Dr. Jan-Marco Luczak (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Dr. Jan-Marco Luczak
Geburtstag
02.10.1975
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB und Rechtsanwalt
Wohnort
Berlin
Wahlkreis
Berlin-Tempelhof - Schöneberg
Ergebnis
32,5%
Landeslistenplatz
7, Berlin
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Wie Sie der aktuellen Tagespresse entnehmen konnten, wurde in dieser Woche die Änderung des Atomgesetzes im Deutschen Bundestag beschlossen.
Da die Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken ein sehr komplexes Thema ist, bitte ich Sie, sich direkt per E-Mail jan-marco.luczak@bundestag.de an mein Büro zu wenden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Soziales
19.11.2012
Von:

bitte beantworten Sie mir folgende Frage

wie stehen Sie zu der Sanktionen im SGB II und wie verträgt sich das Ihrer Meinung nach mit dem Grundgesetz?

Aber irgendwo ist es vorbei mit der Gelassenheit, und bei Ralph Boes ist das jetzt der Fall. "Diese Politiker, die sich nicht an das Grundgesetz halten, die gehören alle ausgetauscht. Dafür braucht es keine Mehrheit, sondern einen Menschen, der seine Stimme erhebt und sich mit seinem Leben dafür einsetzt." Ralph Boes hält sich für diesen Menschen.

Ralph Boes hungert jetzt schon seit 18 (!) Tagen, um die menschenunwürdige Hartz-IV-Gesetzgebung ins öffentliche Bewusstsein zu rücken..

Ich möchte gern Ihre persönliche Meinung und nicht die der Partei erfahren.
Antwort von Dr. Jan-Marco Luczak
2Empfehlungen
03.12.2012
Dr. Jan-Marco Luczak
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Der Fall von Ralph Boes ist mir aus der Presse bekannt. Der arbeitslose Berliner Ergotherapeut befindet sich seit dem 1. November 2012 im Hungerstreit und möchte damit seine ablehnende Haltung gegenüber den Hartz-IV-Gesetzen ausdrücken.

Grundsätzlich finde ich es gut und richtig, wenn Menschen sich für ihre Sache mit allem Nachdruck – vorausgesetzt auf friedlichem Wege – einsetzen. Ein Hungerstreik ist allerdings ein extremes Mittel, das Menschen oftmals in schier aussichtlosen und dramatischen Situationen wie etwa bei einer Gefängnishaft in Diktaturen einsetzen.

Die Lage von Herrn Boes scheint mir allerdings nicht so aussichtslos zu sein. Wie er selbst in einem Interview mit der "Jungen Welt" vom 10. November 2012 einräumt, sind die Sanktionen des Jobcenters ein selbstverschuldetes Ergebnis. Boes sagt unter anderen: "Das Arbeitsamt will mich aber für 7,01 Euro pro Stunde in ein Callcenter schicken – was ich neben anderen Zumutungen ablehne. (…) Ich verweigere mich einfach – mit diesem ‚Sanktionshungern‘ will ich die Situation bewusst zuspitzen."

Für solche Äußerungen fehlt mir schon etwas das Verständnis. Herr Boes scheint diejenigen Arbeitnehmer zu vergessen, die im Niedriglohnsektor arbeiten und sich ihr täglich Brot hart verdienen müssen, ohne sich für diese Arbeit zu schade zu sein. Warum es für Herrn Boes eine Zumutung sein soll, sich durch eigene Hände Arbeit seinen Lebensunterhalt zu verdienen, erschließt sich mir insofern nicht.

Ich finde es richtig, dass Leistungsempfänger alle Möglichkeiten der Arbeitssuche ausschöpfen, um schnellstmöglich aus ihrer Hilfebedürftigkeit herauszukommen. Das ist das Grundprinzip des "Förderns und Forderns".

Insofern möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass es sich den bei den SGB II-Leistungen um steuerfinanzierte Leistungen handelt, die von der Allgemeinheit finanziert werden. Die Allgemeinheit stellt den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten die Grundsicherung zur Verfügung. Dafür kann sie auch verlangen, dass der Hilfebedürftige alles unternimmt, um seine Notsituation zu überwinden. Hier setzen die Sanktionen an. Diese können durchaus dazu beitragen, die Menschen in eine Beschäftigung zu vermitteln, ihnen aber auch verdeutlichen, dass eine Verfestigung von Langzeitarbeitslosigkeit nicht hingenommen werden kann. Das ist und bleibt das Ziel des SGB II.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Jan-Marco Luczak
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Frage zum Thema Städtebau und Stadtentwicklung
13.12.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Luczak,

wollen Sie alle Mieter zu Mietnomade machen,auch die ohne eigenes Verschulden die Miete nicht zahlen können. Im neuen Mietrecht werden wird das woll kommen Damit können die Vermieter machen was sie wollen mit dem Mieter. Weil Sie Ihn jetzt leichter Kündigen können dank ihres Gesetzes. Es gäbe andere Möklichkeiten, Wie ein Schufa eintrag wo alle Mietnomade eine tragen werden, und wo der Vermieter nachfragen kann. Müsse Mieter jetzt Angst vor dem Vermieter haben.
Antwort von Dr. Jan-Marco Luczak
bisher keineEmpfehlungen
17.01.2013
Dr. Jan-Marco Luczak
Sehr geehrter Herr ,

für mich ist völlig klar: Nicht jeder Mieter ist ein Mietnomade! Niemand soll oder wird unter einen Generalverdacht gestellt. Auch ich persönlich bin Mieter einer Wohnung und möchte nicht verdächtigt werden. Aber es gilt auch: Jeder Mietnomade ist ein Mietnomade zu viel!

