Dr. Joachim Pfeiffer (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Joachim Pfeiffer
Jahrgang
1967
Berufliche Qualifikation
Diplomkaufmann
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Freiberufliche beratende Tätigkeit (Dr. Joachim Pfeiffer Consulting)
Wahlkreis
Waiblingen
Landeslistenplatz
keinen, Baden-Württemberg
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(...) Die derzeitige Krise ist ein Prozess, kein Mensch weiß seriös, wie der ihr Verlauf ist, wie langanhaltend sie ist. Deshalb muss der Staat seine Handlungsfähigkeit erhalten und darf das Pulver nicht im ersten Anlauf völlig verschießen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Verwaltung und Föderalismus
24.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Doktor Pfeiffer,

gerne hätte ich gewusst, wie lautet eigentlich Ihre Meinung zu der aufkommenden Diskussion (wie in jedem Jahr meistens) bezüglich mehr Volksabstimmung? Beispielsweise soll der Bundespräsident direkt gewählt werden. Auch die Schwesterpartei der CDU, die CSU spricht sich in der aktuellen Wahlwerbung für mehr Plebiszit aus.

Freundliche Grüße


Winnenden
Antwort von Dr. Joachim Pfeiffer
1Empfehlung
02.06.2009
Dr. Joachim Pfeiffer
Sehr geehrter Herr ,

ich habe grundsätzliche Bedenken gegen eine Volksgesetzgebung auf Bundesebene und begründe Ihnen gerne ganz ausführlich, warum:

Beim Thema Bürgerbeteiligung auch bei Sachfragen geht es um eine Grundsatzfrage. Es gibt zwei mögliche Modelle der Gesetzgebung in einer Demokratie: die repräsentative und die direkte Demokratie. Zu beiden Modellen gibt es unterschiedliche Argumente, die ich im Folgenden erläutern will:

I. Die repräsentative Demokratie

Wir haben in Deutschland eine repräsentative Demokratie, also eine Form der Organisation von politischen Entscheidungsfindungsverfahren, bei der jede politische Frage - mit Ausnahme der Zusammensetzung des Parlamentes - mittelbar durch die so genannten Volksvertreter getroffen wird. Das bedeutet vereinfacht gesagt: Die vom Volk gewählten Bundestagsabgeordneten sind beauftragt, die Probleme in Deutschland zu lösen. Wenn sie das nicht tun oder nicht können, werden sie nicht wieder gewählt.

Argumente dafür:
  • Die historische Entwicklung der bundesdeutschen Verfassungstradition erklärt den Erfolg der repräsentativ-parlamentarischen Staatsform. Er beruht darauf, dass die Politiker verantwortlich handeln und nicht ihre Entscheidungskompetenz in Krisenzeiten an das Volk delegieren.
  • Die repräsentative Form der Demokratie bietet den Vorteil, dass die Entscheidungsfindung schneller und preisgünstiger vollzogen wird. Wahlkämpfe und die Kosten für die Abstimmung und Auszählung nehmen viel Zeit und Geld in Anspruch.
  • Die Repräsentanten können sich voll auf ihre politische Arbeit konzentrieren, der politische Entscheidungsprozess wird auf diese Weise professionalisiert. Für komplexe Sachverhalte wie Einzelfragen zur Steuer- und Sozialgesetzgebung kann Expertenwissen genutzt werden, über das der durchschnittliche Bürger nicht verfügt.
  • Die repräsentative Demokratie ist ein lernendes Verfahren, während die direkte Demokratie die politische Fragestellung auf Ja-Nein-Alternativen reduziert. Sie besitzt ein hohes Maß an politischer Entscheidungsfähigkeit.
  • Repräsentative Systeme besitzen ebenso ein hohes Maß an politischer Stabilität. Sie sind weniger anfällig für kurzzeitige Einflüsse durch Demagogie und Populismus und des "Volkszorns". Als Beleg dafür kann angeführt werden, dass kurz nach ausnehmend grausamen Mordfällen die Zustimmung zur Todesstrafe bei Umfragen rapide zunimmt.

