Dr. Michael Bürsch (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Dr. Michael Bürsch
Jahrgang
1942
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Plön - Neumünster
Landeslistenplatz
10, Schleswig-Holstein
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(...) Zwar wurden im Jahre 2005 nur etwa fünf Prozent der importierten Palmölmenge verstromt, doch stimme ich Ihnen zu, dass auch diese Menge kritisch zu bewerten ist, da die Vernichtung von tropischen Regenwäldern nicht mit der Zielsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vereinbar ist. Das vom Bundestag verabschiedete EEG - Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften tritt dieser negativen Entwicklung denn auch deutlich entgegen. In die Neufassung des EEG wurde eine Verordnungsermächtigung aufgenommen, um die Nachhaltigkeit der Stromerzeugung aus Biomasse zu sichern. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
31.12.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter Dr. Bürsch,

da Sie SPD Abgeordneter aus Schleswig-Holstein und in dieser Tätigkeit auch Mitglied im Innenausschuß sind, kennen Sie sicherlich auch die Bemühungen Ihrer Parteifreundin Dr. Sonntag-Wolgast im Kampf gegen Rechts. Auch die Berichterstattung um das "heldenhafte Mädchen" aus Mittweida wird Ihnen nicht unbekannt sein.

In diesem Zusammenhang stelle ich die Frage, ist es noch vorgesehen, die Bemühungen Ihrer Parteifreundin Dr. Sonntag-Wolgast im sogenannten "Bündnis für Demokratie und Toleranz" zu unterstützen, die die Lügnerin aus Mittweida als "besondere Heldin" im Kampf gegen Rechts öffentlich auszeichnen möchte? Zudem hat Dr. Sonntag-Wolgast zu Spenden für diese junge Dame aufgefordert und das im Namen dieses Bündnisses, das durch unsere Steuergelder finanziert wird. Wieviel Geld ist eingegangen und was geschieht damit? Ist die ehemalige Bundestagsabgeordnete und Ex-Vorsitzende des Innenausschusses überhaupt noch geeignet, angesichts ihres skandalverdächtigen Verhaltens, sich glaubhaft gegen Extremismus einzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen


Ich wiederhole gern den Originaltext von Dr. Sonntag-Wolgast hier als
Beweis:

www.buendnis-toleranz.de/cln_007/nn_581138/SharedDocs/Artikel/2007/EhrenpreisMittweida.html


Aus dem Text wörtlich:
Zur Unterstützung der couragierten jungen Dame hat unser Beiratsmitglied Frau Dr. Sonntag-Wolgast in Ihrer Funktion als Vorsitzende der "Aktion Gemeinsinn" ein Spendenkonto eingerichtet:

Sparkasse Köln/Bonn
BLZ 370 501 98 , Kontonr. 17 538 109.

Wenn Sie die junge Dame mit einer Spende unterstützen möchten, können Sie dies unter dem Stichwort "Ehrenpreis Bündnis für Demokratie und Toleranz" tun.

Wobei, nachdem die Blamage bekannt wurde, jetzt der Text nachträglich hurtig geändert wurde: "Falls die polizeilichen Ermittlungen das beherzte Eintreten der jungen Frau nicht bestätigen sollten, werden selbstverständlich alle Spenden zurück erstattet."
Antwort von Dr. Michael Bürsch
1Empfehlung
23.01.2008
Dr. Michael Bürsch
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Mail!

Persönlich halte ich den Kampf gegen Rechtsextremismus und den Schutz der Demokratie für eine zentrale Aufgabe, nicht nur der Politik, sondern jedes einzelnen Bürgers. Insofern ist das "Bündnis für Demokratie und Toleranz" eine wichtige und wertvolle Initiative.

