Dr. Hermann Scheer (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Hermann Scheer
Jahrgang
1944
Berufliche Qualifikation
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler, Publizist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Waiblingen
Landeslistenplatz
2, über Liste eingezogen, Baden-Württemberg
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(...) Um Ihre Frage somit zu beantworten: es gibt immer noch zu wenige Arbeitsplätze für junge Menschen, aber die Situation bessert sich und sie könnte noch besser werden, wenn die Betriebe weitere Anstrengungen unternähmen, mehr Arbeitsplätze zu schaffen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
03.07.2009
Bundestagswahlrecht
nicht beteiligt
02.07.2009
AWACS-Einsatz in Afghanistan
nicht beteiligt
18.06.2009
Internetsperren
nicht beteiligt
18.06.2009
Patientenverfügung (Stünker-Antrag)
nicht beteiligt
29.05.2009
Schuldenbremse
JA
28.05.2009
Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige
JA
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Frage zum Thema Gesundheit
08.12.2006
Von:

Guten Tag, Herr Dr. Scheer,

ich wollte Sie fragen, wie Sie denn das derzeit debattierte Gesetz zum Rauchverbot bewerten.

Freundliche Grüße


, Fellbach
Antwort von Dr. Hermann Scheer
2Empfehlungen
13.12.2006
Dr. Hermann Scheer
Lieber ,

ich bin für das Gesetz zum Rauchverbot.

Freundliche Grüße
Dr. Hermann Scheer MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
13.12.2006
Von:

Und wie beurteilen Sie die Blamage des Bundestages, dem der Bundespräsident die Zustimmung verweigert hat?

Hier wurden Steuergelder verschwendet (Zeit, Reisekosten etc. der Abgeordneten). Wie stehen Sie dazu?

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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
13.12.2006
Von:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Dr. Scheer,

wie ist es möglich, dass ein Straßenbauprojekt ohne "höheres Verkehrsziel" und ohne wirtschaftlichen Nutzen geplant und durchgeführt wird und gleichzeitig andere Verkehrsprojekte aufgrund der Kostensituation stagnieren?

Im konkreten Fall (Wieslauftal-Umgehung) gibt es weder eine Studie zur Wirtschaftlichkeit noch sind die Auswirkungen des B14-Ausbaus berücksichtigt. Ich war bisher der festen Überzeugung, dass das Gießkannenprinzip der Verkehrsplaner Vergangenheit sei.

Das o.g. Projekt wird nur zur Hälfte geplant und durchgeführt. Dies bedeutet, dass es keinen verbesserten verkehrstechnischen Nutzen gibt und laut Aussage des Planers des RP in den voraussichtlich nächsten 30 Jahren aufgrund der Planungsdauer auch nicht geben wird.

Da sich o.g Projekt in Ihrem Wahlkreises befindet, können Sie die Umfeldsituation und Infrastruktur des Gebietes gut einschätzen. Eine wirtschaftliche Ansiedlung aufgrund des Straßenprojektes kann hier aufgrund der günstigen und mit Autobahnzubringer ausgestatteten Gewerbegebiete der Nachbargemeinden ausgeschlossen werden.

Hinzu kommt ein eklatanter Eingriff in das schon enge Wieslauftal mit seinen schützenswerten Streuobstwiesen. Die Zersiedlung/Verbauung dieses ökologisch wertvollen Lebensraum wird von den Bürgern in eindeutig überwiegender Mehrheit nicht getragen. Diese Umgehungen bringen ,dies wird durch das RP Stuttgart bestätigt, mehr Verkehr in das Tal. Die Effekte die der B14 Ausbau bringen sollte werden hier "Reductio ad absurdum" geführt, da ein Teil des Verkehrs sich zu Gunsten weniger Minuten Fahrzeit durchs Tal schlängeln wird.

Detailinformationen in diesem Zusammenhang bietet die Webseite der Kontra-Fraktion www.wieslauftal-umgehung-stopp.de .

Mit freundlichen Grüßen aus Rudersberg.
P.
Antwort von Dr. Hermann Scheer
2Empfehlungen
12.01.2007
Dr. Hermann Scheer
Sehr geehrter Herr ,

als Antwort auf Ihre Frage übersende ich Ihnen nachfolgend eine Erklärung die ich heute (12.01.2007) gemeinsam mit meiner Landtagskollegin Katrin Altpeter veröffentlicht habe.

