Dr. Joachim Pfeiffer (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Dr. Joachim Pfeiffer
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
25.04.1967
Berufliche Qualifikation
Diplomkaufmann
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Waiblingen
Wahlkreis
Waiblingen , über Wahlkreis eingezogen
Ergebnis
43,0%
Landeslistenplatz
keinen, Baden-Württemberg
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(...) Auch bin ich der Meinung, dass der Regelsatz gerecht errechnet und die Höhe ausreichend ist. Die moderate Anhebung der Regelsätze ist Ausdruck der Verantwortung gegenüber Steuer- und Beitragszahlern. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
31.10.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Pfeiffer,

mich würde interessieren, welche Maßnahmen möglicherweise in der Diskussion oder Ihnen bekannt sind, um Schäden an den Energieversorgungsnetzen durch sog. Sonnenstürme zu verhindern. Solche Ereignisse in neuer Dimension werden von vielen Wissenschaftlern für 2012 vorausgesagt, darüberhinaus wird z.B. der Ausfall von GPS- und anderen Satelliten befürchtet - teils ebenfalls mit erheblichen wirtschaftlichen Schäden, an die man nicht sofort denkt wie beispielsweise das Halten der Position bei Ölplattformen. (Vergl. z.B. Beiträge von M. Brooks in New Scientist, 23. März 09 oder Editorial vom 18.03.09)

MfG

Dr. H.
Antwort von Dr. Joachim Pfeiffer
1Empfehlung
17.12.2009
Dr. Joachim Pfeiffer
Sehr geehrter Herr Dr. ,

es sind keine Maßnahmen bekannt, da die zuständigen Behörden und die handelnden Unternehmen nicht von (schwerwiegenden) Einflüssen auf die nationale Energieversorgungsstruktur durch äußere Ereignisse wie Sonnenstürme ausgehen. Die Entwicklung einer Dekarbonisierungsstrategie, die gleichzeitig eine bezahlbare und zuverlässige Energieerzeugung gewährleistet, steht momentan im Vordergrund der politischen Diskussion.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Joachim Pfeiffer
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Frage zum Thema Gesundheit
04.11.2009
Von:
-

Sehr geehrter Herr Pfeiffer,

zur Zeit wird die Bevölkerung aufgefordert, sich gegen die Schweinegrippe impfen zu lassen. Trotzdem wird der bzw. die Impfstoff/e immer noch konträr diskutiert und das Geschäft mit der Angst floriert. Wovor soll der ratlose Bürger mehr Angst haben: an den Folgen einer möglichen Ansteckung mit dem Virus zu sterben oder vor den Szenarien von kritischen Wissenschaftlern und Journalisten, die dringend von der Verabreichung des schädlichen Impfstoffes warnen und hinter einer künstlich durch die Medien heraufbeschworenen Pandemie ein Machtspiel des internationalen Finanzkapitals sieht? Wie seriös schätzen Sie die Thesen von Jane Bürgermeister ein, deren Interviews v.a. bei youtube gezeigt werden?
Meine Frage werde ich auch an Ihre Wahlkreiskontrahänten Herrn Wolff und Herrn Scheer stellen.

Mit freundlichem Gruß

-
Antwort von Dr. Joachim Pfeiffer
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05.11.2009
Dr. Joachim Pfeiffer
Sehr geehrte Frau -,

derzeit verläuft die pandemische neue Grippe in Deutschland in den meisten Fällen relativ mild. In den besonders betroffenen Ländern kam es jedoch auch zu schweren Verläufen und Todesfällen. Auch in Deutschland mehren sich derzeit Todesfälle bei Patienten, die mit dem Influenza-Virus H1N1 infiziert sind. Für den weiteren Verlauf der Pandemie in Deutschland lassen sich keine sicheren Aussagen treffen, es muss jedoch mit einem Anstieg der Infektionen und auch mit dem Auftreten von weiteren Todesfällen gerechnet werden. Es ist auch nicht auszuschließen, dass sich das Virus verändert und aggressiver wird. Zudem begünstigen die Witterungsbedingungen im Herbst und Winter die Verbreitung der Viren und die Empfänglichkeit der Menschen.

