Dr. Martina Krogmann (CDU)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Martina Krogmann
Jahrgang
1964
Berufliche Qualifikation
Journalistin/Politikwissenschaftlerin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Stade - Cuxhaven
Landeslistenplatz
3, Niedersachsen
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(...) Diese Entscheidung der Verkehrsminister begrüße ich ausdrücklich, denn diese LKW bedeuten ein wesentlich höheres Risiko für die Verkehrssicherheit und die Tragfähigkeit von Brücken. Problematisch ist auch, dass durch die überlangen Lastwagen mit einer Verlagerung von Warentransporten von der Schiene auf die Straße zu rechnen wäre, was insbesondere das deutsche Autobahnnetz belasten würde. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
21.03.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Krogmann,

was sagen Sie zur Kritik des SPD-Landtagsabgeordneten Mathias Brodkorb bezüglich ihres Verhaltens gegenüber ihrem CDU-Kollegen Hinrich Rohbohm?

Quelle: www.jungefreiheit.de

Zitat:

Nachrichten

Freitag, 20.03.2009
Fall Rohbohm: SPD-Politiker kritisiert CDU-Abgeordnete

SCHWERIN. Im Streit um den konservativen CDU-Lokalpolitiker Hinrich Robohm hat der Schweriner Landtagsabgeordnete Mathias Brodkorb (SPD) in einem offenen Brief die CDU-Bundestagsabgeordnete Martina Krogmann scharf angegriffen und ihr vorgeworfen, sich auf Kosten Rohbohms zu profilieren.

Krogmann hatte Rohbohm, der CDU-Vorsitzender im niedersächsischen Jork ist, vorgeworfen, er habe in Artikeln für die JUNGE FREIHEIT die Grenzen zwischen konservativen und rechtsextremistischen Positionen verwischt.

"Ja tut denn die Wahrheit schon so weh?"

Er habe alle JF-Artikel Rohbohms gelesen, schreibt Brodkorb in dem Brief an Krogmann. "Zeile um Zeile. Und dort findet sich nichts, aber auch rein gar nichts, was den von Ihnen geäußerten Vorwurf erhärten könnte." Er bezweifle, daß Krogmann ebenfalls alle Artikel Rohbohms gelesen habe.

"Keine Frage: Zahlreiche der von Rohbohm verantworteten Artikel atmen einen konservativen Geist, der rechts von der Merkel-Union steht, aber angesichts des ‘inhaltsleere(n) Niemandsland(es)’ (Rohbohm), das Frau Merkel so virtuos verkörpert, ist das ja nun wahrlich keine Leistung mehr."

Und weil die CDU in den Beiträgen Rohbohms ebenfalls nichts finden könne, was so anstößig sei, daß dies einen Rücktritt oder eine Abwahl Rohbohms rechtfertigen könnte, stürze man sich auf seinen Hinweis, daß Angela Merkel in ihrem früheren Leben FDJ-Sekretärin für Agitation und Propaganda gewesen sei. "Ja tut denn die Wahrheit schon so weh?", fragt Brodkorb.

Weiter in der Quelle.
Antwort von Dr. Martina Krogmann
35Empfehlungen
24.03.2009
Dr. Martina Krogmann
Sehr geehrte Frau ,

ich habe nicht vor, den offenen Brief zu kommentieren.

Mit freundlichen Grüßen nach Wiesbaden
Martina Krogmann
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
21.03.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Krogmann,

ich habe zwei einfache Fragen an Sie:

