Dr. Michael Bürsch (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Dr. Michael Bürsch
Jahrgang
1942
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Plön - Neumünster
Landeslistenplatz
10, Schleswig-Holstein
weitere Profile
Die kürzlich von der SPD vorgelegten Orientierungspunkte für ein integriertes Steuer- und Abgabensystem eines sozialen Deutschlands zielen auf eine Reduzierung der finanziellen Belastungen der Bürgerinnen und Bürger ab, beispielsweise durch eine Senkung der Sozialabgaben von knapp 40 Prozent auf 36 Prozent. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
14.12.2006
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Bürsch,

als niedergelassener Dermatologe (Gemeinschaftspraxis) Ihres Wahlkreises möchte ich fragen, wie Sie das in nächster Zeit zu diskutierende/zu beschließende Gesetz zu den Veränderungen im Gesundheitswesen beurteilen und wie Sie genenken, abzustimmen.

Die geplanten Veränderungen, insbesondere im Bereich der privaten Krankenversicherungen, werden nach derzeitiger Interpretation dazu führen, dass ein flächendeckender, dem heutigen Niveau entsprechender Versorgungsauftrag im Vertragsarztwesen nicht mehr aufrecht erhalten werden kann. Die derzeitige de facto Quersubventionierung durch die PKV ist in unserer scheinstarken Praxis die letzte Möglichkeit, für die überwiegende Anzahl der gesetzlich Versicherten den Versorgungsauftrag sicherzustellen. 30 % unserer Leistungen im Vertragsarztbereich werden ohnehin umsonst erledigt.

Insbesondere in den strukturschwächeren Regionen Ihres Wahlkreises wird es im Facharztbereich ein Flächensterben geben müssen, Vertragsarztsitze werden nicht mehr nachbesetzt werden, es droht ein Versorgungsnotstand. Die ambulante Versorgung wird dann wohl oder übel ausschließlich durch sehr große Anbieter (MVZ`s) sichergestellt werden müssen, der freiberufliche Arzt als selbständiger Unternehmer wird zunehmend der Vergangenheit angehören, der staatliche Einfluss in unserem Gesundheitssystem wird in allen Entscheidungsebenen deutlich, ja geradezu dramatisch zunehmen.

Wollen Sie diesen Entwurf zum Schritt in die Staatsmedizin untestützen? Soll der freiberuflich tätige Arzt der Vergangenheit angehören?

Als nun drei Jahre niedergelassener Facharzt sehe ich für unsere Praxis bei 1:1 Umsetzung des Gesetzentwurfes große Probleme, die Vielzahl meiner Angestellten weiter beschäftigen zu können.

Ich bitte Sie diesbezüglich um eine Antwort und Stellungnahme zu meinen Fragen.

Mit Bitte um Anwort verbleibe ich

mfG

Dr.
Hautarzt/Allergologe
Markt 12
24211 Preetz

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Frage zum Thema Inneres und Justiz
07.02.2007
Von:

Sehr geehrter Dr. Michael Bürsch,

zur Zeit wird ja über die Freilassung der (ehemaligen?) RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt diskutiert und mich würde interessieren, wie sie entscheiden würden und warum? Ich persönlich bin gegen eine Freilassung, auch wenn jeder Mensch eine zweite Chance verdient hätte, aber wurde den Menschen, die von der RAF und Brigitte Mohnhaupt umgebracht wurden, nicht eine zweite Chance verwehrt? Außerdem wurde sie, meinen Informationen nach, wegen fünf Morden verurteilt und hätte, wenn sie jetzt aus dem Gefängnis entlassen würde, pro Mord nur knapp fünf Jahre büßen müssen. Für ein Menschenleben doch viel zu wenig......

Mit freundlichen Grüßen und der Hoffnung auf eine baldige Antwort verbleibt
Antwort von Dr. Michael Bürsch
1Empfehlung
12.03.2007
Dr. Michael Bürsch
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail. Bitte haben Sie Verständnis, wenn ich mich nicht direkt in Entscheidungen aus dem Bereich der Justiz einmische. Aus guten Gründen gibt es in Deutschland das System der Gewaltenteilung, und es steht der Legisalative, die ich als Abgeordneter vertrete, gut zu Gesicht, Judikative und Exekutive bei ihrer Arbeit nicht zu beeinflussen.

