Dr. Martina Krogmann (CDU)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Martina Krogmann
Jahrgang
1964
Berufliche Qualifikation
Journalistin/Politikwissenschaftlerin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Stade - Cuxhaven
Landeslistenplatz
3, Niedersachsen
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(...) Das ist der Aufbau des Rechtsstaats. Da hier zusätzlich zum Rechtsweg durch das Expertengremium noch ein weiteres wachsames Auge gegeben ist, haben wir hier sogar einen stärkeren Schutz der Bürgerrechte als bei vielen anderen behördlichen Eingriffen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
09.07.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Krogmann,

über Ihren Ehemann Alfred Draxler verfügen Sie über den direkten Draht zur Bildzeitung. Medienberichte legen den Schluss nahe, dass sich diese Verbindung im Fall "Friedbert Pflüger / Anne Will" in der Bild-Berichterstattung niedergeschlagen hat. Daher meine Fragen:

Was erwarten Sie von Journalisten und wie beurteilen Sie das Verhalten der Bildzeitung und ihrer Mitarbeiter in diesem Fall?
Was halten Sie von der Bildzeitung im Allgemeinen?

Über eine Antwort würde ich mich freuen,
mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Dr. Martina Krogmann
6Empfehlungen
11.07.2008
Dr. Martina Krogmann
Sehr geehrter Herr ,

ich kommentiere die Arbeit meines Mannes grundsätzlich nicht öffentlich.

Mit freundlichen Grüßen
Martina Krogmann
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
16.07.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Bundestagsabgeordnete Dr. Krogmann,

auf Grund der Beschränkung auf 2000 Zeichen bei abgeordnetenwatch erlaube ich mir Ihnen mehre Nachrichten zu senden.
Ich frage mich manchmal, warum in der Politik oftmals Lösungsmöglichkeiten für Probleme kompliziert gemacht werden und die Politik nicht auf einfache Lösungen zurückgreift. Beispiel Autobahn- bzw. Straßenverkehrsmaut: Die einfachste Lösung ist doch, dass nur alle Autofahrer mit ausländischen Kennzeichen, welche das deutsche Straßenverkehrsnetz nutzen wollen, eine Vingiette kaufen müssen, wie z.B. in Österreich, wobei die Vingiettenpflicht in Österreich nur für Autobahnen gilt.
Dehnt man die Vigniettenpflicht bei uns aber auf alle Straßen aus, so ist sichergestellt, dass keine Verkehrsverlagerung von den Autobahnen auf die Landstraßen usw. erfolgt, da es keine Ersparnis bringt auf diese auszuweichen. Für alle in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge entfällt die Vigniettenpflicht, da diese Fahrzeuge ja hier die KFZ-Steuer bezahlen. Diese Fahrzeuge sind dann durch das deutsche KFZ-Kennzeichen automatisch als Berechtigte ausgewiesen. Warum also lange nach einem komplizierten Schlüssel, für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge, suchen, um auf der einen Seite die KFZ-Steuer zu senken und auf der anderen Seite dann auch für diese Fahrzeuge eine Vingiettenpflicht einzuführen, wie von einigen Politikern schon mal vorgeschlagen ? Die einfache Lösung, Mautpflicht nur für Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, hätte schon lange eingeführt und dem Staat schon Milliarden an Mauteinnahmen bringen können. Warum geht die Politik immer nur die komplizierten Wege ?

Hochachtungsvoll
R. Falllenbeck
Antwort von Dr. Martina Krogmann
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30.07.2008
Dr. Martina Krogmann
Sehr geehrter Herr ,

das von Ihnen angesprochene Modell entspricht mehr oder minder der slowenischen Vignetten-Lösung, die seit dem 1. Juli 2008 praktiziert wird: Ausländer müssen eine Vignette kaufen, Inländer nicht. Dies verstößt aller Voraussicht nach gegen das Diskriminierungsverbot in Art. 12 EG-Vertrag.

Eines der wesentlichsten Prinzipien zur Gewaehrleistung eines fairen grenzüberschreitenden Austauschs von Waren und Dienstleitungen bzw. Kapital ist das Diskriminierungsverbot.

Eine Diskriminierung kann direkt vorliegen, wenn in einem mitgliedstaatlichen Gesetz eine Einschränkung oder Ungleichbehandlung zwischen Nationalstaatsangehörigen und anderen Unionsbürgern gemacht wird - mit Bezug immer auf die Staatsangehörigkeit (rechtliche Diskriminierung).
Eine Diskriminierung kann auch eine verschleierte sein = faktische Diskriminierung (z.B. aus dem unterschiedlichen Verhalten von Verwaltungsbeamten gegenueber Staatsangehörigen des eigenen Unionsmitgliedstaates und anderen Unionsbürgern aus anderen Mitgliedstaaten.).

