Dr. Guido Westerwelle (FDP)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Guido Westerwelle
Jahrgang
1961
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Rechtsanwalt
Wahlkreis
Bonn
Landeslistenplatz
1, Nordrhein-Westfalen
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(...) Ihre Einschätzung, dass diese "Zwangskredite" der Unternehmen an die Sozialversicherung sich in der Krise nun besonders verheerend auswirken, teile ich voll und ganz. Seien Sie versichert, dass die FDP und ich ganz persönlich weiter für den Mittelstand in Deutschland kämpfen werden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
03.07.2009
Bundestagswahlrecht
NEIN
02.07.2009
AWACS-Einsatz in Afghanistan
nicht beteiligt
18.06.2009
Internetsperren
nicht beteiligt
18.06.2009
Patientenverfügung (Stünker-Antrag)
JA
29.05.2009
Schuldenbremse
enthalten
28.05.2009
Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige
nicht beteiligt
Fragen an Dr. Guido Westerwelle
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Frage zum Thema Finanzen
21.08.2007
Von:

Sehr geehrter Dr. Westerwelle,
bitte erklären Sie mir, wieso der Deutsche Bundestag erwägt und sehr wahrscheinlich auch beschliesst, die Diäten zu erhöhen -eine riesige Schweinerei übrigens wenn es geschieht.
Von vielen Menschen wird verlangt den Gürtel enger zu schnallen, die Rentner werden mit lächerlichen 0.54 % abgespeisst da könnte man das doch auch von den Abgeordneten des Deutschen Bundestages verlangen - und kommen Sie mir bitte nicht mit irgendwelchen Verpflichtungen. Was meinen Sie denn was wir alles für Verpflichtungen haben!!!
Mit freundlichen Grüssen
F.
Antwort von Dr. Guido Westerwelle
bisher keineEmpfehlungen
20.09.2007
Dr. Guido Westerwelle
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht vom 21. August 2007 und für Ihre Frage.

Seit langem schon kritisiert die FDP-Bundestagsfraktion die Altersversorgung von Parlamentariern. Die ständigen Diskussionen um die Diätenerhöhung zeigen, dass die Entschädigung der Mitglieder der Parlamente und die damit zusammenhängenden Entscheidungen des Deutschen Bundestages immer wieder im Mittelpunkt öffentlicher Kritik stehen. Regelmäßig werden Parlamentarier mit dem Vorwurf der Selbstbedienung konfrontiert, denn kein anderer Berufsstand kann über den Umfang und die Struktur seiner Bezüge selbst entscheiden. Dabei wird übersehen, dass dies nicht dem Willen der Abgeordneten entspricht, sondern verfassungsrechtlich vorgegeben ist.

Wir Liberale fordern eine grundsätzliche Reform der Politikerversorgung. Die Höhe der Diäten sollte von einer unabhängigen, vom Bundespräsidenten einzusetzenden Sachverständigenkommission getroffen werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde bereits im April 2003 von der FDP-Bundestagsfraktion in den Bundestag eingebracht und auch in der derzeitigen Diskussion werben wir für unser Modell.

Nur durch ein derartiges Verfahren kann das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in eine an objektiven Maßstäben orientierte Entscheidung über die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung wiedergewonnen und somit das Ansehen des Deutschen Bundestages insgesamt gestärkt werden. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Entscheidungen der Politik ist eine wesentliche Voraussetzung für das Funktionieren der parlamentarischen Demokratie.

Darüber hinaus sehe ich großen Reformbedarf bei der Altersversorgung der Abgeordneten. Die Orientierung an beamtenrechtlichen Regelungen wird dem besonderen Status der Abgeordneten nicht gerecht und muss angepasst werden. 1977 wurde die eigenständige beitragsgebundene Alterssicherung für Abgeordnete aufgegeben und ein beamtenrechtlicher Pensionsanspruch eingeführt. Nach dem Grundgesetz und den Länderverfassungen sind Abgeordnete jedoch weder Beamte noch Angestellte. Sie sollten daher auch nicht die bisher gewährten beamtenähnlichen Pensionen erhalten.

