unternehmen will  "Power to Gas" umsetzen. Es tut sich also was.
 
4. Die Vereinbarungen über die Investitionen sind nicht bloße Absichtserklärungen, sondern vertragliche Zusagen der Konzernmütter. Wie für die Stadt gilt auch für sie:Pacta sunt servanda. Und wenn die von einigen Experten geäußerte Meinung richtig sein sollte, dass ein Großteil der Investitionen ohnehin von den Konzernen gemacht werden muss, weil der Markt es erfordert, dann spricht auch die wirtschaftliche Seite dafür, dass sie realisiert werden.

5. Die SPD-Fraktion hat die Öffnung der Wärmenetze gefordert (Drs. 20/78 und 19/8178). Das Kartellamt fordert sie in seinem Schreiben an die Verbraucherzentrale. Vertraglich vereinbart wurde, dass Vattenfall die Öffnung prüfen wolle. Entschieden wird die Frage, wenn tatsächlich ein externer Wärmeanbieter wie z.B. KEBAB sagt: "Ich will da rein". Dann müssen die technischen Probleme geklärt und eine Durchleitungsregelung gefunden werden.
 
6. Vattenfall bekennt sich mit der Unterschrift seines Vorstandsvorsitzende Löseth
zu den energie- und klimapolitischen Zielen der Stadt und will mit seinen Investitionen die Energiewende in Richtung Erneuerbare Energien und innovativer Lösungen vorantreiben. Das ist vertraglich vereinbart, und das allein zählt, wenn man die Energiewende endlich realisieren und nicht auf den St. Nimmerleinstag verschieben will. Mit meiner ablehnenden Haltung zur Atompolitik des Konzerns habe ich nie hinter dem Berg gehalten. Da weiß ich mich im Übrigen einig mit meiner Partei, die ja auch aktiv die Abschaltung der AKWs Krümmel und Brunsbüttel gefordert hat,  und der großen Mehrheit unserer Bevölkerung. Durch die von allen im Bundestag vertretenen Parteien mit beschlossene und von der schwarz-gelben Bundesregierung initiierte Kehrtwende zur Wende in Sachen Atomausstieg ist dieses Kapitel wohl endgültig abgeschlossen. 
 

Viele Grüsse
Monika Schaal
 
Ergänzung vom 17.04.2012
Sehr geehrter Herr ,
 
danke für die Fragen, gerne gehe ich darauf ein:
 
1. Ich finde es richtig, dass die Moorburgtrasse nicht gebaut wird.
Den politischen Erfolg kann sich die Moorburgtrassen-Ini zu Recht auf die Fahne schreiben.Der Senatsvertrag schreibt den Baustopp fest, der Bau des GuD-Kraftwerkes macht sie wirtschaftlich überflüssig. 

2. Richtig, die SPD hat in der Auseinandersetzung um das Kohle- kraftwerk Moorburg immer gesagt, dass als Ersatz für das alte Heizkraftwerk Wedel ein Gaskraftwerk mit der halben Kapazität des "Kohlemonsterns" ausreichen würde. Moorburg wollten wir nicht. Das hat Schwarz-Grün bekanntlich genehmigenmüssen. Ob Moorburg für die Energieversorgung Hamburgs künftig benötigt wird, wird nicht das Rathaus, sondern die Nachfrage entscheiden.Mit dem jetzt vereinbarten GuD eröffnet sich jedenfalls die Möglichkeit, dass Fernwärme wesentlich klimafreundlicher produziert werden kann. Das wird sich für die Klimabilanz der Stadt positiv auswirken. 

3. Wenn  das andere auch machen, kann es ja nicht so vekehrt sein! Ob man das als "innovativ" oder als "Stand der Technik" bezeichnet, ist unerheblich. Wichtig ist, dass Speichertechnik endlich zum Einsatz kommt. Auch in Tiefstack soll ein Speicher gebaut werden. In Karlshöhe wird bereits ein anderer Speicher für Fernwärme von E.ON betrieben. Dieses Unternehmen will  "Power to Gas" umsetzen. Es tut sich also was.
 
4. Die Vereinbarungen über die Investitionen sind nicht bloße Absichtserklärungen, sondernvertragliche Zusagen der Konzernmütter. Wie für die Stadt gilt auch für sie:Pacta sunt servanda. Und wenn die von einigen Experten geäußerte Meinungrichtig sein sollte, dass ein Großteil der Investitionen ohnehin von den Konzernengemacht werden muss, weil der Markt es erfordert, dann spricht auch die wirtschaftliche Seite dafür, dass sie realisiert werden.

5. Die SPD-Fraktion hat die Öffnung der Wärmenetze gefordert (Drs. 20/78 und 19/8178). Das Kartellamt fordert sie in seinem Schreiben an die Verbraucherzentrale. Vertraglich vereinbart wurde, dass Vattenfall die Öffnung prüfen wolle. Entschieden wird die Frage, wenn tatsächlich ein externer Wärmeanbieter wie z.B. KEBAB sagt: "Ich will da rein". Dann müssen die technischen Probleme geklärt und eine Durchleitungsregelung gefunden werden.
 
