Dr. Michael Bürsch (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Dr. Michael Bürsch
Jahrgang
1942
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Plön - Neumünster
Landeslistenplatz
10, Schleswig-Holstein
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(...) Insgesamt gibt es in Deutschland - anders als z.B. in Frankreich - noch große Widerstände gegen das Mautprinzip. Eine deutliche Mehrheit der Bürger ist offenbar nicht bereit, für Straßennutzung Gebühren zu zahlen. Da muss wohl noch viel Überzeugungsarbeit geleistet werden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
07.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Bürsch,

ich wende mich an Sie, weil mir die zunehmende Überwachung der Bürger grosse Sorgen bereitet. Ein sehr grosser Mosaikstein in diesem Zusammenhang ist die Vorratsdatenspeicherung. Wäre es Ihnen möglich, darauf zu dringen, dass diese Entscheidung erst getroffen wird, nachdem dem Bundestag das vor drei Jahren in Auftrag gegebene Gutachten zur polizeilichen Nutzung der Telekom-Verbindungsdaten, welches fertig ist, zur Verfügung gestellt worden ist? Ist es nicht im Interesse aller Abgeordneten zumindest die Möglichkeit zu haben, vor solch weit reichenden Entscheidungen sich sachkundig zu machen?

Mit freundlichen Grüssen,
Ulrike Brackmeyer
Antwort von Dr. Michael Bürsch
1Empfehlung
09.11.2007
Dr. Michael Bürsch
Sehr geehrte Frau Brackmeyer,

haben Sie vielen Dank für Ihre Mail.

Ich kann Ihre Besorgnis durchaus verstehen. Anbei finden Sie eine Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz, die das Ziel des Telekommunikationsüberwachungsgesetzes verdeutlicht. Ich hoffe, diese detaillierte Erläuterung zerstreut Ihre Sorgen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Bürsch
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Frage zum Thema Internationales
14.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Bürsch,

ich wüsste gerne Ihre Gründe für Ihre Zustimmung zum Tornado-Einsatz in Afghanistan. Nach keiner Kenntnis investiert die Bundesregierung ein Vielfaches der Mittel für den Wiederaufbau des Landes in die faktisch ja kaum noch getrennten ISAF und Nato-Einsätze.
Sind Sie der Meinung, dass diese Co-Finanzierung des US-amerikanischen Weltkriegs gegen den Terror uns mehr Frieden bringt?
Vertreten Sie ebenfalls die Meinung, dass die deutsche Freiheit am Hindukush verteidigt werde?

Oder stimmen Sie nicht vielmehr einer Beteiligung am Krieg als dem Terrorismus der Reichen gegen den Terrorismus der Armen zu, wie Peter Ustinov es gennant und Horst Eberhard Richter es letzte Woche in einem Vortrag in der Kieler Nikolai-Kirche, zu dem ich ihn eingeladen hatte, zitiert hatte?

Wie kann ich einem Abgeordneten der SPD meine Stimme geben, der dieser Politik zustimmt?

Freundliche Grüße,
Antwort von Dr. Michael Bürsch
bisher keineEmpfehlungen
26.11.2007
Dr. Michael Bürsch
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Mail.

Im Folgenden möchte ich Ihnen darlegen, wie ich die Situation in Afghanistan einschätze und weshalb ich vor diesem Hintergrund für die Beteiligung deutscher Soldaten an der Operation Enduring Freedom (OEF) gestimmt habe.

Mit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 sind uns neue Dimensionen terroristischer Gefahren vor Augen geführt worden. Möglich wurden diese Anschläge auch, weil sich Afghanistan nach 22-jährigem Krieg und Bürgerkrieg insbesondere unter der Herrschaft der Taliban zu einem Rückzugsraum für Terroristen entwickelt hatte. Der Kampf gegen und der Sturz des Taliban-Regimes waren meines Erachtens notwendig, um dafür zu sorgen, dass Terrorgruppen Afghanistan nicht erneut als Rückzugsbereich und Ausgangspunkt für ihre Aktionen nutzen.

