Dr. Guido Westerwelle (FDP)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Guido Westerwelle
Jahrgang
1961
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Rechtsanwalt
Wahlkreis
Bonn
Landeslistenplatz
1, Nordrhein-Westfalen
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(...) Wir wollen das ändern, denn wir Liberale wissen, dass die Bürger jetzt Steuersenkungen brauchen: In unserem Netto-Konzept haben wir dargelegt, für welche Politik wir stehen, damit den Menschen mehr Netto von ihrem hart erarbeiteten Brutto bleibt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
03.07.2009
Bundestagswahlrecht
NEIN
02.07.2009
AWACS-Einsatz in Afghanistan
nicht beteiligt
18.06.2009
Internetsperren
nicht beteiligt
18.06.2009
Patientenverfügung (Stünker-Antrag)
JA
29.05.2009
Schuldenbremse
enthalten
28.05.2009
Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige
nicht beteiligt
Fragen an Dr. Guido Westerwelle
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Frage zum Thema Gesundheitsreform
04.05.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Westerwelle

anhand eines Fallbeispiels eine Frage an Ihre Oppositionsarbeit, in wieweit diese Gesundheitsreform 07 revidiert werden kann um den Verfassungswiedrigen Charakter zu entkräften. Nach der Einführung des Kontrahierungszwangs in der GKV für Selbstständige bekam ich jetzt meinen Beitragsbescheid von monatl. 272,87EUR ( auf fiktive1.837,50EUR)errechnet nach meinem Einkommen inkl. Zinsen in 2006 von 3.501,-EUR das wären nach Adam Riese 93,53% meines tatsächlichen Einkommens für Sie als Anwalt müsste der Tatbestand der Sittenwiedrigkeit erfüllt sein.

In den Genuss einer geringeren Beitragsbemmessung (auf fiktive 1.225,-EUR berechnet) von 181,-EUR komme ich nur, wenn ich meine geldwerten Spareinlagen und alle immateriellen Gegenstände wie Grundstücke, Kraftfahrzeuge, Wertsachen, Gemälde, Schmuck, Rentenversicherungen, Bausparverträge u.v.m. im Wert über 9.800,-EUR aufbrauche um dann in kürzester Zeit in den Genuss der sozialen Hilfebedürftigkeit zu kommen.

Im Klartext, die AOK-Berlin verlangt für Ihre mäßige Standardversorgung von mir , daß ich mein aus schon einmal sozialversicherungspflichtigen Einkommen also auch Krankenkassen-Beitragspflichtig Spareinlagen so oft beitragspflichtig werden bis diese über 9.800,-EUR aufgebraucht sind auch die des Lebenspartners Das hat bis heute nicht einmal das Finanzamt geschafft, von mir Einkommensteuer zu erheben nach einem fiktiven Mindestverdienst von 1.837,50EUR und bei Zahlungsunwilligkeit die Zwangsvollstreckung in Betracht zu ziehen.

Genau aus diesem Grund hat sich die Mehrzahl der Kleinunternehmer nicht versichern können um jetzt von kleinen Krankenkassenterriern erpresst zu werden.

Mit z.B.1.250,-EUR Einkommen gelte ich für meine Krankenkasse als hilfebedürftig um sich meine Spareinlagen zu erschleichen und der Vorstandsvorsitzende AOK mit 230.000 EUR im Jahr sichs gut gehen lassen kann.

Willkommen in der Solidargemeinschaft!
Antwort von Dr. Guido Westerwelle
1Empfehlung
08.05.2007
Dr. Guido Westerwelle
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht vom 4. Mai 2007 und für Ihr Fallbeispiel.

Ihre persönlich schwierige Lage kann ich sehr gut nachvollziehen. Ihr Beispiel zeigt überaus deutlich, warum die FDP-Bundestagsfraktion die Gesundheitsreform, wie sie CDU/ CSU und SPD am 2. Februar 2007 in den Deutschen Bundestag eingebracht haben, geschlossen abgelehnt hat.

Wir wollen keinen Kassensozialismus und keine bürokratische Staatswirtschaft, sondern wirksamen Krankenversicherungsschutz für alle Menschen in Deutschland. Dazu brauchen wir einen grundlegenden Neuanfang im Gesundheitssystem und dürfen uns nicht länger mit kleinen Reparaturen begnügen.

Wir Freie Demokraten setzen uns für ein Modell des privaten Krankenversicherungsschutzes mit sozialer Absicherung für alle ein. So bleibt niemand ohne Versicherungsschutz und die Effizienzgewinne eines wettbewerblichen Systems werden voll ausgeschöpft. Unter www.gesundheit.fdp.de finden Sie ausführliche Informationen zur liberalen Gesundheitsreform.

