Dr. Guido Westerwelle (FDP)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Guido Westerwelle
Jahrgang
1961
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Rechtsanwalt
Wahlkreis
Bonn
Landeslistenplatz
1, Nordrhein-Westfalen
weitere Profile
(...) Liegt dieser Mindestlohn unter den marktüblichen Löhnen, bleibt er wirkungslos. Liegt der Mindestlohn aber über den marktüblichen Löhnen, so wird er Arbeitsplätze vernichten und die Schaffung neuer Arbeitsplätze erschweren. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
03.07.2009
Bundestagswahlrecht
NEIN
02.07.2009
AWACS-Einsatz in Afghanistan
nicht beteiligt
18.06.2009
Internetsperren
nicht beteiligt
18.06.2009
Patientenverfügung (Stünker-Antrag)
JA
29.05.2009
Schuldenbremse
enthalten
28.05.2009
Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige
nicht beteiligt
Fragen an Dr. Guido Westerwelle
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
14.03.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Westerwelle,

ich danke Ihnen für Ihre aussagekräftige Antwort. Trotzdem muss ich nachhaken:

Ist es politisch gewollt, dass ihr Studium durch Arbeit selbst finanzierende Studierende nach Einführung der durch Ihre Partei mitbeschlossenen Studiengebühren bestenfalls knapp über dem schon streng bemessenen Hartz IV-Niveau leben können, in der Regel aber darunter?

Ist es als wünschenswert zu betrachten, dass selbstfinanzierte Studenten zu verzinsten Studienkrediten gezwungen werden, und somit trotz Arbeit verschuldet ins Berufsleben starten?

Oder ist es politisch gewollt, gewissen sozialen Schichten mittels Gebühren den Zugang zu den Universitäten zu erschweren?

Wenn Sie alle diese fragen verneinen, wie hat Ihre Partei dann diesen Gebührenregelungen zustimmen können?


Mit freundlichen Grüßen


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Frage zum Thema Umwelt
20.03.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Westerwelle,
es ist erfrischend zu lesen, daß Sie in kürzester Zeit Fragen von interessierten Bürgern beantworten.Das machen leider nicht alle Abgeordneten, die, erlauben Sie es mir zu sagen, nicht mehr oder weniger zu tun haben als Sie.Meine Frage, die ich schon an 2 Abgeordneten, verschiedener Parteien gestellt habe, blieb bisher unbeantwortet. In Duisburg-Walsum wird z.Zt. ein Kohlekraftwerk gebaut. Ich frage mich und gebe die Frage an Sie weiter. Muß das sein? Dieses Kraftwerk wird bei Inbetriebnahme zukünftig 300 Tonnen Feinstaub ausstoßen. Der Duisburger Straßenverkehr produziert im Vergleich jährlich 48 Tonnen,immer noch zu viel,sicherlich. Nur,sollte nicht alles getan werden, damit unser Umweltklima besser wird? Warum wird dann die Baugenehmigung für dieses Kohlekraftwerk erteilt?
Wenn ich richtig informiert bin,wird der in diesem Kraftwerk erzeugte Strom nicht in Deutschland genutzt, sondern nach Österreich verkauft. Der Rußpartikelfilter für Dieselfahrzeuge ist doch schon ein Weg in die richtige Richtung. Mit der Errichtung von Kohlekraftwerken gehen wir rückwärts. Was von den Bürgern im Kleinen abverlangt wird, sollte für die Industrie doch erst recht gelten,oder? Meine konkrete Frage an Sie wäre: können Sie den Weiterbau und künftige Baugenemigungen für Kohlekraftwerke verhindern? Können Sie überprüfen lassen, ob die Genehmigung unter diesen Umständen, wenn meine Annahme richtig ist, rechtens war? Mir liegt diese Welt und das was ich meinen und allen Kindern dieser Welt hinterlassen will sehr am Herzen. Jeder steht in der Verantwortung,Bürger wie Politiker. Im Gegensatz zu uns Bürgern haben Sie als Politiker die Macht, Dinge ins Positive zu verändern. Ich bitte Sie als Bürger dieses Landes, tun Sie Ihr Möglichstes. Für die Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Guido Westerwelle
2Empfehlungen
26.03.2007
Dr. Guido Westerwelle
Sehr geehrte Frau ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht vom 20. März 2007 und für Ihre Frage.

