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Sehr geehrte Frau Krogmann,
lebe mit den mir zugefügten CONTERGANSCHÄDIGUNGEN, verfolge deshalb Antworten auf "CONTERGAN-Fragen".
Einerseits sprechen Sie in der Antwort an C.Stürmer von "Entschädigung":
"... zu einer Entschädigung verholfen, ..."
andererseits soll lt. Änderung des "Stiftungsgesetzes" der Begriff "Rente" in "monatliche finanzielle Unterstützung" umbenannt werden.
was ist es nun?
Handelt es sich hier um eine Entschädigung für den uns zugefügten SCHÄDIGUNGEN?
Sollte es tatsächlich eine Entschädigung sein, was genau beinhaltet die Entschädigung?
Was genau wird und wurde denn entschädigt?
Desweiteren schreiben Sie:
"Durch die Errichtung der Stiftung haben die Contergan-Opfer einen "Schuldner" erhalten haben, der fähig und bereit ist, Verpflichtungen nachzukommen, die sich aus der Überführung der verfassungsrechtlich geschützten Ansprüche auf die Stiftung und auch aus dem Sozialstaatsprinzip ergeben. Der Gesetzgeber hat die Lösung der sicherlich schwierigen Aufgaben zu einer staatlichen Angelegenheit gemacht. Daher obliegt es ihm, auch in Zukunft darüber zu wachen, daß die Leistungen der Stiftung - sei es in Form von Rentenerhöhungen oder in sonstiger Weise - der übernommenen Verantwortung gerecht werden"
Vergeßen haben Sie zu erwähnen, dass der Staat ebenfalls eine Schuld mitträgt!
Ist der "Sozialstaatsprinzip" also der Verweis und Hinweis auf Sozialleistungen etwa als Entschädigung für den den Contergangeschädigten zugefügten Schädigungen zu betrachten?
Was meint man konkret "in sonstiger Weise"? Den Verweis und Hinweis auf Sozialleistungen?
Entspricht die bis jetzt gezahlten Leistungen an Contergangeschädigten halbwegs den ihnen zugefügten Schädigungen? "Zukunft ...zu wachen"
Entspricht dies "der übernommenen Verantwortung gerecht werden" mit dem Hintergrund, dass der Staat ebenfalls eine Schuld mitträgt an den zugefügten Schädigungen oder warum enthält man den Contergangeschädigten eine halbwegs faire Entschädigung weiterhin vor? "Form v. Rentenerhöhungen".