Mit freundlichen Grüßen
Hermann Scheer

Gemeinsame Stellungnahme von Dr. Hermann Scheer MdB und Katrin Altpeter
MdL zur Straßenbauplanung im Wieslauftal

Die Zeit des überdimensionierten Straßenbaus ist vorbei. Wir haben das
schon in anderen Fällen festgestellt und das gilt auch für die Planungen
des Regierungspräsidiums im Wieslauftal. Die vom RP vorgeschlagene
Trasse (Variante 3.1+) lehnen wir deshalb ab. Sie ist von ihrer ganzen
Anlage her geeignet überörtlichen Verkehr anzuziehen, den niemand im
Wieslauftal haben will. Die Durchgängigkeit der geplanten Straße und ihr
Querschnitt geben Anlass zur Sorge, dass es sich hier um alles andere
als ein regionales Umfahrungsprojekt handelt. Kritiker befürchten zu
Recht, hier könnte sich eine Variante der Nord-Ost-Umfahrung Stuttgarts
entwickeln, die das RP bekanntermaßen mit aller Macht durchsetzen will.
Wir wollen aber eine solche Nord-Ost-Umfahrung im Bereich
Schorndorf-Backnang genauso wenig wie wir sie im Bereich
Fellbach-Waiblingen-Ludwigsburg wollen.

Hier wie dort würde es sich um einen schwerwiegenden Eingriff in die
Natur und Landschaft handeln der nicht zu verantworten ist. Der Verband
Region Stuttgart hat in einer Sitzungsvorlage für den Planungsausschuss
vom 25.10.2006 die Probleme aufgeführt:

  • schwer wiegende Eingriffe in die Freiraumziele des Regionalplans

  • großflächige Bodenversiegelung

  • Minderung der Grundwasserneubildung

  • Verlust von Biotopen

Wir sind der Überzeugung, dass es für die Planungen des RP Alternativen
gibt. Diese müssen aber erst untersucht werden, und zwar mit der
gleichen Intensität und mit dem gleichen Aufwand mit dem das RP seine
bisherigen Planungen erstellt hat. Hinzu kommt, dass wir schon in
anderen Fällen festgestellt haben, dass das RP von falschen Prognosen
ausgeht. So beispielsweise bei der Entwicklung des Individualverkehrs,
die eher stagnieren und zurückgehen wird. Das bedeutet: auch die Zahlen
des RP, mit denen der Bedarf für eine großdimensionierte
Wieslauftaltrasse überhaupt begründet wird, müssen kritisch überprüft
werden. Außerdem muss untersucht werden, ob die Baumaßnahme sich negativ
auf die Nachfragesituation auf der Wieslauftalbahn auswirken würde. Wenn
ja, dann wäre das fatal und genau das Gegenteil dessen, was moderne
Verkehrspolitik eigentlich anstreben sollte.

Im Kern muss es darum gehen, die Anwohnerinnen und Anwohner an den heute
bestehenden Ortsdurchfahrten im Wieslauftal zu entlasten. Dafür sind vor
allem örtliche Umfahrungen der Teilorte erforderlich, neben weiteren
Maßnahmen wie Rückbau der Ortsdurchfahrten, Verkehrsbeschränkungen und
Ausbau des ÖPNV. Diese örtlichen Umfahrungen müssen einen gänzlich
anderen Charakter als die RP-Trasse haben.

Wir sprechen uns außerdem für eine klare Trennung der Umfahrung
Miedelsbach vom Rest der geplanten Baumaßnahmen aus. Es kann nicht sein,
dass zwischen dieser örtlichen Umfahrung und dem vom RP initiierten
Neubau der L 1148 ein Junktim hergestellt wird, insbesondere im Hinblick
auf die Finanzierung. Ein solches Junktim wird erneut dazu führen, dass
wegen der unvermeidlichen Konflikte um großdimensionierte Vorhaben und
deren Finanzierungsprobleme die naheliegenden, die Ortschaften vom
Durchgangsverkehr entlastenden Maßnahmen, immer wieder unerträglich
aufgeschoben werden.
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
19.12.2006
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Scheer,
die Blogszene ist derzeit besorgt über die Annahme des Gesetzes zur Beschränkung des Streitwerts bei Abmahnungen (vgl. oeffingerfreidenker.blogspot.com und www.bundesregierung.de Es wäre interessant zu erfahren, wie Sie zu diesem Gesetz stehen und ob Sie seine Ahnnahme (hoffentlich) befürworten werden.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Hermann Scheer
bisher keineEmpfehlungen
27.06.2007
Dr. Hermann Scheer
Sehr geehrter Herr ,

