Dr. Konrad Schily (FDP)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Dr. Konrad Schily
Jahrgang
1937
Berufliche Qualifikation
Neurologe und Psychiater
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Gründungspräsident Universität Witten-Herdecke
Wahlkreis
Ennepe-Ruhr-Kreis II
Landeslistenplatz
13, über Liste eingezogen, Nordrhein-Westfalen
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(...) Wir plädieren dafür, dass jedem ein Anspruch auf einen Mindestumfang an Leistungen ("Regelleistungen") zusteht, unabhängig von seinem Gesundheitszustand und ohne Risikozuschläge. Jede Krankenkasse sollte dafür einen Pauschaltarif anbieten. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Familie
17.03.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

was wird im Sinne des unveräußerlichen Grundrechts auf Familienleben für Kinder getan, die nur bei einem oder bei gar keinem Elternteil leben, z. B. in einer Pflegefamilie oder in einem Heim?
Wie wird hier darauf hingewirkt, dass eine Rückführung (bzw. ein Kontakt auch zum anderen Elternteil) stattfindet und sämtliche hierzu führende Schritte (außer natürlich dem der Sorgerechtsbeantragung) nicht in jedem einzelnen Falle gerichtlich gegangen werden müssen?
Konkret stellt sich insbesondere für unverheiratete Väter (sie haben nach wie vor per se ohne Einwilligung der Kindesmutter kein Sorgerecht) die Frage, inwiefern die Stellen der Staatlichen Jugendhilfe hier von sich aus aktiv werden, insbesondere in puncto Umgangsauf- und -ausbau. Väter, die nicht mit der Kindesmutter verheiratet sind, müssen ohnehin einen sehr langen und schwierigen Weg beschreiten, um (falls die Mutter definitiv als Sorgeberechtigte ausfällt) überhaupt auch nur eine Aussicht auf die elterliche Sorge zu bekommen, die jede (!) Mutter von vorneherein prinzipiell zunächst einmal hat.
Welche Änderungen sind hier geplant, um Entfremdungen und dem von vorneherein Fremdbleiben (es handelt sich jeweils rechtlich um das gleiche Phänomen) von Kindern zu ihren Eltern(teilen) zu verhindern und "Kontinuität" nicht als "Kontrast" zur Herzustellenden Bindung und Beziehung falsch herzustellen?

Mit freundlichen Grüßen,


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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
17.04.2009
Von:

Guten Tag Dr. Schily
wie stehen Sie zur Einführung von volksnahen Abstimmungen auf Bundesebene, wie z.B. Volksinitiativen, Voksbegehren und Volksentscheiden? Welche Vor- und Nachteile sehen Sie? Setzen Sie sich aktiv für die Einführung ein? Wenn ja, wie, wenn nein, warum nicht?
Herzliche Grüsse
Antwort von Dr. Konrad Schily
5Empfehlungen
23.04.2009
Dr. Konrad Schily
Sehr geehrter Herr ,

in Ihrer freundlichen Zuschrift vom 17. April 2009 fragen Sie nach meiner Einstellung zur volksnahen Abstimmungen auf Bundesebene. Ich stehe Volksentscheidungen, Volksinitiativen, Volksbegehren sehr positiv gegenüber und würde dieses System auch für ausbaufähig halten. Die Schweizer Bürokratie kann uns dabei ein Vorbild sein. Ich sehe insbesondere Vorteile darin, dass der stimmberechtigte Bürger viel stärker an das politische Geschehen herangeführt wird und dass die gesetzgebenden Parlamente auf Landesebene sich manches Gesetz sehr wohl überlegen würden, wenn sie wüßten, dass dieses Gesetz vom Wähler verworfen werden kann. Weil ich so denke, bin ich Mitglied von "Mehr Demokratie" e.V.
Der Einfachheit halber darf ich den Text einer Kolumne vom 17. März 2009 in der Braunschweiger Zeitung beifügen - auch als Beispiel meiner Aktivität.