Nochmals vielen Dank für Ihre Zuschrift. Ich setze auf Ihre Unterstützung für unseren Kurs. Ihnen persönlich alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Guido Westerwelle, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
21.05.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Westerwelle,

ich hätte eine Frage wie Sie die Pläne sehen wie diese durch SPD und CDU gefordert werden.
Zum Vorfall:
Ich betreibe mit 40 Mitarbeitern 9 Videotheken in und um München. Seit Jahren leidet unsere Branche darunter, das in Deutschland von heute auf morgen Filme in DE verboten werden. Es handelt sich hier meist um Genre Filme wie z.B Horrorfilme.
In den letzten 6 Jahren wurden insgesamt 250 legale Filme in Videotheken verboten, die in anderen Ländern im TV gezeigt werden, das zu grossen Umsatzverlusten und Entlassungen führte.
Nun plant die CSU das Verbot von Erotikfilmen, das einfach den Grossteil der Umsätze in Videotheken erwitschaftet.
Link:
www.spiegel.de
Dies wäre das Ende für die Videotheken und deren Mitarbeiter.
Im Internet hat man es ja schon geschafft, das man alle deutschen Betreiber die diese Bereich anbieten auf Grund irrsinnigen Regelungen und Verboten ins Ausland verloren hat. Jetzt will SPD und CSU die Videotheken "loswerden".
Was will denn CSU und SPD dem deutschen Bürger noch alles verbieten und wie viele Firmen will man noch die Existenz verbauen?
Ich fürchte daher mit den weiteren Verboten um den Erhalt meiner Existenz und deren meiner Kollegen in DE und allen fast 60 000 Mitarbeitern.
Meine Frage an Sie:
Unterstützen Sie dieses Vorhaben mit dem Verbot in Videotheken ?
Wie würde es bei einer FDP geführten Regierung ausssehen?
Würde man generell diese extreme Art von Zensierung und Verboten weiter unterstützen wie sie nur so in DE vollzogen wird
oder wie sonst alle anderen Länder deren Bürger selbst entscheiden lassen was diese sehen wollen oder nicht.
Würde man denen ins Ausland abgewanderten Unternehmen mit neuen Regelungen wieder die Alternative bieten in DE zu arbeiten ?
Über Ihre Antwiot würd ich mich im Namen unserer ganzen Branche und aller Mitarbeiter sehr freuen.

Mit liberalen Grüssen aus München

Antwort von Dr. Guido Westerwelle
3Empfehlungen
25.05.2007
Dr. Guido Westerwelle
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht vom 21. Mai 2007 und für Ihre Frage.

Die Haltung der Freien Demokraten zu den zahlreichen Verboten, die seitens der anderen Parteien in die Diskussion eingebracht werden, hatte ich bereits in meinen Antworten an die Herren Korf, Scholtauer und Muench ausführlich dargelegt: Wir Liberale setzen auf den Grundsatz "überzeugen statt verbieten".

Für Ihre Hinweise, die die wirtschaftlichen Konsequenzen dieses gesetzgeberischen Aktionismus verdeutlichen, möchte ich Ihnen ausdrücklich danken. Seien Sie versichert, dass die Freien Demokraten und ich ganz persönlich unseren Widerstand gegen diese Verbotsorgien auch in Zukunft aufrechterhalten werden. Dabei setze ich auf Ihre Unterstützung.

Nochmals vielen Dank für Ihre Zuschrift. Ihnen weiterhin viel Erfolg sowie persönlich alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Guido Westerwelle, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
22.05.2007
Von:

Sehr geehrter Dr. Guido Westerwelle,

der weltweite Einsatz unserer Bundeswehr, der Angehörigen von NGOs gilt bei Gefahr für Gesundheit und Leben regierungsamtlich der Bekämpfung von Terror im Bunde mit Korruption auf lokaler und globaler Regierungsebene im Bunde mit War - Lords gegen die eigene Bevölkerung.
Wie kann es da sein, daß unsere Regierung mit Zustimmung der FDP bis heute nicht dem Internationalen Übereinkommen gegen Korruption beigetreten ist?, anders als die USA, Frankreich, Großbritannien und 89 weitere Staaten. Diese deutsche Verweigerung der Ratifizierung einer beschlossenen UNO- Konvention gegen Korruption geschieht trotz internationaler Proteste, z. B. afrikanischer Bischöfe und Kardinäle im Mai diesen Jahres anläßlich eines Besuchs bei Bundeskanzlerin Angela Merkel in Berlin ( s. Bericht Der Spiegel 21- 38- 07 "Korruption, beeinflusst, nicht bestochen")? Abgeordnetenbestechung steht in fast allen Demokratien unter Strafe. Wieso verweigert sich der Deutsche Bundestag da unter Mithilfe der Bürgerrechtspartei FDP der Ratifizierung dieser UNO- Konvention? Ist es nicht eine Schande, die gen Himmel schreit, daß der Deutsche Bundestag mehrheitlich für den weltweiten Einsatz der Bundeswehr gegen Terror und Korruption stimmt?, aber ebenso mehrheitlich gegen die Ratifizierung der UNO- Konvention gegen Korruption stimmt? Treibt der Deutsche Bundestag da nicht mehrheitliche die Angehörigen der Bundeswehr und der NGOs bei ihren weltweiten Einsätzen sehenden Auges in die offenen Messer der lokalen und globalen Korruption, einer Gemengelage aus Terror, Waffenexport, Menschenrechtsverletzungen, Folter und Drogenhandel?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Guido Westerwelle
bisher keineEmpfehlungen
19.06.2007
Dr. Guido Westerwelle
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 22. Mai 2007.

