Dr. Guido Westerwelle (FDP)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Guido Westerwelle
Jahrgang
1961
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Rechtsanwalt
Wahlkreis
Bonn
Landeslistenplatz
1, Nordrhein-Westfalen
weitere Profile
(...) Wenn Sie der Politik den Rücken kehren, bleiben in der Politik genau diejenigen übrig, die Sie dort nicht sehen wollen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
03.07.2009
Bundestagswahlrecht
NEIN
02.07.2009
AWACS-Einsatz in Afghanistan
nicht beteiligt
18.06.2009
Internetsperren
nicht beteiligt
18.06.2009
Patientenverfügung (Stünker-Antrag)
JA
29.05.2009
Schuldenbremse
enthalten
28.05.2009
Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige
nicht beteiligt
Fragen an Dr. Guido Westerwelle
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
10.04.2008
Von:

Sehr geehrter Dr. Westerwelle,

Ein wenig bekannter Umstand ist, daß das Grundgesetz selber sagt, daß es weder eine Verfassung ist, noch vom Deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen und in Kraft gesetzt wurde. Deutschland besitzt also nach wie vor keine Verfassung, 18 Jahre nach der Einheit und über 60 Jahre nach dem Ende des 2. Weltkrieges

Art. 146 [Geltungsdauer des Grundgesetzes]
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Eine Demokratie lebt vom Willen des Volkes, wie es in Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG zu lesen steht. Doch wie soll das funktionieren, wenn keine vom Volke beschlossene Verfassung existiert?


Wann hat je das gesamte deutsche Volk Gelegenheit gehabt, in freier Entscheidung eine Verfassung zu beschließen und wieso wird es nicht im Bundestag thematisiert?

Herzlichst

Antwort von Dr. Guido Westerwelle
3Empfehlungen
25.04.2008
Dr. Guido Westerwelle
Sehr geehrter Herr ,

Ihre Frage vom 10. April 2008 habe ich erhalten. Gern übersende ich Ihnen dazu einige verfassungsrechtliche Details.

Bei Vollendung der deutschen Einheit stellte sich die Frage, ob dieser Weg über Art. 23 GG a. F. oder über Art. 146 GG a. F. beschritten werden soll. Herrschende Auffassung war, dass beide Möglichkeiten alternativ nebeneinander bestehen. Letztlich ist die Einigung auf der Grundlage von Art. 23 GG a. F. erfolgt.

Durch den Beitritt der neuen Bundesländer zur Bundesrepublik Deutschland ist das Grundgesetz auch für die neuen Länder in Kraft getreten. Damit ist das Grundgesetz zur Verfassung für das vereinigte Deutschland geworden, eines weiteren Verfahrens nach Artikel 146 GG bedarf es daher nicht mehr. Artikel 146 GG neue Fassung kommt heute nach allgemeiner Auffassung nur deklaratorische Bedeutung zu. Es ist dem deutschen Volk jedoch unbenommen, sich in freier Selbstbestimmung eine neue Verfassung zu geben. Das Grundgesetz eröffnet diese Option in Art. 146 GG lediglich, ohne sie zwingend zu fordern.

Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben. Ihnen persönlich alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Guido Westerwelle, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
20.04.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr Westerwelle,

in der Presse ist zunehmend davon die Rede, dass ggf demnächst sogn. Jamaika-Koalitionen regierungs- fähige Mehrheiten bilden könnten (FDP CDU Grüne)

Abgesehen davon, dass gerade dann den Ideen der Bürgerrechte und der Vernunft, die ja letztlich von den Liberalen vertreten werden ...soviel Gewicht wie nur eben möglich gegeben werden sollte ... halten Sie es für möglich, dass auch in solchen ggf zukünftigen Konstellationen das unverwechselbare Profil der Liberalen öffentlich noch deutlicher wird??

Mit besten Grüssen und Wünschen
Antwort von Dr. Guido Westerwelle
bisher keineEmpfehlungen
25.04.2008
Dr. Guido Westerwelle
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht vom 20. April 2008 und für die guten Wünsche, die Sie darin übermitteln.

Die FDP ist eine eigenständige Kraft. Wir Liberale werden auch in Zukunft Kurs halten und wollen mit unserem klaren Programm so groß wie möglich werden. Bündnisfragen – und damit erst recht Folgen von Bündnisfragen – kommen dann an zweiter Stelle. Aus unserer Sicht wäre eine bürgerliche Mehrheit das Beste für Deutschland, weil die inhaltlichen Gemeinsamkeiten mit der Union immer noch am größten sind. Wenn es dafür aber in einem Fünfparteiensystem nicht reichen sollte, wird die FDP nicht tatenlos zusehen, wie Deutschland von Herrn Lafontaine mit seinen Sozialisten und Kommunisten regiert wird. Darauf können Sie sich verlassen.