Argumente dagegen:
  • Indirekte Demokratie, zu der die repräsentative Demokratie zuzählen, ist konzentriert Macht in den Händen weniger, was die Wahrscheinlichkeit von Korruption in der Regierung erhöht.
  • Kritiker führen als Nachteil der repräsentativen Demokratie in Form von parlamentarischen Regierungssystemen (sofern sie auf einem Verhältniswahlrecht beruht) auch den Fraktionszwang auf. Die Regierung kann mit Neuwahlen drohen oder abweichendes Verhalten mit aussichtslosen Listenplätzen bestraft werden. Diese Mechanismen begrenzen das freie Mandat des Abgeordneten.
  • Die Gegner einer Demokratie durch Repräsentation beklagen ferner die mangelnde Einflussnahme durch den Stimmbürger, der keinen direkten Einfluss auf Sachthemen nehmen kann, und die Gefahr, dass die Volksvertreter ihrerseits zu sehr von den Auffassungen der normalen Leute entfernt lebten.
  • Zudem fürchten sie, repräsentative Systeme könnten leichter von Einzelinteressen (Lobby) beeinflusst werden, da es einfacher und billiger ist, eine vergleichsweise überschaubare Gruppe Abgeordneter zu überzeugen als Millionen von Stimmberechtigten. Die politischen Affären zu Parteispenden der letzten Jahre in Deutschland (Flick-Affäre, Schwarzgeldaffäre) werden hier als Beispiel angeführt.

II. Die direkte Demokratie

In der Schweiz beispielsweise gilt das Modell der direkten Demokratie. Unter diesem Modell werden politische Entscheidungsverfahren und Formen der Bürgerbeteiligung subsumiert, bei denen in der Regel ausgewählte politische Themenbereiche direkt durch Volksabstimmungen entschieden werden können. In der Praxis sieht direkte Demokratie in der Regel abgestufte Verfahrensformen über Bürger- oder Volksbegehren bis hin zum eigentlichen Volksentscheid vor.

Argumente dafür:
  • Die Wähler des Wahlverlierers müssen sich nicht für eine ganze Legislaturperiode unvertreten fühlen.
  • Die Gründe für politische Entscheidungen müssen dem Bürger vermittelt werden, was zu einer höheren Zufriedenheit und einer höheren Beteiligung der Bürger führt.
  • Die Befürworter direktdemokratischer Elemente betonen, dass politische Parteien in einer direkten Demokratie gewöhnlich weniger Macht haben als in einer repräsentativen Demokratie. Volksentscheide bei Sachfragen laufen weder zeitlich noch thematisch unbedingt parallel zu den Wahlen der Repräsentativorgane.
  • Die Bestechung führender Vertreter oder die Ausnutzung von persönlichen Beziehungen ist bei der direkten Demokratie wenig wirksam, da unplausible Entscheidungen vom Volk einfach aufgehoben werden können.
  • Die Auswirkungen der 5%-Hürde auf die Regierungsbildung werden unwichtiger.
  • Die gegenseitigen Blockademöglichkeiten von Bundestag und Bundesrat wären wegen der Möglichkeit von Volksentscheiden eingeschränkt.

Argumente dagegen:
  • Gegen die direkte Demokratie spricht, dass sie in der Entscheidungsfindung langsamer und teurer ist als die repräsentative Demokratie, da es mit dem Volksentscheid mindestens einen zusätzlichen Schritt in der Gesetzgebung gibt.
  • Sachplebiszitäre Entscheidungsverfahren sind keine geeigneten Instrumentarien, um den demokratischen Verfassungsstaat effizienter zu gestalten. Die Frage nach der Verantwortlichkeit stellt sich nicht mehr. Wie soll das Volk sich selbst zur Verantwortung ziehen?
  • Ein weiterer Nachteil ist die Abhängigkeit von den Medien. Erwiesenermaßen können die Medien die Bevölkerungsmeinung stark und schnell beeinflussen, wenn sie ein aktuelles Thema in Form einer Kampagne ausführlich bearbeiten. In einer direkten Demokratie liegt die Macht deshalb zum großen Teil bei den Medien, die allerdings oft nicht nur das Wohl der Bevölkerung im Auge haben.
  • Direkte Demokratie bewirkt automatisch eine Abwertung des Parlaments und kann Populismus und Polemiken fördern. Sie schwächt die politischen Parteien und stärkt Interessengruppen und Spezialinteressen aller Art.
  • Das starke außenpolitische Gewicht Deutschlands erfordert Berechenbarkeit, Handlungsfähigkeit und klare Verantwortlichkeiten. Volksabstimmungen auf Bundesebene stehen dem entgegen.
  • Zudem haben die Bürger oft nicht den nötigen Sachverstand und die nötige emotionale Neutralität, um komplexe politische Probleme zu bewältigen. "Die Bevölkerung ist zu groß und die Probleme sind zu komplex." (Richard von Weizsäcker). Das ist oft an der Wahlbeteiligung abzulesen, die bei den Schweizern zum Beispiel immer beklagenswert niedrig ist. Die Wahlbeteiligung in Deutschland bei der Europawahl im vergangenen Juni, die nicht hoch war, war noch viel höher als die Abstimmungsbeteiligung in der Schweiz.