Nun ist es nötig, Stabilität in Afghanistan herzustellen und eine politische Entwicklung voranzutreiben, die den Menschen in Afghanistan Sicherheit und Frieden bringt, und einen Rückfall in den früheren Zustand verhindert.

Ich verstehe Ihre Bedenken gegenüber dem Einsatz und insbesondere der OEF-Mission: Seit Anfang 2002 sind deutsche Soldaten und Helfer in Afghanistan, ein großer Durchbruch ist allerdings nicht in Sicht, auch wenn es Fortschritte gibt. Jetzt die deutschen Soldaten zurück zu holen, wäre allerdings eine schwere Niederlage für das Völkerrecht und die internationale Staatengemeinschaft. Afghanistan würde wieder zum Nährboden des internationalen Terrorismus werden.

Der deutsche Beitrag zum zivilen Aufbau umfasst neben der Polizei- und Lehrerausbildung sowie dem Bau von Schulen und Hochschulen auch die Versorgung mit Strom aus nachhaltigen Energien, die Trinkwasserversorgung, Verkehrsinfrastruktur, Mittelstandsförderung und den Aufbau einer Mikrofinanzbank. Dabei gilt allerdings stets das Prinzip: kein Wiederaufbau ohne Sicherheit. Der ISAF-Einsatz dient dazu, den zivilen Wiederaufbau zu flankieren, und ist unverzichtbar für die Schaffung eines sicheren Umfeldes, in dem langfristig Stabilisierung und Entwicklung stattfinden können. Das wiederum geht nur, wenn man auch den Kampf gegen den Terrorismus fortsetzt. Dazu dient die Operation Enduring Freedom. Die Bundesregierung hat bereits bei ihren Partnern darauf eingewirkt, dass künftig die Zivilbevölkerung bei Angriffen aus der Luft stärker geschützt werden soll. Allerdings setzen die Terroristen die Zivilbevölkerung häufig bewusst als Schutzschild ein und erschweren so die militärischen Operationen der Alliierten.

Unser Hauptaugenmerk liegt auf der Entwicklung eines demokratisch legitimierten und handlungsfähigen Staates, der in der Lage ist, die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern und die Stabilisierung des Landes nachhaltig zu gewährleisten. Dieses Ziel ist nur mithilfe eines Gesamtpaketes – ISAF, OEF, ziviler Wiederaufbau und politische Initiative – zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Bürsch
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Frage zum Thema Rente mit 67
16.11.2007
Von:

Sehr geehter Herr Dr. Michael Buersch,

sie haben fuer die Rente mit 67 Jahren gestimmt. wie verhaelt sich dieses Abstimmungsverhalten mit Ihrem ja zur "Zwangsverrentung " 58 er Regelung fuer ALG II Empfaenger.

Ich werde auch von dieser regelung betroffen denn im April naechsten Jahres verliere ich meine Arbeit und dann bin ich 53 Jahre alt und nach heutigem Stand chancenlos auf dem Arbeitsmarkt. Fuer mich heisst es in also 5 Jahren nachdem ich ALG 1 und ALG II bezogen habe zwangsweise in Rent zu gehen mit einem Abschlag von 23.7 % von einem Anspruch ausgehend Euro 780,- wie soll ich da ueberleben ???????

Was die Regierungsparteien als auch ex Regierungsparteien zur Volksverdummung als "Reform" hinstellen bezeichne ich als "Volksbetrug" in grossen Stil.

In Erwartung Ihrer Antwort verbleibend
Antwort von Dr. Michael Bürsch
1Empfehlung
06.12.2007
Dr. Michael Bürsch
Sehr geehrter Herr Jaeck,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht, zu der ich Ihnen Folgendes antworten will.

