Dr. Guido Westerwelle (FDP)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Guido Westerwelle
Jahrgang
1961
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Rechtsanwalt
Wahlkreis
Bonn
Landeslistenplatz
1, Nordrhein-Westfalen
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(...) Ich glaube, es ist allein Sache des Abgeordneten, Vorsorge für den Fall der Arbeitsunfähigkeit und des Alters zu treffen. Gerade in Zeiten des Umbaus unserer sozialen Sicherungssysteme, in denen von den Bürgerinnen und Bürgern mehr Eigenverantwortung gefordert wird, müssen wir Politiker mit gutem Beispiel voran gehen und selbst für unsere Altersversorgung sorgen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
03.07.2009
Bundestagswahlrecht
NEIN
02.07.2009
AWACS-Einsatz in Afghanistan
nicht beteiligt
18.06.2009
Internetsperren
nicht beteiligt
18.06.2009
Patientenverfügung (Stünker-Antrag)
JA
29.05.2009
Schuldenbremse
enthalten
28.05.2009
Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige
nicht beteiligt
Fragen an Dr. Guido Westerwelle
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Frage zum Thema Gesundheit
08.12.2006
Von:

1. Welche Position vertreten Sie bezüglich des Nichtraucherschutzes unabhängig davon, ob die Bundes- oder Landesebene zuständig ist?
2. Warum hält sich die FDP in der öffentlichen Diskussion zum Thema Nichtraucherschutz bis jetzt zurück?
Antwort von Dr. Guido Westerwelle
1Empfehlung
30.01.2007
Dr. Guido Westerwelle
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht vom 8. Dezember 2006 und Ihre Frage.

Der Ausbau des Nichtraucherschutzes ist für uns Freie Demokraten ein wichtiges Ziel. Deshalb habe ich auch der Änderung der Arbeitsstättenverordnung meine Zustimmung gegeben, die einen Schutz vor Passivrauchen am Arbeitsplatz vorschreibt. Vor rauchenden Kolleginnen und Kollegen in gleichen Zimmern kann man ja nicht "fliehen", deshalb ist hier eine gesetzliche Regelung sinnvoll.

Auch in öffentlichen Gebäuden, Schulen oder Krankenhäusern halte ich ein Rauchverbot für angemessen. Die Entscheidung darüber sollte aus Sicht der FDP, aber nicht gesetzlich von oben erfolgen, sondern durch die verantwortlichen Gremien vor Ort. Was in der Diskussion unterzugehen scheint, ist die Tatsache, dass bereits schon heute jeder öffentliche und private Träger einer Einrichtung mit Publikumsverkehr über das Hausrecht die Möglichkeit hat, das Rauchen zu verbieten.

Die Gefahren des Rauchens sind lange hinreichend bekannt, die des Passivrauchens aktuell wissenschaftlich belegt. Bevor wir aber dazu zusätzliche Gesetze in Deutschland verabschieden, sollten wir zunächst die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen und die vielseitigen präventiven Ansätze nutzen. Gerade die, die wir erreichen müssen, sind Kinder und Jugendliche sowie deren Umgebung. Eltern, die ihre Kinder zu Hause dem Passivrauchen aussetzen, erreicht aber kein Gesetz der Welt. Hier führt der Grundsatz "überzeugen statt verbieten" wesentlich weiter. Für unseren liberalen Kurs werben wir öffentlich und offensiv.

Nochmals vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihnen persönlich alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Guido Westerwelle, MdB
Vorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion
Bundesvorsitzender der FDP
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Frage zum Thema Arbeit
08.12.2006
Von:

Der Sender Premiere ist von der Verbraucherzentrale verklagt worden, weil er so tat als ob er uneingeschriebene Kündigungen nie bekommen hätte. Derselben Praxis bedient sich die GEZ schon seit Jahren und ignoriert jede für sie unvorteilhafte Post. Wie lange will die Politik da noch zuschauen, oder ist es gewollt dass u.a. ausgerechnet Hartz IV-Empfänger halbjährig mit ihren Einschreibesendungen die Post subventionieren sollen?
Antwort von Dr. Guido Westerwelle
1Empfehlung
30.01.2007
Dr. Guido Westerwelle
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht vom 8. Dezember 2006 und Ihre Frage.

Die Freien Demokraten empfehlen, die Rundfunkgebühr durch eine allgemeine Medienabgabe zu ersetzen, die in der Höhe deutlich geringer als die jetzige Gebühr ausfiele. Dies wäre eine faire, transparente und effektive Art der Finanzierung. Ein positiver Nebeneffekt wäre, dass somit auch die Gebühreneinzugszentrale überflüssig würde und ihre Kosten von 170 Millionen Euro eingespart werden könnten.

Auch die Gebührenpflicht von PC mit Internetanschluss ist nicht zeitgemäß und ein Versuch, mit zweifelhaften Mitteln weitere Gebührengelder für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu generieren. Diese sind jedoch bereits jetzt mehr als üppig mit Finanzmitteln ausgestattet, sie verfügen immerhin über ein Budget von 8 Milliarden Euro.

Die Einbeziehung in die Gebührenpflicht von internetfähigen PC und anderen so genannten "neuartigen Rundfunkempfangsgeräten" schädigt dagegen insbesondere kleine und mittelständige Unternehmer. Diese müssen unter Umständen neben ihrem Privatwohnsitz auch für ihre Geschäftsräume, in denen ein PC mit Internetanschluss dringend benötigt wird, nochmals Gebühren entrichten.

