Dr. Guido Westerwelle (FDP)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Guido Westerwelle
Jahrgang
1961
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Rechtsanwalt
Wahlkreis
Bonn
Landeslistenplatz
1, Nordrhein-Westfalen
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(...) Es ist richtig, dass wir für eine Reform der Mehrwertsteuer werben. Wir müssen die Bedürfnisse des täglichen Lebens mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz besteuern. Es ist doch kaum erklärbar, dass man für Kindernahrung und Tafelwasser 19 Prozent zahlt, aber für Hundefutter und Skilifte 7 Prozent. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
03.07.2009
Bundestagswahlrecht
NEIN
02.07.2009
AWACS-Einsatz in Afghanistan
nicht beteiligt
18.06.2009
Internetsperren
nicht beteiligt
18.06.2009
Patientenverfügung (Stünker-Antrag)
JA
29.05.2009
Schuldenbremse
enthalten
28.05.2009
Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige
nicht beteiligt
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
29.05.2007
Von:

Sehr geehrter Hr. Dr. Westerwelle,

wie stehen Sie zu den neuesten Vorschlägen zur erneuten Ausweitung der Sicherheitsgesetze, die nach 911 eingeführt wurden. Ich verweise konkret auf die Vorschläge von Wolfgang Schäuble und die vielfachen Berichte, die momentan durch die Presse gehen.

Es gibt ein Zitat, welches entweder Franklin oder Jefferson zugeschrieben wird: "Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.".

Wie bewerten Sie die Sicherheitsgesetze im Lichte islamistischen und "domestic" Terrorismus als Liberaler. Wie deutlich und langfristig dürfen Bürgerrechte nach Ihrer Meinung eingeschränkt werden?

Mit freundlichem Gruß

Antwort von Dr. Guido Westerwelle
3Empfehlungen
04.06.2007
Dr. Guido Westerwelle
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht vom 29. Mai 2007 und für Ihre Frage.

Die Bundesregierung muss unverzüglich einen Kurswechsel in ihrer Innen- und Sicherheitspolitik vornehmen. Im Kampf gegen den Terrorismus muss eine vernünftige Balance zwischen Freiheit und Sicherheit gewahrt bleiben. Für uns Freie Demokraten ist klar: man kann die Freiheit nicht verteidigen, indem man sie aufgibt.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat auf ihrer Klausur dazu einen ausführlichen Beschluss gefasst. Unter dem Link www.fdp-fraktion.de finden Sie diesen im Wortlaut und ich hoffe, er findet Ihr Interesse. Den Kurs, den Sie darin erkennen, werden wir Liberale auch weiterhin konsequent verfolgen. Dabei setze ich auf Ihre Unterstützung.

Nochmals vielen Dank für Ihre Zuschrift und Ihr Interesse. Ihnen persönlich alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Guido Westerwelle, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
01.06.2007
Von:

Gerechtigkeit für ehemalige Heimkinder. - Position der FDP?

Sehr geehrter Herr Westerwelle.

Welche Stellung bezieht die FDP zu der "Problematik" der damaligen Misshandlung und Ausbeutung EHEMALIGER HEIMKINDER in kirchlichen sowohl wie staatlichen Heimen und Anstalten im "Wirtschaftwunder Westdeutschland"?

Vertritt die FDP die gleiche oder eine unterschiedliche Meinung,
diesbetreffend, wie die GRÜNEN in ihrer Presseerklärung vom 25.04.2007 und dem dieser Presseerklärung ( aufrufbar @
www.josef-winkler.de ) angeschlossenen ECKPUNKTPAPIER vom 24.04.2007 ( aufrufbar @ www.gruene-bundestag.de )?

Mit vorzüglicher Hochachtung !

Antwort von Dr. Guido Westerwelle
7Empfehlungen
10.07.2007
Dr. Guido Westerwelle
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht vom 4. Juni 2007 und für Ihr Interesse an der Programmatik der FDP.

Wir Liberale nehmen das Thema der Heimunterbringung und Heimerziehung von Kindern und Jugendlichen in den 50er und 60er Jahren und teilweise noch bis in die 70er Jahre hinein sehr Ernst. Nach allem, was in diesem Zusammenhang bisher bekannt geworden ist, bedarf die Thematik dringend der weiteren historischen Aufarbeitung. Die Träger und ehemaligen Träger der Heime fordern wir auf, ihren Beitrag zur Aufklärung zu leisten, die Verantwortung für geschehenes Unrecht zu übernehmen und die Opfer von Entwürdigung und Misshandlung angemessen zu rehabilitieren. Über weitere Maßnahmen werden die Freien Demokraten dann auf der Grundlage neuer Erkenntnisse zu entscheiden haben.