Dennoch will ich Ihnen meine Ansicht zum Fall Mohnhaupt nicht vorenthalten. Unser Rechtsstaat ist so angelegt, dass Regelungen und Verfahren unabhängig von konkreten Personen oder Fällen gültig sind. Das bedeutet im Fall einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe, dass bei besonders schweren Verbrechen nach einer Verbüßung von 26 Jahren Haft geprüft wird, ob eine vorzeitige Entlassung möglich ist. Bei dieser Prüfung gelten weder das konkrete Verbrechen, dessentwegen eine Person verurteilt wurde, noch die Frage, ob die betreffende Person Reue oder Einsicht zeigt, und auch nicht die öffentliche Stimmungslage als Beurteilungsmaßstäbe. Entscheidend ist vielmehr die Frage, ob von der inhaftierten Person noch eine Gefährdung für die Allgemeinheit oder einzelne Menschen ausgeht. Wenn das Ergebnis der Prüfung (durch sachverständige Strafvollzugsexperten) positiv ausfällt, kann die entsprechende Person vorzeitig aus der Haft entlassen werden. Insofern wird Mohnhaupt nach den Regeln des Strafvollzugs wie ´ganz normale´ Schwerverbrecher behandelt (und eben nicht politisch, wie es immer das Ziel der RAF war).

Dieses Verfahren ist der grundsätzlichen Einsicht geschuldet, dass Strafe im Rechtsstaat nicht Vergeltung oder Buße, sondern Wiedereingliederung in die Gesellschaft zum Ziel hat. Jeder Mensch ist Träger von unveräußerlichen Menschenrechten, die man - auch durch schwere Verbrechen - nicht verwirken kann. Da Freiheitsentzug einen durch rechtskräftiges Urteil begründeten Eingriff in das Grundrecht auf Freizügigkeit bedeutet, gehört es zum Gedanken des Strafvollzugs, eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft nach einer bestimmten Zeit zu prüfen (s.o.). Dem persönlichen Empfinden mag dieser Gedanke manchmal nur schwer erträglich sein, vor allem, wenn die verurteilte Person, wie sie zu Recht schreiben, vielen Menschen und Familien durch ihre Verbrechen sehr großes und nicht wiedergutzumachendes Leid zugefügt hat. Wenn man jedoch beginnen würde, Menschenrechte zu relativieren, wäre ein universeller Rechtsgedanke verletzt, und man befände sich nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Bürsch
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Frage zum Thema Arbeit
25.02.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Bürsch!

Wie werden Sie in der demnächst im Bundestag anstehenden Abstimmung bzgl. "Rente mit 67" abstimmen? Als gewählter Volksvertreter meines Wahlkreises würde ich das gerne wissen.
Antwort von Dr. Michael Bürsch
bisher keineEmpfehlungen
01.03.2007
Dr. Michael Bürsch
Sehr geehrter Herr ,

wie ich abstimme, entscheide ich unmittelbar vor der 2./3. Lesung im Bundestag, wenn ich alle Fakten und letzten Änderungen des Gesetzentwurfs kenne. Das ist mein Verständnis von sorgfältiger Meinungsbildung und Entscheidung. Also: Warten Sie´s ab.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Bürsch
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Frage zum Thema Arbeit
02.03.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Bürsch,
Ihre Antwort befriedigt mich nicht. Sie kennen doch die Diskussionen in der Bevölkerung und in ihrem Wahlkreis zu diesem Thema und können sich doch nicht während einer Lesung "kurzfristig" eine Meinung über einen m.E. so komplexen Gesetzesentwurf bilden. Ihnen müssen doch die Entwürfe vorliegen oder Richtlinien der Koalition bekannt sein. In meinem Umfeld hat das Thema "Rente ab 67" und deren Varianten und Auswirkungen (z.B. auf Menschen mit 45 Arbeitsjahren, die noch nicht 67 sind - um nur ein Beispiel für die Komplexität zu nennen! ) ein sehr hohes Gewicht !!! Und denken Sie bitte z.B einmal an die Arbeiten in Werften, Werkstätten, in den Bereichen Service, Wartung und Reparatur und den immer weiter gestiegen Anforderungen, auch um die "Produktivität" zu steigern.

Meine Frage auf Ehre und Gewissen an Sie: Unterliegen Sie dem Fraktionszwang oder werden Sie Ihr Gewissen entscheiden lassen?

Mit freundlichen Grüssen


P. S.: Ich hoffe, daß die Abstimmung "personen-öffentlich" ist.
Antwort von Dr. Michael Bürsch
bisher keineEmpfehlungen
06.03.2007
Dr. Michael Bürsch
Sehr geehrter Herr ,

meine Meinungsbildung geschieht langfristig, seit es den Vorschlag von Franz Müntefering gibt. Ich weigere mich nur, eine endgültige Entscheidung vor der 2./3. Lesung zu treffen – bevor ich alle Argumente kenne.