Der beste Schutz vor der neuen Grippe ("Schweinegrippe") besteht eindeutig in einer Impfung. Eine Besonderheit des Impfstoffes, der für die Bevölkerung in Deutschland hauptsächlich zur Verfügung stehen wird (Pandemrix), ist die Verwendung von Wirkverstärkern (sogenannten Adjuvanzien) auf Öl-in- Wasser-Basis. Durch diese Zusätze wird die Immunantwort des rs verstärkt und eine breitere Schutzwirkung gegen Virusveränderungen erzielt.

Die Impfung ist gut verträglich. Durch die Verwendung von Wirkverstärkern können im Vergleich zu saisonalen Grippeimpfstoffen nach der Impfung etwas häufiger Lokal- oder Allgemeinreaktionen auftreten. Hierzu gehören Rötungen und schmerzhafte Schwellungen an der Injektionsstelle sowie Kopfschmerzen, Fieber, Müdigkeit, Gelenk- und Muskelschmerzen. Häufig (? 1/100 bis <1/10 Fälle) können auch Schwellungen von Lymphknoten, Juckreiz oder Blutungen im Bereich der Einstichstelle, verstärktes Schwitzen, Schüttelfrost oder grippeähnliche Symptome auftreten. Gelegentlich (?1/1.000 bis <1/100 Fälle) sind Allgemeinsymptome wie Frösteln, Benommenheit, Taubheit an Händen und Füßen, Schläfrigkeit, Schlaflosigkeit, Übelkeit, Hautausschlag, Schwindel, generelles Unwohlsein, Erbrechen, Durchfall oder Bauchschmerzen zu beobachten. Diese Nebenwirkungen klingen gewöhnlich innerhalb von 1-2 Tagen nach der Impfung ohne Behandlung ab.

Bei einer Abwägung zwischen diesen beschriebenen Nebenwirkungen und einer möglichen Ansteckung mit dem H1N1-Virus und den eventuellen - schlimmsten - Folgen entscheide ich persönlich mich ganz unbedingt für eine Impfung. Dieses empfehle ich auch jeder Bürgerin und jedem Bürger.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Joachim Pfeiffer MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
11.11.2009
Von:
Jan

Sehr geehrter Herr Pfeiffer,

laut folgendem Artikel www.berlin.de hat sich der Hersteller des Schweinegrippeimpfstoffs von der Haftung bei Nebenwirkungen befreien lassen.
Wieso ist das geschehen und wieso darf so etwas überhaupt geschehen.
Werden da nicht schon wieder, genauso wie bei der Rettung der Banken Risiken sozialisiert, aber Gewinne privatisiert?
Antwort von Dr. Joachim Pfeiffer
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16.11.2009
Dr. Joachim Pfeiffer
Sehr geehrter Herr ,

ich als Wirtschaftspolitiker habe für diese Frage aus dem Bereich des Gesundheitswesens folgende Information aus der Ärzte Zeitung vom 22.10.2009 für Sie recherchiert: Die Haftung für Schäden, die durch die Schweinegrippe-Impfung entstehen, "übernimmt zunächst die öffentliche Hand. Wie bei allen anderen öffentlich empfohlenen Impfungen, so der Staatssekretär des Bundesgesundheitsministeriums Klaus Theo Schröder, ist die Haftung dabei über den Paragrafen 84 Arzneimittelgesetz und das Infektionsschutzgesetz geregelt. Versorgungsansprüche werden nach dem Bundesversorgungsgesetz geleistet. Im Detail werden die Haftungsfragen dann in den Verträgen zwischen den Bundesländern und Ärzten geregelt."