Nochmals vielen Dank für Ihre Zuschrift. Auch in Zukunft setze ich auf Ihre Unterstützung für unseren Kurs. Ihnen persönlich alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Guido Westerwelle, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
25.04.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Westerwelle,

ich nehme Bezug auf Ihre Antwort vom 25.04.08 auf die Frage von Herrn Musiol vom 10.04.08.

Sie weisen darauf hin, dass es dem deutschen Volke unbenommen sei, eine neue Verfassung in freier Selbstbestimmung zu geben.

Ich frage Sie, wie das möglich sein soll - in der Realität? Jede Gruppierung, die das GG abschaffen will, um es durch eine andere Verfassung zu ersetzen, würde doch als Verfassungsfeindlich gelten - und es auch sein - und damit nach der gängigen Rechtslage einem Verbotsverfahren ins Auge sehen müssen.

Oder irre ich mich da und es gibt Möglichkeiten, nach denen das Volk rechtmäßig eine neue Verfassung bestimmt?

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Dr. Guido Westerwelle
1Empfehlung
07.05.2008
Dr. Guido Westerwelle
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 25. April 2008.

Eine Verfassungsgebung ist selbstverständlich nur im dem Rahmen möglich, den das Grundgesetz selber vorgibt. Art. 146 GG eröffnet hierfür den Weg. In meiner Antwort auf die Frage von Herrn Musiol habe ich bereits darauf hingewiesen, dass heute Art. 146 GG nach herrschender Meinung eher eine deklaratorische Bedeutung zukommt. Das Grundgesetz, das von der Souveränität des Volkes und der freien Willensbildung ausgeht, muss auch die Möglichkeit eines neuen Verfassungsgebungsprozesses einschließen. Auf diese Gestaltungshoheit des deutschen Volkes weist Art. 146 GG ausdrücklich hin.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Guido Westerwelle, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
29.04.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Westerwelle,

ich darf Sie höflich an die Beantwortung meiner Fragen vom 29.03.08 erinnern. In diesem Zeitraum haben Sie alle Fragen auf diesem Portal beantwortet, nur meine nicht. Was ist der Grund, dass Sie meine Fragen ignorieren?
Wenn ich von einem führenden Mitarbeiter Ihrer Partei die Auskunft bekomme, dass eine Preisbindung zu niedrigeren Preisen führt, dann müssten Sie doch als Parteivorsitzender gefordert sein. Sollten Sie weiterhin schweigen, kann ich Ihre stillschweigende Zustimmung zu dieser Aussage voraussetzen. Ich kann dann also in der Öffentlichkeit mit vollem Recht behaupten, die FDP vertritt in einigen Marktsegmenten die Auffassung, dass Wettbewerb schädlich ist. Und der Parteivorsitzende widerspricht nicht dieser Auffassung.
Wollen Sie diese Sache nicht zurechtrücken? Wollen Sie mit dieser Meinung leben?
Halten Sie daher eine Antwort auf meine Fragen nicht für angebracht?

Mit freundlichen Grüßen


PS: Aussitzen bringt nichts. Ich bleibe dran.
Antwort von Dr. Guido Westerwelle
bisher keineEmpfehlungen
23.05.2008
Dr. Guido Westerwelle
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 29. April 2008 und für Ihr Interesse an liberaler Programmatik.

Für Liberale ist der Wettbewerb das Erfolgsgeheimnis freier Gesellschaften, denn er ist der Innovationsmotor, der Entwicklungen vorantreibt, diesen Wettbewerb verstehen Liberale allerdings nicht als rücksichtslosen Kampf aller gegen alle. Für uns ist selbstverständlich, dass der Staat die Spielregeln für den Wettbewerb setzt, bei Büchern und Arzneimitteln handelt es sich um ganz spezielle Märkte, in denen einer verantwortungsvollen Regelsetzung besondere Bedeutung zukommt.

Die Buchpreisbindung ist ein wichtiges Instrument, um die Vielfalt des Verlags- und Buchhandels in Deutschland zu schützen, indem sie die Existenz kleiner Verlage und Buchhandlungen sichert. Ein Buch ist eben nicht nur eine Ware, sondern auch ein Kulturgut, für das eine besondere politische Verantwortung besteht.

In der Gesundheitspolitik hat die FDP zahlreiche Vorschläge entwickelt, wie hier Wettbewerb für Effizienzsteigerungen sorgen kann. Dabei ist aber stets zu berücksichtigen, dass sich die Präferenzen der Kunden hier nicht im freien Spiel der Kräfte von Angebot und Nachfrage widerspiegeln, sondern ganz eigenen Gesetzen unterliegen. Im Mittelpunkt stehen die Bedürfnisse nach Produktsicherheit und Beratungsqualität. Dem trägt der Apothekerberuf mit seiner heilberuflichen Komponente und seiner besonderen Mittlerrolle zwischen Arzt und Patient Rechnung.

