Dr. Martina Krogmann (CDU)

Dr. Martina Krogmann
Jahrgang
1964
Berufliche Qualifikation
Journalistin, Politikwissenschaftlerin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
-
Wahlkreis
Stade I - Rotenburg II , über Wahlkreis eingezogen
Ergebnis
44,2%
Landeslistenplatz
3, Niedersachsen
(...) Grundsätzlich gilt: CDU und CSU halten an dem Instrument der Zeitarbeit fest, weil sie aus unserer Sicht eine Brücke in den Arbeitsmarkt bedeutet. Die Zeitarbeit bietet wie kaum eine andere Branche Arbeitslosen die Chancen zur Rückkehr oder den erstmaligen Einstieg in das Erwerbsleben. (...)
 
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Frage zum Thema Arbeit
11.09.2009
Von:

Sehe geehrte Frau Dr. Krogmann,

Thema Zeitarbeit. Nach Ihrer Meinung wäre der wiedereinstieg oder überhaupt der Berufsbeginn nur über die Zeitarbeit möglich. Nach meiner Meinung haben die Fa. in früheren Zeiten einen MA eingestellt mit 3 monatiger Probezeit zum normalen Tariflohn. Beum Thema Zeitarbeit wird der Tarifvertrag von den Firmen unterlaufen, dank politischer Hilfe, die Probezeit wird auf 2 Jahre ausgedehnt, verdienen 50 % weniger als die Stammbelegschaft, deswegen wird auch auf die Zeitarbeit herabgeschaut. Was gedenken Sie dagegen zu tun?

2. Frage Harz IV
Harz IV ist unter der SPD eingeführt worden, durch die CDU (Christlich was immer das heißen mag) aber verschärft worden. Man zwingt die Leute Arbeit anzunehmen auch wenn sie schlechter bezahlt wird, damit beginnt der Abstieg nach unten, damit beginnen präkäre Arbeitsverhältnisse und Niedriglohnsektor! Man geht auf die Arbeitlosen los nicht auf die verursacher nämlich die Wirtschaft.
Was gedenken Sie oder Ihre Partei dagegen zu tun
Antwort von Dr. Martina Krogmann
2Empfehlungen
14.09.2009
Dr. Martina Krogmann
Sehr geehrter Herr Sprachmüller,

zunächst: Ein sachlicher Umgangston erleichtert die Kommunikation ungemein.

Ich habe niemals behauptet, dass der Wiedereinstieg in den Beruf oder überhaupt der Berufsbeginn nur über Zeitarbeit möglich sei.

Selbstverständlich haben Unternehmen auch heute noch die Möglichkeit, Arbeitnehmer mit einer dreimonatigen Probezeit einzustellen. Ebensorichtig ist aber, dass manchmal ein auf maximal zwei Jahre befristetes Probearbeitsverhältnis geschlossen wird. Es kann aber auch ein auf maximal zwei Jahre befristeter Vertrag geschlossen werden etc.. In den letzten Jahren ist das Arbeitsrecht flexibilisiert worden, um Arbeitgebern, die sich auf Grund der immer schwieriger einzuschätzenden wirtschaftlichen Entwicklung nicht unüberschaubar binden wollen, die Einstellung von Menschen zu erleichtern.

Ich kann gut verstehen, dass dies von Menschen, die in einer Zeit gelebt haben, als eine Beschäftigung bei ein und demselben Arbeitgeber über Jahrzehnte der Normalfall war, als Verschlechterung wahrgenommen wird. Ich bitte aber zu bedenken, dass es heute dazu führt, dass Menschen eine - wenn auch befristete Beschäftigung erhalten, die sonst keine Beschäftigung erhalten hätten.

Zum Problem der gesellschaftlichen Einschätzung der Zeitarbeit habe ich mich bereits meiner Antwort auf die vorherige Frage geäußert.