6. Vattenfall bekennt sich mit der Unterschrift seines Vorstandsvorsitzende Löseth zu den energie- und klimapolitischen Zielen der Stadt und will mit seinen Investitionen die Energiewende in Richtung Erneuerbare Energien und innovativer Lösungen vorantreiben. Das ist vertraglich vereinbart, und das allein zählt, wenn man die Energiewende endlich realisieren und nicht auf den St. Nimmerleinstag verschieben will. Mit meiner ablehnenden Haltung zur Atompolitik des Konzerns habe ich nie hinter dem Berg gehalten. Da weiß ich mich im Übrigen einig mit meiner Partei, die ja auch aktiv die Abschaltung der AKWs Krümmel und Brunsbüttel gefordert hat,  und der großen Mehrheit unsererBevölkerung. Durch die von allen im Bundestag vertretenen Parteien mitbeschlosseneund von der schwarz-gelben Bundesregierung initiierte Kehrtwende zur Wende in Sachen Atomausstieg ist dieses Kapitel wohl endgültig abgeschlossen. 
 
Viele Grüsse
Monika Schaal
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
16.04.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Schaal,

am 18. April 2012 stimmt die Bürgerschaft über die Beteiligung der Stadt Hamburg an den Netzgesellschaften für Strom, Gas und Fernwärme in Höhe von 25,1 Prozent ab. Im Vorfeld wurden Experten angehört und Gutachten erstellt. Nicht wenige Experten und Gutachter raten von der geplanten Beteiligung ab. Vor diesem Hintergrund habe ich einige Fragen an Sie.

1. Der Kaufpreis wird als überhöht und nicht korrekt ermittelt angesehen. Was sagen Sie dazu?

2. Die Rückzahlung des notwendigen Kredits würde viele Jahrzehnte dauern. Aus der Drucksache 20/4929 geht nicht hervor, dass überhaupt eine Tilgung vorgesehen ist. Halten Sie das für ein solides Finanzierungsmodell?

3. Nach Abzug der Kosten (Zinsen und Bürgschaftsgebühr) bleibt von den Gewinnabführungen an die Stadt Hamburg kaum etwas übrig. Was halten Sie davon?

4. Die der Stadt Hamburg zu zahlende Garantiedividende ist sehr niedrig bemessen und kann zudem von den beteiligten Konzernen einseitig gekündigt werden. Halten Sie das für angemessen?

5. Die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Stadt Hamburg sind gering. Wie können unter solchen Voraussetzungen Ihrer Meinung nach die energiepolitischen Ziele Hamburgs erreicht werden?

6. E.ON Hanse und Vattenfall sind privatwirtschaftliche Unternehmen, die sich weder am Gemeinwohl orientieren noch soziale Verantwortung übernehmen, sondern die Erzielung möglichst hoher Gewinne, auch zulasten der Bevölkerung, anstreben. Halten Sie es für richtig, mit solchen Unternehmen Partnerschaften einzugehen? Falls ja, warum?

7. Die angestrebte Beteiligung ignoriert die Forderung der Initiative "Unser Hamburg – Unser Netz". Meinen Sie nicht, dass erst einmal das Ergebnis des anstehenden Volksentscheids über die Rücknahme der Energieversorgungsnetze in die öffentliche Hand abzuwarten ist?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Monika Schaal
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17.04.2012
Dr. Monika Schaal
Sehr geehrter Herr ,
 
vielen Dank für Ihre Fragen, die ich so  beantworte:
 
 
Zu1.
Der Kaufpreis eines Unternehmens kann sicher nie völlig objektiv ermittelt werden, weil Käufer und Verkäufer naturgemäß unterschiedliche Interessen haben.
Uns Abgeordneten ist im Ausschuss auch von den Vertretern der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften PwC und BDO versichert worden, dass von den Unternehmen  für die Kaufpreisermittlung alle Fakten und Unterlagen vorgelegt und zusätzliche Fragen beantwortet wurden. Unterlagen, die ich einsehen konnten, haben mir den Eindruckvermittelt, dass die Wirtschaftsprüfer durchaus kritisch an die Sache herangegangnen sind.  
 
Zu2.
Für Zins und Tilgung sind die sog. Ausgleichszahlungen gedacht (Gantiedividende),
die dazu beiträgt, dass ein Zinsrisiko ausgeschlossen ist. Garantiedividende und Kaufpreis können  ab 2018/2019 nachverhandelt werden, sodass die Stadt nicht in eine Zinsfalle laufen wird.
Auch eine 100prozentige Netzübernahme würde lt. Gutachten von Rödl &Partner kreditär finanziert und über 24 Jahre abgetragen werden, aber ohne dass dafür eine garantierte Ausgleichzahlung zur Verfügung stehen würde.
 