Nochmals vielen Dank für Ihre Zuschrift und Ihre Frage. Ihnen persönlich alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Guido Westerwelle, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
03.06.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Westerwelle,

wie stehen Sie zu dem Gesetzesvorschlag, die Rechtsberatung auch für Nichtjuristen zu öffnen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Guido Westerwelle
2Empfehlungen
19.06.2007
Dr. Guido Westerwelle
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail zur Reform des Rechtsberatungsgesetzes vom 3. Juni 2007.

Die FDP-Bundestagsfraktion erkennt an, dass eine grundlegende Reform des Rechtsberatungsgesetzes grundsätzlich notwendig ist, um das Gesetz den Deregulierungsbestrebungen der Europäischen Kommission im Bereich des freien Dienstleistungsverkehrs und an die geänderten gesellschaftlichen Bedürfnisse anzupassen. Die FDP-Bundestagsfraktion begrüßt daher, dass der Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums für ein Rechtsdienstleistungsgesetz sicherstellt, das die qualifizierte und professionelle Rechtsberatung erhalten bleibt. Es ist richtig, auch künftig daran festzuhalten, dass die Vertretung von Mandanten vor Gericht nur durch Rechtsanwälte erfolgen darf. Zu begrüßen ist auch, dass die unentgeltliche und karitative Rechtsberatung ebenfalls Volljuristen vorbehalten bleibt.

Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat vor wenigen Wochen eine Sachverständigenanhörung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt. Einige wenige Punkte wurden dabei von den Sachverständigen nach wie vor als kritikwürdig dargestellt. Im Ergebnis bin ich aber zuversichtlich, dass es gelingen wird, während des Gesetzgebungsverfahrens noch in einigen Punkten Änderungen vorzunehmen und zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wir brauchen im Ergebnis ein Gesetz, das die unabhängige und qualifizierte Rechtsberatung im Interesse der Verbraucher sichert und das geeignet ist, auf die gesellschaftlichen Entwicklungen der vergangenen Jahre und den sich wandelnden Rechtsberatungsmarkt angemessen zu reagieren.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Guido Westerwelle, MdB
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
06.06.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Westerwelle,

immer wieder höre ich aus meinem Bekanntenkreis von Fällen, in denen Bafoeg-Empfänger oder ehemalige Bafoeg-Empfänger, offenbar nach einer erneuten Überprüfung, neue Bescheide für Bewilligungszeiträume erhalten, die schon mehrere Jahre zurückliegen. Dabei werden z.T. erhebliche Geldsummen zurückgefordert, bzw. das noch zu erhaltende Bafoeg wird mit diesen Summen verrechnet.

Aus eigener Erfahrung sowie anhand der Berichte aus meinem Bekanntenkreis kann ich sagen, dass die Bewilligung von Fördermitteln alles andere als durchschaubar ist und zu einem nicht geringen Teil vom Zufall bzw. vom guten Willen des jeweiligen Sachbearbeiters abhängt. Mir ist ein Fall bekannt, in dem der alljährlich bis ins Detail identisch ausgefüllte Bafoeg-Antrag jedes Jahr eine andere Förderungssumme ergab.

Daher drängt sich mir die Vermutung auf, dass die Bafoeg-Ämter die Prüfung der Anträge recht nachlässig vornehmen, während die (vermutlich stichprobenartigen) Überprüfungen gewissenhaft durchgeführt werden.

Dabei entsteht eine Rechtsunsicherheit bei der finanziellen Versorgung, die gerade diejenigen betrifft, die wenig haben und die die zukünftigen Führungspersonen unserer Gesellschaft sind, die Studenten. Man stelle sich einen Studenten vor, dessen einzige Einnahmequelle das Bafoeg ist, der plötzlich z.B. einen zuviel gezahlten Satz von 25€/Monat über die letzten vier Jahre zurückzahlen muss bzw. mit seiner aktuellen Förderung verrechnet bekommt. Nach meiner Rechnung stünde diese (fiktive) Person zwei bis drei Monate ohne Einkommen da.