Es ist richtig, dass die Einführung von Hartz IV zu einer Erhöhung der Motivation dazu geführt hat, auch niedriger bezahlte Tätigkeiten auszuüben. Die vor der Einführung von Hartz IV geltenden Regelungen führten dazu, dass ein einmal erreichter Lebensstandard mit Abstrichen durch Steuergelder (Arbeitslosenhilfe) finanziert wurde. Das hatte die Konsequenz, dass arbeitende Geringverdiener den Lebensstandard eines Arbeitslosenhilfe beziehenden Gutverdieners gesichert haben. Das scheint mir sicher auch nicht sozial gerecht.

In engem Zusammenhang damit steht die Frage, inwieweit jemand das Recht hat, Leistungen der Gesellschaft, d.h. der anderen arbeitenden Menschen, ohne eine zumutbare eigene Anstrengung entgegenzunehmen.

Es ist richtig, dass heute nicht mehr die Vollbeschäftigung wie in den 60er Jahren herrscht. Dies ist aber nicht Schuld der Wirtschaft, die - aus welchen Gründen auch immer - nicht genug Arbeitsplätze anbietet, sondern der veränderten, immer schneller werdenden wirtschaftlichen Entwicklung.

In Deutschland geht niemand auf bestimmte "los" - dabei sollte es auch bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Krogmann
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
14.09.2009
Von:

Liebe Frau Krogmann,

immer mehr unserer täglichen Aufgaben wird heute mit Hilfe von Software erledigt. Unser Heim-Computer, unser Laptop, unser Musikplayer, unser Mobiltelefon, ... überall läuft Software.

Wenn etwas mit dieser Software nicht funktioniert, so gibt es meist nur den einen Hersteller, an den ich mich wenden kann. Uns selbst wird meist verboten Fehler in der Software selbst zu beheben. Außerdem können wir uns nicht an andere Software-Unternehmen wenden, da es diesen auch nicht erlaubt ist Dienstleistungen für die Software eines anderen Herstellers anzubieten. Hier wird künstlich ein Dienstleistungsmonopol geschaffen.

Vieles, was uns bei materiellen Gütern möglich war, z.B. das Auto selbst zu reparieren, einen Nachbarn um Hilfe bitten oder damit zu einer Autowerkstatt meiner Wahl zu gehen, ist für uns bei Software oft nicht möglich.

Mich würde ihre Meinung als langjährige Internetbeauftragte und Sprecherin für Neue Medien der CDU/CSU-Bundestagsfraktion dazu interessieren. Sehen Sie Handlungsbedarf? Was wollen Sie hier tun? Vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik wird des öfteren Freie Software empfohlen, welche es sowohl jedem Anwender und Unternehmen erlaubt die Funktionsweise der Software zu verstehen und das Programm zu verbessern. Denken Sie, dass Freie Software eine Lösung ist und werden Sie diese besonders Fördern?

Viele Grüße
Antwort von Dr. Martina Krogmann
4Empfehlungen
15.09.2009
Dr. Martina Krogmann
Sehr geehrter Herr ,

gern nehme ich zu diesem Thema, das mir seit langem am Herzen liegt, Stellung:

Die Frage, wer wann warum und wie in proprietäre Software eingreifen kann, kann pauschal nicht beantwortet werden. Hier kommt es auf die spezielle juristische Konstruktion des Einzelfalls an, deren Erörterung den Rahmen von abgeordnetenwatch sprengen würde.

Grundsätzlich lehne ich - und damit spreche ich auch für die CDU - wettbewerbsfeindliche Monopole ab. Im Falle der Software kommt neben den von Ihnen angesprochenen Aspekten hinzu, dass die Adaptierung und Weiterentwicklung freier Software dazu geeignet ist, Marktnischen für kleine und mittelständische Unternehmen zu schaffen. Hier haben begabte und begeisterte Menschen eine Chance, einen Schritt in die Selbständigkeit zu machen, ohne durch überzogene Kapitalanforderungen ausgebremst zu werden.

Außerdem glaube ich, dass in der Vielseitigkeit und -fältigkeit Chancen für den wissensbasierten Standort Deutschland liegen - Chancen, die bei Monokulturen bzw. Monopolen gar nicht erst entstünden. Kreativität muss eine Chance haben! Aus diesen Gründen haben wir z.B. die Server des Bundestags in den Jahren 2003 bis 2005 auf Linux umgestellt.

