Dr. Martina Krogmann (CDU)

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
11.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Krogmann,

hier in Ihrem blog auf abgeordnetenwatch.de schreiben Sie bezüglich Internetsperren und einem eventuell möglichen gelangen auf, ich sage jetzt einfach unerwünschte Inhalte, ...

"Hier haben wir in den laufenden Verhandlungsrunden bereits eine dementsprechende Lösung gefunden."

Ich möchte sie höflichst fragen wie sie dies genau bewerkstelligen wollen. da dies nicht meine erste anfrage dies bezüglich ist, möchte ich höflichst um genaue technische details bitten und ausdrücklich darauf hinweisen daß dies keine meinungsbezeugung meiner seits ist, sondern eine höflichst an Sie gerichtete frage ist.

also nocheinmal wie wollen Sie dies technisch bewerkstellen?
und ich frage nicht danach in welcher sitzung sie was beschlossen haben sondern ich frage höflichst nach der umsetzung.

Antwort von Dr. Martina Krogmann
1Empfehlung
11.06.2009
Dr. Martina Krogmann
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie ganz herzlichen Dank für Ihre Frage, die sich auf meine Antwort auf Herrn Haingärtner bezieht.
Sie schreiben, dass Sie nicht danach fragen, "in welcher sitzung sie was beschlossen haben sondern ich frage höflichst nach der umsetzung". Nun: die gesetzestechnische Umsetzung unserer politischen Ziele findet ihren Ausdruck im Gesetz, in diesem Fall in einem Änderungsantrag zu Gesetzentwurf, über den wir ja gerade in Sitzungen beraten.
Ich darf Ihnen deshalb, ebenso wie Herrn Haigärtner, höflichst antworten, dass es sich um ein laufendes Gesetzgebungsverfahren handelt, das noch nicht abgeschlossen ist. Derzeit arbeiten wir in der Großen Koalition an zahlreichen Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf. Viele Fragen zu unterschiedlichsten Punkten sind noch nicht abschließend geklärt, weshalb ich aus dem gesamten Änderungsantrag auch noch keine Einzelpunkte zitieren kann, darf und will. Ausgesprochen gerne informiere ich Sie jedoch vollumfänglich und in allen Details, sobald die endgültigen Änderungen insgesamt vereinbart sind.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Krogmann
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Frage zum Thema Wirtschaft
13.06.2009
Von:

Guten Tag Frau Dr. Krogmann,

bzgl. der Millenniumsziele möchte ich gerne wissen,
  • wie Sie den Stand der Umsetzung einschätzen und
  • ob diese Ziele erreicht werden werden.

Für andere Leser und User:
Bei diesen Zielen handelt es sich um - auf dem UN-Jahrtausendgipfel in New York 2000 - von den Staats- und Regierungschefs versprochene Ziele, die bis zum Jahr 2015 verwirklicht werden sollen.
Hinter dem Begriff stehen acht Entwicklungsziele: Dazu gehört die Halbierung der Zahl der Menschen, die bitterarm sind und hungern, Grundschulzugang für alle Jungen und Mädchen, die Gleichstellung der Geschlechter, die Absenkung der Kinder- und Müttersterblichkeit, der Kampf gegen Aids, Malaria und Tuberkulose sowie der Erhalt einer intakten Umwelt - und das alles unterstützt durch verlässliche Finanzhilfen der Industriestaaten, die sich zudem für ein faires Weltfinanz- und Handelssystem einsetzen.

Herzlichen Dank!

Antwort von Dr. Martina Krogmann
2Empfehlungen
22.06.2009
Dr. Martina Krogmann
Sehr geehrter Herr ,

in der Tat macht mir der Stand der Umsetzung Sorge. Dem Jahresberichtbericht 2008 der VN zufolge, haben Industrie- wie auch Entwicklungsländer ihre Zusagen nicht eingehalten und nur mäßiges Engagement zur Umsetzung der MDG gezeigt.