Hinter diesen Positionierungen stehen Güterabwägungen, die – je nach Schwerpunktsetzung – auch anders ausfallen können. Auch innerhalb der FDP werden diese Themen immer wieder diskutiert. Für Liberale ist das keine Schwäche, sondern Stärke. Wir beweisen damit einmal mehr, dass sie stets um die beste Lösung für die Bürgerinnen und Bürger ringen.

Nochmals vielen Dank für Ihr Interesse. Ich setze auf Ihre Unterstützung für unseren Kurs. Ihnen persönlich alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Guido Westerwelle, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
20.05.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Westerwelle,

wie stehen Sie zur IHK-Zwangsmitgliedschaft?

Wie so viele bin auch ich Zwangsmitglied der IHK. Jedoch verbietet die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" (UN-Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948) genau diese. In Artikel 20 Absatz 2 steht geschrieben: "Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören."

Leider ist Ihr Kollege von der CSU, Herr Göppel, auf diese Frage nicht eingegangen. Daher frage ich Sie, wie es sein kann, dass seit Jahrzehnten wissentlich gegen die Menschenrechte verstoßen wird, und das sogar noch mit dem Segen des Bundesverfassungsgerichtes?

Ich bin der Meinung, dass eine Zwangsmitgliedschaft - wo auch immer - nicht in eine moderne Demokratie passt und schnellstens abgeschafft werden muss.

Ich möchte ausdrücklich sagen, dass ich nicht gegen die IHK bin, sondern nur gegen die Zwangsmitgliedschaft.

Weiter würde es mich interessieren, woher die IHK meinen Gewinn erfährt (dieser wird im Beitragsbescheid als Bemessungsgrundlage aufgeführt). Offensichtlich wird dieser vom Finanzamt an die IHK übermittelt. Widerspricht dies nicht dem Datenschutz? Ich habe das Finanzamt nämlich nicht ermächtigt, meine Daten weiterzugeben.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Guido Westerwelle
1Empfehlung
26.05.2008
Dr. Guido Westerwelle
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht vom 20. Mai 2008 und Ihre Frage.

Die FDP hat sich auf ihrem 57. ordentlichen Bundesparteitag in Rostock für eine umfassende Reform der Industrie- und Handelskammern, sowie der Handwerkskammern auf der Basis der bestehenden Pflichtmitgliedschaft ausgesprochen, wir haben uns diese Entscheidung nicht leicht gemacht. Im Hinblick auf das deutsche Kammerwesen stehen zwei Prinzipien im Widerstreit, die für uns Liberale von grundlegender Bedeutung sind. Das ist zum einen die unternehmerische Handlungsfreiheit; und zum anderen die Selbstverwaltung der Wirtschaft, ohne erstere käme der wirtschaftliche Wettbewerb, die Grundlage unseres Wohlstandes, zum Erliegen; Ohne letztere würde die Staatsverwaltung noch weiter um sich greifen.

Dieser Interessenskonflikt prägte auch die Debatte in Rostock. 45 Delegierte meldeten sich zu Wort. Engagiert wurde um eine Lösung gerungen. Das Ergebnis steht den Liberalen gut zu Gesicht:

In unserem Parteitagsbeschluss geben wir der Überzeugung Ausdruck, dass die gegenwärtige Organisation der Kammern als Körperschaften öffentlichen Rechts die geeignete Form ist, um die Selbstverwaltung der Wirtschaft und die Interessenvertretung der Unternehmen zu gewährleisten. Unabhängig davon sehen wir bei den Industrie- und Handelskammern sowie den Handwerkskammern erheblichen Reformbedarf:

  • Jene Kleinstfirmen, die keinen originär gewerblichen Charakter haben und nicht ausbilden können, sollen auf Dauer von Beiträgen befreit werden.

  • Ferner müssen die Kammern für mehr Transparenz in ihrer Rechnungslegung, Geschäftsführung und Qualität sorgen. Wir erwarten zudem, dass sie sich auf ihre Kernaufgaben beschränken.

  • Schließlich muss die innere Verfassung der Industrie- und Handelskammern sowie der Handwerkskammern mehr Demokratie, Transparenz und Effizienz ermöglichen.

Nur so werden die Kammern den Anforderungen einer sich immer weiter globalisierenden Wirtschaft gerecht und können dem bisweilen berechtigten Unmut über die Pflichtmitgliedschaft entgegenwirken.

Unter parteitag.fdp.de finden Sie zu Ihrer weitergehenden Information den kompletten Parteitagsbeschluss.

Nochmals vielen Dank für Ihre Zuschrift. Ihnen persönlich alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Guido Westerwelle, MdB
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Ihre Frage an Dr. Guido Westerwelle
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