Dr. Martina Krogmann (CDU)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Martina Krogmann
Jahrgang
1964
Berufliche Qualifikation
Journalistin/Politikwissenschaftlerin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Stade - Cuxhaven
Landeslistenplatz
3, Niedersachsen
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(...) Aufgabe der Bundeswehr ist es, den Einsatz der vielen internationalen und auch deutschen Nicht-Regierungsorganisationen der zivilen und wirtschaftlichen Wiederaufbauhilfe abzusichern. Das übergreifende Ziel des Einsatzes ist es, die afghanischen Behörden in die Lage zu versetzen, selbst für Sicherheit und Stabilität in ihrem Land zu sorgen. Vieles ist bereits erreicht, der Weg ist allerdings noch weit - aber er ist aus meiner Sicht notwendig, auch in unserem eigenen Interesse. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
16.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Krogmann,

mit einigem Interesse habe ich den Änderungsantrag der Fraktionen der großen Koalition zum sogenannten "Zugangserschwerungsgesetz" gelesen ( blog.odem.org ).

Dabei ist mir vor allem folgender Passus zum Expertengremium, das die Inhalte der Sperrliste kontrollieren soll, aufgefallen:

"Das Gremium überprüft mindestens quartalsweise auf der Basis einer relevanten Anzahl von Stichproben, ob die Einträge auf der Sperrliste die Voraussetzungen des § 1 Absatz 1 erfüllen."

Auf der einen Seite haben wir also eine täglich aktualisierte Sperrliste mit womöglich hunderten oder tausenden von Einträgen, dem gegenüber steht ein Gremium, das alle paar Monate zusammen tritt, um einige davon zu überprüfen. Im Klartext bedeutet dies, dass von der Aufnahme einer Seite auf die Sperrliste bis zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit dieser Aufnahme Monate oder gar Jahre vergehen können, sofern besagte Seite überhaupt jemals von der stichprobenartigen Überprüfung betroffen ist.

Halten Sie diese Ausgestaltung eines Kontrollmechanismus für die Inhalte der Sperrliste für hinreichend ?

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Dr. Martina Krogmann
1Empfehlung
21.06.2009
Dr. Martina Krogmann
Sehr geehrter Herr ,

wir haben in der großen Koalition Ihre Besorgnis aufgegriffen und den Gesetzentwurf auch im Hinblick auf mehr Transparenz dementsprechend geändert. Die Mitglieder des Expertengremiums sind jederzeit berechtigt, die Sperrliste beim Bundeskriminalamt einzusehen. "Jederzeit" ist dabei so zu definieren, dass nicht das gesamte Gremium zur Kontrolle zusammenkommen muss, sondern auch einzelne Mitglieder unabhängig von den anderen Mitgliedern jederzeit Einsicht in die Liste nehmen können. Das Gremium überprüft mindestens quartalsweise auf der Basis einer relevanten Anzahl von Stichproben, ob die Einträge auf der Sperrliste kinderpornografische Inhalte haben. Stellt es mit Mehrheit fest, dass ein aufgeführtes Telemedienangebot diese Voraussetzung nicht erfüllt, muss das Bundeskriminalamt dieses Telemedienangebot bei der nächsten Aktualisierung aus der Sperrliste entfernen.

Mit freundlichen Grüßen
Martina Krogmann
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
16.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Krogmann,

in einem Interview, das Sie am 16.06. dem Radiosender Radio Eins gegeben haben, sagen Sie (ab ca. 4:50):

"In Staaten in denen Kinderpornographie geächtet ist - wie bei uns - geht natürlich sowieso ´Löschen statt Sperren´. Uns geht es um die pornographischen Inhalte in Ländern, in denen Kinderpornographie eben nicht geächtet ist und deshalb (...) nicht konsequent bestraft und deshalb auch nicht gelöscht wird (...)."
(Quelle: tr.im )

Meine Frage bezieht sich auf den Gesetzesentwurf zur "Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen", dem am kommenden Donnerstag auf der Tagesordnung im Bundestag steht. Hat Ihre Zusage, Sperren nur für Webseiten aus ausländischen Drittländern, in denen eine Löschung kinderpornographischen Materials nicht möglich ist, Eingang in die entsprechenden Gesetzesentwurf gefunden? Falls ja, habe ich ihn wohl übersehen und bitte dies zu entschuldigen. Falls nein, wäre es Ihnen möglich die Hintergründe zu erläutern? Wie wird ggf. sichergestellt, dass tatsächlich nur Inhalte aus unkooperativen Drittländern auf den zu erstellenden Sperrlisten landen? Welche Maßnahmen halten Sie für notwendig bzw. angebracht, um Ihr Versprechen in der praktischen Anwendung in Zukunft zu garantieren?