Die Millenniumserklärung, die den bisher breitesten Konsens über die Kernelemente entwicklungspolitischen Handelns darstellt, richtet sich gleichermaßen an die Industrie- und die Entwicklungsländer. Sie verpflichtet jeden einzelnen Staat darauf, seinen Anteil an der Erreichung der Millenniumsziele zu leisten. Auch wenn es in Teilbereichen positive Entwicklungen gibt, die MDG (Millennium Development Goals) wegen der Entwicklungserfolge in den bevölkerungsreichen Schwellenländern global betrachtet möglicherweise sogar erreicht werden können, ist festzustellen, dass viele der ärmsten Länder der Erde – vor allem in Subsaharaafrika – noch weit von ausreichenden Fortschritten entfernt sind. Dies liegt aus meiner Sicht an Versäumnissen auf beiden Seiten, sowohl auf Seiten der Industrieländer als auch auf Seiten der Entwicklungsländer selbst. Es steht zu befürchten, dass die gegenwärtige weltweite Finanz- und Wirtschaftkrise die Situation noch verschlechtern wird. Die Vereinten Nationen (VN) haben deutlich gemacht, dass die MDG nur durch erhebliche Kraftanstrengungen, sowohl in den Entwicklungsländern als auch den Industriestaaten zu erreichen sind. Diese zeichnen sich jedoch nicht in hinreichendem Maße ab.

Auf der Seite der Entwicklungsländer stehen Mängel bei allen oder Teilen der für gute Regierungsführung relevanten Elemente im Vordergrund. Eine Studie der Weltbank belegt den engen Zusammenhang zwischen Regierungsführung und Pro-Kopf-Einkommen und unterstreicht damit die zentrale Verantwortung der Partner. Auf der Seite der Industrieländer sind unzureichendes Engagement für die Herstellung einer auf Interessensausgleich abzielenden Handels- und Finanzordnung, Defizite bei Art und Umfang der Entwicklungsfinanzierung, mangelndes Engagement in Fragen der Regierungsführung, mangelnde Zuverlässigkeit, Koordination, Vorhersehbarkeit und Langfristigkeit der Entwicklungsfinanzierung zu konstatieren. Hinzu kommt die Herausforderung, die Hilfe effizienter und arbeitsteiliger auszugestalten.

Für mich ist die Entwicklungspolitik ein Gebot der Solidarität mit den weniger entwickelten Staaten. Gerade in der vergangenen Woche haben wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen großen "Afrika-Kongress" abgehalten, auf dem die Bundeskanzlerin auch gemeinsam mit Bob Geldorf dieses Ziel auch und gerade in Zeiten der Wirtschafts- und Finanzkrise deutlich gemacht hat. Auch uns hat der bei einigen Ländern zu beobachtende Rückgang der öffentlichen Entwicklungsleistungen, zuletzt dokumentiert in dem am 11. Juni diesen Jahres vorgestellten DATA Bericht, besorgt. Die Bundeskanzlerin hat die G-8 Partner mehrfach mit Nachdruck dazu aufgerufen, ihren Zusagen nachzukommen.

Dazu möchte ich auf die bisher beispiellose Steigerung des Entwicklungshaushalts in dieser Legislaturperiode hinweisen. Unter Bundeskanzlerin Merkel haben wir unseren Etat für Entwicklungshilfe nach Jahren der Absenkungen um rund 2 Mrd. € gesteigert. Es hat sich etwas bewegt bei der Entwicklungsfinanzierung, und zwar in großen Schritten. Der schon erwähnten DATA-Bericht würdigt Deutschland bei den innovativen Finanzierungsinstrumenten als Spitzenreiter. Dessen ungeachtet werden wir bei der Entwicklungsfinanzierung zukünftig noch dicke Bretter zu bohren haben. Und wir dürfen nicht vergessen, dass zur Erreichung der Ziele der Millenniumserklärung weitaus differenzierte Anstrengungen der Entwicklungspartner erforderlich sind, als die Einhaltung der Finanzierungsversprechen durch die Bundesregierung. Auch an diesen Herausforderungen arbeiten wir intensiv.
Mit freundlichen Grüßen

Martina Krogmann
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Frage zum Thema Internationales
13.06.2009
Von:
-

Sehr geehrte Frau Krogmann,

sie schreiben, dass das BKA "aus Achtung vor der Souveränität der Staaten" mit Hinweisen auf kinderpornographische Inhalten nicht an "die in diesen Staaten ansässigen host-provider" herantreten würden.