1) Haben Sie schon bzw. haben sie noch vor, auf den öffentlichen Brief des MdL Mathias Brodkorb (seines Zeichens Autor bei endstation-rechts.de !!) bzgl. Ihrer Kritik an Hinrich Rohbohm zu antworten? Bzw. würden Sie hier Ihre Kritik, Herr Rohbohm würde in vielen seiner "Artikel in Inhalt und Tonlage über nationalen Konservatismus hinaus(gehen) und (...) ganz gefärhlich die Grenze hin zu unerträglichem braunen Gedankengut (verwischen)", konkretisieren? Ich habe mir, ebenso wie Herr Brodkorb, die Mühe gemacht, den größten Teil der Artikel zu lesen und kann ebenso nichts Verwerfliches finden. Natürlich sind sie konservativ und weitgehend auf nationale Themen bezogen. Aber nennen Sie mir bitte wenigstens einen Absatz, der den Superlativ "unerträglich braunes Gedankengut" rechtfertigt. Bitte nicht mit dem Halbsatz, ich möge Google bedienen. Das habe ich durch mein Lesen der Artikel weitgehend übersprungen. Wenn Sie jemanden verurteilen, teilen Sie bitte auch die detaillierten Gründe mit. Grundlage jeder Rechtsprechung.

2) Sie haben seit Beginn dieser Legislaturperiode nicht ein von der Bundesregierung zur Abstimmung vorgelegtes Gesetz abgelehnt. Liegt das ausschließlich daran, dass sie wirklich hinter allen diesen Gesetzen stehen oder mag man daran sehen, dass Sie Ihre Arbeit nicht sonderlich ernst nehmen? Ich kann mir nur schlecht vorstellen, dass Sie immer mit allem einverstanden sind. Wie hoch ist der Fraktionsdruck bei solchen Abstimmungen?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Dr. Martina Krogmann
35Empfehlungen
24.03.2009
Dr. Martina Krogmann
Sehr geehrter Herr ,

ich habe zwei einfache Antworten für Sie:

1.) Ich sehe keinen Grund, den offenen Brief zu kommentieren.

2.) Ich nehme mein Mandat sehr ernst.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Krogmann
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
22.03.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Krogmann,

das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg (LfV) behauptete in seinem Jahresbericht 2004 über die Junge Freiheit: "[...] dass etliche Beiträge in den Ausgaben des Jahres 2004 - wenn auch mehrheitlich in den Ausgaben des 1. Halbjahres - tatsächliche Anhaltspunkte für rechtsextremistische Bestrebungen enthalten." (S. 162).

Auf meine Anfrage vom 18.04.05, welche Beiträge damit konkret gemeint gewesen seien, erhielt ich folgende Antwort:

"Sehr geehrter Herr R...,
ein Anspruch Ihrerseits auf Überlassung eines vollständigen Verzeichnisses über diejenigen Artikel aus der Wochenzeitung "Junge Freiheit" (JF), die tatsächliche Anhaltspunkte für rechtsextremistische Bestrebungen enthalten, besteht nicht.
Ihrem Ansinnen wird daher nicht entsprochen.
MfG B..."

Da Sie in Bezug auf Ihren Parteifreund und JF-Mitarbeiter Rohbohm (Dr. M.K. am 08.02.09: "viele seiner Artikel [...] verwischen [...] die Grenze hin zu unerträglichem braunen Gedankengut") bisher eine ganz ähnliche "Informationspolitik" betrieben haben wie seinerzeit das LfV, frei nach dem Motto "erst eine ehrabschneidende Behauptung in die Welt setzen, und sich dann weigern, konkrete Belege zu liefern" möchte ich Sie fragen,

  • ob die Antwort der Behörde auf meine Frage Ihrer Ansicht nach geeignet ist, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in Rechtmäßigkeit und Angemessenheit staatlichen Handelns zu stärken ?

  • ob Sie im Unterschied zum LfV nunmehr selber bereit sind, nicht zuletzt aufgrund des an Sie gerichteten Offenen Briefes von Mathias Brodkorb ("endstation-rechts") vom 20.03.09, entweder die von Ihnen beanstandeten Artikel konkret zu benennen oder sich bei Hinrich Rohbohm für Ihre bis dato unbelegten Behauptungen über angeblich verwerfliche Inhalte seiner JF-Artikel zu entschuldigen ?

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Dr. Martina Krogmann
31Empfehlungen
24.03.2009
Dr. Martina Krogmann
Sehr geehrter ,

"ehrabschneidende Behauptungen" habe ich nicht aufgestellt. Im übrigen sind die benannten Artikel selbsterklärend.