Für Ihre Mühen im schon Voraus vielen Dank,
mfG
H.
Antwort von Dr. Martina Krogmann
1Empfehlung
21.06.2009
Dr. Martina Krogmann
Sehr geehrter Herr ,

Ihre Frage bezieht sich auf unseren Grundsatz "Löschen vor Sperren" und hat Eingang ins Gesetz gefunden. § 1, Absatz 2 und 3: "(2) Die Aufnahme in die Sperrliste erfolgt nur, soweit zulässige Maßnahmen, die auf die Löschung des Telemedienangebots abzielen, nicht oder nicht in angemessener Zeit erfolgversprechend sind. Bevor das Telemedienangebot eines Diensteanbieters, der in einem anderen Staat im Geltungsbereich der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt ("Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr", ABl. L 178 vom 17. 7. 2000, S. 1) niedergelassen ist, in die Sperrliste aufgenommen wird, ist das Verfahren nach § 3 Absatz 5 Satz 2 des Telemediengesetzes durchzuführen. In Staaten ausserhalb des Geltungsbereichs dieser Richtlinie darf das Telemedienangebot sofort in die Sperrliste aufgenommen werden, wenn nach Einschätzung des Bundeskriminalamts davon auszugehen ist, dass in dem betroffenen Staat andere Maßnahmen, insbesondere Mitteilungen an die für den polizeilichen Informationsaustausch zuständigen Stellen, nicht oder nicht in angemessener Zeit zu einer Löschung des Telemedienangebots führen. (3) Wird ein Telemedienangebot erstmals oder erneut in die Sperrliste aufgenommen, soll das Bundeskriminalamt in der Regel dem Diensteanbieter, der dieses Telemedienangebot als eigene Information im Sinne des § 7 Absatz 1 des Telemediengesetzes zur Nutzung bereithält, sowie dem Diensteanbieter, der dieses Telemedienangebot nach § 10 des Telemediengesetzes für einen Nutzer speichert, die Aufnahme und den Grund hierfür mitteilen, sofern der Diensteanbieter mit zumutbarem Aufwand zu ermitteln ist. Hat ein solcher Diensteanbieter seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland, unterrichtet das Bundeskriminalamt die für den polizeilichen Informationsaustausch mit anderen Staaten zuständige Stelle in dem betreffenden Staat, soweit eine Mitteilung nicht bereits nach Absatz 2 erfolgt ist."

Mit freundlichen Grüßen
Martina Krogmann
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
17.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Krogmann,

in der Presseerklärung der CDU/CSU vom 16.6. ( www.cducsu.de ) lese ich verwundert, daß nun endlich "zentrale Forderungen der Union umgesetzt" werden, darunter die Einrichtung eines Expertengremiums zur Kontrolle der Sperrlisten auf Vorschlag Frau von der Leyens und "Löschen vor Sperren". Wer die Diskussion um die Internetsperren verfolgt hat weiß, daß der ursprüngliche Vorstoß in einem privatwirtschaftlichen Vertrag zwischen dem Innenminister und den ISPs bestand, der eine Blacklist vorsah, deren Erstellung allein dem BKA unterliegt. Weitere Kontrolle waren nicht vorgesehen.

Damit ist das Expertengremium allenfalls ein müdes Zugeständnis an den deutlichen Protest gegen diesen ursprünglichen Vorstoß, und auch "Löschen vor Sperren" ist wohl kaum eine originäre Forderung der Union. Zudem ist aus Ihrer Antwort auf die Frage Herrn Lehrs vom 2.6. herauszulesen, daß die Meldung inkriminierter Inhalte an ausländischen Provider beim BKA sozusagen auf dem Dienstweg versandet, so erklärt sich auch die lange Lebenszeit bekannter kinderpornografischer Angebote im Netz (ca. 30 Tage, im Vergleich: 4 Stunden bei Phishing-Seiten, die Bankkunden zum Ziel haben, s. www.cl.cam.ac.uk ). Daher meine Frage:

Gilt eine Löschung nach 30 Tagen als zeitnah, oder wird das BKA hier doch eine Sperrung in Betracht ziehen?

Im übrigen ist mir aufgefallen, daß Sie auf www.cducsu.de heute an den 17. Juni 1953 erinnern. Die Niederschlagung des Aufstandes in der DDR an diesem Tag ist, wie schon der Panzer im Bild zeigt, ein klassisches Beispiel für die Unterstützung der Ordnungskräfte durch militärische Kräfte. Daher möchte ich noch eine zweite Frage stellen:

Wie sehen zur Zeit die zentralen Forderungen der Union zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren aus?

mit freundlichem Gruß,
Antwort von Dr. Martina Krogmann
5Empfehlungen
21.06.2009
Dr. Martina Krogmann
Sehr geehrter Herr ,

die Unions-Forderung nach einem Kontrollgremium geht auf einen Vorschlag von Ministerin von der Leyen zurück, den sie in einem Interview mit Spiegel online am 26. Juni 2009 gemacht hat. Ihre zweite Frage im Zusammenhang mit den schrecklichen Ereignissen am 17. Juni 1953 in der DDR zu stellen, ist so dermaßen unerträglich, dass ich sie nicht beantworten werde.