Ich glaube, es ist allein Sache des Abgeordneten, Vorsorge für den Fall der Arbeitsunfähigkeit und des Alters zu treffen. Gerade in Zeiten des Umbaus unserer sozialen Sicherungssysteme, in denen von den Bürgerinnen und Bürgern mehr Eigenverantwortung gefordert wird, müssen wir Politiker mit gutem Beispiel voran gehen und selbst für unsere Altersversorgung sorgen. Wer Eigenverantwortung fordert muss sie selbst auch leben.

Ich danke Ihnen nochmals für Ihre Frage und wünsche Ihnen persönlich alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Guido Westerwelle, MdB
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
24.08.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Westerwelle,

als erst freut es mich sehr, das Sie als einziger, -der für mich nur sehr wenigen seriösen Politiker in Deutschland-, hier auf abgeordnetenwatch.de den Fragen der Bürger so nah und ausführlich nachkommen.

Zu meiner Frage an Sie;
Kein Land der Welt führt so hohe GEZ Gebühren wie DE, (die meisten Länder gar keine).
Diskutiert über Sinn und Zweck wird ja schon seit Jahren, da die öffentlichen duchaus auch ohne diese Gebühren (siehe Privatsender) gut leben könnten und zugleich würden wir Bürger, -die durchaus mit ihren dank SPD und CSU gestellten Abgaben, Steuern etc. zu kämpfen haben-, etwas entlastet.

Jetzt aber nimmt sich die GEZ mit unseren Gebühren zahlreiche Anwälte und mahnt das Internetportal akademie.de ab, weil es auf ihrer Webside GEZ ähnliche Wörter verwendnet.

Alle Infos HIER:
www.akademie.de

Ich dachte anfangs an einen Scherz, doch tatsächlich will die GEZ mit aller Macht dies durchsetzen. Bezahlt durch unsere Gebühren, obwohl die GEZ über zuwenig Einnahmen klagt.

Man könnte zudem meinen man will duch unsere Behörden in DE bald alle deutschen Webseiten Betreiber ins liberale und von Freiheit geprägten Ausland jagen, wie das ja in vielen Branchen dank irrsinniger Behörden, Verbote und Regeln schon längst passiert ist.

Was halten Sie als Anwalt und Politiker von dieser Massnahme der GEZ ??

Ich würd mich sehr über Ihre Antwort freuen.

Ihnen und unserer FDP alles Gute

Mit liberalen Grüssen

Ihr
Antwort von Dr. Guido Westerwelle
1Empfehlung
18.12.2007
Dr. Guido Westerwelle
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Die Vorgänge um das Portal akademie.de und auch die häufig beschriebenen Methoden der GEZ beim Aufspüren von sog. "Schwarzsehern" haben der GEZ mittlerweile ein so schlechtes Image erbracht, das mittlerweile auch auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk insgesamt ausstrahlt. Ich halte dies für eine problematische Entwicklung. Wir brauchen in unserem dualen Rundfunksystem einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit einer breiten Akzeptanz in der Bevölkerung.

Die FDP sieht daher einen großen Reformbedarf beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk: Sowohl hinsichtlich einer Präzisierung des Rundfunkauftrages als auch und insbesondere im Hinblick der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dessen Finanzierung über eine gerätebezogene Rundfunkgebühr ist im digitalen Zeitalter nicht mehr angemessen und zunehmend ungerecht. Statt dessen fordern wir eine personenbezogene Rundfunkabgabe, die nicht nur zu einer Absenkung der Rundfunkgebühren für den einzelnen Bürger und einer gerechten Verteilung der Gebührenbelastung führen würde, sondern auch die GEZ überflüssig machen und damit eines der großen Image-Probleme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks lösen würde.

Die FDP hat hierzu zahlreiche Vorschläge unterbreitet. Die Bundestagsfraktion der FDP hat in diesem Jahr dazu einen Antrag eingebracht, der sich auch mit der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschäftigt (Bundestagsdrucksache 16/5959).