ich vermute, dass bei Ihrer Frage ein Irrtum vorliegt. Das Gesetz, auf welches Sie sich beziehen, dürfte das "Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums sein". Mit diesem Gesetz soll ein neuer § 97a in das Urheberrechtsgesetz eingefügt werden. Er sieht vor, dass die Anwaltskosten für *erstmalige* Abmahnungen in einfach gelagerten Fällen von Urheberrechtsverletzungen auf 50 Euro beschränkt werden. Voraussetzung ist, dass es sich um eine unerhebliche Rechtsverletzung handelt und sie "außerhalb des geschäftlichen Verkehrs", also im privaten Bereich, stattgefunden hat.

Ausgangspunkt für diese Regelungen waren bedenkliche Entwicklungen im Bereich der Abmahnungen und der damit verbundenen Anwaltskosten. So wurde der Fall einer 16-jährigen Schülerin bekannt, die im Juli 2006 in einer Internet-Tauschbörse ein einzelnes Musikstück zum Download angeboten hatte. Dies ist eine Verletzung des Urheberrechtes (§ 106 Urheberrechtsgesetz), da so etwas zu Recht nicht erlaubt ist. Allerdings wurde die Schülerin von einer Anwaltskanzlei nicht nur abgemahnt, sondern es wurden ihr dafür auch noch Anwaltsgebühren in Höhe von 2.500 Euro in Rechnung gestellt. Das ist deutlich überzogen, vor allem, wenn man bedenkt, dass die Staatsanwaltschaft später das Ermittlungsverfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt hat.

Wenn das Gesetz in der jetzigen Form verabschiedet werden sollte, wird es in Zukunft in solchen Fällen eine Begrenzung des Anwaltshonorars auf 50 Euro geben. Allerdings ist das Gesetz noch im parlamentarischen Verfahren und noch nicht endgültig beschlossen. Ich selbst befürworte die oben beschriebene Regelung, die SPD-Bundestagsfraktion wird diesen Gesetzentwurf der Bundesregierung positiv begleiten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hermann Scheer
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Frage zum Thema Soziales
22.12.2006
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Scheer,

die BRD hat sich gegenüber Denjenigen, die die Flucht aus der DDR nicht wagten und stattdessen die führende Rolle der Partei der Arbeiterklasse in der DDR schweigend unterstützt haben, nach dem Mauerfall bei der Rentengesetzgebung nicht vom Rachegedanken der Sozialstrafe leiten lassen. Diese Haltung der Demokraten ist beispielhaft und entspricht vollinhaltlich den Werten einer pluralistischen Gesellschaft. Die BRD hat Wissenschaftlern, Ingenieuren, Justizangehörigen, Lehrern, Volksarmisten und Volkspolizisten, Stasis, SED- Funktionären usw. im Beitrittsgebiet mit dem Rentenüberleitungsgesetz Renten oder Anwartschaften mit Orientierung am Fremdrentengesetz zuerkannt.

Wie auch im Hamburger Abendblatt - www.abendblatt.de - zu lesen ist, werden DDR-Flüchtlinge / Übersiedler (auch die mit C-Ausweis), die bis zum 9.11.89 in die BRD kamen, nachträglich praktisch wegen Ihrer Flucht / Ausreise bestraft. Man hat Ihnen ihre, durch FRG- Eingliederung und nach dem GG zugesicherte Rangstelle innerhalb der Gemeinschaft weggenommen. Ottmar Schreiner (SPD) hatte in einer Rede vor dem Bundestag sinngemäß ausgeführt, dass es das (also eine Sozialstrafe) bisher nur einmal in Deutschland gegeben hat, nämlich bei den von Deutschland nach 1933 ausgegrenzten Mitbürgern. Mit der Ausgrenzung einer Minderheit, stellt sich der Rechtsstaat selbst ein Bein, denn es sind insbesondere die Ingenieure unter den Flüchtlingen / Übersiedlern betroffen, die gut ausgebildet, nicht nur ihr Wissen u. Können, sondern mit Ihren Kindern auch Zukunft in das Gemeinwesen einbrachten.

Finden Sie es richtig, das diese Mitbürger, die sich offen gegen Willkür und Gewaltherrschaft stellten und sehr viel zurück lassen mussten, nun rentenrechtlich dafür im Rechtsstaat stillschweigend enteignet werden?

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

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