Mit freundlichem Gruß
Dr. Konrad Schily -MdB


"Braunschweiger Zeitung" vom 17. März 2009
Pro & Contra

Eine funktionierende Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit. Sie kann auch nicht verordnet werden. Sie erfüllt sich dann mit Leben, wenn die Bürger das Gefühl haben, dass sie am Gestaltungsprozess unseres Landes beteiligt sind. Plebiszite auf Bundesebene sind kein Allheilmittel, um der aktuellen Politikverdrossenheit entgegenzuwirken. Volksabstimmungen können aber einen Beitrag zu einer Repolitisierung der Gesellschaft leisten. Der eigentliche Gang ins Abstimmungslokal ist dabei nur ein Aspekt. Weit grundlegender erscheint der Umstand, dass das Instrument der direkten Demokratie zu einer anderen Kommunikationsdynamik führen würde, die die Akteure der Parteien genauso beträfe, wie die Bürger und – nicht zu vergessen – die massenmedialen Vermittlungsagenturen. Direkte Demokratie ist – die Schweizer Entscheidung zur Visumregelung von Rumänischen Staatsangehörigen zeigt dies beispielhaft – eine permanente Einübung in Informiertheit, Eigenverantwortung und Diskussionsfähigkeit. Sie erhöht die Legitimation politischer Entscheidungen und schafft Identifikation mit dem Gemeinwesen. Mann muss nicht unbedingt gewichtige Demokratietheorien zu Rate ziehen, um zu erkennen, dass die Gesamtheit der Bürger eine Entscheidungskompetenz entwickeln kann, die jene der an politische Interessen und persönliche Kalküle gebundenen Politiker übersteigt. Ein gutes Beispiel dafür, dass die professionalisierte Politik ihre eigenen blinden Flecken nicht erkennt, ist die Geschichte des bayerischen Senats: De facto völlig wirkungslos existierte diese zweite Kammer der Volksvertretung immerhin fast 60 Jahre, bis sie 1999 in einem Volksbegehren abgeschafft wurde – ein Schritt den die Volksvertreter trotz augenscheinlicher Sinnhaftigkeit nicht zu gehen geschafft hatten.

Dr. Konrad Schily
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
23.04.2009
Von:
M.

guten tag,

wie stehen sie zu dem heute verabschiedeten gesetz zur sperrung von webseiten, das begonnen hat als initiative zur bekämpfung von kinder pornografie, und inzwischen zu einem universal instrument wurde, um wahllos webseiten sperren zu können, die aus dem deutschen raum angesurft werden.

ich sehe zwar nicht gleich unsere demokratie in gefahr, allerdings könnte das schule machen, und die benutzung von heeren zielen zur durchsetzung von kontrollen, sind eindeutig STASI methoden, wie sie in der ehemaligen DDR anwendung fanden.

wäre es nicht klüger, die betreiber von kinderpornografischen seiten ausfindig zu machen, und diese dann den deutschen gerichten vorzuführen, als jedem bürger unter general verdacht per provider die netzsperre vor die nase zu knallen..?

mfg
Antwort von Dr. Konrad Schily
20Empfehlungen
14.05.2009
Dr. Konrad Schily
Sehr geehrter Herr ,

ich danke Ihnen für Ihr Schreiben zu Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung der Kinderpornographie, zu dem ich gerne Stellung nehme.

Kinderpornographie muss effektiv bekämpft werden. Kinderpornographie, bei der der Missbrauch von Kindern in Bild oder Film wiedergegeben wird, ist ein widerliches und schreckliches Verbrechen, denn der vorangegangene Missbrauch hinterlässt unheilbare Wunden an Seele und Körper der missbrauchten Kinder.

Notwendig ist die konsequente Verfolgung von Kindesmissbrauch und Kinderpornographie. Die Erfolge der Ermittlungsbehörden in Bund und Ländern in diesem Bereich müssen fortgesetzt werden. Insbesondere ist für ausreichende personelle und sächliche Mittel, gerade bei der IT-Ausstattung, bei Polizei und Staatsanwaltschaften, die richtigerweise sehr sensibel auf Anzeigen und Erkenntnisse in diesem Bereich reagieren, zu sorgen. Zudem muss die Prävention des Kindesmissbrauchs verbessert werden. Hier sind Eltern, Schulen, Kindergärten, Ärzte und Jugendämter ebenso gefordert wie die Gesellschaft insgesamt. Eine Kultur des Wegschauens darf es nicht geben, sondern jeder, der Hinweise auf Kindesmissbrauch hat, muss ermutigt werden, dies auch regelmäßig zur Anzeige zu bringen.