Rente mit 67: Durch den demographischen Wandel steht die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland vor großen Problemen. Eine niedrige Geburtenrate auf der einen und eine steigende Lebenserwartung auf der anderen Seite werden in den kommenden Jahrzehnten das Verhältnis von Beitragszahlern und Rentenempfängern stark verändern. Daher musste die Politik handeln, damit auch künftig eine leistungsstarke Rentenversicherung bestehen bleibt. Die Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre muss man vor diesem Hintergrund betrachten. Um Härten zu vermeiden, wird diese Regelung erst ab 2012 schrittweise eingeführt. Erst ab 2024, also ab Jahrgang 1964, gilt dann die Rente mit 67 in vollem Umfang. In Ihrem Fall bedeutet das: Wenn Sie - Ihren Angaben zufolge - im Jahr 2012 57 Jahre alt sind, dann wird bis zum Zeitpunkt Ihres 65. Geburtstags das Rentenalter um acht Monate erhöht werden (jedes Jahr um einen Monat). Ob diese Regelung tatsächlich ab 2012 in Kraft tritt, hängt aber noch von einer Prüfung der Erwerbsquote bei älteren Arbeitnehmern ab, die vorher durchgeführt werden soll. Zusätzlich haben wir mit der ´Initiative 50plus´ zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen für über 50-Jährige beschlossen. Ihre Befürchtung, dass Sie ab nächstes Jahr April bis zu Ihrer Rente im Jahr 2020 bzw. 2021 arbeitslos sein werden, muss - bei allem Verständnis für Ihre Situation - nicht unbedingt Realität werden.

58er-Regelung: Von der so genannten 58er-Regelung, von der ältere Arbeitnehmer bislang freiwillig Gebrauch machen können und die Ende 2007 ausläuft, sind Sie nicht betroffen, da sie nur für Menschen gilt, die vor 1950 geboren sind (also nicht für jeden, der 58 Jahre alt wird, wie man irrtümlicherweise annehmen könnte). Die Regelung sah vor, dass ältere Arbeitnehmer auf eigenen Antrag hin wegen ihrer oft schlechten Chancen auf dem Arbeitsmarkt Arbeitslosengeld I oder II beziehen konnten, ohne sich weiter auf dem Arbeitsmarkt bemühen zu müssen. Im Gegenzug gingen sie dann früher in die Rente. Aber das kommt für Sie, wie gesagt, nicht in Frage.

´Zwangsverrentung´: In zähem Ringen mit der Union hat die SPD in der letzten Woche klären können, dass Empfänger von ALG II erst ab einem Alter von 63 Jahren verpflichtet werden können, Rente zu beantragen. Dies gilt allerdings nicht, wenn unzumutbare Härten (also beispielsweise besonders geringe Rentenansprüche) vorliegen. In solchen Fällen muss man erst - wie normale Arbeitnehmer - mit 65 in Rente gehen. Falls es der Arbeitsagentur nicht gelingt, dem ALG-II-Empfänger innerhalb von zwölf Monaten ein Stellenangebot zu machen, darf dieser ab seinem 58. Lebensjahr von dem Recht Gebrauch machen, nicht mehr als arbeitssuchend zu gelten. Die Arbeitsagentur muss dann alle sechs Monate prüfen, ob es nicht doch für den Betroffenen ein Arbeitsangebot gibt. Die von Ihnen in Ihrer Mail befürchtete Zwangsverrentung bei hohen Abschlägen wird es also auch künftig nicht geben.

Ich wünsche Ihnen alles Gute und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Michael Bürsch
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Frage zum Thema Soziales
02.12.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Bürsch,

soweit ich die anstehende Reform der Einkommensteuer verstehe, beträgt die Einkommensteuer für ein Einkommen von 50.000€ aus Kapitalvermögen 25%, aus Arbeit - selbständig oder angestellt -über 40%.
Halten Sie das für gerecht?
Haben Sie dieser neuen Steuerregelung zugestimmt?

Mit freundlichen Grüssen
Antwort von Dr. Michael Bürsch
2Empfehlungen
20.12.2007
Dr. Michael Bürsch
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 3. Dezember.