Im Laufe der Entwicklung des Gemeinsamen Marktes / Binnenmarktes wurde dieses Prinzip vom Europäischen Gerichtshof konkretisiert und vertieft und aus dem allgemeinen Diskriminierungsverbot aufgrund der Staatsangehoerigkeit nach Art 12 EGV und den speziellen Diskriminierungsverboten im EG-Vertrag herausgearbeitet.

Die Einführung einer Maut nur für Ausländer wäre also eine Verletzung des EG-Vertrags. Ich bin davon überzeugt, daß der Europäische Gerichtshof die slowenische Lösung verwerfen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Krogmann
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
17.07.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Bundestagsabgeordnete Dr. Krogmann,

hat sich die Politik, bei der ganzen Diskussion über die Pendlerpauschale auch mal Gedanken über die Berufstätigen gemacht, welche auf Grund ihrer Familiensituation nur geringe, oder gar keine Steuern bezahlen? Wer nur geringe, oder gar keine Steuern bezahlt, der kann auch nichts absetzen. Bei 1.800 € Bruttolohn, Stkl. 3 und 2 Kindern, sind mtl. nur 12,33 € Lst. zu bezahlen. Das Netto beträgt, je nach Krankenkasse, dann rund 1.419,00 €. Bei einem tgl. Hinweg zur Arbeit von 40 KM, können 20 KM mit 0,30 € steuerlich abgesetzt werden. Bei 5 Arbeitstagen in der Woche, also mtl. 120,00 €. Da aber nur 12,33 € Lst. bezahlt werden, ist der Steuervorteil eben nur auf diese 12,33 € beschränkt. Es wird vergessen, dass man ja nicht nur zur Arbeit hinfahren muss, sondern auch irgendwie wieder nach hause kommen muss. Bei einem Hinweg von 40 KM zur Arbeit sind es also insgesamt 80 KM tgl. Fahrstrecke. Bei den heutigen Benzinpreisen von rund 1,53 € und einem durchschnittlichen Verbrauch von 10 L., entstehen somit mtl. Fahrtkosten von insgesamt 244,80 € nur für Benzin. Davon können dann 120,00 € stl. abgesetzt werden. Die Pendlerpauschale bringt diesen Berufstätigen also nur 12,33 Euro und keinen Cent mehr. Viele Berufstätige, gerade im ländlichen Bereich, können aber nicht auf öffentliche Verkehrsmittel ausweichen, da entweder keine vernünftigen Anbindungen vorhanden sind, oder aber die Arbeitszeiten so liegen, dass öffentliche Verkehrsmittel noch gar nicht verkehren. Die Pendlerpauschale bringt, in der bisherigen Form, also nur denjenigen etwas, die viel Steuern bezahlen, obwohl sie nur die gleichen Arbeitswege haben wie Geringverdiener. Da nach dem Grundgesetzt alle Bürger gleichbehandelt werden müssen, müsste also den Geringverdienern die Differenz zwischen der realen Steuereinsparung und der tatsächlichen zustehenden steuerlichen Abzugsfähigkeit monatlich vom Finanzamt ausgezahlt werden.

Hochachtungsvoll
R.
Antwort von Dr. Martina Krogmann
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30.07.2008
Dr. Martina Krogmann
Sehr geehrter Herr ,

Sie sprechen in Ihrer Frage einen Aspekt an, der in der öffentlichen Diskussion um die Pendlerpauschale leider immer zu kurz kommt. Da die Pendlerpauschale das zu versteuernde Einkommen mindert, bewirkt sie - bei gleicher Entfernung - eine unterschiedliche finanzielle Entlastung der Bürger. Sie gehen zu Recht davon aus, daß sich das zu versteuernde Einkommen in dem von Ihnen genannten Fall nach altem Recht um 120 € mindert, wenn jemand 20 km zur Arbeit pendelt.
Jemand,der zwischen mehr als 15000 und weniger als 20000 Euro im Jahr verdient, unterliegt für die Einkünfte, die 15000 € überschreiten, einem Grenzsteuersatz von ca. 26%, er wurde um ca. 31 € monatlich, d.h. ca. 373 € jährlich finanziell entlastet. Wenn jemand mehr als 250000 Euro im Jahr verdient, unterliegt er für Einkommen, die diese Summe überschreiten, einem Grenzsteuersatz von 45%. Dies bedeutet, dass er um 54 € pro Monat entlastet wurde. Dies waren 548 € im Jahr. Diese Beispiele sind als solche zu verstehen - individuelle Abweichungen und Besonderheiten kann ich an dieser Stelle selbstverständlich nicht berücksichtigen.