Den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes, nach dem die Zugangsprovider dazu verpflichtet werden sollen, Internetseiten nach Vorgabe einer Sperrliste des Bundeskriminalamts durch Umleitung auf eine Stopp-Seite zu sperren, lehnt die FDP-Bundestagsfraktion ab.

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Straftaten, die im oder mittels des Internets begangen werden, müssen konsequent verfolgt werden. Zugleich müssen sich staatliche Maßnahmen an den geltenden rechtsstaatlichen Vorgaben messen lassen.

Schon die Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Bereich der Gefahrenabwehr bei der Verbreitung von Kinderpornographie ist zweifelhaft. Gefahrenabwehr obliegt den Ländern, die in diesem Bereich hervorragende Arbeit leisten. Auch die Regulierung von Medieninhalten liegt in der Zuständigkeit der Länder, wohingegen der Bund nur für die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen von Telemedien zuständig ist. Insoweit stellt sich die Frage, ob der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf verfassungsgemäß ist.

Der Gesetzentwurf wirft darüber hinaus verfassungsrechtliche Fragen hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit auf. Von den geplanten Sperrungen können auch legale Internetseiten erfasst sein, wie die Bundesregierung selbst darlegt. Daher muss sehr sorgfältig geprüft werden, ob die vorgeschlagene Maßnahme verhältnismäßig ist.

Betroffen von der Sperrung von Internetseiten sind die Telekommunikationsfreiheit, die Informations- und Meinungsfreiheit sowie die allgemeine Handlungsfreiheit. Selbstverständlich schützen die Grundrechte nicht rechtswidriges Verhalten. Das Verbreiten und das Sich-Beschaffen wie auch schon der Besitz von Kinderpornographie sind strafbar.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass mit den geplanten Sperrungen durch die Manipulation in den sog. Domain-Name-Servern (DNS), die dazu dienen, eine vom Nutzer eingegebene Internetadresse in die zugehörigen numerischen IP-Adressen aufzulösen, die gesperrten Seiten nach wie vor zugänglich sind, wenn z.B. ein anderer DNS verwendet oder aber die IP-Adresse direkt eingegeben wird. Wenngleich die Umgehbarkeit die Geeignetheit nicht grundsätzlich in Abrede stellt, muss jedoch bedacht werden, dass die Nutzung anderer DNS, z.B. einer Universität, gang und gäbe ist und so eine nicht unerhebliche Zahl der Nutzer gar nicht erfasst wird. Ebenfalls nicht erfasst werden sog. Peer-to-Peer-Netzwerke, da diese nicht in den Domain-Name-Servern verzeichnet sind. Insoweit wird ein für die Begehung von Straftaten im Bereich der Kinderpornographie wesentlicher Verbreitungsweg schon von vornherein nicht erfasst. Schließlich wechseln die Server nach Angabe des BKA häufig, teilweise nach nur wenigen Stunden. Sperrlisten, die binnen sechs Stunden wirksam werden müssen, verfehlen dann aber ihr Ziel.

Von der Bundesregierung wird vorgetragen, dass die Maßnahme aber deshalb erforderlich sei, weil ein strafrechtliches Vorgehen gegen die Betreiber ausländischer Server schwierig bis unmöglich sei. Nach Erkenntnissen aus anderen Ländern befindet sich die weit überwiegende Zahl der Server in den Vereinigten Staaten, die übrigen sogar vielfach in Europa. Hier ist Rechtshilfe regelmäßig möglich und auch Erfolg versprechend.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat das Vorgehen der Bundesregierung kritisiert, die Provider durch Verträge mit dem BKA zu Sperrungen zu verpflichten, da Grundrechtseingriffe stets einer gesetzlichen Grundlage bedürfen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird aber unter keinem Gesichtspunkt den Anforderungen an eine verfassungsmäßige Rechtsgrundlage gerecht. So fehlen in dem Gesetzentwurf Vorgaben für ein rechtsstaatliches Verfahren oder für klare Haftungsregelungen der Provider. Auch die Ausweitung der Befugnisse des BKA im Bereich der Gefahrenabwehr ist abzulehnen.