Es ist richtig, dass Empfänger von Zinseinkünften durch die Reform der Einkommenssteuer, die Abgeltungssteuer, entlastet werden, wenn ihr persönlicher Steuersatz über 25 % liegt. Derzeit müssen Besserverdienende ihre Zinserträge theoretisch mit einem max. Steuersatz von 42 % (bzw. 45 %) versteuern. Theoretisch. In der Realität ist es aber leider so, dass diese Einkünfte oft ins Ausland transferiert und damit der Steuer entzogen werden. Deshalb gilt bei der Besteuerung von Zinserträgen der Satz: "Lieber 25 Prozent von X als 42 Prozent von nix." Gerecht ist diese Lösung auch deshalb, weil auf Personen Rücksicht genommen wird, deren Steuerbelastung unter 25 % liegt. Sie erhalten die zu viel gezahlte Steuer über ihre Steuererklärung zurück.
Darüber hinaus zahlen Dividendenbezieher in Zukunft insgesamt mehr Steuern. Durch die Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens müssen Aktienbesitzer in Zukunft 100 % statt wie aktuell 50 % der Dividendeneinkünfte versteuern. Damit steigt die steuerliche Belastung von derzeit max. 22,5 % (50 % vom max. Grenzsteuersatz in Höhe von 45 %) auf den dann allgemein gültigen Satz von 25 %. Veräußerungs- bzw. Spekulationsgewinne werden in Zukunft immer versteuert. Heute ist es so, dass Veräußerungsgewinne nach einem Jahr steuerfrei sind. In Zukunft werden 25 % fällig - ohne Möglichkeit, sich zu drücken.

Insgesamt ist die Abgeltungssteuer ein klarer Schritt zur Vereinfachung des Steuerrechts und ein Beitrag zu mehr Steuerehrlichkeit. Die kontoführenden Banken führen die Steuerschuld künftig für jeden Kunden anonym an das Finanzamt ab. Wir müssen uns an dieser Stelle nicht mehr auf die Steuerehrlichkeit des Einzelnen verlassen, sondern die Banken werden verpflichtet, die Steuermodalitäten zu erledigen.

Vor diesem Hintergrund halte ich die neue Abgeltungssteuer für sinnvoll.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Bürsch
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Frage zum Thema Soziales
20.12.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Buersch,

Vielen Dank für die Beantwortung meiner vorherigen Frage, dazu:
Nicht nur für die Kleinen, die sich keine Reise in die Karibik leisten können!
Was tut die SPD, um international die Steuerschlupflöcher zu stopfen?
Führt sie einen Kampf?
Übrigens, auch UK bekämpft die Kapital-Steuerflucht!
Gibt es ein Konzept der SPD, mit dem die SPD - und auch Sie - die zunehmende Umverteilung der Einkünfte und Vermögen von unten nach oben umkehren will?
Wie sieht es aus?Oder gehört dieser große Aspekt nicht mehr zum offiziellen Programm der SPD?
Nach meiner Kenntnis hat dieses Ziel die "linke" übernommen.
( Literatur zu diesem Thema: Eliten und Macht in Europa, Michael Hartmann, campus Verlag )

Das waren jetzt viele Fragen, aber es schmerzt zu sehen, wohin Deutschland mutiert.
Mit freundlichen Grüssen
Antwort von Dr. Michael Bürsch
2Empfehlungen
26.03.2008
Dr. Michael Bürsch
Sehr geehrter Herr ,

besten Dank für Ihre Fragen.

Seit dem Beginn Ihrer Regierungszeit 1998 geht die SPD mit verschiedenen Instrumenten gegen Steuerkriminalität vor. Einige dieser Instrumente möchte ich Ihnen im Folgenden kurz darstellen.