Nochmals vielen Dank für Ihre Zuschrift und Ihre offenen Worte. Ihnen persönlich alles Gute

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Guido Westerwelle, MdB
Vorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion
Bundesvorsitzender der FDP
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Frage zum Thema Antidiskriminierungsgesetz
10.12.2006
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Westerwelle,

ich bin sehr erstaunt über das Abstimmungsverhalten Ihrer Fraktion zum Antidiskriminierungsgesetz.
Meines Wissens sind Abgeordnete lediglich Ihrem Gewissen verpflichtet.

Meine Frage dazu: Welchen Fraktionszwang gab es für eine ablehnende Haltung zum Antidiskriminierungsgesetz?

Der Zusatz "sexuelle Orientierung" ist in dieses Gesetz aufgenommen worden. Wie können Sie es mit Ihrem Gewissen vereinbaren, ein Gesetz welches Sie selbst betrifft, abzulehnen?
Wie denken Sie allgemein und im besonderen als Fraktionsvorsitzender über Fraktionszwang und Parteitaktische Gründe für oder wider bestimmte Abstimmungen, obwohl Gewissen und gesunder Menschenverstand einem solchen Gesetz zustimmen bzw. nicht zustimmen würden?

Die Politikverdrossenheit und Unglaubwürdigkeit der Politiker in diesem Lande resultiert in hohem Maße aus solch unverständlichen Entscheidungen aus Fraktionszwängen.

mit freundlichen Grüssen,
Antwort von Dr. Guido Westerwelle
3Empfehlungen
30.01.2007
Dr. Guido Westerwelle
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht vom 10. Dezember 2006 und für Ihre Frage.

Die FDP tritt mit aller Entschiedenheit für den Abbau von Diskriminierung und gegen Intoleranz ein. Wir fordern: Gleiche Rechte und gleiche Chancen für alle Bürger. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz aber schafft nicht nur erheblich mehr Bürokratie, es wendet sich auch gegen die Betroffenen selbst. Wegen möglicher rechtlicher Konsequenzen werden Betroffene beispielsweise zu gar nicht mehr zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Das hat die Praxis bereits eindeutig bewiesen.

Nochmals vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihnen persönlich alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Guido Westerwelle, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
13.12.2006
Von:

Wie sehen sie die Rolle des Bundespräsidenten in Deutschland in Bezug auf seine aktive Position zur Zeit und die ´harte´ Kritik von Seiten der großen Koalition?
Antwort von Dr. Guido Westerwelle
1Empfehlung
30.01.2007
Dr. Guido Westerwelle
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht vom 13. Dezember 2006 und Ihre Frage.

Es war eine Zumutung der Regierungsparteien, vom Bundespräsidenten zu verlangen, Gesetze zu unterschreiben, die er als verfassungswidrig erkannt hat. Beim Grundgesetz darf der Bundespräsident kein Auge zudrücken, auch wenn die Regierung sich das wünscht. Das Ganze zeigt: Eine Regierung, deren Parteien keine gemeinsame Grundlage finden, kann auch keine guten Gesetze schreiben.

Wir Liberale wissen: Die Deutschen achten und schätzen ihren Bundespräsidenten. Nicht weil er schweigt, sondern weil er sagt, was Sache ist. Die Freien Demokraten und ich ganz persönlich hoffen darauf, dass Horst Köhler seine Rolle weiter mit der gleichen Ernsthaftigkeit und Gewissenhaftigkeit ausfüllen wird.

Nochmals vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihnen persönlich alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Guido Westerwelle, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
13.12.2006
Von:

Sehr geehrter Herr Doktor Westerwelle!

Frankreich, Spanien, Italien, Portugal, Griechenland und Irland erleiden Jahr für Jahr Defizite in ihrem Außenhandel. Sie strengen sich nicht genug an, um im Wettbewerb der Globalisierung zu bestehen. Nach normalen oekonomischen Spielregeln müssten sie für die Finanzierung dieser Defizite verzinsliche und rückzahlbare Kredite im Ausland aufnehmen. Das tun sie aber nicht. Vielmehr lassen sie sich von ihren Brüdern im Eurosystem aushalten: Deutschland, die Benelux-Länder, Österreich, Finnland. Denn diese erzielen Jahr für Jahr Überschüsse, die sie den Defizitbrüdern zur Verfügung stellen (müssen). Dadurch wird verhindert, dass die Überschussländer ihre Terms of Trade verbessern, was aber für eine Steigerung der Massenkaufkraft, vor allem in Deutschland, unerlässlich ist. Finden Sie das richtig, und falls ja: Wo ist die Rechtsgrundlage für dieses Vorgehen, das dem Art 103 des EG-Vertrages widerspricht? Es handelt sich bei Deutschland immerhin um rd 4% unseres BIP, die hier verschwinden. Andere Leistungen für das Doppelsystem EU/Euro kommen noch hinzu.

Mit freundlichen Grüssen

Ihr
Antwort von Dr. Guido Westerwelle
1Empfehlung
02.02.2007
Dr. Guido Westerwelle
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen herzlichen Dank für Ihre Nachricht vom 15. Dezember 2006 und Ihre Frage.

Die Freien Demokraten bekennen sich ausdrücklich zum europäischen Gedanken und zur europäischen Wirtschafts- und Währungsunion. Die Europäischen Gemeinschaften haben über 50 Jahre Frieden und wachsenden Wohlstand für Europa gebracht. In welcher Epoche Europas hat es das schon gegeben? Wenn das gemeinsame Europa nicht mehr gebracht hätte als Frieden über Jahrzehnte, es hätte sich schon gelohnt.

Nochmals vielen herzlichen Dank für Ihre Zuschrift. Ihnen persönlich alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Guido Westerwelle, MdB
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Ihre Frage an Dr. Guido Westerwelle
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