Die FDP-Bundestagsfraktion wird das nun anstehende parlamentarische Verfahren dazu nutzen, ihre Bedenken sachlich und kritisch vorzutragen, um eine ernsthafte Debatte anzustoßen. Es verbietet sich nach Ansicht der FDP-Bundestagsfraktion, das Thema in die eine oder andere Richtung zu instrumentalisieren.

Ich bedauere die Länge dieser Antwort.

Mit freundlichem Gruß

Dr. Konrad Schily - MdB
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Frage zum Thema Sicherheit
10.05.2009
Von:

Guten Abend.
Meine Frage stellt sich als eher kurz dar.
Ich würde gerne von Ihnen wissen, wie Sie persöhnlich zu den geplanten WaffG-Verschärfungen stehen, bzw. in wie weit Sie ggf. dieses ausdehnen würden (bsplw. was von den neuerdings so tetulierten "Jagdspielen" und deren "Tötungsimulationen" halten und/oder welche Maßnahmen ergriffen werden müssten um Taten wie Amokläufe quantitaiv auf ein minimun zu reduzieren (da von einener absoluten Sicherheit keiner neuen Amokläufe wohl nie ausgegangen werden kann).
Antwort von Dr. Konrad Schily
69Empfehlungen
14.05.2009
Dr. Konrad Schily
Sehr geehrter Herr ,

zunächst möchte ich Ihnen für Ihre Zuschrift danken.

Der Amoklauf von Winnenden hat eine riesige mediale Aufmerksamkeit nach sich gezogen. Auf allen Kanälen, in allen Zeitungen und im Internet wird hitzig darüber diskutiert, welche Lehren aus der verabscheuungswürdigen Tat des 17jährigen Amokläufers zu ziehen und wie solche Ereignisse zukünftig zu verhindern sind. Eine mögliche Konsequenz erfreut sich besonderer Beliebtheit: Die Forderung nach einer Verschärfung des Waffengesetzes und die nach einem Verbot von so genannten Killerspielen. Sicherlich kann man darüber nachdenken, ob wir im Hinblick auf den legalen Besitz von Waffen ein Umsetzungs- oder gar ein Gesetzgebungsdefizit haben.

Ich gebe aber zu bedenken, dass das deutsche Waffenrecht bereits nach dem Amoklauf in Erfurt zwei Mal verschärft wurde und es ist bereits jetzt eines der strengsten der Welt. Leider hat auch ein solch strenges Waffenrecht den Amoklauf von Winnenden oder den Vierfachmord von Eislingen nicht verhindert. Kein Gesetz kann schützen, wenn es nicht beachtet wird.

Die FDP lehnt einen Generalverdacht und eine Vorverurteilung aller legalen Waffenbesitzer entschieden ab. Nach Auskunft der Bundesregierung stammen darüber hinaus lediglich 2 bis 3 Prozent aller bei Delikten mit Schusswaffen eingesetzten Waffen aus legalem Besitz. Deshalb fordert die FDP, den illegalen Waffenbesitz einzudämmen, indem eine Abgabe illegaler Waffen bis zum Stichtag 31.12.2009 straffrei gestellt wird. Die FDP-Bundestagsfraktion hat bereits einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht und hofft dabei im Interesse der Sicherheit auf die Unterstützung der anderen Fraktionen.

Von verschiedener Seite wurde ein Totalverbot privater Schusswaffen gefordert. Das Beispiel aus Großbritannien, wo 1997 nach einem Amoklauf eines 43jährigen in Dunblane alle Handfeuerwaffen in Privatbesitz verboten wurden, zeigt, dass damit die Schusswaffenkriminalität nicht nachhaltig eingedämmt werden konnte. Wer ein generelles Verbot von Waffen in Privatbesitz fordert, sollte klar sagen: Dann kann es keinen Schützenverein, keine Sammler historischer Waffen und keinen Jäger mehr geben. Ob diese Zerstörung des Vereinslebens einen Sicherheitsgewinn bedeutet, das darf wohl bezweifelt werden. Jäger und Schützen zu kriminalisieren, hält die FDP vor diesem Hintergrund für absurd.

