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Sehr geehrter Herr Knopek,
derzeit wird im Rahmen der Novellierung des TKG darüber gestritten, ob die sogenannte Universaldiensteverpflichtung auch auf Breitbandzugänge ausgedehnt werden soll. Die CDU/CSU würde gern Breitbandzugänge auf die gleiche Stufe wie Wasser, Strom und Versorgung mit Telefon stellen und dadurch die Breitbandanbieter zu vollflächigem Ausbau verpflichten. Ihre Parte stellt sich diesem jedoch vehemend entgegen.
Aus welchem Grund argumentieren Sie derart gegen eine Verpflichtung zum Breitbandausbau?
Das eine reine marktwirtschaftliche Lösung, wie von Ihrer Parte favorisiert, nicht funktioniert, sieht man bereits heute. Es gibt auf dem flachen Land genauso wie in der Stadt Strom, Wasser, Abwasserkanäle und Telefon. Genauso gibt es Strassen und Autobahnen. Was es vielflächig nicht in ausreichender Qualität gibt, sind Breitbandzugänge. Die "Bandbreitengarantie" von 1MBit, die die Bundesregierung vor 2 Jahren als Zielstellung hatte, ist bereits heute technisch überholt.
Mit freundlichen Grüßen,
M.