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Joachim Pfeiffer MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
16.11.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Pfeiffer,

leider ist es mir auf der Seite von Abgeordnetenwatch derzeit nicht möglich nachzuvollziehen in welchem Ausschuss Sie nun sitzen, aber ich mein mich zu erinnern, dass Sie zuletzt noch fürs "Innere" zuständig waren und diesbezüglich wende ich mich gerne wieder an Sie.

Heute hab ich in den Nachrichten gelesen, dass die Bundesregierung den ePA - elektronischer Personalweis - bei Siemens in Entwicklung gegeben hat.
(Quelle: www.heise.de )

Unter der Berücksichtigung, dass E-Mails nicht dem Briefgeheimnis unterliegen und der Bürger "eigentlich" das Recht auf Informelle Selbstbestimmung hat, wie wollen Sie dies mit dem ePA in Einklang brinngen? Hierdurch ist eine reibungslose Überwachung der Bürger möglich, wobei die Vorratsdatenspeicherung schon enorm hilft. Verstoß gegen Pressefreiheit durch Überwachung?

Nach den ganzen Gesetzgebungen bezüglich der Überwachung von Datenverkehr bekommen viele Bürger den Eindruck, dass die CDU den Roman von George Orwell - "1984" als Vorlage für Gesetze nimmt. Tun Sie das?
Wenn nicht, warum bauen Sie dennoch die Überwachung aus? (Vorratsdatenspeicherung, ePA, STOP-Schild, Fingerabdruck im [Reise-]Pass, mehr Kameraüberwachung)

Wie kommt es, dass Einschränkungen für den Bürger schnell vorangetrieben werden, aber Einschränkungen für Politiker weniger? (Korruptionsbekämpfung, Kürzung von Pensionsansprüche - Kann nicht sein, das Fr. Ulla Schmidt >10.000 Euro netto jetzt schon als Pension bekommt/bekommen könnte)

Bitte bringen Sie mir näher, warum das alles fürs Volk sein soll, wenn Bürger den Eindruck bekommen, dass gegen das Volk entschieden wird?

Warum werden Bürger gesetzlich bestraft die Bagatelldelikte begehen, Politiker aber nicht die Gesetze erlassen, die gegen das Grundgesetzt sind und erst vom BVG kassiert werden müssen?


Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Joachim Pfeiffer
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17.11.2009
Dr. Joachim Pfeiffer
Sehr geehrter Herr ,

nach derzeitigem Stand, um Ihnen vorab diese Information zukommen zu lassen, werde ich wie schon in der letzten Legislaturperiode als ordentliches Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie sitzen. Stellvertretendes Mitglied werde ich im Verteidigungsausschuss sein, auch dies wie in den letzten vier Jahren. Dementsprechend war und bin ich kein ausgewiesener Innenpolitiker. Nähere Informationen über mich und meine Tätigkeit als Abgeordneter entnehmen Sie bitte auch meiner Homepage www.joachim-pfeiffer.info.

Sie kritisieren nun, dass Siemens bzw. der Geschäftsbereich Siemens IT Solutions and Services (SIS) vom Bundesinnenministerium als Generalunternehmer für die Entwicklung des sogenannten Bürger-Clients ausgewählt wurde. Der Bürger-Client ist Teil des Projekt "Elektronischer Personalausweis" (ePA). Wie Sie dem von Ihnen angegebenen Artikel entnehmen können, soll Ausweisinhabern damit ab Ende kommenden Jahres ermöglicht werden, sich mit dem ePA "sicher im Internet zu identifizieren". Wie Sie dem Artikel ebenfalls entnehmen können, wurde für das Bürger-Client-Projekt durch das Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums im Sommer ein IT-Dienstleistungsauftrag ausgeschrieben. Siemens hatte offenbar das beste Angebot.