Meine Meinung ist, dass man für oder gegen das eine oder andere Modell diskutieren kann, jedoch nicht beide Modelle vermischen darf. Es muss klare Zuständigkeiten geben, sonst bekommen wir ein Problem der Legitimation. Man kann nicht bei schwierigen Entscheidungen einen Volksentscheid fordern und die "einfachen" Fragen durch den Bundestag regeln lassen. Das muss einheitlich geschehen.

Grundlegende Entscheidungen in der Geschichte der Bundesrepublik, wie die Aufstellung der Bundeswehr, Beitritt zur NATO, die Einführung des Euros, eventuell auch die Wiedervereinigung, wären wahrscheinlich nicht getroffen worden. Oft müssen Entscheidungen gegen die tagespolitische Stimmungslage der Allgemeinheit getroffen werden, um Deutschland für die Zukunft fit zu machen. Dafür hat der Bürger die Möglichkeit eine Person und eine Partei auszuwählen, der er diese wichtige Aufgabe am ehesten zutraut. Dieses System auf Grundlage des Grundgesetztes hat sich in der 50 jährigen Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bewährt. Davon grundsätzlich abzukehren halte ich nicht für den richtigen Weg, das bürgerliche Engagement zu stärken.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen nahe bringen, weshalb ich gegen eine Volksgesetzgebung auf Bundesebene bin. Ich würde mich freuen, mit Ihnen in einen konstruktiven inhaltlichen Diskurs einzusteigen. Vielleicht sehe ich Sie auf einer der kommenden Veranstaltungen im Wahlkreis, an denen ich teilnehme. Die Termine können Sie meiner Homepage www.joachim-pfeiffer.info entnehmen. Gerne können Sie in der CDU auch eine objektive Mitarbeit leisten, denn die Politik lebt vom Mitmachen; ganz nach meinem Motto: Wenn man Politik anderen überlässt, wird sie anders gemacht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Joachim Pfeiffer MdB
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Frage zum Thema Umwelt
27.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Pfeiffer,

Greenpeace hat heute in Kooperation mit Desertec eine Studie zu den Potentialen von Strom aus Solarkraftwerken in Wüstenregionen (CSP - Concentrated Solar Power) veröffentlicht: tinyurl.com

Aus der Studie geht hervor, dass bei einer konsequenten Förderung dieser Technologie durch die Bundesregierung und der Aufnahme von multilateralen Gesprächen zwischen der EU und den Staaten der MENA-Region (Nahost und Nordafrika) bezüglich dem Bau solcher Kraftwerke und dem benötigten Stromverbundnetz, im Jahr 2050 bis zu einem Viertel des weltweiten Strombedarfs mittels dieser Technologie gedeckt werden kann.

Von Ihnen als energiepolitischem Sprecher der CDU wüsste ich gerne:
1. Wie steht die CDU zu dem vorgestellten Konzept und wird im CDU-Parteiprogramm zur Bundestagswahl die Förderung von "Wüstenstrom" enthalten sein?

2. Wird Bundeskanzlerin Merkel das Thema auf die Agenden des G8-Gipfels in Italien und der Vorgespräche zur Klimakonferenz in Kopenhagen setzen?