Die Frage, ob ich für die Förderung freier Software bin, möchte ich mit einem ganz entschiedenen Ja und Nein beantworten:

Ja, ich bin für die Herstellung fairer Wettbewerbsbedingungen. Auch ist klar, dass die Förderungen, die allen anderen Unternehmen, insbesondere Existenzgründern, zu Gute kommen, auch kleinen und mittleren Unternehmen aus diesem Bereich (Dienstleister, Entwickler etc.) nicht vorenthalten werden dürfen. Da ich eine Verfechterin optimaler Lösungen auch für staatliche Stellen bin, sehe ich - s.o. - auch keine Gründe dafür, dass Bund, Länder und Kommunen keine freie Software verwenden sollten. Ich denke, dass hier schon vieles passiert ist.

Nein, ich bin gegen - wie auch immer geartete - Subventionen für freie Software. Einerseits sind Subventionen Eingriffe in den Markt, wo wir ja gleiche Wettbewerbschancen herstellen wollen (nebenbei bemerkt sehe ich derzeit auch keine finanziellen Spielräume). Im übrigen bin ich mir nicht ganz im Klaren darüber, wie kompatibel kreative Softwareentwicklung mit staatlichen Förderprogrammen ist ...

Ich hoffe, ich konnte Ihnen meine Grundsätze ein wenig verdeutlichen.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Krogmann
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Frage zum Thema Wirtschaft
21.09.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Krogmann,

in Ihrer Antwort an Herrn Grote steckt ein Widerspruch. Bitte könnten Sie mir erklären, warum innovative, freie Software nicht subventionsfähig sein soll, privatwirtschaftliche Autokonzerne, die Trends verschlafen und mit der Abwrackprämie gerettet werden sollen aber schon?

Es geht bei dieser Fragestellung nicht darum der Automobilindustrie Hilfen zu versagen, wenn die Chance besteht, dass dadurch viele Arbeitsplätze erhalten werden können - es geht um die Möglichkeit Wirtschaftskraft regional zu binden und zu einem ordentlichen Mittelstand auszubauen.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Martina Krogmann
bisher keineEmpfehlungen
22.09.2009
Dr. Martina Krogmann
Sehr geehrter Herr ,

gern nehme ich zu Ihrer Frage, die sehr gut zu dem in letzter Zeit erfreulicherweise wieder gestiegenen Interesse an freier Software ( wiki.fsfe.org paßt, Stellung.

Aus der Abwrackprämie den Schluß zu ziehen, nun die Software-Branche zu subventionieren, halte ich für völlig verfehlt. Wenn jeder Subventionen bekommt - ob er sie braucht oder nicht, ob sein Produkt gut ist oder nicht, ob er innovativ ist oder nicht - haben wir letztlich eine innovationsfeindliche Staatswirtschaft. Innovation und Wettbewerb bedingen sich gegenseitig.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Krogmann
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Frage zum Thema Soziales und Familie
23.09.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Krogmann,

ich hatte Ihnen am 15.09.2009 folgende Fragen gestellt:

warum werden Beamtenkinder anders behandelt als Kinder von Menschen die in der freien Wirtschaft arbeiten?
Beamte bekommen für Ihre Kinder zusätzlich zum Kindergeld ( 2 x 164 ) noch eine Summe von 95,53 Euro für das erste Kind im Monat und 95,54 Euro für das zweite Kind im Monat. Dies macht 191,07 Euro die Beamtenkinder mehr WERT sind als meine 2 Töchter.
Halten Sie dies für gerecht ? Wenn Sie dies nicht für gerecht halten, was werden Sie gegen diesen Misstand unternehmen ?

