Dr. Konrad Schily (FDP)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Dr. Konrad Schily
Jahrgang
1937
Berufliche Qualifikation
Neurologe und Psychiater
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Gründungspräsident Universität Witten-Herdecke
Wahlkreis
Ennepe-Ruhr-Kreis II
Landeslistenplatz
13, über Liste eingezogen, Nordrhein-Westfalen
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Die Frage einer korporativen Zwangsmitgliedschaft ist weiterhin nicht entschieden. Ich selber werde an ihr nicht mitwirken, da ich in der kommenden Periode nicht Mitglied des Bundestages sein werde. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
29.05.2009
Von:
Dr.

Sehr geehrter Herr Dr. Schily,
heute wurde in der Londoner Presse berichtet, dass bei den Foltern in Abu Ghraib sogar Vergewaltigungen durchgeführt wurden. Dieses belegen laut Daily Telegraph einige der Bilder, deren Veröffentlichung von Herrn Präsident Obama wegen der besonderer CIA Grausamkeit verboten wurde. Sie hatten das Verbot der Veröffentlichung dieser Bilder, die laut Presse auch verstümmelte Leichen von Folteropfer zeigen sollen, mit einer Begründung begrüßt, die ich leider nicht nachvollziehen kann. Verstehe ich Sie richtig, dass Sie in der Konsequenz Ihrer Argumentation auch die Veröffentlichung von unerfreulichen Bildern aus deutscher Vergangenheit, insbesondere Bilder von Gestapofolter, ablehnen? Oder ist es bei Ihnen ganz einfach nur eine Frage der zeitlichen Distanz, dass wir uns nur mit bereits lange zurückliegenden Menschenrechtsverletzungen bekümmern dürfen, aber derzeitige Grausamkeiten in der Dunkelheit derzeitiger Folterzellen lieber nicht erwähnen sollen dürfen? Aber ist es mit dem Gewissen vereinbar, offensichtliche und übrigens noch nicht einmal von den Tätern bestrittene Folter von Menschen so weit wie möglich zu verschweigen? Und was hilft deutsche Aufarbeitung der Massenmorde an Juden, wenn heutige verstörende Ereignisse im Bereich der Menschenrechte nicht genannt werden dürfen? Ich war bei meinem Besuch im Jüdischen Museum Berlin erschüttert, sehe es aber nicht nur als Historie, sondern als Mahnung für Gegenwart und Zukunft. Niemand darf rechtlos in heimlichen Kellern staatlicher Organisationen gefoltert und ermorden werden, nach meiner Meinung.
Antwort von Dr. Konrad Schily
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22.09.2009
Dr. Konrad Schily
Sehr geehrter Herr Dr. ,

bitte entschuldigen Sie die verzögerte Antwort.

Um eines vorneweg zu sagen: Ich halte Abu Ghraib ethisch und politisch für einen großen Fehler. Alle mit diesem Namen verbundenen Vorkommnisse sollten von einer unabhängigen Kommission untersucht und auf etwaige juristische Konsequenzen überprüft werden. Daneben brauchen wir eine breite Diskussion darüber, wie wir es im Zeitalter der "asymmetrischen Kriege" mit den völker- und kriegsrechtlichen Normen halten wollen. Für die FDP ist ganz klar: Die Achtung der Menschenrechte ist oberstes Prinzip.

Meine ablehnende Haltung gegenüber der Veröffentlichung von "Folterbildern" zielt in eine andere Richtung: Ich glaube nicht, dass diese Bilder - wenn es sie denn gibt - in unserer spektakelbezogenen Medienwelt einen wirklichen Beitrag zur politischen Diskussion leisten würden. Darüber hinaus ist die Fotografie - erinnern Sie sich an die Wehrmachtsausstellung - aufgrund ihres hohen affektiven Potenzials ein schwieriges Medium: Oftmals braucht man sehr sorgfältige Recherchen und ein großes Kontextwissen, um richtig zu deuten, was das vermeintlich so eindeutig vor Augen gestellt wird.

Etwas ganz anderes ist der wissenschaftliche Umgang mit Bildern. Hier glaube ich sehr wohl, dass sie für professionelle Bilderleser - Historiker, Medien- und Politikwissenschaftler - eine wichtige Quelle darstellen können. Gleichwohl gilt auch hier: Letztendlich muss ein Bild sorgfältig eingeordnet werden, damit es uns etwas über die Vergangenheit erzählt (mag diese 12 Monate oder 60 Jahre zurückliegen).

Mit einem Wort: Benennung von Missständen und Straftaten in aller Deutlichkeit. Die Veröffentlichung von Bildern hingegen nur mit größter Sorgfalt und in dem Wissen darum, dass auch ein Folteropfer nach unserem Rechtsverständnis immer das Recht den Schutz der eigenen Persönlichkeit haben muss und nicht einfach in das multimediale Bilderarchiv eingespeist werden darf.

Mit freundlichem Gruß

Dr. Konrad Schily
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Frage zum Thema Gesundheit
18.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr.Schily,