Das von Ihnen gewählte Beispiel ist nicht ganz zutreffend, weil es die gemeinsame Veranlagung der Ehegatten nicht berücksichtigt, sondern nur das Einkommen der Ehefrau.

Diese - auf den ersten Blick frappanten - Ergebnisse zeigen nicht nur die Höhe der Beträge, über die derzeit in der Öffentlichkeit heiß diskutiert wird, auf, sondern verdeutlichen auch, dass das Steuerrecht einen gedeckelten Mehraufwand für die Kosten für die Fahrten zur Arbeit anerkannte - und jetzt in vermindertem Umfang auch noch weiter anerkennt. Das Steuerrecht reduziert das zu versteuernde Einkommen um bestimmte, mit der Arbeit zusammenhängende Aufwandstatbestände.

Es würde allerdings zu weit führen, wenn man aus dem Gebot der Herstellung gleichwertiger - wohlgemerkt: nicht gleichartiger Lebensverhältnisse im Grundgesetz nun eine Pflicht auf eine Ausgleichszahlung des Staates herleiten würde - dann kämen nämlich die Stadtbewohner und verlangten einen Mietzuschuß, um eine Gleichwertigkeit mit ländlichen Regionen herzustellen. Entsprechende Beispiele ließen sich ohne Ende bilden - wir wären dann nur noch am Umverteilen.

Ich bin sehr gespannt auf die Anregungen, die uns das Verfassungsgericht bei der demnächst anstehenden Entscheidung geben wird.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Krogmann
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
17.07.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Kroogmann,

was bringen teure Investitionen in den ÖPNV wenn er nicht vernünftig angebunden wird ? Im Dez. 2007 wurde die S-Bahn von HH nach Stade eröffnet. Eine Haltestelle liegt in Neukloster. Die große Gemeinde Jork, liegt 7 KM von Neukloster entfernt und ist mit einer fast schnurgeraden Straße mit Neukloster verbunden. Von Jork aus gibt es keine Busverbindung nach Neukloster. Der Bus biegt ca. 3 Kilometer von Neukloster links über Damhausen, nach Buxtehude ab. Jorker die die S-Bahn in Neukloster nutzen wollen, müssen also mit dem Auto nach Neukloster fahren. Macht aber keiner, da es am Bahnhof Neukloster nur Parkplätze mit sehr hohen Parkgebühren gibt. Was soll so etwas ? Warum werden umliegende Gemeinden nicht vernünftig an neue ÖPNV Verbindungen angeschlossen ?

Hochachtungsvoll
R.
Antwort von Dr. Martina Krogmann
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30.07.2008
Dr. Martina Krogmann
Sehr geehrter Herr ,

ich teile Ihre Auffassung, dass gerade in Zeiten explodierender Energiepreise eine vernünftige Anbindung von Ortschaften im Umfeld der S-Bahn an die nächstgelegenen Bahnhöfe sehr wichtig ist. Die Verkehrsgesellschaft Nord-Ost-Niedersachsen mbH wollte die Führung der Buslinien nach der Inbetriebnahme der S-Bahn nach Stade überprüfen. Ich habe mich an die VNO mit der Bitte um Stellungnahme gewandt. Durch eine Ergänzung dieser Antwort nach Eingang der Stellungnahme der VNO werde ich Sie gerne auf dieser Plattform auf dem Laufenden halten.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Krogmann
Ergänzung vom 03.08.2008
Sehr geehrter Herr ,

zwischenzeitlich habe ich Rückmeldung der Verkehrsgesellschaft Nord-Ost-Niedersachsen (VNO) in Stade erhalten. Ich gebe die mir übermittelte Ansicht der VNO hier wieder.

Das Problem der Anbindung Jorks an Neukloster ist dort bekannt. Man hat bereits mit Kommunalvertretern aus Jork gesprochen und denkt über Verbesserungen nach. Derzeit rät die VNO allen Jorkern dazu, von Buxtehude aus die S-Bahn zu nutzen. Der Bahnhof Buxtehude ist bei der S-Bahn besser an Hamburg angebunden als Neukloster. Außerdem verkehrt der Metronom in Buxtehude. Daher ist es aus Sicht der VNO sinnvoller, von Jork aus über Buxtehude zu reisen. Jork ist mit den Linien 2030 über Ladekop und 2031 über Estebrügge recht gut an Buxtehude angeschlossen.

