Dr. Martina Krogmann (CDU)
Kandidatin Bundestagswahl 2005
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Dr. Martina Krogmann
Jahrgang
1964
Berufliche Qualifikation
Journalistin/Politikwissenschaftlerin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
-
Wahlkreis
Stade - Cuxhaven
Ergebnis
42,5%
Landeslistenplatz
3, Niedersachsen
weitere Profile auf abgeordnetenwatch.de
Persönliche Website
www.martina-krogmann.de
Fragen an Dr. Martina Krogmann
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Familie
03.08.2005
Von:

Sie waren in einem Pflegeheim und haben sich die Betreuung von alten Menschen mit Demenz angesehen. Wie stehen Sie zu der Wohnform der Wohngemeinschaften (WG; Beispiel Hüsselhuus in Himmelpforten) und der ambulanten Betreuung von alten Menschen mit Demenz und deren Anerkennung bei Behörden und Politikern?
Antwort von Dr. Martina Krogmann
bisher keineEmpfehlungen
11.08.2005
Dr. Martina Krogmann
Das Hüsselhuus ist ein bemerkenswertes Projekt. Ich finde, dass wir für die Betreuung von Demenzkranken, individuell zugeschnittene und deshalb verschiedene Pflege- und Wohnformen brauchen, die auch behördlich anerkannt gehören. Es gibt ja verschiedene Formen und unterschiedliche Stadien der Demenz. In meiner Familie sind zwei Personen von Demenz betroffen, von denen Einer in einer ähnlichen Wohngemeinschaft wie im Hüsselhuus lebt, der Andere auf einer Pflegestation. Mein Eindruck ist, dass es Beiden - entsprechend Ihrer Persönlichkeit - gut geht und sie gut begleitet werden. Wichtig ist, dass unterschiedliche Formen der Betreuung möglich sind und anerkannt werden müssen. Dazu gehört im übrigen auch eine bessere Berücksichtigung der Demenz in der Pflegeversicherung.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Krogmann
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Familie
22.08.2005
Von:

Moin,
in allen Wahlprogrammen, egal welcher Partei soll die Familie mit Kindern in der Form gefördert werden, dass mehr Betreuungsplätze angeboten werden, um der Frau die Rückkehr in das Berufsleben zu ermöglichen. Was ist aber mit den Frauen, deren oberstes Ziel die Erziehung ihrer Kinder ist?
Die Frauen, die die Erziehung selbst in die Hand nehmen, bevor sie ihre Kinder in irgendwelchen Horten abgeben, die werden doch von der Politik völlig vernachlässigt!
Sind Maßnahmen angedacht, die dieser Ungerechtigkeit entgegenwirken?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

MfG
Antwort von Dr. Martina Krogmann
bisher keineEmpfehlungen
22.08.2005
Dr. Martina Krogmann
Sehr geehrter Herr ,

Sie haben Recht: Die familienpolitische Bilanz der Bundesregierung ist katastrophal! Während viele Mitbürger in Deutschland mit überwältigender Mehrheit die Gründung einer eigenen Familie als persönliches Lebensziel ansehen, verwirklichen immer weniger Menschen den bestehenden Kinderwunsch. Frauen die nach der Geburt arbeiten wollen, können das wegen fehlender Betreuungsangebote nicht; Frauen, die sich um die Erziehung ihrer Kinder persönlich kümmern möchten, werden scheel angesehen und nur minimal unterstützt. Das kann nicht sein. Wir wollen, dass Frauen eine echte Wahl haben zwischen Berufstätigkeit und Familie. Das muss sich auch in der staatlichen Unterstützung der Familien niederschlagen. Deutschland darf bei der Geburtenrate nicht länger Schlusslicht in Europa sein!

Die Familie ist die wichtigste Form des Zusammenlebens. Wir stehen zum besonderen Schutz von Ehe und Familie. Die Menschen wollen in glücklichen persönlichen Verhältnissen leben. Das können Ehe, Familie und andere Formen des Zusammenlebens sein, die Lebenssinn, Geborgenheit und Glück vermitteln. Weil wir Zukunft wollen, ist unser Maßstab: Vorrang für Familien und Kinder! Deshalb schaffen wir bessere Rahmenbedingungen für Familien und Kinder.

Das gilt natürlich auch und gerade für Familien, in denen die Mütter nicht berufstätig sind und sich um die Erziehung ihrer Kinder selbst kümmern. Im einzelnen haben wir für sie folgendes vorgesehen:

* Wir werden einen einheitlichen Grundfreibetrag für jede Person, sei sie Erwachsener oder Kind, von 8.000 Euro einführen. Der Kindergrundfreibetrag kann, soweit er durch eigene Einkünfte des Kindes nicht ausgeschöpft wird, auf die Eltern übertragen werden. Dabei bleibt eine Arbeitnehmerfamilie mit zwei Kindern bis zu einem Einkommen von rund 38.200 Euro im Jahr einkommensteuerfrei unter Berücksichtigung des neuen Kindergrundfreibetrages und sonstiger pauschaler Abzüge. Gegenüber heute sind das für diese Familie rund 5000 Euro mehr. Im Zusammenhang mit der Einführung des Kindergrundfreibetrages ist unter Berücksichtigung des Kinderbonus eine Auswirkung auf das Kindergeld zu prüfen.

* Das Ehegattensplitting als Ausdruck des besonderen grundgesetzlichen Schutzes von Ehe und Familie bleibt erhalten. Es ist keine Steuervergünstigung, sondern Ausdruck der Lebens- und Verantwortungsgemeinschaft Ehe.

* Wir werden ab 01.01.2007 für neugeborene Kinder einen Kinderbonus von monatlich 50 Euro als Beitragsermäßigung in der Rentenversicherung einführen. Damit honorieren wir den Zukunftsbeitrag von Familien zum Generationenvertrag in unserer Gesellschaft.

* Durch unsere Gesundheitsreform werden alle Kinder beitragsfrei versichert. Die Kosten werden aus dem Steueraufkommen getragen.

Sie sehen, dass die Union die Entlastung der Familien ernst nimmt. Familien mit Kindern müssen im Brennpunkt der Förderung stehen – im Interesse unserer Gesellschaft!

Mit freundlichen Grüßen

Martina Krogmann
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Dr. Martina Krogmann
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.