Mit freundlichen Grüßen
Martina Krogmann
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Frage zum Thema Internetsperren
17.06.2009
Von:

Um Sie zu zitieren:
Sie haben ein Gesetz geschaffen "das energisches Vorgehen gegen die Kinderpornographie mit einem ausgeprägten Grundrechtsschutz verbindet"?

Inwieweit hat sich, Ihrer Meinung nach, die Union den Empfehlungen und Bedenken der Sachverständigen angenähert.
Glauben Sie das in ausreichendem Maß den begründeten Einwänden und Ängsten der vielen protestierenden Menschen Rechnung getragen wurde?
Antwort von Dr. Martina Krogmann
2Empfehlungen
21.06.2009
Dr. Martina Krogmann
Die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD im Deutschen Bundestag haben alle richtigen und ernst zu nehmenden Kritikpunkte aus der Sachverständigenanhörung vor dem Wirtschaftsauschuss des Deutschen Bundestages, aus weiteren Expertengesprächen und aus der Internet Community, auch aus der Petition, in unseren umfassenden Änderungsantrag zum Gesetzentwurf aufgenommen.
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Frage zum Thema Internetsperren
17.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Krogmann,

in der aktuellen Pressemitteilung bit.ly schreiben Sie:

"Bei den Verhandlungen mit der SPD über das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen wurden zentrale Forderungen der Union umgesetzt:"

Nicht Sie haben diese Forderung initial gestellt. Weder Sie in Person noch die CDU/CSU als Partei. Ich empfinde es als unnötige Wahlkampftaktik und zynisch gegenüber den wirklich Betroffenen, dies in dieser Art und Weise darzustellen.

Wie stehen Sie dazu?

"1. Durch die Sperrung der kinderpornographischen Seiten im Internet wird der Kampf gegen dieses Verbrechen um präventive Maßnahmen ergänzt. Zufällige Besuche auf diesen Seiten werden durch eine Stopp-Seite verhindert."

Ich bin in diesem Bereich seit nunmehr über 10 Jahren beruflich tätig und noch nie (!) auf Kinderpornographie gestoßen. Daher lautet meine Frage zu diesem Punkt:

Glauben Sie persönlich an die Anfix-Theorie, also den Umstand, dass jemand "süchtig" nach solcher Art der Pornographie wird, hat er sie einmal "konsumiert" und kennen Sie persönlich jemanden, der schon einmal zufällig über solche Art der Pronographie "gestolpert" ist und danach sich entweder a) weiterhin unauffällig oder b) auffällig gegenüber Kindern verhalten hat?

"4. Löschen geht vor Sperren: Wir bekämpfen das Übel an der Wurzel und werden nur dann sperren, wenn wir gegen die Inhalte nicht oder nicht zeitnah vorgehen können."

Um Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit der Prozesse zu haben, beantworten Sie mir bitte folgenden Fragen: Wie definiert sich "nicht vorgehen können" und "zeitnah". Wo ist dies definiert? Wer kontrolliert diesen Prozess und wo ist diese Kontrolle definiert?

Vielen Dank im Vorraus für die Beantwortung meiner Fragen.
Antwort von Dr. Martina Krogmann
1Empfehlung
21.06.2009
Dr. Martina Krogmann
Sehr geehrter Herr ,

die zentralen Forderungen der Union (u.a. Kontrollgremium, keine Speicherung/Strafverfolgung der am Stoppserver anfallenden Verkehrs- und Nutzerdaten, keine Ausweitung der Sperren auf andere Inhalte als Kinderpornografie) sind sogar öffentlich dokumentiert, z.B. im Protokoll zur Sachverständigenanhörung im Deutschen Bundestag, in Pressemitteilungen und zahlreichen Presseberichten. Ich bin sehr froh, dass diese berechtigten Forderungen in Gänze in den Verhandlungsrunden durchgesetzt werden konnten und wir deshalb den Gesetzentwurf entscheidend verbessert haben.
Ihre anderen Fragen habe ich in den vergangenen Wochen mehrfach öffentlich beantwortet, teilweise auch auf dieser Plattform.

Mit freundlichen Grüßen
Martina Krogmann
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Ihre Frage an Dr. Martina Krogmann
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