Gleichzeitig prüft die VNO Alternativen über Neukloster. Die von Ihnen vorgeschlagene Variante, die Linie 2030 über Neukloster zu leiten, wurde untersucht, jedoch leider als unrentabel verworfen.

Sollte sich der Fahrplan der Hamburger S-Bahn ändern und in Neukloster mehr Halte vorsehen, wäre auch die Situation in Neukloster wieder eine andere, so die VNO. Dann sei eine Umgestaltung des örtlichen Busnetzes unter Umständen sinnvoll. Über Details geben die Verkehrsplaner der VON in Stade (Tel.: 04141 95330) Ihnen gerne Auskunft.

Ich bedauere, Ihnen - und den betroffenen Jorkern - keine positivere Nachricht zukommen lassen zu können. Als Bundestagsabgeordnete habe ich natürlich auch keine direkten Möglichkeiten der Einflussnahme. Vielleicht sprechen Sie Kommunalpolitiker Ihres Vertrauens noch einmal konkret an.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Krogmann
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
21.07.2008
Von:
Dr. v.

Sehr geehrte Frau Dr. Krogmann,

seit längerer Zeit verfolge ich die Diskussion über die Neuregelung des § 108 e StGB. Es geht hier, wie Sie sicher wissen, um eine Verbesserung des Schutzes vor Korruption von Abgeordneten. Die augenblickliche Regelung ist unzureichend. Trotz einer im Jahr 2005 von 140 Ländern - auch von Deutschland - unterzeichneter UN-Konvention geschieht zu deren Umsetzung nach meiner Wahrnehmung derzeit rein garnichts. Um der Konvention zu genügen, müssten zumindest folgende Gesetzesverschärfungen vorgenommen werden:

a) Ausweitung der Strafbarkeit auf alle Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der
Mandatspflichten, die als Gegenleistung für einen ungerechtfertigten Vorteil vorgenommen
oder unterlassen werden (bisher ist nur der Kauf und Verkauf der Stimme bei
Abstimmungen im Parlament erfasst).

b) Ausweitung der Strafbarkeit auf Vorteile, die nach der Handlung bzw. dem Unterlassen
gewährt oder angenommen werden (zu erfassen sind auch sog. "Dankeschön-Spenden").

c) Es müssen materielle und immaterielle Versprechen erfasst werden (bislang nur materielle Versprechen).

c)Es müssen Vorteile für sich oder einen Dritten erfasst werden (bislang nur Vorteile für sich).

Natürlich sehe ich den Grundkonflikt, dass vorliegend Abgeordnete ein Gesetz verschärfen müssen, von dem Sie selbst einmal betroffen sein könnten. Doch gerade die Möglichkeit, angesichts der Verdrossenheit und des zunehmenden Misstrauens der Menschen gegen Politik und Demokratie, sollte es allen Rechtschaffenden ein drängendes Anliegen sein, in diesem sensiblen Bereich zügig für Transparenz und Rechtsstaatlichkeit zu sorgen. Oder?

Mit besten Grüßen v.
Antwort von Dr. Martina Krogmann
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30.07.2008
Dr. Martina Krogmann
Sehr geehrter Herr v. ,

für Ihre mail, aus der ein gewisses Mißtrauen gegenüber gewählten Mandatsträgern spricht, danke ich Ihnen.

Die Unions-Fraktion steht einer Verschärfung der Abgeordnetenbestechung skeptisch gegenüber. Eine Änderung des Strafrechts muss daher genau überlegt werden. Fraglich ist, ob wir mit der von Ihnen angesprochenen Ausweitung des Straftatbestandes etwas gewinnen können oder ob ein solches Gesetz hinsichtlich der Bekämpfung der Korruption ein Papiertiger wäre, in Bezug auf die Diffamierung von Abgeordneten aber verheerend wirkte. Die von Ihnen angeregten Tatbestandsmerkmale werden in der Regel schwierig bis gar nicht zu beweisen sein, eigneten sich aber zur Verunglimpfung der Politiker.

Ich will damit aber nicht einer Sanktionslosigkeit das Wort reden. Ich denke, dass die Kontrolle der Parlamentarier durch die Kontrollorgane in unserer Demokratie, beispielsweise durch die Medien, viel wirkungsvoller ist. Politisch nicht korrekte Verhaltensweisen, die durch die Medien aufgedeckt werden, führen oft schon dann zu Sanktionen etc., wenn die inkriminierte Verhaltensweise noch gar keinen Straftatbestand - noch nicht einmal einen gemäß Ihrer Anregung - erfüllt.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Krogmann
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