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Dr. Joachim Pfeiffer
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29.06.2009
Dr. Joachim Pfeiffer
Sehr geehrter Herr ,

grundsätzlich gilt: Die Union ist der Überzeugung, dass die Herausforderungen in der Energiepolitik nur durch einen breiten Energiemix und Steigerungen der Energieeffizienz beantwortet werden können.

Desertec ist in diesem Zusammenhang ein sehr interessantes Projekt. Das Konzept kann nachhaltig zur Deckung des wachsenden Strombedarfs der Staaten Nordafrikas und des Nahen Ostens beitragen. Die gesamte Region erfährt damit einen wirtschaftlichen Aufschwung.

Eine Stromversorgung für Europa durch Desertec halte ich nur in einer langfristigen Perspektive für realisierbar. Desertec wird uns derzeit bei den sich aktuell stellenden Fragen der Energieversorgung noch nicht helfen können. Es sind zahlreiche Fragen offen, die noch geklärt werden müssen. Aus diesem Grund begrüße ich die Ankündigung der Münchner Rück bei Focus Online vom 17.06.2009, am 13. Juli zusammen mit Industriepartnern ein Konsortium gründen zu wollen
( www.focus.de ).
Die wichtigste Aufgabe des Konsortiums wird es zunächst sein, eine Machbarkeitsstudie unter Einbeziehung der oben aufgeführten Fragen für dieses Projekt zu erstellen.

Eine wichtige Frage, die offen ist, betrifft die Infrastruktur: Wenn wir Strom aus der Wüste nach Europa transportieren wollen, macht dies nur über ein HGÜ-Netz Sinn. Das ist eine gesamteuropäische Frage. Für ein europaweites HGÜ-Netz und ein entsprechendes Ringtransportnetz muss die Europäische Union die Rahmenbedingungen setzen.

Im übrigen sollte sich die Politik in der Energiepolitik meiner Ansicht nach darauf beschränken, verlässliche Rahmenbedingungen zu setzen, die sicherstellen, dass ausreichend Energie zu bezahlbaren Konditionen jederzeit möglichst umweltschonend verfügbar ist. Ob es Sinn macht, den Strom von den Wüsten nach Europa zu transportieren und wie wirtschaftlich das Ganze ist, wird der Markt entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Joachim Pfeiffer
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
04.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Joachim Pfeiffer,

ich danke Ihnen für Ihre Antwort.
Jedoch stellt sich mir die Frage, lieber etwas tun als gar nichts tun, ob das wirklich der richtige Weg ist?
Frau Dr. von der Leyen hat bereits angekündigt es in dieser Legislaturperiode noch durchbekommen zu wollen. Ist der Ansatz wirklich ein guter, noch schnell was durchzubekommen statt etwas richtig durchzubekommen unter Berücksichtigung aller Fakten?

Vor allem auch die Argumente von objektiven und kritischen Experten, die sich in gewissen Bereichen (z.B. dem Internet) besser auskennen, zuzulassen? Ich selber bin auch in der IT-Branche tätig und muss sagen, dass der BSI in diesem Bereich ganz selten objektiv und fachlich gut argumentiert.

Wie halten Sie es mit dem Grundsatz der Unschuldsvermutung?
Schließlich wird jeder der eine Kinderpornographische Seite ansurft als "Straftäter" gesehen. Ich werde durch einen Link auf eine Internetseite geleitet die mit dem Stop-Schild belegt ist. Laut dem Vorhaben muss ich jetzt nachweisen, dass es genau so gewesen ist. Selbst für IT Fachleute ist es schwierig dieses einwandfrei nachzuweisen.

Nach dem Vorhaben ist es vergleichbar in eine Videothek zu gehen, wo ich dann zufällig einen Kinderpornographischen Inhalt auf einer DVD-Hülle sehe. Als normaler Bürger gebe ich der Polizei oder dem Ladenbesitzer bescheid, dass dies nicht sein darf. Jedoch im Internet werde ich als Straftäter gesehen. Ist dies rechtens?

Wird das Internet von der Politik und vor allem auch von der CDU falsch verstanden? Die CDU sieht das internet als rechtsfreien Raum an, was dieses nicht ist!
(Vgl. piratenpartei.net )

Halten Sie eine Schulung von älteren Politikern mit dem Internet und Computern für Sinnvoll?
Schließlich hat u.a. Frau Zypries sich schon als Fachfremd geäußert, in dem Sie keinen Browser kennt. Und solche Politiker entwerfen dann Gesetze an die sich die Fachleute halten müssen.