Nochmals vielen Dank für Ihre Zuschrift. Ich setze auf Ihre Unterstützung
für unseren Kurs.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Guido Westerwelle, MdB
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Frage zum Thema Schulen
24.08.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Westerwelle,

Ich habe zu meinem Thema (Verbote) hier schon Ihre Meinung entnommen, die übrigens mich, meine Mitschüler und viele andere Schulen sehr gefreut hat, da andere Politiker eher nach Verboten schreien als nach Aufklärung.
Ich würd aber nochmals darauf eigehen.

Ich heisse , bin 16 Jahre alt und Schülersprecher einer Schule in Freiburg. Die Diskussion über Verbote ua. bei PC Spielen haben bei uns Schülern für Kopfschütteln gesorgt. Auch im Austausch mit anderen Schulen wurde mir das bestätigt.
Wir haben uns generell mit Verboten hier beschäftigt und festgestellt, das kein Land der Welt solch einen strengen Jugendschutz führt. Sicher ist ein JS notwendig, doch bei uns scheint er extreme Formen angenommen zu haben.
Und trotzdem wird durch CSU, aber auch der SPD noch mehr Zensur und Verbot gefordert.

Nun fragen wir uns Schüler aller Schulen und Jugendliche warum hier so ein Verbot herscht.
Gerade was das Internet betrifft. Hier finden wir zu gewissen Branchen im Netz keinerlei deutsche Betreiber mehr.
.
Mit geht es jetzt nicht generel um die Verbote die unter Jugendlichen schon zum Lachen sind, sondern um das WARUM !!
Und wir finden eigentlich keine konkrete Antwort, warum wegen UNS JUGENDLICHEN alles verboten wird. Denn die Parteien rechtfertigen ihre Verbote zum Schutz der deutschen Jugend.

Hält man unsere deutsche Jugend für dumm, kriminell oder unterentwickelt zum Vergleich andere Länder ?
(Man könnte es meinen, denn diese Parteien die für diese Verbote verantwortlich sind glauben sicher auch,
das wir deutsche Jugendlichen nicht wissen, das man im Internet sich auch ins Ausland klicken kann).
Muss man die deutsche Jugend schützen vor etwas unmorlalischen aber durchaus legalen Themen grade durch
das Internet ?

Was meinen Sie Herr Westerwelle, WARUM wird hier zum Schutz wegen uns deutschen Jugendlichen alles verboten oder warum werden wie Sie schon schreiben solche Verbotsorgien geschaffen. Was will man dadurch beweisen?

Ihnen viel Erfolg
Antwort von Dr. Guido Westerwelle
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13.09.2007
Dr. Guido Westerwelle
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht vom 24. August 2007 und Ihr Interesse an liberaler Programmatik.

Wir Liberale vertrauen den Menschen. Wir glauben, dass jeder einzelne am besten weiß, was gut für ihn ist. Darum kämpfen wir für eine Politik, die sich darauf beschränkt, die Rahmenbedingungen für das gemeinsame Miteinander zu setzen und die den Bürgerinnen und Bürgern genügend Freiräume belässt. Seien Sie versichert, dass wir für unsere liberale Haltung auch in Zukunft konsequent werben werden. Dabei setze ich auf Ihre Unterstützung.

Nochmals vielen Dank für Ihre Zuschrift. Ihnen persönlich alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Guido Westerwelle, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
29.08.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Westerwelle
Meine Frau möchte sich selber finden und sich nach 25 Ehejahren Scheiden lassen.Habe 2 Kinder 16 und 18 Jahre alt.Beide wollen Studieren.Habe demnächst Steuer Kl.1, muss Unterhalt für Frau und Kinder bezahlen.Mir bleiben 900€ zum Leben.Warum werden Männer so doppelt bestraft?Warum dürfen Männer nach einer gewissen Ehezeit,wenn Kinder zu versorgen werden müssen die Steuerklasse3 nicht behalten? Wo ist da die Soziale Gerechtigkeit? Kann mir nach 35 Arbeitsjahren kein neues Leben mehr aufbauen.Bin am überlegen ob ich nicht kündigen und Arbeitslos werden soll,habe dann genau so wenig wie jetztl
Antwort von Dr. Guido Westerwelle
bisher keineEmpfehlungen
01.10.2007
Dr. Guido Westerwelle
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre email vom 30. August 2007 und für Ihr Interesse an liberaler Programmatik.