Mit freundlichen Grüßen nach Karlsruhe

Martina Krogmann
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Frage zum Thema Soziales
25.03.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Krogmann,

lebe mit den mir zugefügten CONTERGANSCHÄDIGUNGEN, verfolge deshalb Antworten auf "CONTERGAN-Fragen".
Einerseits sprechen Sie in der Antwort an C.Stürmer von "Entschädigung":
"... zu einer Entschädigung verholfen, ..."
andererseits soll lt. Änderung des "Stiftungsgesetzes" der Begriff "Rente" in "monatliche finanzielle Unterstützung" umbenannt werden.
was ist es nun?
Handelt es sich hier um eine Entschädigung für den uns zugefügten SCHÄDIGUNGEN?
Sollte es tatsächlich eine Entschädigung sein, was genau beinhaltet die Entschädigung?
Was genau wird und wurde denn entschädigt?
Desweiteren schreiben Sie:
"Durch die Errichtung der Stiftung haben die Contergan-Opfer einen "Schuldner" erhalten haben, der fähig und bereit ist, Verpflichtungen nachzukommen, die sich aus der Überführung der verfassungsrechtlich geschützten Ansprüche auf die Stiftung und auch aus dem Sozialstaatsprinzip ergeben. Der Gesetzgeber hat die Lösung der sicherlich schwierigen Aufgaben zu einer staatlichen Angelegenheit gemacht. Daher obliegt es ihm, auch in Zukunft darüber zu wachen, daß die Leistungen der Stiftung - sei es in Form von Rentenerhöhungen oder in sonstiger Weise - der übernommenen Verantwortung gerecht werden"
Vergeßen haben Sie zu erwähnen, dass der Staat ebenfalls eine Schuld mitträgt!
Ist der "Sozialstaatsprinzip" also der Verweis und Hinweis auf Sozialleistungen etwa als Entschädigung für den den Contergangeschädigten zugefügten Schädigungen zu betrachten?
Was meint man konkret "in sonstiger Weise"? Den Verweis und Hinweis auf Sozialleistungen?
Entspricht die bis jetzt gezahlten Leistungen an Contergangeschädigten halbwegs den ihnen zugefügten Schädigungen? "Zukunft ...zu wachen"
Entspricht dies "der übernommenen Verantwortung gerecht werden" mit dem Hintergrund, dass der Staat ebenfalls eine Schuld mitträgt an den zugefügten Schädigungen oder warum enthält man den Contergangeschädigten eine halbwegs faire Entschädigung weiterhin vor? "Form v. Rentenerhöhungen".
Antwort von Dr. Martina Krogmann
2Empfehlungen
25.03.2009
Dr. Martina Krogmann
Sehr geehrter Herr ,

wie Sie meinen ausführlichen Antworten auf die vielen Fragen zum Thema "Änderung des Conterganstiftungsgesetzes" entnehmen können, trete ich im Bewußtsein, dass eine angemessene Kompensation für das erlittene Leid der Menschen gar nicht möglich ist, für eine nachhaltige materielle Verbesserung der Lage der Betroffenen ein.

Erfreulicherweise konnte meine Kollegin Antje Blumenthal durch Ihr Engagement, das ich vollumfänglich unterstütze, die in der Antwort an Herrn Stürmer detailliert aufgeführten Verbesserungen in dem Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes erreichen. Ich denke, auch dies zeigt, wie sehr wir uns der Problematik bewusst sind und wie ernst wir zudem die Vorschläge der Betroffenen nehmen.

Dies zeigt auch die Diskussion auf "abgeordnetenwatch.de", die über alle Parteigrenzen hinweg sehr individuell geführt worden ist und alle wesentlichen Aspekte inhaltlich völlig abgedeckt hat.