Die Freien Demokraten und ich ganz persönlich kämpfen für einen vernünftigen Energiemix aus fossilen Energieträgern, aus Kernenergie und erneuerbaren Energien. Kein Energieträger und keine Energieform darf dem oder der anderen gegenüber ideologisch vorgezogen werden. Denn Ideologie macht unsere Energie teurer und die Umwelt schlechter.

Sehr gern habe ich Ihre Frage an den FDP-Landesverband Nordrhein-Westfalen weitergegeben. Die Kollegen vor Ort erreichen Sie unter nrw@fdp.de.

Nochmals vielen Dank für Ihr Interesse. Ihnen persönlich alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Guido Westerwelle, MdB
Ergänzung vom 27.03.2007
Sehr geehrte Frau ,

im Auftrag von Herrn Ellerbrock übersende ich Ihnen seine Antwort zu Ihrer Anfrage an Herrn Dr. Westerwelle bezüglich des Kohlekraftwerks in Duisburg-Walsum

Mit freundlichen Grüßen

Volker Hönsch
Büroleiter von Holger Ellerbrock, MdL




Kohle-Kraftwerk in Duisburg - Walsum

Sehr geehrte Frau ,

Ihre an unseren Bundesvorsitzenden Dr. Guido Westerwelle, MdB, gerichtete Mail ist mir zuständigkeitshalber weitergeleitet worden.

Ergänzend zu den von Herrn Dr. Westerwelle dargestellten Positionsbestimmungen, dass die FDP für einen Energiemix aus fossilen Energieträgern, Kernenergie und erneuerbaren Energien steht, möchte ich zu der von Ihnen aufgezeigten Problematik wie folgt Stellung nehmen:
NRW war und will Energieherz der Bundesrepublik Deutschland bleiben. Das gilt auch, wenn in absehbarer Zeit in NRW keine Kohle mehr gefördert werden wird. Die Lagerstätte in NRW liegt zu tief, die Flöze sind zu klein, die Beeinträchtigungen in dicht besiedelten Gebieten sind erheblich. Gleichwohl will NRW weiterhin Energie auch aus Import-Steinkohle produzieren, denn die Energieversorgung ist die Grundlage für den Industriestandort NRW.

Die Genehmigung eines Kraftwerks erfolgt nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Hier werden die von Ihnen aufgezeigten Probleme behandelt und entschieden. Aus meiner Sicht ist es erfreulich festzustellen, dass mo- derne Kohle-Kraftwerke eine wesentlich größere Effizienz besitzen als die bislang in Betrieb befindlichen Kraftwerke: Wesentlich mehr Energieausbeute pro eingesetzter Rohstoff-Einheit. Weiterhin ist festzustellen, dass moderne Umwelttechnologie wesentlich zur Reduzierung von Umweltbelastungen bei- trägt. Hier weiß ich, wovon ich rede, denn ich bin in Duisburg-Hochfeld zur Schule gegangen. Gegenüber früher ist die Umweltbelastung in Duisburg-Hochfeld heutzutage minimal! Das ist auch moderner Technik zu verdanken.

NRW ist in einen europäischen Energie-Verbund integriert. Eine "Insel-Lage" gibt es nicht; bis auf wenige Industrie-Kraftwerke, die für den Eigenverbrauch von Industrieanlagen Strom produzieren, sind die anderen Kraftwerke an die- ses europäische Energie-Verbund-Netz angeschlossen. In einem Zusam- menwachsenden Europa ist verständlicherweise kein Platz mehr für den Gedanken "Duisburger Kraftwerk liefert nur Strom für Duisburg"; solche Autarkie-Gedanken sind im zusammenwachsenden Europa überholt.

So wie der Rußpartikelfilter für Dieselfahrzeuge, so werden auch Emissionen aus Kraftwerken durch technische Maßnahmen reduziert. Sie haben völlig recht: Was für den Bürger gilt, muss auch für die Industrie gelten. Dieser An- spruch wird im Genehmigungsverfahren geprüft und auch sichergestellt. In diesem Genehmigungsverfahren werden zahlreiche Stellen, so auch die Stadt Duisburg, beteiligt. Wenn hier Verfahrensfehler vorliegen sollten, so werden dies die Beteiligten aufgreifen und nicht akzeptieren. Mir liegt aber kein Hinweis vor, dass hier ein Verfahrensfehler vorliegen sollte.

