Sehr geehrter Herr

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haben Sie vielen Dank für Ihre Mail vom 14 Juni.
In meiner Antwort möchte ich auf Ihre Fragen zum Fraktionszwang und zum Mindestlohn eingehen.
*1. Fraktionszwang*
Im Bundestag gibt es keinen Fraktionszwang. Dies widerspräche dem Artikel 38 des Grundgesetzes, in dem es heißt: Abgeordnete sind "Vertreter des gesamten Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."
In der SPD-Fraktion, wie auch in den anderen Fraktionen, hat sich allerdings die Fraktionsdisziplin bewährt. Das bedeutet, dass die Abgeordneten zentrale Themen in der Fraktion ausführlich diskutieren und abstimmen. Bei der anschließenden Abstimmung im Bundestag halten sich die meisten Abgeordneten an den demokratisch getroffenen Beschluss der Fraktion, auch wenn sie dazu nicht verpflichtet sind.
Die Fraktionsdisziplin greift nicht bei Gewissensentscheidungen. Für mich sind das bspw. Entscheidungen über den Afghanistaneinsatz der Bundeswehr oder die Patientenverfügung.
Aus meiner Sicht sind es drei zentrale Gründe, die für die Fraktionsdisziplin sprechen:
1. Angesichts der Komplexität und Vielfalt der Themen, die im Bundestag behandelt werden, kann sich kein Abgeordneter mit allen Einzelheiten auskennen. Bei der eigenen Meinungsfindung verlassen sich die Fraktionsmitglieder daher auf die Einschätzung ihrer Kollegen, die sich mit dem jeweiligen Thema beschäftigen.
2. Ohne die Fraktionsdisziplin wäre die Arbeitsfähigkeit der Regierung deutlich eingeschränkt, da neben der Opposition auch Mitglieder der Regierungsparteien häufiger gegen Gesetze stimmen würden.
3. Die meisten Wähler erwarten von ihrer Partei keinen Schlingerkurs, sondern ein klares Profil. Ohne Fraktionsdisziplin wäre das nicht möglich.
*2. Mindestlohn*
Die große Koalition hat sich im Koalitionsausschuss vor knapp drei Wochen auf einen Kompromiss beim Mindestlohn geeinigt.
Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz soll für Branchen geöffnet werden, die zu mehr als 50 Prozent tarifvertraglich gebunden sind. Damit sind auch in diesen Branchen Mindestlöhne möglich. Für Branchen mit geringerer Tarifbindung sollen künftig über einen Ausschuss Anträge auf einen Mindestlohn gestellt werden können, der auf Vorschlag des Bundesarbeitsministers durch das Bundeskabinett festgelegt werden kann.
Allerdings blockieren CDU/CSU die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns. Die SPD ist nach wie vor davon überzeugt, dass nur ein gesetzlicher Mindestlohn den Menschen, die in Branchen mit geringer tariflicher Bindung arbeiten, schnell und wirkungsvoll helfen kann. Nur so können Hungerlöhne verhindert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Bürsch