Für Ihre schwierige Situation habe ich großes Verständnis. Nach derzeitiger Gesetzeslage ist die Steuerklasse III lediglich für verheiratete Steuerpflichtige vorgesehen. Alle nicht Verheirateten, also auch die geschiedenen oder verwitweten Steuerpflichtigen werden mit dem „normalen“ Tarif besteuert. Die höhere Steuerbelastung in Klasse I kann nur durch eine allgemeine Absenkung der Steuertarife gemildert werden. Dafür setzt die FDP sich konsequent ein. Wir werben für ein Steuersystem, das den Prinzipien niedrig, einfach und gerecht folgt. Wir stehen für den Stufentarif von 15, 25 und 35 Prozent, damit den Bürgerinnen und Bürgern mehr Netto vom Brutto bleibt. Seien Sie versichert, dass die FDP und ich ganz persönlich auch in Zukunft konsequent für diesen Steuertarif werben werden. Dabei setze ich auf Ihre Unterstützung.

Nochmals vielen Dank für Ihre Zuschrift. Ihnen persönlich alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Guido Westerwelle, MdB
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
03.09.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Westerwelle,

zum Nichtraucherschutz in der Gastronomie möchte ich wissen,ob bei der Regelung ab 1.1.2008 einen kleineren Raum als Raucheraum einzurichten, Kinder dort Zutritt haben?

Es ist mir bekannt, das diese Regelungen Ländersche ist, aber welche Empfehlungen hat die Bundesregierung bzw. die Drogenbeauftragte hier gegeben?

Mit freundlichen Grüße

Antwort von Dr. Guido Westerwelle
2Empfehlungen
13.09.2007
Dr. Guido Westerwelle
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht vom 3. September 2007 und für Ihr Interesse an liberaler Programmatik.

Gerne nutze ich die Gelegenheit, Ihnen zu empfehlen, sich über die Positionen der Bundesregierung bzw. der Drogenbeauftragten bei eben diesen zu informieren.

Für die FDP kann ich Ihnen versichern, dass der Ausbau des Nichtraucherschutzes auch für uns ein wichtiges Ziel ist. Deshalb haben wir der Änderung der Arbeitsstättenverordnung unsere Zustimmung gegeben, die einen Schutz vor Passivrauchen am Arbeitsplatz vorschreibt. Vor rauchenden Kolleginnen und Kollegen in gleichen Zimmern kann man ja nicht "fliehen", deshalb ist hier eine gesetzliche Regelung sinnvoll.

Auch in öffentlichen Gebäuden, Schulen oder Krankenhäusern halten wir ein Rauchverbot für angemessen. Die Entscheidung darüber sollte aus Sicht der FDP, aber nicht gesetzlich von oben erfolgen, sondern durch die verantwortlichen Gremien vor Ort. Was in der Diskussion unterzugehen scheint, ist die Tatsache, dass bereits schon heute jeder öffentliche und private Träger einer Einrichtung mit Publikumsverkehr über das Hausrecht die Möglichkeit hat, das Rauchen zu verbieten.

Die Gefahren des Rauchens sind lange hinreichend bekannt, die des Passivrauchens aktuell wissenschaftlich belegt. Bevor wir aber dazu zusätzliche Gesetze in Deutschland verabschieden, sollten wir zunächst die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen und die vielseitigen präventiven Ansätze nutzen. Gerade die, die wir erreichen müssen, sind Kinder und Jugendliche sowie deren Umgebung. Eltern, die ihre Kinder zu Hause dem Passivrauchen aussetzen, erreicht aber kein Gesetz der Welt. Hier führt der Grundsatz "überzeugen statt verbieten" wesentlich weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Guido Westerwelle, MdB
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