Ihr Kommentar war:

Sehr geehrter Herr ,
die scheinbar unterschiedliche Behandlung stellt keine geringere Wertschätzung Ihrer Kinder dar, sondern ist Ausfluss des beamtenrechtlichen Alimentationsprinzips:
Im Beamtenrecht stehen die Dienst- und Treuepflicht des Beamten der Fürsorgepflicht des Dienstherren gegenüber. Vereinfacht gesagt bedeutet dies, dass der Dienstherr im Gegenzug für die Treue seines Beamten diesem und seiner Familie ein angemessenes Auskommen sichert. Das führt u.a. dazu, dass der Sold des Beamten um Zuschläge für Kinder ergänzt wird, damit für den Beamten trotz des Familienzuwachses und der damit verbundenen erhöhten Bedürfnisse eine angemessene Amts- und Lebensführung möglich bleibt. Dieses so genannte Alimentationsprinzip ist im Grundgesetz verankert.
Bei privaten Arbeitsverhältnissen dagegen steht das Gehalt des Arbeitnehmers in keinem Zusammenhang mit seinen familiären Verhältnissen, sondern korrespondiert nur mit seiner individuellen Leistung.
Insofern sind die beiden Rechtsverhältnisse und ihre Konsequenzen nicht vergleichbar.
Mit freundlichen Grüßen nach Drochtersen Martina Krogmann.

Mit Ihrer Antwort haben Sie leider nicht meine Fragen beantwortet.
Halten Sie dies für gerecht ? Wenn Sie dies nicht für gerecht halten, was werden Sie gegen diesen Misstand unternehmen ?
Wo ist der Unterschied ob ein Beamter 2500 Euro Netto im Monat bekommt oder ein Arbeitnehmer?

Gruß
Antwort von Dr. Martina Krogmann
bisher keineEmpfehlungen
24.09.2009
Dr. Martina Krogmann
Sehr geehrter Herr ,

mit meiner Antwort versuchte ich, Ihnen aufzuzeigen, dass es sich hier um völlig verschiedene Rechtsverhältnisse handelt, die beide ihre Vor- und Nachteile haben. Insofern maße ich mir nicht an zu beurteilen, ob eher das Angestelltenverhältnis oder eher das Beamtenverhältnis "gerecht" ist.

Ihre letzte Frage verstehe ich nicht - bitte erläutern Sie mir, was Sie damit meinen, damit Sie auch eine angemessene Antwort erhalten.

Mit freundlichen Grüßen nach Drochtersen

Martina Krogmann
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Frage zum Thema Soziales und Familie
24.09.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Krogmann,

durch Gesetzesänderung können unstetig Beschäftigte jetzt nicht mehr in den Genuss von Krankengeld kommen.. Ich möchte Ihnen das Problem im Detail vorstellen.

Als unstetig Beschäftigter kann ich nur Krankengeld ab den 43 Tag erhalten. Die 6 Wochen bis zu diesen Zeitpunkt sind wir ohne finanzielle Absicherung. Bis vor kurzen konnten wir uns gegen diese Unbill absichern, über eine Extraversicherung, bzw. über einen erhöhten Krankenkassenbeitrag. Durch die Gesetzesänderung ist dieses nicht mehr möglich.

Kurzfristig Beschäftigungen waren von der Politik gewollt, leider hat sich diese Form der Beschäftigung für uns immer wieder verschlechtert, was die gesetzlichen Vorgaben betrifft. Da wir am Wochenende nicht sozialversichert beschäftigt werden (nur Arbeitstage), müssen wir uns Arbeitslos melden. Die für das Arbeitslosengeld I geforderten Arbeitstage (360 Tage in 2 Jahren) sind so nicht erreichbar, wir fallen ins Arbeitslosengeld II, mit allen seinen Forderungen (eventuell Umzug, Verbrauch von angesparten Vermögen, etc.).

Jetzt sind wir im Krankheitsfall auch nicht mehr finanziell abgesichert. Die Aussagen der Arbeitsagentur gehen dahin, dass wir im Krankheitsfall ja nicht den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, somit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Es gibt auch Aussagen, das wir Arbeitslosengeld erhalten, wenn wir arbeitslos gemeldet sind und krank werden; jedoch können wir uns nicht arbeitslos melden wenn wir krank sind. Angeblich sollen in diesem Fall während der Krankheit keine Anspruchstage verrechnet werden: Meine Frage: Stimmt diese Aussage?