Das verstehe ich nicht, schließlich reden wir nicht von einem Polizeieinsatz, sondern von informellen Hinweisschreiben. Vor allem aber frage ich, warum "Jugendschutz.net", immerhin eine der KJM angegliederte halbstaatliche Stelle der Länder, diese Achtung zu fehlen scheint? Diese schreibt bereits in einem Bericht aus dem Jahr 2007 über ihre Tätigkeit:

"Im Ausland lässt sich die Einhaltung des Jugendschutzes am besten über die Kontaktaufnahme zu Host-Providern durchsetzen, die den Speicherplatz im Internet zur Verfügung stellen. Mit Hinweis auf deren Geschäftsbedingungen konnte jugendschutz.net 2007 insbesondere die Entfernung rechtsextremer Angebote erreichen. In 80 % der Fälle war das so genannte Notice-and-Take-Down-Verfahren erfolgreich."

Der "kleine Dienstweg" scheint also durchaus zu funktionieren. Offenbar selbst bei rechtsextremen Angeboten, wo die Rechtslage im Ausland ja weit weniger eindeutig als bei Kinderpornographie ist. Siehe dazu auch den Punkt "Internationale Zusammenarbeit” auf der Webseite von Jugendschutz.net:

"jugendschutz.net hat in den letzten Jahren internationale Kontakte aufgebaut und geht auch gegen jugendschutzrelevante Angebote im Ausland vor, indem Provider über Verstöße informiert und um Schließung gebeten oder unzulässige Angebote an zuständige Stellen im Ausland gemeldet werden. Diese Praxis ist insbesondere bei schweren Verstößen (z.B. Rassismus, grenzwertiger Kinderpornografie) durchaus erfolgreich."

Daher meine Frage: Wäre eine solche Regelung nicht auch für das BKA denkbar? Könnte das BKA ggf. nicht bei "Jugendschutz.net" um "Amtshilfe" bitten? Mir scheint eine solche Lösung jedenfalls sinnvoller, als mit Rücksicht auf doch eher theoretische Befindlichkeiten im Ausland Hand an unsere Verfassung zu legen.
Antwort von Dr. Martina Krogmann
2Empfehlungen
21.06.2009
Dr. Martina Krogmann
Sehr geehrter Herr ,
der Punkt hat unter Beachtung der E-Commerce-Richtlinie, die innerhalb der Europäischen Union gilt, und unter Beachtung des Völkerrechts (auf beide Sachverhalte bin ich in mehreren Antworten auf dieser Plattform bereits eingegangen) folgenden Eingang ins Gesetz gefunden:
"(2) Die Aufnahme in die Sperrliste erfolgt nur, soweit zulässige Maßnahmen, die auf die Löschung des Telemedienangebots abzielen, nicht oder nicht in angemessener Zeit erfolgversprechend sind. Bevor das Telemedienangebot eines Diensteanbieters, der in einem anderen Staat im Geltungsbereich der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt ("Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr", ABl. L 178 vom 17. 7. 2000, S. 1) niedergelassen ist, in die Sperrliste aufgenommen wird, ist das Verfahren nach § 3 Absatz 5 Satz 2 des Telemediengesetzes durchzuführen. In Staaten ausserhalb des Geltungsbereichs dieser Richtlinie darf das Telemedienangebot sofort in die Sperrliste aufgenommen werden, wenn nach Einschätzung des Bundeskriminalamts davon auszugehen ist, dass in dem betroffenen Staat andere Maßnahmen, insbesondere Mitteilungen an die für den polizeilichen Informationsaustausch zuständigen Stellen, nicht oder nicht in angemessener Zeit zu einer Löschung des Telemedienangebots führen.

(3) Wird ein Telemedienangebot erstmals oder erneut in die Sperrliste aufgenommen, soll das Bundeskriminalamt in der Regel dem Diensteanbieter, der dieses Telemedienangebot als eigene Information im Sinne des § 7 Absatz 1 des Telemediengesetzes zur Nutzung bereithält, sowie dem Diensteanbieter, der dieses Telemedienangebot nach § 10 des Telemediengesetzes für einen Nutzer speichert, die Aufnahme und den Grund hierfür mitteilen, sofern der Diensteanbieter mit zumutbarem Aufwand zu ermitteln ist. Hat ein solcher Diensteanbieter seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland, unterrichtet das Bundeskriminalamt die für den polizeilichen Informationsaustausch mit anderen Staaten zuständige Stelle in dem betreffenden Staat, soweit eine Mitteilung nicht bereits nach Absatz 2 erfolgt ist."