Noch ein Tipp für Sie: Bevor Sie sich ein (Vor-)Urteil bilden, lesen Sie bitte alle Informationen, z. B. auf der Webseite der SPD. Ein Beispiel: Für die Arbeitnehmer mit 45 Berufsjahren gilt die Rente mit 67 ausdrücklich nicht. Es gibt eine Reihe anderer Falschinformationen und Missverständnisse, die Sie selbst aufklären können, wenn Sie beigefügten Brief lesen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Bürsch

Anhänge:
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Frage zum Thema Mindestlöhne (Antrag Die Linke.)
14.06.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Bürsch,

gibt es im Deutschen Bundestag einen Fraktionszwang?
Gibt es für Sie in Ihrem Abstimmverhalten Unterschiede, abhängig davon wer einen sinnvollen Antrag einbringt?
Wie wollen Sie mir (Ich habe sowohl Erst- und Zweitstimme der SPD/Ihnen gegeben) klar machen, dass ein sinnvolles Ansinnen, welches in der SPD anscheinend Ihren Ursprung hat, von Ihnen abgelehnt wurde?
Wollen Sie der CDU oder mir (Ihrem Wähler) gefallen?
Glauben Sie, dass sie in den vielen Kompromissrunden mit der CDU gleichwertiges oder mehr zum Thema Mindestlohn "herausholen" können?

Bitte sagen Sie mir warum ich beim nächsten Mal Ihnen und nicht der Linken meine Stimme geben soll, wo doch die Linke anscheinend für sozialdemokratische Themen steht?
Antwort von Dr. Michael Bürsch
5Empfehlungen
06.07.2007
Dr. Michael Bürsch
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Mail vom 14 Juni.

In meiner Antwort möchte ich auf Ihre Fragen zum Fraktionszwang und zum Mindestlohn eingehen.

*1. Fraktionszwang*

Im Bundestag gibt es keinen Fraktionszwang. Dies widerspräche dem Artikel 38 des Grundgesetzes, in dem es heißt: Abgeordnete sind "Vertreter des gesamten Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."

In der SPD-Fraktion, wie auch in den anderen Fraktionen, hat sich allerdings die Fraktionsdisziplin bewährt. Das bedeutet, dass die Abgeordneten zentrale Themen in der Fraktion ausführlich diskutieren und abstimmen. Bei der anschließenden Abstimmung im Bundestag halten sich die meisten Abgeordneten an den demokratisch getroffenen Beschluss der Fraktion, auch wenn sie dazu nicht verpflichtet sind.

Die Fraktionsdisziplin greift nicht bei Gewissensentscheidungen. Für mich sind das bspw. Entscheidungen über den Afghanistaneinsatz der Bundeswehr oder die Patientenverfügung.

Aus meiner Sicht sind es drei zentrale Gründe, die für die Fraktionsdisziplin sprechen:

1. Angesichts der Komplexität und Vielfalt der Themen, die im Bundestag behandelt werden, kann sich kein Abgeordneter mit allen Einzelheiten auskennen. Bei der eigenen Meinungsfindung verlassen sich die Fraktionsmitglieder daher auf die Einschätzung ihrer Kollegen, die sich mit dem jeweiligen Thema beschäftigen.

2. Ohne die Fraktionsdisziplin wäre die Arbeitsfähigkeit der Regierung deutlich eingeschränkt, da neben der Opposition auch Mitglieder der Regierungsparteien häufiger gegen Gesetze stimmen würden.

3. Die meisten Wähler erwarten von ihrer Partei keinen Schlingerkurs, sondern ein klares Profil. Ohne Fraktionsdisziplin wäre das nicht möglich.

*2. Mindestlohn*

Die große Koalition hat sich im Koalitionsausschuss vor knapp drei Wochen auf einen Kompromiss beim Mindestlohn geeinigt.

Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz soll für Branchen geöffnet werden, die zu mehr als 50 Prozent tarifvertraglich gebunden sind. Damit sind auch in diesen Branchen Mindestlöhne möglich. Für Branchen mit geringerer Tarifbindung sollen künftig über einen Ausschuss Anträge auf einen Mindestlohn gestellt werden können, der auf Vorschlag des Bundesarbeitsministers durch das Bundeskabinett festgelegt werden kann.

Allerdings blockieren CDU/CSU die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns. Die SPD ist nach wie vor davon überzeugt, dass nur ein gesetzlicher Mindestlohn den Menschen, die in Branchen mit geringer tariflicher Bindung arbeiten, schnell und wirkungsvoll helfen kann. Nur so können Hungerlöhne verhindert werden.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Bürsch
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