(Vgl. www.wikio.de )
Antwort von Dr. Joachim Pfeiffer
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11.06.2009
Dr. Joachim Pfeiffer
Sehr geehrter Herr ,

die zuständigen Gremien beraten und diskutieren das Gesetzesvorhaben zur Bekämpfung der Kinderpornografie sehr intensiv. Die kurze zur Verfügung stehende Zeit bis zur parlamentarischen Sommerpause bedeutet nicht , dass man deshalb die Auseinandersetzung mit der Materie vernachlässigen würde, sondern schlicht die notwendigen Gremiensitzungen zeitlich rafft.

Am 27. Mai hat sich der Bundestag in einer Sachverständigenanhörung mit dem "Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" beschäftigt. Die Anhörung hat das grundsätzliche Ziel von Ministerin von der Leyen und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bestätigt: das so genannte access-blocking, d.h. die Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten auf ausländischen Servern, ist eine sinnvolle zusätzliche Präventionsmaßnahme zur Bekämpfung der Kinderpornographie!

Nahezu einhellige Meinung der Sachverständigen war: Sperrlisten können - zusätzlich zu den bestehenden harten und bereits geltenden strafrechtlichen Maßnahmen - einen wichtigen Beitrag zur Prävention leisten und zum Gesamtkonzept zur Bekämpfung der Kinderpornographie beitragen.

Große Bedenken haben wir insbesondere aus datenschutzrechtlichen und verfahrenstechnischen Gründen im gesamten Bereich der Strafverfolgung sowie damit zusammenhängend bei der Erhebung und Weiterleitung von personenbezogenen Daten. Dieser Komplex, der nicht die Prävention, sondern die konkrete Sanktion, also die Strafverfolgung betrifft, wurde in den Gesetzentwurf auf Begehren des Bundesjustizministeriums eingefügt. Unsere Bedenken wurden von den Sachverständigen nahezu ausnahmslos geteilt. Deshalb plädieren wir für die komplette Streichung dieses Absatzes.

Darüber hinaus teilten die Sachverständigen ausnahmslos unser Ziel, das access-blocking einzig und allein auf Kinderpornographie zu begrenzen. Begehrlichkeiten nach einer Ausweitung des access-blocking auf andere Inhalte oder Themenbereiche erteilen wir eine harte und klare Absage.

Nach der Anhörung kann der Gesetzgebungsprozess nunmehr zügig fortgeführt und noch in den nächsten Wochen zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden!

Sie fragen, ob ich eine Schulung älterer Politiker mit Internet und Computern für sinnvoll erachte. Wir sind in einem Zeitalter angekommen, in dem nach meinem Dafürhalten ohne Computernutzung kein Auskommen mehr ist. Daher halte ich es für jeden für ratsam, sich - auf welche Weise auch immer - mit der Bedienung und Nutzung dieser Technologie vertraut zu machen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Joachim Pfeiffer MdB
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
05.06.2009
Von:

sehr geehrter Herr Pfeiffer,

was soll die Diskriminuerung der Videospieler? Merken sie nicht, dass der Begriff Killerspiele nur die Jugend wütend macht?
Ich bin Videospieler - spiele kein Counterstrike, aber nicht weil ich es ächte, sondern weil ich es nicht kann, weil es mir nicht liegt. Aber, sie wissen genau so gut wie ich, Videospiele nur wegen des Inhalts von Gewalt zu verbieten ist ein Direkter Eingriff des Staates in die Wirtschaft, und damit verfassungswidrig. Zumal es eindeutig auch ein Eingriff in das Persöhnlichkeitsrechtes ist.
Ich spiele Counterstrike nicht, aber ich kenne den Inhalt des Spiels: Der eigentliche Inhalt ist, dass man als Mitglied einer Anti Terror Einheit terroristen bekämpfen muss. Die Behauptung, dass es extra Punkte dafür gibt, Zivilisten zu erschießen, ist falsch. Statt dessen wäre die Mission gescheitert, wenn Zivilisten zu schaden kommen.