Mietnomaden bedeuten für private Kleinvermieter häufig tausende Euro Schäden. Das bedroht oft deren Existenz. Mit dem Mietrechtsänderungsgesetz hat die christlich-liberale Koalition daher einen besseren Schutz gegen Mietnomaden sichergestellt, wovon ich die folgenden Punkte herausstellen möchte:

• Sofern der Mieter aufgelaufene Mietrückstände entgegen einer gerichtlichen Anordnung nicht als Sicherheit hinterlegt, kann eine beschleunigte Zwangsräumung durchgeführt werden. Zu diesem Zweck wird das neue Instrument einer Sicherungsanordnung im Zwangsvollstreckungsrecht eingeführt, an die sich bei Nichterfüllung eine Räumungsverfügung anschließen kann.
• Es wird ein allgemeines Vorrang- und Beschleunigungsgebot für Räumungssachen in der Zivilprozessordnung eingeführt. Vermieter sollen nicht monate- oder gar jahrelang klagen müssen, um zu ihrem Recht zu kommen.
• Die Räumung einer Wohnung wird durch die gesetzliche Verankerung der sog. "Berliner Räumung", d.h. eine Beschränkung der Räumung auf die bloße Besitzverschaffung an der Wohnung, erheblich kostengünstiger und für viele private Kleinvermieter damit überhaupt erst erschwinglich.
• Auch unberechtigte Untermieter können eine Räumung nicht mehr verhindern, da gegen sie künftig im einstweiligen Rechtsschutz ein Titel erlangt werden kann.
• Die unterbleibende Zahlung der vereinbarten Mietkaution wird künftig der unterbliebenen Zahlung der Miete gleichgestellt und begründet somit ggf. eine fristlose Kündigungsmöglichkeit für den Vermieter.

Ihren Vorschlag, die Möglichkeit der Schufa-Auskunft auf die Vermieter zu erweitern, haben wir auch bei unseren Beratungen zum Mietrechtsänderungsgesetz angedacht. Diese Bestrebungen wurden von den Datenschützern der Bundesländer ("Düsseldorfer Kreis") leider verhindert – sie hatten datenschutzrechtliche Bedenken. Ich verweise hier auf einen Beschluss des "Düsseldorfer Kreises" vom 22. Oktober 2009. Bemühungen von mir, diesen Beschluss im Sinne eines besseren Schutzes der Eigentümer gegen Mietnomaden abzuändern, scheiterten leider daran, dass es sich bei den Datenschützern um unabhängige Institutionen handelt, ich also keinen unmittelbaren Einfluss auf deren Tätigkeit habe.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Jan-Marco Luczak
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Frage zum Thema Arbeit
15.01.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Luczak,

ich beziehe mich auf Ausschussdrucksache 17(4)636 – Beschäftigtendatenschutzgesetz.
Ist es richtig:
1. Dass mit § 32 Abs. 1 Satz 2 Arbeitgebern das Recht eingeräumt würde, nach laufenden Ermittlungsverfahren zu fragen?
Nach Rechtsprechung ist z. Zt. nur die Frage nach Vorstrafen zulässig.
2. Dass mit § 32 Abs. 6 Satz 2 Arbeitgebern das Recht eingeräumt würde, öffentlich zugängliche Daten über Beschäftigte zu erheben; zugleich die bisher nach § 33 Abs. 1 BDSG für derartige Datenerhebungen bestehende Informationspflicht entfallen soll?
Warum sollen Arbeitnehmer im Verhältnis zu Arbeitgebern damit schlechter gestellt werden als andere Betroffene?
3. Dass durch § 32 Abs. 2 Satz 1 ausdrücklich die Frage nach einer Behinderung zulässig sein und nur die Frage nach einer Schwerbehinderung durch § 32 Abs. 3 ausgeschlossen sein soll?
Im Ergebnis würde eine Diskriminierung behinderter Menschen möglich werden; zudem fehlt es beim Begriff "Behinderung" im Unterschied zu der nach SGB IX festgestellten "Schwerbehinderung" an präzisen Maßstäben.
4. Dass durch § 32c Abs. 2 Arbeitgebern die Möglichkeit eingeräumt würde, für die Planung von Versetzungen Persönlichkeitsprofile der Beschäftigten zu erstellen?
Was wäre dies anders als Vorratsdatenspeicherung auf betrieblicher Ebene?
5. Dass durch § 32c Abs. 3 Nr. 2 Arbeitgebern die Möglichkeit eingeräumt würde, ärztliche Untersuchungen durchführen zu können, wenn eine Versetzung geplant ist?
Wäre dies nicht die Lizenz für Arbeitgeber, eine Beförderung vom Gesundheitszustand abhängig zu machen?
6. Dass durch § 32d Abs. 3 Arbeitgebern eine Lizenz zur Kontrolle erteilt würde, wenn künftig anlasslose Screenings von E-Mails und Internetzugriffen durchgeführt werden können, um zu prüfen, ob es Straftaten aus dem Bereich der Untreue, Vorteilsnahme oder Bestechlichkeit gegeben hat?
Damit würden Maßnahmen legalisiert, die in der Vergangenheit als Datenschutzskandale galten (z.B. bei der Bahn).