Mit dem STEUERÄNDERUNGSGESETZ 2003 wurde unter anderem erreicht, dass Einkünfte aus Kapitalvermögen und aus privaten Veräußerungsgeschäften ab 1. Januar 2004 besser erfasst werden können. Banken und Finanzdienstleistungsinstitute sind seither verpflichtet, automatisch für jeden Kunden eine zusammenfassende "Jahresbescheinigung über Kapitalerträge und Veräußerungsgeschäften aus Finanzanlagen" zu erstellen. Diese Bescheinigung führt nicht nur die Zins- und Dividendenerträge, sondern auch die Erträge aus Veräußerungsgeschäften bei Finanzanlagen auf. Die Jahresbescheinigung ist durchaus als Hilfestellung für die Steuerpflichtigen beim Ausfüllen der Formulare für die Steuererklärung gedacht. Doch kann es nach der Rechtsprechung zumindest ein hinreichender Anlass für weitere Ermittlungen sein, wenn die Jahresbescheinigung auf berechtigtes Verlangen des Finanzamts nicht vorgelegt wird.

Als weiteres Instrument zur Entdeckung unvollständiger oder nicht wahrheitsgemäßer Angaben von Steuerpflichtigen dient das Kontenabrufverfahren. Mit der Einführung des Kontenabrufverfahrens ab 1. April 2005 kann die Finanzverwaltung erstmals Kenntnis von bestehenden Kontenverbindungen des Steuerpflichtigen erhalten. Die Finanzbehörden haben bei diesem Abrufverfahren das Recht, sich Auskunft über Kontostammdaten geben zu lassen; d. h. das Finanzamt erfährt nur, bei welchem Kreditinstitut ein bestimmter Steuerpflichtiger ein Konto oder Depot unterhält. Die Abrufe erlauben weder den Zugriff auf das Konto noch den Blick auf Kontostand und Kontobewegungen.

Das Kontenabrufverfahren hat sich in der Praxis hervorragend bewährt und wurde bereits zweimal vom Bundesverfassungsgericht (im März 2005 und im Juli 2007) als verfassungsgemäß bestätigt. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss jeder Bürger Einschränkungen seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung (Datenschutz) im überwiegenden Allgemeininteresse hinnehmen. Die Herstellung steuerlicher Belastungsgleichheit ist nach Auffassung des Gerichts ein solches überwiegendes Allgemeininteresse. Der Gesetzgeber darf - gerade im Interesse der ehrlichen Steuerpflichtigen und "ihres Grundrechts auf Besteuerungsgleichheit" - Verletzungen dieser Gemeinschaftspflicht nicht hinnehmen. Die Rechtsprechung hat somit Rechtssicherheit für die Anwendung dieses so wichtigen Instruments geschaffen. Auch nach der Einführung der Abgeltungsteuer ab 2009 besteht die Kontenabrufmöglichkeit. Das Bundesverfassungsgericht hat in dem sogenannten Tipke-Urteil am 9. März 2004 betont, dass für die Jahre 1997 und 1998 ein strukturelles Erhebungsdefizit bei der Besteuerung von privaten Veräußerungsgewinnen bei Wertpapieren bestanden hat, dieses Vollzugsdefizit aber durch gesetzgeberische Maßnahmen seit 1999, die von uns durchgesetzt wurden, beseitigt worden ist. Zu diesen Maßnahmen gehören die genannte Jahresbescheinigung und das Kontenabrufverfahren.

Für einen effektiven Steuervollzug sind auch Fortschritte auf europäischer Ebene notwendig. So ist die 2003 erzielte Einigung der Finanzminister der Europäischen Union auf die Zinsrichtlinie ein wichtiger, wenn auch noch nicht ausreichender Beitrag im Kampf gegen die grenzüberschreitende Steuerflucht. Die seit 1. Juli 2005 geltende Europäische Zinsrichtlinie ist ein Schritt zu mehr Steuergerechtigkeit. Als Regelfall sieht die Richtlinie einen Informationsaustausch vor: Die Mitgliedstaaten informieren die Finanzbehörden des jeweiligen Wohnsitzlandes über die Zinserträge gebietsfremder Anleger, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind. Auf Drängen Belgiens, Luxemburgs und Österreichs lässt die Richtlinie zu, dass an die Stelle solcher Auskunftserteilung ein Quellensteuerabzug treten kann, wobei diese Steuereinnahmen nach Abzug eines Ausgleichs für den Verwaltungsaufwand an den Wohnsitzstaat des Zinsempfängers überwiesen wird. Der Quellensteuersatz, der derzeit 15 % beträgt, steigt ab 1.Juli 2008 auf 20 % und ab 1. Juli 2011 auf 35 %. Die von der EU abhängigen Gebiete bzw. assoziierten Staaten haben einen automatisierten Auskunftsaustausch oder einen Quellensteuerabzug eingeführt, während die fünf europäischen Drittstaaten (Andorra, Liechtenstein, Monaco, San Marino, Schweiz) sich zur Umsetzung gleichwertigen Maßnahmen verpflichteten und wie Belgien, Luxemburg und Österreich einen Quellensteuerabzug anwenden.