Sehr geehrte Frau , jeder von uns kann einen Beitrag zur Energieein- sparung leisten. Das fängt beim Kauf von Elektrogeräten an und endet bei der Benutzung eines möglichst emissionsarmen Kraftfahrzeugs. Auch in der In- dustrie gilt es, den Umweltschutz zu beachten und neue Techniken zu nutzen, mit weniger Ressourcenverbrauch mehr Energie zu gewinnen, sowie weniger Emissionen auszustoßen.

Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand glaube ich, ein Kraftwerk in Duisburg - Walsum ist verantwortbar.

Mit freundlichen Grüßen

Holger Ellerbrock
FDP-Fraktion

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Frage zum Thema Inneres und Justiz
29.03.2007
Von:

Sehr geehrter Dr. Westerwelle,

vor dem Hintergrund des immer noch nicht in Kraft getretenen sogenannten "Stalking-Paragrafen", dem § 238 StGB, kann bislang nur das Gewaltschutzgesetz Betroffenen Schutz gewähren. Darin heißt es unter anderem in § 1, Abs. 3:

§ 1 Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen

...

(3) In den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 oder des Absatzes 2 kann das Gericht die Maßnahmen nach Absatz 1 auch dann anordnen, wenn eine Person die Tat in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen hat, in den sie sich durch geistige Getränke oder ähnliche Mittel vorübergehend versetzt hat.

Als Bonner Bürger frage ich Sie als Bundestagsabgeordnen aus Bonn und als Jurist: Was will uns der Gesetzgeber damit sagen? Meiner Meinung nach liegt hier ein klarer redaktioneller Fehler vor. Menschen, die Alkohol oder andere berauschende Mittel zu sich nehmen, befinden sich nicht in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit. Richtig könnte es doch einfach folgendermaßen lauten:

(3)In den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 oder des Absatzes 2 kann das Gericht die Maßnahmen nach Absatz 1 auch dann anordnen, wenn eine Person die Tat in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand begangen hat.

Warum und wie lange sich ein Täter in einem solchen Zustand befindet, ist meiner Meinung nach für den Schutz von Menschen vor solchen Tätern unerheblich. Welches Unheil mit derartigen falschen Formulierungen verbunden sein kann, brauche ich Ihnen als Rechtsanwalt nicht zu sagen.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Guido Westerwelle
2Empfehlungen
22.05.2007
Dr. Guido Westerwelle
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht vom 29. März 2007 und für Ihre Frage.

Ich gebe Ihnen Recht, dass das Ziel des Gesetzgebers in § 1 Abs. 3 Gewaltenschutzgesetz missverstanden werden kann. Nach Abs. 3 kann das Gericht gegen einen Täter Schutzanordnungen auch dann verhängen, wenn dieser Taten in einem vorübergehenden Zustand der Unzurechnungsfähigkeit begangen hat. Durch die Verweise auf Abs. 1 und 2 soll klargestellt werden, dass die Voraussetzung der vorsätzlichen Begehung erfüllt sein muss.

Das am 31. März in Kraft getretene Gesetz zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen wird zu erheblichen Ermittlungs- und Beweisschwierigkeiten in der Praxis führen: Es enthält eine zu große Zahl von unbestimmten Rechtsbegriffen. Die FDP-Bundestagsfraktion hat es deshalb im Interesse der Opfer für den falschen Weg gehalten, Stalking alleine mit den Mitteln des Strafrechtes bekämpfen zu wollen.

Die Freien Demokraten haben deshalb die Bundesregierung dazu aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Reform des Gewaltenschutzes vorzulegen, der im Interesse des Opferschutzes die Möglichkeiten zur Stalking-Bekämpfung erweitert, indem neue Tatbestände eingeführt werden und der Strafrahmen bei Zuwiderhandlung gegen richterliche Anordnung erhöht wird.

Nochmals vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich setze auf Ihre Unterstützung für unseren Kurs. Ihnen persönlich alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Guido Westerwelle, MdB
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
12.04.2007
Von:

Ich würde mich gerne der Frage von Herrn Sievers (14.03.2007) anschließen, die leider noch nicht beantwortet werden konnte. Laut allgemeiner Statistiken mangelt es in Deutschland erheblich an Studenten. Demnach besteht nicht nur ein staatliches Interesse an der Verbesserung der Qualität der Lehre, sondern auch an einer Vergrößerung der Anzahl der Studierenden.
Ob die Studiengebühren die Qualität der Lehre verbessern können, ist fraglich (immerhin verliehrt die Universität einen erheblichen Anteil der staatlichen Finanzierung). Ohne Frage werden aber eben nicht mehr junge Menschen studieren können, wenn Sie es sich nicht leisten können. Die Studiengebühren bedeuten nicht nur einen geringen Lebenstandart während des Studiums, sondern auch einen verschuldeten Start ins Berufsleben. Wie steht Ihre Partei, wie stehen Sie ganz persönlich dazu?