Ich wende mich als CDU Stammwähler an sie. Bedenken sie, wenn die Jugend in Bezug auf die Videospiele nicht engehört wird, führt dies zu einer Politikverdrossenheit, welche den Rechten Parteien in die Hände spielt. die Kriminalisierung der Videospieler erhöht die Gefahr, dass die Rechtn stärker werden. Ich will das nicht, und sie auch nicht.

Der Beschluss der Innenministerkonferenz wird die Jugend weiter von der Politik wegtreiben. Erkennen sie das nicht?
es gibt kein in Deutschland erhältliches Spiel, in dem es belohnungen für Brutalität gibt, solche Spiele SIND hier bereits verboten, sie erhalten keine Freigabe der USK und dürfen damit nicht verkauft werden.
die Amokläufe sind schreckliche Ereignisse, die sich hoffentlich nie weider wiederholen, aber nicht ein einziger der deutschen Täter hat sich weder in Videos noch Abschiedsbriefen konkret auf Videospiele bezogen
Antwort von Dr. Joachim Pfeiffer
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11.06.2009
Dr. Joachim Pfeiffer
Sehr geehrter Herr ,

es geht in keiner Weise um eine Diskriminierung oder auch Kriminalisierung von Videospielern. Es geht ausschließlich um die Diskriminierung von Gewalt. Uns in der Union ist nicht an altmodisch-grimmigem Sittenwächtertum gelegen, wir haben auch keine Vorurteile gegen neue Formen in Spiel und Freizeit. Im Gegenteil begrüßen wir pädagogisch wertvolle und unterhaltsame Computerspiele. Sie werden sogar von staatlicher Seite besonders ausgezeichnet. Sagen Sie mir aber bitte, aus welchen Gründen wir so unbedingt Gewaltdarstellung und Gewaltverherrlichung in Videospielen benötigen?

Sie behaupten, nicht ein einziger der deutschen Täter habe sich in Abschiedsbriefen konkret auf Videospiele bezogen. Ist das in Ihren Augen als Beweis denn zwingend nötig, wo sich im Nachhinein herausgestellt hat, dass sich der Amokläufer von Winnenden im Vorfeld seiner Tat intensiv mit so genannten Killerspielen beschäftigt hat? Sollen wir immer auf solche "konkreten Beweise" warten, bis wir etwas unternehmen? Ganz sicher nicht.

Zu Ihrer Information: Die Innenministerkonferenz hat in ihrer 188. Sitzung am 4. und 5. Juni 2009 in Bremerhaven unter anderem das Erfordernis beschlossen,

  • die Medienkompetenz bei erziehungsbeteiligten Personen sowie Kindern und Jugendlichen weiter zu stärken,
  • für Spiele, bei denen ein wesentlicher Bestandteil der Spielhandlung die virtuelle Ausübung von wirklichkeitsnah dargestellten Tötungshandlungen oder anderen grausamen oder sonst unmenschlichen Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen (Killerspiele), ein ausdrückliches Herstellungs- und Verbreitungsverbot so schnell wie möglich umzusetzen,
  • die Präventionsansätze zur Früherkennung problembehafteter Personen konsequent aufzugreifen mit dem Ziel, erziehungsbeteiligte Personen sowie Gleichaltrigengruppen hierfür verstärkt zu sensibilisieren.

Ich wüsste wirklich nicht, was an diesem Beschluss so schlecht wäre, dass es die Jugend weiter von der Politik wegtreiben müsste. Vielleicht können Sie mir das noch einmal näher erklären?!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Joachim Pfeiffer MdB
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Frage zum Thema Wirtschaft
09.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Pfeiffer,

da mir diese Fragen bisher niemand beantworten konnte, wende ich mich nun an Sie als Abgeordeten meines Wahlkreises, in der Hoffung auf eine kompetente Antwort.

Ich wüßte gerne, bei wem die BRD eigentlich die 1,6 Billionen Euro Schulden hat, wer sind die Gläubiger der BRD?
Und warum leiht sich der Staat Geld gegen Zinsen, obwohl er doch das Geld selbst schöpfen könnte und sich somit überhaupt nicht verschulden müsste?
Und wie will man diese Schulden jemals wieder zurückzahlen?