In der Begründung heißt es:
"... Eine Aufnahme eines Angebotes in die Sperrliste und die Veranlassung von Maßnahmen durch den Internet-Zugangsvermittler ist nur dann erforderlich und damit verhältnismäßig, wenn dessen Verbreitung auf anderem Wege - insbesondere durch unmittelbaren Zugriff auf den Datenspeicher und Inanspruchnahme des Inhalteanbieters oder Host-Providers - nicht verhindert werden kann. Auf Datenspeicher, die sich in Deutschland befinden, haben Behörden unmittelbaren Zugriff. Vor Aufnahme eines in Deutschland ansässigen Angebotes in die Sperrliste, haben die zuständigen Behörden daher die geeigneten Maßnahmen gegen den Inhalt zu ergreifen. In der Regel wird dies auch zu einer weitaus effizienteren Verhinderung der Verbreitung führen.
Angebote aus EU-Mitgliedstaaten unterliegen dem Herkunftslandprinzip der Richtlinie 2000/31/EG (E-Commerce-Richtlinie), das in § 3 TMG umgesetzt ist. Deutschland darf deren Dienstleistungsfreiheit nicht ohne Weiteres einschränken. Vielmehr ist es notwendig, dass der betroffene Mitgliedstaat und die Europäische Kommission nach Maßgabe der Art. 3 Abs. 4 bis 6 der Richtlinie konsultiert werden (§ 3 Abs. 5 TMG). Eine Aufnahme auf die Sperrliste kommt außer in besonderen Dringlichkeitsfällen nach Art. 3 Abs. 5 der Richtlinie nur in Betracht, wenn ein solches Verfahren erfolglos geblieben ist. Angesichts der EU-Rahmenbeschlüsse im Hinblick auf die Kinderpornographie und die darauf beruhenden harmonisierten Standards kann davon ausgegangen werden, dass die Behörden in den anderen EU-Mitgliedstaaten wirksame Maßnahmen gegen Angebote ergreifen, die von ihrem Hoheitsgebiet aus bereitgehalten werden.
Letztlich werden Angebote, die auf die Sperrliste gelangen, in der Regel solche aus Drittländern außerhalb der EU sein, auf die deutsche Behörden keinen unmittelbaren Zugriff haben. Hier ist die Verhinderung des Zugangs durch Access-Blocking oftmals die einzige Möglichkeit, die Verbreitung in Deutschland über das Internet wirksam zu erschweren. Aber auch hier sind unmittelbare Maßnahmen keineswegs vollkommen ausgeschlossen. Diensteanbieter in solchen Drittländern, die ihr Angebot mit einer zuverlässigen Anbieterkennzeichnung versehen haben, können auch vor Aufnahme in die Sperrliste kontaktiert und auf die in Deutschland verbotenen Inhalte hingewiesen werden sowie darauf, dass sie in eine Sperrliste aufgenommen werden, falls sie diese Inhalte nicht umgehend entfernen. Eine solche Maßnahme kann durchaus im Sinne von Satz 1 Erfolg versprechen, wenn aus dem Angebot ersichtlich wird, dass der betroffene Diensteanbieter nicht vorrangig Kinderpornographie verbreiten will, sondern grundsätzlich andere Ziele verfolgt - etwa weil ein als kinderpornographisch eingestufter Inhalt nur als Teil anderer legaler Inhalte erscheint. (...)"

Mit freundlichen Grüßen
Martina Krogmann
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Krogmann!

Mich, und sicher viele andere interessierte Bürger, interessiert nun Ihre Haltung zum Gesetzesentwurf des Familienministeriums "Zur Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet" nach dem die Bundesregierung die kleine Anfrage der FDP-Fraktion beantwortet hat.
Zusammengefasst war dort ja zu lesen:
  • Wir haben keine gesicherten Erkenntnisse.
  • Wir haben keine wissenschaftlichen Studien.
  • Wir haben keine Sperrlisten anderer Länder untersucht.
  • Wir haben keine Informationen.
  • ect.