Meine Hauptfrage:
Wird es Änderungen in der Gesetzeslage geben, ist dieses Problem bekannt? Wenn ja- welche Gründe sprechen für diese Regelung?

Mit freundlichen Grüßen
Michael Hagen
Antwort von Dr. Martina Krogmann
3Empfehlungen
24.09.2009
Dr. Martina Krogmann
Sehr geehrter Herr Hagen,

für Ihre Frage, die viele Menschen berührt, danke ich Ihnen und nehme dazu gerne auch ausführlicher Stellung, weil das Problem kompliziert ist:

Nach dem 1. Januar 2009 trat für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte hauptberuflich selbständig Erwerbstätige und unständig und kurzzeitig Beschäftigte an die Stelle des bisherigen Krankengeldanspruchs nach § 44 Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch (SGB V) die Möglichkeit der Absicherung des Verdienstausfallrisikos über einen Krankengeldwahltarif. Damit werden flexible Angebote für die Versicherten ermöglicht und der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen verstärkt. Die genannten Versichertengruppen zahlen danach seit dem 1. Januar 2009 den ermäßigten Beitragssatz und können das Risiko eines Einkommensausfalles bei Krankheit über verschiedene Wahltarife absichern, die die Krankenkassen anbieten müssen. Für die Versicherten ist damit nach wie vor eine gleichwertige Absicherung des Entgeltausfallrisikos möglich.

Bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben durch die Krankenkassen hat sich allerdings gezeigt, dass die Vorschriften zur Vermeidung von ungerechtfertigten Belastungen der Versicherten und zur Verwaltungsvereinfachung in bestimmten Teilbereichen einer Anpassung bedürfen. Deshalb sieht das am 18. Juni 2009 vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften vor, hauptberuflich selbständig Erwerbstätigen und unständig und kurzzeitig Beschäftigten als zusätzliche Option neben den Wahltarifen weiterhin die Wahl des "gesetzlichen" Krankengelds, also eines Krankengeldanspruchs ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit gegen Zahlung des allgemeinen Beitragssatzes, zu ermöglichen. Damit soll unverhältnismäßigen Belastungen entgegengewirkt werden, die sich in einigen Fällen bei der Umstellung auf Krankengeldwahltarife vor allem für ältere Versicherte ergeben haben.

Ich denke, dass wir in dieser Hinsicht einig sind. Das eigentliche Problem sind die ersten 42 Tage. Hierbei ist zu beachten, dass auch "normale" Angestellte in dieser Zeit kein Krankengeld von der Krankenkasse, sondern Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber erhalten.

Über den Vorschlag, für unständig Beschäftigte wieder einen Krankengeldanspruch ab der ersten Woche einzuführen, konnte hingegen kein Konsens erzielt werden, nicht zuletzt weil dies eine ungerechtfertigte Besserstellung dieser Versichertengruppe gegenüber anderen abhängig Beschäftigten darstellen würde, die ja - s.o. - erst ab dem 43. Tag Krankengeld beziehen.

Mir ist durchaus bewußt, das dieses Ergebnis aus Ihrer Sicht nicht befriedigend ist, ich sehe aber keinen Spielraum für eine entsprechende Ausweitung der Kassenleistungen.

In manchen Fällen zeichnen sich schon Lösungen ab, die vielleicht auch ein Vorbild für Ihre Situation sein könnten: Die Rundfunkanstalten gehen meiner Kenntnis nach vermehrt dazu über, auch Ihren "Freien" einen Entgeltfortzahlungsanspruch in den ersten sechs Krankheitswochen einzuräumen. Ich halte dies in der Tat für die sachgerechtere Lösung und hoffe, dass dieses Modell weitere Verbreitung findet.

Bitte mailen Sie mir Ihre Telefonnummer, damit wir telefonisch abklären können, was genau mit der Frage nach der Verrechenbarkeit der Anspruchstage gemeint ist: martina.krogmann@bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen nach Guderhandviertel

Martina Krogmann
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