Einige Stimmen fordern, die Schusswaffenverwahrung in Privathaushalten zu unterbinden. Das ist eine Wiedergänger-Debatte, die bereits nach dem Attentat von Erfurt geführt wurde. Selbst mit besserer Sicherheitstechnik wären solche zentralen Waffendepots in Randlagen ein verlockendes Ziel für Kriminelle. Das zeigt gerade die Tat von Eislingen, vor der ins dortige Schützenheim eingebrochen wurde.

Der entscheidende waffenrechtliche Ansatz zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit ist aus Sicht der FDP die Beseitigung der Vollzugsdefizite. Wir brauchen regelmäßige Kontrollen der Aufbewahrung von Waffen. Vergleichbar mit der Überprüfung durch den Schornsteinfeger im Privathaushalt oder des Wirtschaftskontrolldienstes bei Gewerberäumen sollten die Ordnungsbehörden die sichere Aufbewahrung der Waffen überprüfen. Das bedarf aber einer personell und ggf. materiell besseren Ausstattung dieser Behörden. Regelmäßige Kontrollen auf breiter Basis, die bei Verstößen den konsequenten Entzug der Waffenbesitzkarte zur Folge haben, dürften sich recht rasch als wirksames Abschreckungsinstrument gegen den fahrlässigen Umgang mit den Aufbewahrungsvorschriften herausstellen. Das Sanktionssystem hierzu muss ggf. angepasst werden.

Jenseits aller politischer Vorschläge muss jeder von uns aber auch erkennen und eingestehen: wenn ein Mensch zu solch grausamen Taten entschlossen ist, dann hält kein Gesetz ihn auf. In erster Linie benötigen wir deshalb eine Kultur des stärkeren Hinsehens. Gewalt- und Kriminalprävention brauchen einen höheren Stellenwert auch bei staatlichem Tun. Es muss besser wahrgenommen werden, wenn Kinder, Schüler oder Freunde sich absondern oder Probleme mit sich tragen.

Neben einer Änderung des Waffengesetzes plant der großen Koalition aus ein Verbot von Kampfspielen wie Paintball, welches die FDP ablehnt.

Schon jetzt ist das Spiel in der Öffentlichkeit untersagt und die ´Markierer´ können nur von Volljährigen erworben werden. Ein ursächlicher Zusammenhang derartiger Spiele mit dem Anlass des Verbots, nämlich Amokläufen wie jüngst etwa dem von Winnenden, ist bisher nicht nachgewiesen worden.

Ein solches Verbot wäre wieder einmal ein Paradebeispiel für wirkungslose Symbolpolitik, wie sie bei CDU/CSU und SPD leider an der Tagesordnung ist. Statt die eigentlichen Ursachen von Gewaltkriminalität anzugehen, werden Nebenschauplätze eröffnet, die vom Versagen der Koalition bei der Bekämpfung der eigentlichen Probleme ablenken sollen.

Statt solcher Ablenkungsmanöver muss Gewalt- und Kriminalprävention einen höheren Stellenwert bekommen. Es muss früher und sensibler wahrgenommen werden, wenn Kinder, Schüler oder Freunde sich absondern oder Probleme mit sich tragen. Das Entgegenwirken von Vereinzelungs- und Isolationstendenzen bei insbesondere jungen Menschen ist eine bedeutende gesellschaftliche Herausforderung, auch und gerade vor Ort.

Wer ernsthaft glaubt, dass Spiele wie Paintball ursächlich für Gewalttätigkeit und Aggressivität sind, der müsste auch olympische Sportarten wie Fechten und Boxen, aber auch Völkerball verbieten.

Ich bleibe weiterhin bei der Position, dass die mediale Verstärkungen und Interaktionen ein diskussionswürdiger Weg der Auseinandersetzung über die Konsequenzen aus dem Amoklauf sind.

Wem ernsthaft daran gelegen ist, Amokläufe zukünftig noch unwahrscheinlicher werden zu lassen, sollte darüber nachdenken, ob die derzeit zu beobachtende Mediendynamik nicht ganz wesentlich dazu beiträgt, den Amokläufer als ein brisantes Handlungsmodell zu konstruieren, dass für viele junge Männer mit Identitäts- und Anerkennungsproblemen gerade deswegen attraktiv erscheint, weil es die ultimative Aufmerksamkeit verspricht. Nicht von ungefähr besitzen Eric Harris und Dylan Klebold, die Täter des Littleton-Massakers 1999, im manchen Kreisen einen quasi-mythischen Status. Damit wächst - eine Einsicht, die von der klinischen Psychologie schon viele Jahre formuliert wird - die Gefahr von Anschlusstaten.