Wie stehen Sie zur Problematik der laxen Vergabe, aber strengen und vor allem späten Kontrolle, bei der Bafoeg-Vergabe und, falls sie es so sehen wie ich, was gedenken sie gegen diesen Missstand zu tun?

Vielen Dank für Ihre Zeit und Aufmerksamkeit und freundliche Grüße,

Antwort von Dr. Guido Westerwelle
1Empfehlung
20.06.2007
Dr. Guido Westerwelle
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre email vom 6. Juni 2007. Herr Dr. Westerwelle hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Bei erster Betrachtung besteht hier in der Tat ein Widerspruch. Der löst sich aber relativ schnell auf, wenn man die Berechnungsrichtlinien genauer kennt. Insofern kann auf Ihre Frage, ob es sich hier um eine "laxe Vergabe" handelt, nicht mit einem klaren JA oder NEIN geantwortet werden. Entscheidend ist immer der konkrete Fall! Und genau nur am konkreten Fall kann man der Sache auch wirklich auf den Grund gehen. Richtig ist, dass es in jüngster Zeit Überprüfungen zum BAföG-Bezug gab. Hierbei sind einige Betrügereien seitens der Studierenden aufgedeckt worden, die zu teilweise erheblichen Rückzahlungen führten.

Bei der Beurteilung der Fälle muss man jedoch wissen, dass die Bemessung des "elternabhängigen" BAföG sich nach dem Einkommen der Eltern (oder den Unterhaltsverpflichteten des Lebenspartners oder des Ehegatten) richtet. Zur Ermittlung wird die Steuererklärung dieser Personen zwei Jahre vor Erstantragstellung herangezogen. Zeigt sich im Verlauf des BAföG-Bezuges jedoch, dass sich die Einkommensverhältnisse im tatsächlichen Bezugsjahr deutlich verbessert haben oder der Antragsteller selbst ein Einkommen aus studentischer Nebentätigkeit erzielt, erfolgt eine Rückforderung des überzahlten Betrages.

Um die Entscheidung über einen berechtigten BAföG-Antrag selbst treffen zu können, hat das BMBF auf seiner Homepage einen "BAföG-Rechner" eingerichtet. Hier kann man jederzeit konkret seinen BAföG-Anspruch berechnen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Biesel
Leiter des Büros des
Vorsitzenden der FDP-Bundestagsfraktion
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Frage zum Thema Umwelt
11.06.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Westerwelle,

vor einiger Zeit hatte ich eine Frage gestellt. Es ging um 140T€ in Niedersachsen für einge Goldregenpfeifer. Nun ja, keine Antwort ist auch ein Hinweis. Ihr Spässchen mit der Mopsfledermaus war ein zentrales Thema zum Bereich Geldverschwendung Ihrer Rede in Hannover zur Bundestagswahl. Offensichtlich scheint das Thema Naturschutz, verbunden mit sinnvollen Geldausgaben, eben doch nicht immer interessant zu sein. Oder dürfen wir uns jetzt zur Landtagswahl wieder darauf freuen?
Sollten Sie meine Frage nicht ernst genommen haben, bin ich so liberal, Ihre Reden eben auch nicht mehr in allen Teilen ernst zu nehmen.

Grüsse
Antwort von Dr. Guido Westerwelle
1Empfehlung
06.08.2007
Dr. Guido Westerwelle
Sehr geehrter Herr ,

Ihre Nachricht vom 11. Juni 2007 habe ich erhalten, die Frage zum Goldregenpfeifer aber liegt mir leider nicht vor.

Zum Umgang des Landes Niedersachsen mit dem Südlichen Goldregenpfeifer kann ich Ihnen folgende Informationen zukommen lassen: Der Vogel, der früher von Belgien bis Polen vorkam, ist heute eine der seltensten Vogelarten in Europa. Er kommt nur noch im Nordwesten des Landes Niedersachsen vor und sein Bestand wird auf ca. 30 Vögel geschätzt. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Verpflichtungen, die sich aus der EG-Vogelschutzrichtlinie ergeben, bemüht sich das Land Niedersachsen diese Vogelart zu retten und wendet dafür den von Ihnen genannten Betrag auf.

Nochmals vielen Dank für Ihre Zuschrift. Ich hoffe, Ihnen weiter geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Guido Westerwelle, MdB
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