Im Übrigen: Ich studiere Medizin an der Universität Bonn und könnte mir die mir theoretisch zustehenden 20 Wochenstunden niemals mit meinem äußerst zeitintensiven Studium in Einklang bringen. Ich habe kaum eine andere Wahl, als von den Ersparnissen meiner Eltern zu leben.

Mit freundlichen Grüßen,

T.
Antwort von Dr. Guido Westerwelle
1Empfehlung
24.04.2007
Dr. Guido Westerwelle
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht vom 12. April 2007 und für Ihre Frage.

Wie Sie aus der Antwort auf die Frage von Herrn Sievers entnehmen können, ist für uns Freie Demokraten selbstverständlich, dass niemand aus finanziellen Gründen von einem Studium ausgeschlossen werden darf.

Darum setzt sich die FDP für ihr liberales Konzept der nachlaufenden Studiengebühren ein: Die Zahlung dieser Studiengebühren beginnt erst nach dem Studienabschluß und erst beim Überschreiten einer fest vereinbarten Einkommensgrenze. So wird eine Überschuldung der Studierenden verhindert und für die Universitäten ein zusätzlicher Anreiz geschaffen, eine wirklich berufsqualifizierende universitäre Ausbildung anzubieten.

Nochmals vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich setze auf Ihre Unterstützung für unseren Kurs. Ihnen persönlich alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Guido Westerwelle, MdB
Vorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion
Bundesvorsitzender der FDP
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Frage zum Thema Finanzen
23.04.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Westerwelle!
In den letzten Monaten sind mir zwei Artikel in der Zeitung besonders aufgefallen.
1. "100 Lobbyisten mischen sich ein." aus der Dürener Zeitung vom 13.11.06
Darin räume die Regierung ein, dass in den vergangenen vier Jahren "insgesamt 100 externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ganz oder teilweise von Unternehmen, Verbänden oder Gewerkschaften bezahlt wurden", in Ministerien sowie Kanzleramt zeitlich befristet tätig gewesen bzw. aktuell eingesetzt sind.

2. "Volkswagen bezahlt Ministerdinner" aus dem Super Sonntag vom 22.4.07
Bundesregierung lässt sich von Sponsoren unterstützen.

Wie passen diese Artikel zur einer unabhängigen Willensbildung im Parlament. Die Sposoren sind ja nicht uneigennützig bei der Sache. Es soll ja auch ein Nutzen für den finanziellen Einsatz herauskommen. Für mich als Bürger sehe ich eine massive Einflussnahme der Firmen auf die Politik. Die privaten Krankenversicherungen unterstützen das Gesundheitsministerium, die Autolobby unterstützt das Verkehrsministerium, die Rüstungslobby das Verteidigungsministerium.
Welcher Narr will glauben das das alles ohne Gegenleistung erbracht wird?
Meine Fragen an Sie.
1. Wie stehen sie zu den oben angesprochenen Sachverhalten.
2. Wenn Sie gegen die Einflussnahme von Firmen auf die Gesetzgebung sind, was unternehmen Sie dagegen?
3. Wie wollen sie beim Bürger den Eindruck vermeiden, dass ide da oben alle korrupt sind. ?

Mit freundliche Grüßen
Antwort von Dr. Guido Westerwelle
bisher keineEmpfehlungen
19.07.2007
Dr. Guido Westerwelle
Sehr geehrter Herr ,

Ihre Nachricht vom 23. April 2007 habe ich erhalten. Haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Gerade in Zeiten knapper öffentlichen Kassen halten wir Freie Demokraten Sponsoring-Maßnahmen oder beispielsweise auch das Mäzenatentum im kulturellen Bereich für eine gute Möglichkeit, Steuergeld, das die Bürgerinnen und Bürger hart erarbeitet haben, zu sparen. Beim Sponsoring von Bundesbehörden durch Privatfirmen halten wir es für unbedingt erforderlich, dass die Nennung der Namen der Sponsoren erfolgt, um Transparenz und Glaubwürdigkeit zu halten.

Nochmals vielen Dank für Ihr Interesse. Ihnen persönlich alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Guido Westerwelle, MdB
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Ihre Frage an Dr. Guido Westerwelle
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