Zu 3.
Das ist so gewollt. Die sog. Ausgleichszahlungen sind unabhängig von Gewinnen und Verlusten der Unternehmen garantiert. Die eigentliche "politische" Dividende
für die Stadt besteht in den zusätzlich vereinbarten energie- und klimawirksamen
Maßnahmen – angefangen vom hocheffizienten GuD-Kraftwerk für die Fernwärme bis hin zu Speichertechnologien. Sie sollen  eine effiziente Nutzung der rasant wachsenden  Erneuerbaren Energien  ermöglichen und tragen  daher wesentlich zum Gelungen der Energiewende bei. Der vollständige Katalog der Maßnahmen steht in Drs. 20/2392.
 
Zu 4.
Bei Strom und Gas liegt die sog Ausgleichzahlung (Garantiedividnede) gerade noch in dem Bereich, den der Leitfaden von Bundeskartellamt und –Netzagentur zulässt.
Bei Fernwärme liegt das zukünftige Betriebsrisiko aufgrund der rückläufigen Wärmenachfrage  allein bei Vattenfall.
Außerdem hat auch  die Stadt hat das Recht, bei Unstimmigkeiten im Zuge der Neubestimmung der Ausgleichszahlungen 2018/2019 die Verträge zu kündigen. In dem Falle einer Nichteinigung können die Verträge rückabgewickelt werden.
 
Zu 5.
In den paritätisch besetzen Aufsichtsräte (50% Arbeitgeber, 50% Arbeitnehmer)  aller drei Netzunternehmen Unternehmen besetzt die Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement – HGV – die Hälfte der Arbeitgeberbank. Die Mitbestimmungs­rechte der HGV  beziehen sich auf
Abschluss- und Veränderung von Unternehmensverträgen, Feststellung des Jahresabschlusses und der Gewinnverwendung, Zustimmung zu Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz, Erlass und Änderungen von Geschäftsordnungen – soweit darin Zustimmungserfordernisse aufgestellt oder geändert werden, Beschlussfassung über den Jährlichen Investitionsplan, die Wahl des Abschlussprüfers, die Zustimmung zu außergewöhnlichen Geschäftsführungsmaßnahmen. Außerdem bestehen Informations- und Prüfungsrechte hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, der Entwicklung der Vermögens- und Ertragslage, der Liquidität und Rentabilität der Gesellschaft, über verlustbringende Geschäfte und die Ursachen von Verlusten sowie über Ursachen deines in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Jahresfehlbetrageshaben generell.
Aufsichtsräte haben  nur begrenzten Einfluss auf das operative Geschäft. Sie  haben vor allem  eine Kontrollfunktion. Das gilt auch für die der Netzgesellschaften.
Weil die SPD  sich nicht nur an den Netzgesellschaften beteiligen, sondern Energie- und Klimapolitik gestallten wollte, wurde mit den Konzernen zusätzlich eine Reihe von Zielen und Investitionen für  Klimaschutz und Energiewende - u.a. für ein GuD-Kraftwerk für die Fernwärme und die Investition in Speichertechnologien für Erneuerbare Energien   - von insgesamt 1,6 Mrd. Euro im  "Energiekonzepts für Hamburg" vereinbart, auf das die Konsortialverträge Bezug nehmen.  Hinsichtlich der Investitionsplanungen  gilt, dass diese zwischen den Partnern einvernehmlich beschlossen werden müssen. Die Stadt kann hier nicht allein entscheiden, aber ohne die Stadt kann auch der Mehrheitsgesellschafter keine Entscheidung treffen.

Zu 6.
Auf die Energiepreise hat die Stadt keinen Einfluss, weil sie nicht von  den Netzgesellschaften, an denen die Stadt sich beteiligt, zu verantworten sind. Die Netzgebühren werden von der Bundesnetzagentur genehmigt und werden nach streng regulierten Vorgaben kalkuliert. 
 
Im Übrigen bekennen sich die Partnerunternehmen zu den energie- und klimapolitischen Zielen der Hansestadt und haben sich verpflichtet, die Energie- und Klimapolitik der Stadt zu fördern.
 
Zu 7.
Die Initiative UHUN war beim Volksbegehren sehr erfolgreich. Die Ziele der Stadt und der Initiative sind ähnlich, die Wege dahin verschieden. Beim Volksentscheid stehen zwei Wege zum Erreichen der Energiewende hin zu einer klimafreundlichen Energieversorgung zu Wahl:
UHUN möchte das Ziel durch die komplette Übernahme der Netze realisieren. Senat und Bürgerschaft Senat wollen Energiewende und Klimaschutz mit einer strategischen Beteiligung und einer Vereinbarung über Investitionen in Höhe von 1,6 Mrd. EURO erreichen.
Am Ende entscheiden dann die Hamburgerinnen und Hamburger, welchen Weg sie gehen wollen, um die Energiewende in Hamburg umzusetzen. Die Verträge können bei einem Erfolg von UHUN sofort auf Null gestellt werden. Ein entsprechende Rückabwicklungrecht ist vorgesehen.
 

Mit freundlichen Grüssen
Monika Schaal
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