Junge Menschen, die sich in einem labilen emotionalen Zustand befinden, können in der Berichterstattung über Amoktaten ein Handlungsschema vorfinden, dass die eigenen Konflikte einer endgültigen Lösung zuführt: Einem Selbstmord, der zuvor das soziale Umfeld einer brutalen Rache unterzieht. Vor diesem Hintergrund kommt den Medien, aber vor allem auch den in den Medien auftretenden Politikern und Fachleuten, die Aufgabe zu, entmythologisierend zu wirken, statt auf der Klaviatur der Angst zu spielen und eine allgemeine, jede statistische Signifikanz übergehende Hysterie zu befeuern.

Die Ereignisse von Winnenden sollten uns zunächst Anlass sein, unser Beileid gegenüber den Opfern und deren Angehörigen auszudrücken. Zum zweiten sollten wir uns um Sachlichkeit bemühen, statt - wie es der Berliner Kulturwissenschaftler Joseph Vogl kritisiert - dem Amoklauf einer "irrsinnige Prominenz" zu verschaffen und ihn damit der Logik des Spektakels unterzuordnen.

Ich hoffe, Ihre Anfrage beantwortet zu haben.

Mit freundlichem Gruß

Dr. Konrad Schily - MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
15.05.2009
Von:
Dr.

Sehr geehrter Herr Dr. Schily,

der amerikanische Präsident Obama hat vor kurzem Straffreiheit für folternde CIA-Angehörige verfügt. Dabei ging es u.a. um die Methode, Häftlinge durch ein zwangsweises Einführen von Wasser in das Stadium realer Todesangst zu führen. Dabei ging es den Beamten des Staates um ein Zerstören menschlicher Persönlichkeiten. Manche Häftlinge wurden täglich sogar mehrfach in dieser Weise behandelt. Heute wurde diesbezüglich gemeldet, dass Obama die Veröffentlichung von Folterfotos der CIA trotz entsprechendem Gerichtsbeschluß verweigert, nachdem er den Folterern Straffreiheit garantierte. Die Bilder seien laut Verfügung des Präsidenten nicht dazu geeignet, öffentlich betrachtet zu dürfen. Kennen Sie die Gründe, zumal die Bilder angeblich keine weiteren Grausamkeiten als bereits bekannte extreme CIA-Folter beinhalten? Hierzu auch meine Frage an Sie, ob es richtig ist, dass die Regierung trotz Gerichtsbeschluss die Bilder intensiver Folter ihrer Beamten verbieten kann, Bilder intensiver Foltertätigkeiten? Sind Ihnen Vermutungen bekannt, dass es sich bei den verbotenen Bildern der CIA um durchgeführte CIA-Foltertätigkeit und Amputationen an Jugendlichen handelt? Gibt es Kenntnisse und Bilder über die Anwesenheit führender Politiker bei der Durchführung staatlicher Folter und über persönliches Engagement in der Sache?
Antwort von Dr. Konrad Schily
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29.05.2009
Dr. Konrad Schily
Sehr geehrter Herr Dr. ,

zuerst ist positiv zu konstatieren, dass der amerikanische Präsident Barack Obama die Foltermethoden untersagt hat und sich damit deutlich von seinem Vorgänger abgesetzt hat.

Bezüglich der Strafverfolgung der unmittelbaren Täter stellt sich wie in der deutschen Vergangenheit die Frage, ob diejenigen, die das angeordnet haben, nicht ebenfalls zur Rechenschaft gezogen werden müssen. Die Verantwortlichen waren aber teilweise gewählte Volksvertreter und damit ist das Ganze ein wirklich schwieriges juristisches Problem.

Ich persönlich glaube nicht, dass die Veröffentlichung von Folterfotos den Menschen dienlich sein könnte.

Vermutungen über, wie Sie schreiben, mögliche Amputationen sind mir nicht bekannt. Ich habe auch keine Kenntnis von Bildern, in denen evtl. führende Politiker bei der Anwesenheit von Folter abgebildet sein sollen.

Mit freundlichem Gruß

Dr. Konrad Schily - MdB
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