Wie die aktuellen Fälle von Steuerhinterziehung insbesondere in Liechtenstein zeigen, reichen die bisherigen Maßnahmen nicht aus, einen wichtigen Schritt bildet in diesem Zusammenhang die Weiterentwicklung der Europäischen Zinsrichtlinie. Insbesondere müssen Umgehungsmöglichkeiten (z. B. über Stiftungen) verhindert und neben Zinseinkünften auch andere Kapitalerträge einbezogen werden. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück hat beim EU-Finanzministertreffen Anfang März genau dies angestoßen, indem er auf eine Verschärfung der Zinsrichtlinie gedrängt hat.

Darüber hinaus geht es um eine bessere Kontrolle in Deutschland. Gefragt sind effektive Kontrollen und Maßnahmen, die einen gleichmäßigen Vollzug der geltenden Steuergesetze sicherstellen. Darunter fällt bspw. eine Aufstockung der Zahl der Steuerfahnder, die in Ländern wie Hamburg oder Hessen von den dortigen unionsgeführten Regierungen zurückgefahren worden ist. Ebenso wichtig wäre die Schaffung einer tatsächlich bundeseinheitlich agierenden Steuerverwaltung - ein Thema, das aktuell in der Föderalismuskommission ansteht. Auch die Diskussion um ein angemessenes Strafmaß bei solchen Vergehen ist verständlich. Eine für die SPD noch wichtiger Aufgabe sehe ich allerdings darin, den Druck auf Steuerhinterzieher zu erhöhen und deutlich zu machen, dass jeder in der Pflicht für die Gemeinschaft steht.

Nun zu Ihrer zweiten Frage nach dem KONZEPT DER SPD GEGEN EINE ZUNEHMENDE UMVERTEILUNG von unten nach oben.

Für die SPD gehören der Sozialstaat und eine solidarische Gesellschaft, in der Stärkere sich für Schwächere einsetzen nach wie vor zu ihrem Leitbild. Dies spiegelt sich auch in unserem neuen Grundsatzprogramm wider, das Sie unter www.parteitag.spd.de abrufen können. Mit Blick auf die soziale Gerechtigkeit und Umverteilung scheinen mit insbesondere die Seiten 30 bis 40 (Solidarische Bürgergesellschaft und demokratischer Staat) sowie 55 bis 60 (Der vorsorgende Sozialstaat) interessant.

Wie eine Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln vom November 2007 verdeutlicht, funktioniert die Umverteilung von oben nach unten in Deutschland noch immer recht gut. Demnach finanziert das obere Drittel der Haushalte 62 Prozent der sozialstaatlichen Leistungen. Umgekehrt erhält das einkommensschwächste Drittel 59,3 Prozent aller Transferzahlungen und zahlt 5 Prozent aller Steuern und Sozialabgaben. Unbestritten bleibt jedoch, dass sich die Schere zwischen Armen und Reichen auch hierzulande vergrößert. Um dem entgegen zu wirken sieht die SPD ihre wichtigste Aufgabe darin, mehr Arbeitsplätze zu schaffen. Dabei sind wir dank der Agenda 2010 und einer konsequenten Arbeitsmarktpolitik auf einem guten Weg. So lag die Arbeitslosigkeit Ende 2007 zum ersten Mal seit Juni 1995 wieder unter 3,5 Millionen. Im Februar 2008 ist die Zahl der Arbeitslosen gegenüber Januar um 42.000 auf 3,61 Millionen gesunken. Damit sind aktuell 630.000 weniger Menschen arbeitslos als im Februar des letzten Jahres. Ähnlich positive Zahlen gelten für die Entwicklung der Erwerbstätigkeit: 39,59 Mio. Erwerbstätige bedeutet ein Plus von 519.000 gegenüber dem Vorjahr. Auch die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten liegt mit 27,22 Mio. um rd. 588.000 höher als im letzten Jahr, wobei mehr als die Hälfte des Beschäftigungszuwachses auf sozialversicherungspflichtige Vollzeitstellen entfällt.