Erlauben Sie mir zunächst klar zustellen, dass Abgeordnetenbestechung auch jetzt schon in Deutschland strafbar ist. Die Berichterstatter für die entsprechende Bestimmung im Strafgesetzbuch haben die Problematik seinerzeit sehr sorgfältig beraten und aus guten Gründen die Fassung verabschiedet, die sich jetzt im Gesetz wiederfindet.

Gleichzeitig darf ich Ihnen berichten, dass das Thema auch für den Deutschen Bundestag weiterhin eine Rolle spielt. Wir werden in den nächsten Monaten auf Basis eines Gesetzentwurfes all die im Zusammenhang mit der von Ihnen genannten UN-Konvention aufgeworfenen Fragen neu zu beraten haben. Dabei erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass die Bundesregierung die UN-Konvention gegen den Willen aller Fraktionen im Deutschen Bundestag unterzeichnet hat. Gleichzeitig werden wir aber auch die von Ihnen aufgeworfene Kritik bei unseren Beratungen zu berücksichtigen haben und hierauf geeignete Antworten finden müssen.

Ein Punkt ist mir bei den Beratungen des Gesetzentwurfs besonders wichtig: Das Grundgesetz garantiert den Abgeordneten die Freiheit des Mandats. Er kann und soll nach der Verfassung im Gegensatz zu einem Beamten auch Interessen seiner Wählerinnen und Wähler vertreten. Eine Verbeamtung der Abgeordneten durch die Hintertür einer UN-Konvention dürfen wir nicht zuzulassen. Der verbeamtete Abgeordnete wäre das Ende einer lebendigen Demokratie.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Guido Westerwelle, MdB
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Frage zum Thema Schulen
25.05.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Westerwelle!

in den vergangenen Monaten ist das Thema "Hauptschulen" durch die Presse gegangen. Meiner Frage an Sie wäre: Wie stehen Sie zu dem Vorschlag die Kinder/Jugendlichen erst ab der 10. Klasse zu trennen bzw. diejenigen die das Abitur machen oder studieren wollen ab der 10. Klasse in eine weiterführende Schule zu schicken?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Guido Westerwelle
2Empfehlungen
19.07.2007
Dr. Guido Westerwelle
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht vom 25. Mai 2007 und für Ihr Interesse an liberaler Programmatik.

Wir Liberale sind davon überzeugt, dass sich die Wohlstandsfrage der Nationen in Zukunft mehr noch am Bildungssystem als am Steuersystem entscheiden wird. Bildungspolitik ist zentrales Kernthema der FDP.

Die Schülerinnen und Schüler in Deutschland sollen je nach ihren individuellen Fähigkeiten, Begabungen und Interessen gefördert werden. Um diese gezielte Betreuung zu erreichen, halten wir das mehrgliedrige Schulsystem, das sich an die Grundschule anschließt, grundsätzlich für sinnvoll. In unserem durchlässigen Bildungssystem besteht darüber hinaus für jeden die Möglichkeit, einen höheren Schulabschluss an einer anderen Schulform anzustreben.

Unabhängig davon, setzen wir Freie Demokraten uns dafür ein, dass die Bildungseinrichtungen mehr Freiheit bekommen. Lehrer und Schüler vor Ort kennen ihre Probleme am besten und können sie besser lösen als zentrale Stellen der Bildungsverwaltung.

Nochmals vielen Dank für Ihre Zuschrift. Ich setze auf Ihre Unterstützung
für unseren Kurs. Ihnen persönlich alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Guido Westerwelle, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
25.05.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Guido Wsterwelle!

Als Bürger Ihres Wahlkreises, wie auch Aktiver des Interessenverbandes für Unterhalt und Familienrecht der Bezirksstelle Bonn, kurz ISUV/VDU e.V., wende ich mich mit nachfolgender Frage an Sie.