Das ist das übliche Verfahren für die Vergabe. Was verleitet Sie zu der Annahme, dass dadurch eine reibungslose Überwachung des Bürgers möglich werde? Meinen Sie, dass der Bund solche Großprojekte selbst entwickelt? Das ist weder technisch zu leisten, noch finanziell vertretbar. Ein vergleichbares Beispiel ist die technische Entwicklung des Mautsystems für Lkw. Auch das wurde durch private Unternehmen entwickelt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Joachim Pfeiffer MdB
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
17.11.2009
Von:
Uwe

Sehr geehrter Herr Dr. Pfeiffer,

warum wird in der jetzigen Zeit das Kindergeld erhöht? Irgendwo kommen € 20.- bei den Eltern an und fliessen dort in der Regel in den "normalen" Haushalt. Ich möchte nicht auf die Harz IV - Schiene, mit der allgemein bekannten Polemik, gehen, sondern bin der Meinung, dass man diesen, für den einzelnen Haushalt geringen, Betrag doch besser bündeln sollte. Man könnte dann z.B. in den Schulen Frühstück, Mittagessen und Betreuung anbieten. Zumal diese € 20.- ja auch noch für Harz IV-Bezieher bedeutet, dass sie angerechnet werden und praktisch garnicht dort ankommen.
Es wäre ein erster Schritt gegen die Kinderarmut und gegen hungernde Kinder. Denn soetwas kann und darf es bei uns in Deutschland nicht geben.

Ich selber bin Rentner und bin der Meinung, das geringe Rentenerhöhungen (kleiner 1% bzw. knapp darüber) ebenfalls gebündelt werden und gezielt in der Altenhilfe (aber nur wirklich Be-dürftige) eingesetzt werden sollte. Wenn es bei Löhnen 0-Runden gibt, dann auch bei Renten.
Diese Abkopplung der Vorregierung sollte wieder Rückgängig gemacht werden.

So, dass wars vorerst einmal.
Viele Grüsse aus Ihrem Wahlkreis
Uwe
Antwort von Dr. Joachim Pfeiffer
bisher keineEmpfehlungen
01.12.2009
Dr. Joachim Pfeiffer
Sehr geehrter Herr ,

mit der im Wachstumsbeschleunigungsgesetz enthaltenen Erhöhung des Kinderfreibetrages in einem ersten Schritt auf 7.008 Euro und des Kindergeldes um je 20 Euro ab dem 1.1.2010 schaffen wir eine steuerliche Entlastung für Familien mit Kindern.

Eine zum Wachstumsbeschleunigungsgesetz am 30. November durchgeführte Sachverständigenanhörung hat insbesondere gezeigt, dass es richtig ist, nicht nur die krisenverschärfenden Maßnahmen der Unternehmsteuerreform oder der Erbschaftsteuerreform spürbar abzumildern, sondern auch ganz gezielt Familien mit Kindern zu entlasten. So werden mit der Anhebung der Kinderfreibeträge und der Erhöhung des Kindergeldes für jedes zu berücksichtigende Kind um 20 Euro Familien mit Kindern um insgesamt 4,6 Mrd. Euro entlastet. Besonders gefördert werden hier Familien in unteren und mittleren Einkommensbereichen; die Entlastung von 4,6 Mrd. Euro entfällt nahezu vollständig auf das Kindergeld.

Es ist natürlich richtig, dass die 20 Euro in den "normalen" Haushalt der Eltern fließen, aber in der Regel sind es auch die Eltern, die den Bedarf und die Bedürfnisse ihrer Kinder aus diesem "normalen" Haushalt finanzieren müssen. Für manchen Haushalt sind 20 Euro eine Menge Geld, mit dem man z.B. das Schulmittagessen durchaus schon bezahlen kann.

Wir wollen Eltern nicht bevormunden, wie sie das Geld für Ihre Kinder auszugeben haben. Durch eine Bündelung, wie von Ihnen vorgeschlagen, wäre das aber der Fall. Wir wollen den Familien gerade die Möglichkeit geben, frei zu entscheiden. Zusammen mit der Erhöhung des Kinderfreibetrages ergibt sich für viele ein neuer finanzieller Spielraum, den sie nach eigenem Ermessen nutzen können und sollen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Joachim Pfeiffer MdB
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