Darüber hinaus setzen wir uns mit dem Kampf für einen Mindestlohn dafür ein, dass Menschen in schlecht bezahlten Branchen ein Auskommen erhalten, von dem sie eigenständig leben können. Auch dies ist ein wichtiger Beitrag für eine gerechtere Gesellschaft. Dass ein Mindestlohn möglich ist, ohne die wirtschaftliche Entwicklung langfristig negativ zu beeinflussen, beweisen die Erfahrungen in 20 anderen EU-Staaten, die bereits Mindestsätze eingeführt haben.

Wie Sie in Ihrer Mail anmerken, hat sich die Linkspartei des Themas Umverteilung angenommen. Die Vorschläge Ihrer Vertreter mögen sich auf den ersten Blick verlockend anhören, bei genauerer Betrachtung wird meines Erachtens jedoch klar, dass die Ideen weder realistisch sind, noch langfristig zu mehr Gerechtigkeit führen. So verlangte die Linkspartei in einem Antrag vom Mai letzten Jahres beispielsweise, den Einkommensteuertarif zu verändern: Einkommen bis 8.000 Euro jährlich sollen nicht besteuert werden, der Eingangssteuersatz soll bei 15 Prozent liegen, der Spitzensteuersatz bei 50 Prozent und bei einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro einsetzen. Was sich zunächst nach eine sinnvollen Umverteilung anhört, stellt sich bei genauerer Betrachtung als finanzpolitisch nicht finanzierbar und daher kaum umsetzbar heraus. Die vorgeschlagene Tarifsenkung würde zusammen mit der Anhebung des Grundfreibetrages insgesamt Steuerausfälle in Höhe von jährlich 12 Mrd. Euro (einschließlich Soli) verursachen. Die Grenzsteuerbelastung läge bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 39.600 Euro höher als nach geltendem Recht, so dass Leistungsanreize schon für mittlere Einkommen absinken würden. Außerdem würde die starke Anhebung des Spitzensteuersatzes insbesondere mittelständische Unternehmen belasten und somit die Maßnahmen zur Erhöhung der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 konterkarieren.

Was für diesen Antrag der Linkspartei gilt, gilt mit Blick auf die soziale Gerechtigkeit in Deutschland auch für viele andere (z. B. "Für Selbstbestimmung und soziale Sicherheit - Strategie zur Überwindung von Hartz IV", Bundestagsdrucksache 16/997): Sie beschäftigt sich ausschließlich mit der Verteilungsseite und reduziert Sozialpolitik auf möglichst hohe Zahlungen. Fragen der Finanzierbarkeit werden nicht oder falsch beantwortet. Auch die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und der Standort Deutschland bleiben außen vor. Hohe Lohnnebenkosten, möglichst hohe Steuern und die Einschränkung des Wettbewerbs führen zum Verlust zahlreicher Arbeitsplätze, da deutsche Unternehmen deutlich weniger konkurrenzfähig wären. Nur von sozialer- und Verteilungsgerechtigkeit zu sprechen, sich über die Konsequenzen seiner Vorschläge aber nicht ausreichend Gedanken zu machen, ist meiner Meinung nach unverantwortlich.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Bürsch
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