Bitte erklären Sie mir, wie man als Volksvertreter mit dem Hintergrund, das offensichtlich jegliche gesicherten Erkenntnisse und Informationen fehlen, so ein doch verfassungsrechtlich problematisches Gesetz beschließen will.

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Dr. Martina Krogmann
1Empfehlung
21.06.2009
Dr. Martina Krogmann
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Frage!
Wir betreten mit dem Gesetz Neuland - deshalb können natürlich auch noch keine Erkenntnisse über die Wirkungsweise vorliegen.
Aus diesem Grund haben wir ja auch vollkommen richtigerweise nach zwei Jahren eine Evaluierung (Bewertung) der Wirkungsweise des Gesetzes vorgesehen. Darüber hinaus haben wir das Gesetz auf drei Jahre befristet. Auch dies ist richtig und entspricht zudem moderner Gesetzgebung.

Mit freundlichen Grüßen
Martina Krogmann
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
16.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Krogmann,

die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag hat gestern eine Pressemeldung mit dem Titel "Klare Kante gegen Kinderpornographie" veröffentlicht www.cducsu.de

Darin heißt es unter anderem:

"Unter Berufung auf eine angebliche Internetzensur durch den Staat wollten die Linksaußen in der SPD durchsetzen, dass das Internet zum rechtsfreien Raum wird. Die SPD wäre dadurch Gefahr gelaufen, Straftaten im Internet Vorschub zu leisten, von der Vergewaltigung und Erniedrigung kleiner Kinder bis hin zu Urheberrechtsverletzungen in breitestem Ausmaß gegenüber Künstlern und Kreativen. "

Im weiteren steht dort: "Zugangssperren im Internet müssen und werden einzig und allein auf kinderpornographische Seiten beschränkt bleiben."

Könnten Sie erläutern, wie Sperren, die angeblich auf kinderpornographische Inhalte beschränkt bleiben sollen, "Straftaten im Internet (...) bis hin zu Urheberrechtsverletzungen in breitestem Ausmaß gegenüber Künstlern und Kreativen" entegegenwirken sollen ?

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Dr. Martina Krogmann
3Empfehlungen
21.06.2009
Dr. Martina Krogmann
Sehr geehrte Frau ,

die von Ihnen zitierte Pressemitteilung ist nicht von mir und ich mache Sie mir als Parlamentarische Geschäftsführerin meiner Fraktion auch ausdrücklich nicht zu eigen. Die geäußerte Position einer etwaigen Ausweitung der Sperren auf Seiten ohne kinderpornografischen Inhalt entspricht nicht der Position der CDU/CSU-Bundestagsfraktion! Deshalb haben wir am Gesetzentwurf weitreichende Änderungen vorgenommen, um ganz klar zu machen, dass sich die Sperren rein auf Seiten mit kinderpornografischen Inhalten bezieht. Ausschließliches Ziel des Gesetzes ist die Erschwerung des Internetzugangs zu kinderpornographischen Inhalten. Mit dem neuen Regelungsstandort in einem besonderen Gesetz soll noch deutlicher werden, dass eine Zugangserschwerung auf weitere Inhalte nicht beabsichtigt ist. Unser nunmehr beschlossener Änderungsantrag geht damit auf die vielfach geäußerten Befürchtungen ein, die Zugangserschwerung könnte mittelfristig weiter ausgedehnt werden. Zudem haben wir sichergestellt, dass das Sperrlistenverfahren nicht zur Begründung etwaiger zivilrechtlicher Ansprüche genutzt wird. Mit dieser Klarstellung wird der Befürchtung begegnet, dass Gerichte zukünftig aufgrund der durch das Sperrlistenverfahren nach diesem Gesetz vorhandenen technischen Infrastrukturen zu der Schlussfolgerung gelangen könnten, Zugangsvermittler seinen nunmehr auch im Hinblick auf andere Rechtsverletzungen (z.B. Rechte am geistigen Eigentum) zivilrechtlich zumutbar zur Sperrung heranzuziehen.

Mit freundlichen Grüßen
Martina Krogmann
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