Was die Bemühungen von Frau Dr. Sonntag-Wolgast angeht, so habe ich mich mit diesen nicht im Detail befasst. Um ausführliche Informationen über die Hintergründe zu erhalten, empfehle ich Ihnen, sich unter service@sonntag-wolgast.de direkt an meine Kollegin zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Bürsch
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Frage zum Thema Arbeit
02.01.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Bürsch,

mit Beschluss der Reform am Arbeitsmarkt zum Januar 2005 ist die Zusammenlegung Alhi und Sohi erfolgt. Konsequenz daraus war die Einstellung der Zahlung an ehemalige Bezieher der o.g. Leistung (Alhi), da sie sich nach dem Bedürftigkeitsprinzip richtet (Ehepartner verdient über den Regelbedarf), allerdings geht auch die Förderfähigkeit zur Wiedereingliederung auf den Arbeitsmarkt damit einher. Die Agentur für Arbeit verweigert mit §77 des SGB III eine Förderung. Gründe dafür sieht sie in §3 SGB III, §71b SGB IV, sowie in §7 SGB III.
Ich halte dies für einen eklatanten Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.
Da Sie als Mitglied der Bundestagsfraktion der SPD mit an der Abstimmung beteiligt waren und als ausgebildeter Jurist sich auch über diesen Sachverhalt Gedanken gemacht haben werden, erwarte ich Ihre Antwort in Bezug zur gegenwärtigen Diskussion (Förderung älterer Arbeitnehmer über 50 Jahre).

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Michael Bürsch
1Empfehlung
25.01.2008
Dr. Michael Bürsch
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Mail.

Seit der Zusammenlegung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe zu Arbeitslosengeld II haben Personen, die aufgrund des Bedürftigkeitsprinzips keine Arbeitslosengeld II erhalten, in der Tat keinen Anspruch auf Wiedereingliederungshilfen.

Die SPD ist sich dieser Ungleichbehandlung bewusst. Daher haben wir in den vergangenen Monaten Gespräche mit der Bundesanstalt für Arbeit (BA) geführt. Ziel war es, auch Nichtleistungsbezieher stärker zu fördern. Das Ergebnis der Gespräche ist, dass der Verwaltungsrat der BA in Zukunft mehr Geld für die Qualifizierung und Förderung von Betroffenen zur Verfügung stellt. Nach ersten Schätzungen dürften rund 30% der Nichtleistungsbezieher von dieser Verbesserung profitieren und so größere Chancen haben, wieder Arbeit zu finden.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Bürsch
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Frage zum Thema Soziales
09.01.2008
Von:

Sehr geehter Dr. Bürsch,

sie haben mir am 06.12.2007 Ihre Antwort bezüglcih meiner Anfrage Zwangsverrentung übermittelt. Ihre Antwort beantwortet meine Frage nicht vollständig. Denn die Zangsverrentung besteht weiterhin nämlich mit 63 Jahren und zwar wenn jemand besser gestellt ist als Hartz IV dann muss diese Person nämlich mit ca.7.8 % Abschlag rechnen also bei Euro 1000 ,- also Euro 78,- weniger , wieso ?????????? Beamte werden auch nicht zwangverrentet und bekommen noch obendrein 71 % Ihres letzten Bruttogehaltes für mich ein eklatanter Verstoss gegen den Gleichheitsgrundsatz gemäss Grundgesetzt.

MFG
Peter Jaeck
Antwort von Dr. Michael Bürsch
1Empfehlung
15.01.2008
Dr. Michael Bürsch
Sehr geehrter Herr Jaeck,

haben Sie vielen Dank für Ihre Mail.
Da Ihre Frage sehr spezifisch ist, wäre es am besten, wenn ein Experte sie beantworten würde. Ich empfehle Ihnen deshalb, sich mit dem Anliegen zur "Zwangsverrentung" direkt an den Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Franz Thönnes zu wenden. Herr Thönnes ist ebenfalls SPD-Abgeordneter aus Schleswig-Holstein; Sie erreichen ihn per Mail unter franz.thoennes@bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Bürsch
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
19.01.2008
Von:

Sehr geehrter herr Dr. Bürsch!
Mich würde interessieren, wie Sie zur neuen Verordnung über die Kennzeichnung von Lebensmitteln mit gentechnisch veränderten Bestandteilen stehen.
Ich freue mich auf Ihre Antwort!
Ihr
R.
Antwort von Dr. Michael Bürsch
bisher keineEmpfehlungen
05.05.2008
Dr. Michael Bürsch
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Mail zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit gentechnisch veränderten Bestandteilen.