Wie (hoffentlich) allseits politisch bekannt, bestand seit numehr mehr als
2 Jahren ein Entwurf zur Reform des Unterhaltsrechtes.
Wie konnte es geschehen, dass im 6-Augen-Gespräch der Fraktionsspitzen
(SPD/CDU/CSU) ein sich jetzt herausstellend verfassungswidriger Kompromiß geschlossen wurde. Dieser führte nach BVerfG-Entscheid Az.1 BvL 9/04 nach Veröffentlichung vom 23.05.2007 zur unbefristeten Aussetzung der Reform, obwohl alle Koalitionspartner und auch Oppistion, OLGe und Betroffene vom Einführungstermin zum 01.07.2007 ausgegangen sind.
Ihre Oppostion CDU/CSU zumindest sich als "Rechtsexperte" bezeichnende Kollgen bis heute den Entscheid scheinbar nicht verstanden hat.
Diesen sei der Hinweis erlaubt, BVerfG-Entscheide gibt es und wird es wohl auch zukünftig nicht mit Untertiteln geben!

Warum konnten die Freien Demokraten, ebenso verteten in der Sachverständigenanhörung zur Unterhaltsrechtsreform vom 16.10.2006 im Rechtsausschuß nicht den Warnungen von zumindest Herrn Prof.Willutzki (Seite 38ff. des Wortprotokolls) folgen. Stattdessen muss ich einen faulen
  • nunmehr verfassungswidrigen - Kompromiß der Fraktionspitzen zum Zwecke des Koaltionsfriedens mit Nichtwissen unterstellen.

Auch Ihre Opposition-Kollegin Frau Zypries, bislang dem Urentwurf der Unterhaltsrechtsreform folgend, scheint sich nun der Klatsche seitens des BVerfG´s erholen zu müssen und nimmt deutliche inhaltliche Rechtfertigungen an, welche an sich nur den Unions-Politikern zustünde.
Welche Haltung nimmt die FDP hierzu ein?
Für eine parteilich grundsätzliche Stellungnahme wäre ich Ihnen sehr verbunden.

Mit vorzüglichen Grüßen
Antwort von Dr. Guido Westerwelle
2Empfehlungen
19.06.2007
Dr. Guido Westerwelle
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre email vom 25. Mai 2007.

Die FDP misst der Änderung des Unterhaltsrechts eine besondere Bedeutung zu und beteiligt sich daher am Gesetzgebungsverfahren, soweit dies als Opposition möglich ist, sehr aktiv. Mittelpunkt unseres Handelns ist dabei stets das Wohl des Kindes.

Aufgrund des aktuellen Urteils des Bundesverfassungsgerichts (1 BvL 9/04), das am 23. Mai 2007 veröffentlicht wurde, wurde der Gesetzentwurf kurzfristig von der Tagesordnung heruntergenommen. Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass die unterschiedliche Regelung der Unterhaltsansprüche wegen der Pflege oder Erziehung von Kindern (Betreuungsunterhalt) für geschiedene Ehegatten einerseits und nicht verheiratete Ehegatten andererseits mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sei. Die geltende Rechtslage sei verfassungswidrig. Eine angesetzte Sondersitzung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages am 24. Mai 2007 wurde dann ebenso wie die parlamentarische Beratung am 25. Mai 2007 aufgrund des großen Nachbesserungsbedarfs seitens der Koalition abgesetzt. Die aufgetretenen Verzögerungen gehen somit auf Meinungsverschiedenheiten der Regierungskoalition zurück.

Die FDP-Bundestagsfraktion wird darauf achten, dass ein geordnetes Gesetzgebungsverfahren im Deutschen Bundestag die Auswirkungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils sorgfältig berücksichtigt. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes muss der Praxis ausreichend Zeit geben, um sich auf die neuen Regelungen einzustellen.

Ziel der FDP ist und war die Gleichstellung aller kindererziehenden Elternteile, um allen Kindern die gleichen Betreuungs- und Versorgungsleistungen zukommen zu lassen und zwar unabhängig von der Ausgestaltung der Verbindung ihrer Eltern. Insofern setzt sich die FDP insbesondere auch dafür ein, dass bei der Rangfolge der Unterhaltsansprüche auf dem zweiten Rang alle kinderbetreuenden Elternteile unabhängig von ihrem Familienstand, Ehegatten in noch bestehender Ehe und Ehegatten, die nach langer Ehe geschieden wurden, zu finden sind und nicht, wie von der Bundesregierung in dem Gesetzentwurf vorgeschlagen, der zweite Rang allein Ehegatten, die Kinder betreuen und Ehegatten bei einer Ehe von langer Dauer vorbehalten ist (wobei sowohl geschiedene Ehen als auch bestehende Ehen hiervon umfasst sind).

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Guido Westerwelle, MdB
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