Sie haben im November den §128 SGB V beschlossen, der am 01.April 2009 in Kraft trat. Dieser sollte die Korruption zwischen Hilfsmittelanbietern und Ärzten eindämmen. Bei der Anhörung am 06.05. im Gesundheitsausschuss wurde nun klar, dass massiv gegen den "Geist" dieses Paragrafen verstoßen wird. Teile der Krankenkassen (hier AOK-Schleswig-Holstein) schließen Verträge mit Anbietern der verkürzten Versorgung für Hörhilfen, bei denen das Inkasso für die sogenannten zusätzlichen ärztlichen Leistungen beim Hilfsmittellieferant liegt. In den Verträgen werden z.B. dem Arzt vertraglich handwerkliche Leistungen übertragen, die dem Urteil des BHG aus 2000 über die Zulässigkeit der verkürzten Versorgung komplett widersprechen. Es geht soweit, dass die AOK Rheinland-Pfalz Verträge mit Anbietern der verkürzten Versorgung abschließt, ohne diese pflichtgemäß nach §126 SGB V vorher zu veröffentlichen. Ich kann als Gesundheitshandwerker (Hörgeräteakustiker) nichts dagegen unternehmen, da der Gesetzgeber die Ahndung der Verstöße den Krankenkassen übertragen hat. Sehen Sie nicht auch als Abgeordneter der FDP-Fraktion und als Gesundheitsexperte einen dringenden gesetzlichen Handlungsbedarf? Sehen Sie als Abgeordneter den verkürzten Versorgungsweg für Hilfsmittel als sinnvoll an, obwohl bisher alle Stellungnahmen namhafter Verbände dagegen sprechen.

Ich freue mich auf eine öffentliche Antwort und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Konrad Schily
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22.09.2009
Dr. Konrad Schily
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie Dank für Ihre Frage vom 18.6.09.

Nicht ich habe dieses Gesetz beschlossen, sondern die Große Koalition. Meine Fraktion - und ich persönlich - haben sich dagegen ausgesprochen. Es ist nur einer der vielen, vielen Paragraphen, mit dem gesteuert werden soll. Die Steuerung aber geht daneben oder sie bewirkt das Gegenteil dessen, was sie ursprünglich bewirken sollte. Dies ist eine der vielen Baustellen, die hoffentlich in der kommenden Legislaturperiode beseitigt werden kann.

Mit freundlichem Gruß

Dr. Konrad Schily
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
09.10.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Schily,

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte legt in Artikel 20 folgendes fest:

1. Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.
2. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.

Hieraus leiten sich doch folgende Kernaussagen ab. 1. Das jeder Mensch das Recht (und nicht die Pflicht) hat sich zu Vereinigungen zusammenzuschließen. 2. Das kein Mensch dazu gezwungen werden darf einer Vereinigung anzugehören.

Die IHK Hagen schreibt beipielsweise auf ihrer Homepage, Zitat: "Mitglieder der Industrie- und Handelskammer sind alle Gewerbetreibenden aus Industrie, Handel, Verkehr, Banken, Versicherungen und Dienstleistungen. Dies sind zurzeit ca. 44.700 Betriebe.

Bei der IHK Mitgliedschaft handelt es sich jedoch um eine Zwangsmitgliedschaft, denn die Mitgliedschaft der von der IHK genannten ca. 44.700 Betriebe basiert auf einem Zwang und nicht auf Freiwilligkeit. Meines Erachtens handelt es sich hierbei um einen eklatanten Verstoß gegen Artikel 20 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.

Wie beurteilen Sie als Bundestagsabgeordneter diese Zwangsmitgliedschaft? Was werden Sie während der nächsten Legislaturperiode dafür tun um gemäß Menschenrechte, die auch von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert wurden, dafür zu sorgen, dass diese Zwangsmitgliedschaft abgeschafft wird ?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Konrad Schily
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19.10.2009
Dr. Konrad Schily
Sehr geehrter Herr ,

die Frage einer korporativen Zwangsmitgliedschaft ist weiterhin nicht entschieden. Ich selber werde an ihr nicht mitwirken, da ich in der kommenden Periode nicht Mitglied des Bundestages sein werde.

Mit freundlichem Gruß

Dr. Konrad Schily, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
23.10.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Schily,

die FDP hat sich die Konsolidierung und Stabilisierung des Haushaltes auf die Fahnen geschrieben. Mit dem neuesten Vorschlag zur Bildung eines Schattenhaushaltes, der mittlerweile dank massiver Kritik vorerst fallengelassen wurde, hat sich die FDP mit ihrem Wahlprogramm wohl selbst überholt.

Es ist eigenltich einerlei, wo die Neuverschuldung "geparkt" wird. Fakt ist, dass die Staatsverschuldung weiter ansteigt. Im wesentlichen durch immer mehr Zinszahlungen.

Es wird Zeit, dass sich die FDP den Ursachen dieser wachsenden Verschuldung annimmt, welche mittlerweile auch verstärkt und zunehmend öffentlich diskutiert werden:

die gezwungene Verschuldung des Staates über das Bankensystem und damit einhergehender immer weiter anwachsender Zinslasten. Wäre es nicht weitaus vernünftiger diese Abhängigkeit des Staats von der Kreditaufnahme über die Geschäftsbanken zu beenden und uns, dem Volk, die Geldschöpfung wieder in die Hand zu geben?

Damit wären wir die wachsenden Zinsbelastungen langfristig los und die Haushalte könnten sich sanieren. Ebenfalls wäre die Abhängigkeit von den "systemrelevanten" Banken beseitigt. In unserem jetzigen System ist eine Erhöhung der Geldmenge automatisch neue zinsbelastete Schuld. Warum wird hier nicht angesetzt? Warum ist es dem Staat verboten selbst neues Geld in Umlauf zu geben? Aus Angst vor sich selbst? Selbst die Schuldenbremse ändert nichts an den zinstragenden Krediten!

Es ist kontraproduktiv, selbst Steuersenkungen über neue Schulden zu finanzieren. Durch eine Umfinanzierung des Staates über eigene, ohne Zins belastete, Kredite könnten die Steuern sukzessive automatisch gesenkt werden, da die großen Stücke der Steuereinnahmen, die sich die Geschäftsbanken von den Steuereinnahmen herausschneiden (Zinsen gesamt p.a. ca. 41Mrd. in 2009), wieder für alle (die Steuern zahlen) verfügbar wären und die Abgabenlast vermindert werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

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