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Dr. Joachim Pfeiffer
bisher keineEmpfehlungen
11.06.2009
Dr. Joachim Pfeiffer
Sehr geehrter Herr ,

zunächst ein paar Zahlen: die Staatsverschuldung, also die in Deutschland zusammengefassten Schulden von Bund, Ländern, Kommunen, gesetzlicher Sozialversicherung und Sondervermögen, wird in der Regel brutto betrachtet, das heißt, die Verbindlichkeiten gegenüber Dritten werden nicht um die Forderungen des Staates gegenüber Dritten vermindert. Im Jahre 2007 betrugen die Verbindlichkeiten des Sektors Staat in der Bundesrepublik Deutschland 1588,5 Mrd. Euro oder rund 66 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP), das Geldvermögen betrug 508,2 Mrd. Euro oder 21 % des BIP und die Nettoverbindlichkeiten somit 1080,3 Mrd. Euro oder 45 % des BIP.

Die Verschuldung des Staates verteilt sich auf inländische und ausländische Gläubiger. Die Verschuldung gegenüber diesen beiden Gläubigergruppen ist unterschiedlich zu beurteilen. Während Inlandsschulden zu einer Vermögensumverteilung innerhalb der Volkswirtschaft führen, fließt bei Zins- und Tilgungszahlungen bei Auslandsschulden Liquidität in eine andere Volkswirtschaft ab. Der deutsche Staat ist zu ca. 60 % bei inländischen Gläubigern verschuldet, der Rest (also ungefähr 40 %) der deutschen Verschuldung sind Auslandsschulden. Die 60 % der inländischen Schulden werden zu ca. zwei Dritteln von inländischen Kreditinstituten und zu einem Drittel von Nichtbanken (Versicherungen, Unternehmen, aber auch Privatpersonen) bereitgestellt.

Warum leiht sich der Staat Geld gegen Zinsen, obwohl er es selbst schöpfen könnte? Bei einer hohen Staatsverschuldung besteht für die Regierungen in Ländern mit nicht unabhängigen Zentralbanken häufig ein starker Anreiz, das Zinsniveau künstlich niedrig zu halten und Zusatzeinnahmen durch die Ausweitung der Bargeldmenge zu schaffen. Beide Maßnahmen führen zu Inflation. Vielfach enden Situationen, in denen Staaten überschuldet sind, in unkontrollierbarer Inflation und Währungsreform. Die Zentralbanken der Staaten können also nicht unbegrenzt "Geld drucken", da dies zu einem signifikanten Preisanstieg führen würde. Es würde sich damit das Austauschverhältnis von Geld zu allen anderen Gütern zu Lasten des Geldes verändern. So gesehen kann man Inflation auch als Geldentwertung verstehen. Anders formuliert: eine überschießende Geldmenge führt zu einem signifikanten Preisanstieg, sprich Inflation, sprich Geldentwertung.

Der deutsche Staat darf nicht unbegrenzt Schulden machen. Nach Art. 115 GG besteht ein Parlamentsvorbehalt und eine inhaltliche Begrenzung (die Kredite dürfen nicht die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen überschreiten). Als Ausnahmeregelung gilt, dass bei einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts auch höhere Verschuldungen zulässig sind. Eine solche Störung liegt mit der derzeitigen Wirtschaftskrise vor. Um auch hier die Kontrolle zu behalten, wurde von der Föderalismuskommission Anfang 2009 eine sog. Schuldenbremse beschlossen. Nach dieser Regelung soll die strukturelle, also nicht konjunkturbedingte Nettokreditaufnahme des Bundes maximal 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes betragen. Die erstmalige Anwendung der Neuregelung gilt für das Haushaltsjahr 2011, die Einhaltung der Vorgabe des ausgeglichenen Haushalts ist für den Bund am dem Jahr 2016 zwingend vorgesehen, für die Länder ab 2020.

Verschuldung abzubauen, bedeutet entweder, dass man im Haushalt Leistungskürzungen, also Einsparmaßnahmen, vornehmen oder aber die Steuern erhöhen muss. Im günstigen Fall hat der Staat durch signifikantes Wirtschaftswachstum erheblich höhere Steuereinnahmen, mit denen er den Schuldenstand nach und nach zurückzahlen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Joachim Pfeiffer MdB
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