Ich bin aber auch der Meinung, dass eine Plattform wie "abgeordnetenwatch.de" nicht dazu geeignet ist, sehr eingehende Details, semantische und definitorische Nuancen sowie rechtliche Fragen höchster Komplexität in der gebotenen Form zu diskutieren. Für einen solchen Dialog ist die fachliche Kompetenz meiner Kollegin Antje Blumenthal, die als Berichterstatterin mit den Einzelheiten bestens vertraut ist, unverzichtbar. Sie wird Ihnen gern antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Krogmann
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Frage zum Thema Soziales
25.03.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Krogmann!

Ich habe mich ja als einziges Conterganopfer mit Sebastian Wirtz, dem Enkel des Firmengründers der Grünenthal GmbH unter vier Augen getroffen. Ich kann Ihnen sagen, dass die Familie das Conterganproblem sehr ernst nimmt. Gemäß dem Verfassungsgericht dürfen Conterganopfer (im Umkehrschluss) nicht schlechter gestellt werden, als andere "Opfer" im Privatrecht - also nicht "Behinderte". Der Bundestag hat, ähnlich wie ein Gericht über eine Entschädigung zu entscheiden. Bisher wurden die Conterganopfer über 30 Jahre lang auf den Sozialstaat verwiesen. Würde das ein Schädiger vor Gericht tun, er würde wegen seiner sittenwidrigen Äußerung ermahnt werden. Tatsache ist, dass die Opfer keine Großspenden zu erwarten haben, und ihnen die finanziellen Mittel fehlen, um weitere Folgeschäden durch die hohe Alltagsbelastung zu vermeiden. Tatsache ist auch, dass der Sozialstaat an vielen Stellen auf die Conterganopfer erst zugeschnitten werden müsste. Das würde aber eine regelrechte Contergangesetzgebung bedeuten. Müsste man nicht die Entschädigung erneut auf den Prüfstand stellen? Ich meine, man hätte schon vor über einem Jahr mit sehr wenig Aufwand eine erste einfache Fragebogenaktion durchführen können. Bisher hat man noch nichts unternommen, um die Ist-Situation der Opfer zu erfassen, geschweige denn einer Kalkulation der notwendigen Entschädigung vorgelegt. Wie sieht der Zeitplan zur Durchführung solcher Erhebungen aus? Gibt es überhaupt einen Zeitplan? Wie hoch müsste denn die Entschädigung eigentlich sein?
Antwort von Dr. Martina Krogmann
4Empfehlungen
25.03.2009
Dr. Martina Krogmann
Sehr geehrter Herr ,

wie Sie meinen ausführlichen Antworten auf die vielen Fragen zum Thema "Änderung des Conterganstiftungsgesetzes" entnehmen können, trete ich im Bewußtsein, dass eine angemessene Kompensation für das erlittene Leid der Menschen gar nicht möglich ist, für eine nachhaltige materielle Verbesserung der Lage der Betroffenen ein.

Erfreulicherweise konnte meine Kollegin Antje Blumenthal durch Ihr Engagement, das ich vollumfänglich unterstütze, die in der Antwort an Herrn Stürmer detailliert aufgeführten Verbesserungen in dem Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes erreichen. Ich denke, auch dies zeigt, wie sehr wir uns der Problematik bewusst sind und wie ernst wir zudem die Vorschläge der Betroffenen nehmen.

Dies zeigt auch die Diskussion auf "abgeordnetenwatch.de", die über alle Parteigrenzen hinweg sehr individuell geführt worden ist und alle wesentlichen Aspekte inhaltlich völlig abgedeckt hat.

Ich bin aber auch der Meinung, dass eine Plattform wie "abgeordnetenwatch.de" nicht dazu geeignet ist, sehr eingehende Details, semantische und definitorische Nuancen sowie rechtliche Fragen höchster Komplexität in der gebotenen Form zu diskutieren. Für einen solchen Dialog ist die fachliche Kompetenz meiner Kollegin Antje Blumenthal, die als Berichterstatterin mit den Einzelheiten bestens vertraut ist, unverzichtbar. Sie wird Ihnen gern antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Krogmann
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