Ich halte es für wichtig, dass Verbraucher beim Einkauf klar erkennen können, ob Lebensmittel gentechnisch veränderte Bestandteile enthalten oder nicht. Außerdem muss es eindeutige Regelungen für den Anbau gentechnisch veränderter Produkte geben. Die Voraussetzungen hierfür hat die Regierung mit der Novellierung des Gentechnikgesetzes Anfang des Jahres geschaffen. Wobei sich die SPD gegen Pläne der Union durchgesetzt hat, die den Einsatz der so genannten grünen Gentechnik (der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen) erheblich erleichtern wollten.

Mit Blick auf den Verbraucherschutz finde ich die Kennzeichnung "Ohne Gentechnik" besonders wichtig. Sie unterstützt die Verbraucher nicht nur darin, in Zukunft selbst zu entscheiden, ob sie gentechnisch behandelte Produkte kaufen wollen, sondern gibt ihnen zudem die Möglichkeit, mit ihrem Einkauf direkt Einfluss darauf zu nehmen, ob sich der Einsatz der Gentechnik in der Landwirtschaft durchsetzt oder nicht. Entgegen mancher Äußerungen von Befürwortern der grünen Gentechnik gilt für die gekennzeichneten Lebensmittel, dass ihnen grundsätzlich keine Zusatzstoffe bzw. Enzyme zugesetzt werden, die mit Hilfe gentechnischer Verfahren gewonnen wurden. Ausnahmen kann es nur geben, wenn solche Stoffe gentechnikfrei nicht mehr verfügbar sind und in einem besonderen Verfahren nach der EU-Ökoverordnung zugelassen werden. Derzeit und bis auf weiteres gibt es solche Ausnahmen nicht.

Darüber hinaus bringt das Gesetz zwei weitere zentrale Verbesserungen mit sich: Beim Anbau gentechnisch veränderter Organismen besteht prinzipiell die Gefahr, durch ungewollte Auskreuzung Nachbarfelder zu kontaminieren, auf denen natürliche Pflanzen wachsen. Das schädigt die Ernte des Nachbarn und ermöglicht die schleichende Ausbreitung der gentechnisch veränderten Pflanzen. Mit dem im Gesetz festgeschriebenen Sicherheitsabstand von 150 Metern zu Feldern mit konventionellem Anbau und 300 Metern zu ökologisch angebautem Mais schützen wir gentechnikfreie Felder. Außerdem wird der Anbau von Gen-Raps in Deutschland untersagt.

Eine umfassende Information zu dem Thema Gentechnik finden Sie in der beigefügten Broschüre.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Bürsch
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
20.01.2008
Von:
-

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Dr. Bürsch,

in einem heute auf Welt-online veröffentlichten Interview sagt Bundesinnenminister Schäuble:
"Alle grundrechtlich geschützten Bereiche enden irgendwo. Wo diese Grenzen sind, wie man die gegensätzlichen Interessen abgrenzt, ist Sache des Gesetzgebers."

Wie stehen Sie als Mitglied des Innenausschuss zu dieser Aussage des Innenministers Ihrer Regierung? Können Sie dazu bitte Stellung beziehen?

Mit freundlichem Gruß
-
Antwort von Dr. Michael Bürsch
3Empfehlungen
23.01.2008
Dr. Michael Bürsch
Sehr geehrter Herr -,

es ist grundsätzlich richtig, dass viele grundgesetzlichen Freiheitsrechte Grenzen in der Form von sogenannten Schranken haben. Der Gesetzgeber kann aufgrund eines Schrankenvorbehalts, wenn notwendig, in das Freiheitsrecht durch Gesetz eingreifen und es einschränken. So heißt es beispielsweise in Art. 2 Abs. 2 des Grundgesetzes: "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden." oder beim Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis heißt es in Art.10 Abs. 2 GG: "Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. ....". Wenn der Bundesinnenminister dies mit seiner Äußerung meinte, würde er die Rechts- und Verfassungslage richtig wiedergeben. Es ist allerdings Sache des Bundesverfassungsgerichts zu überprüfen, ob diese beschränkenden Gesetze verfassungsgemäß sind, oder das Freiheitsrecht zu stark eingrenzen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Bürsch
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