Hochachtungsvoll
Antwort von Dr. Jan-Marco Luczak
bisher keineEmpfehlungen
13.02.2013
Dr. Jan-Marco Luczak
Sehr geehrter Herr ,

mit der Neuregelung des Beschäftigtendatenschutzes sprechen Sie eine sehr sensible Thematik an.

Eine Regelung über die Behandlung und den Schutz von Daten von Arbeitnehmern (Beschäftigtendaten) ist bisher von vielen Vorgängerregierungen begonnen, aber von keiner abgeschlossen und letztendlich umgesetzt worden. Erst die christlich-liberale Bundesregierung unter Bundeskanzlerin Angela Merkel hat ein solches Gesetz dem Bundestag vorgelegt. Der Vorschlag versucht eine gesetzliche Regelung zu finden, nach welcher viele Datenschutzexperten mit wachsender Vehemenz seit den 1990er Jahren gerufen haben. Der Grund für das bisherige Zögern der Vorgängerregierungen liegt auf der Hand: Der Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis steht in einem starken Interessengegensatz von Arbeitgebern einerseits und Arbeitnehmern andererseits. Die Arbeitnehmer sollen sicher vor Bespitzelungen sein. Gleichzeitig müssen aber den Arbeitgebern verlässliche Instrumente für den Kampf gegen Straftaten an die Hand gegeben werden.

Der Gesetzentwurf ist noch nicht abschließend im Deutschen Bundestag diskutiert worden. In den kommenden Wochen werden noch weitere Gespräche mit allen Beteiligten Verbänden geführt.

Grundtenor der christlich-liberalen Koalition ist: Es darf und soll keine allgemeine Leistungs- und Verhaltensüberwachung geben. Dafür werden wir uns auch weiterhin einsetzen.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Jan-Marco Luczak
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
04.05.2013
Von:

Sehr geehrter Dr. Jan-Marco Luczak,

mit großer Sorge verfolge ich wie viele andere Bürger die kürzlich bekannt gewordenen Pläne der Deutschen Telekom. Dabei ist die sogenannte "Drossel" noch das kleinere Problem. Hier plädiere ich dringend dafür, dass der Verbraucherschutz dafür sorgen sollte, dass sich solche Angebote nicht mehr als "Flatrate" bezeichnen dürfen.

Der eigentliche Grund, weswegen ich mich an Sie wende und weswegen ich auch die Kategorie "Demokratie und Bürgerrechte" gewählt habe, sind die Telekom-Pläne, eigene und die Inhalte von Kooperationspartnern in ihren Leitungsnetzen von der Drossel auszuschließen. Das bedeutet: Inhalte eigener angeschlossener Unternehmen und Inhalte von Kooperationspartnern werden bevorzugt.

Das ist ein klarer und krasser Verstoß gegen das Prinzip der Netzneutralität. Nun ist "Netzneutralität" leider ein sperriger Begriff. Doch es ist politisch dringend notwendig, ihn in seiner ganzen Tragweite zu verstehen. Das Internet existiert überhaupt nur in der Form, wie wir es kennen, weil die Betreiber der Einzelnetze, aus denen es letztlich besteht, sich dem Prinzip unterwerfen, unbesehen die Daten anderer Einzelnetze ins eigene Netz zu lassen und wenn nötig weiterzuleiten. Wichtig ist dabei das Wort "unbesehen". Netzneutralität bedeutet, alle Internet-Datenpakete innerhalb eines Internet-Betreibernetzes unabhängig von deren Ursprung und Ziel gleich zu behandeln.

Warum das so wichtig ist? Weil nur durch eine garantierte Netzneutralität kleine und mittelständische Unternehmen im Internet auf Augenhöhe mit Großunternehmen konkurrieren können.

Was gedenken Sie und die Regierung angesichts dieser massiven Bedrohung des wichtigsten Mediums des 21. Jahrhunderts zu unternehmen und wollen Sie dafür eintreten das der Internetzugang als Grundrecht für jeden Gesetz wird oder bleibt es bei einem Internetzugangsausbau wie in Entwicklungsländern?

viele Grüße

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