Dr. Guido Westerwelle (FDP)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Guido Westerwelle
Jahrgang
1961
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Rechtsanwalt
Wahlkreis
Bonn
Landeslistenplatz
1, Nordrhein-Westfalen
weitere Profile
(...) Die Zahl der Verträge steigt, wenn auch noch keine Flächendeckung zu vermelden ist. Jetzt gilt es dran zu bleiben und den politischen Druck aufrecht zu erhalten, damit unheilbar kranken Menschen so schnell wie möglich gut geholfen werden kann. Dabei setze ich auf Ihre Unterstützung. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
03.07.2009
Bundestagswahlrecht
NEIN
02.07.2009
AWACS-Einsatz in Afghanistan
nicht beteiligt
18.06.2009
Internetsperren
nicht beteiligt
18.06.2009
Patientenverfügung (Stünker-Antrag)
JA
29.05.2009
Schuldenbremse
enthalten
28.05.2009
Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige
nicht beteiligt
Fragen an Dr. Guido Westerwelle
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
22.07.2008
Von:
-

Sehr geehrter Herr Dr. Westerwelle,

mich regt schon seit längerem der Begriff "Fraktionszwang" auf.

Wenn durch die Partei, im Rahmen des Fraktionszwanges, ein so erheblicher Druck auf Abgeordnete ausgeübt werden kann, dass sogar schon mit einem Parteiausschlußverfahren gedroht wird, wenn man nicht im Sinne der Fraktion abstimmt, so ist das meiner Ansicht nach gegen das Grundgesetz. Wo bleibt denn da die Unabhängigkeit der Abgeordneten ?

Im Umkehrschluß kann ich dann auch ketzerisch behaupten - wir sparen uns den Bundestag und lassen nur die Fraktionsvorsitzenden abstimmen. Dies würde uns - dem Volk - viel Geld sparen.

Ist der Fraktionszwang grundgesetzwidrig ?

Mich würde Ihre Meinung dazu interessieren.

Mit freundlichen Grüßen

-, Dipl.-Ing.
Antwort von Dr. Guido Westerwelle
2Empfehlungen
06.08.2008
Dr. Guido Westerwelle
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht vom 22. Juli 2008.

Für die Freien Demokraten und mich ganz persönlich steht die Freiheit der Diskussion innerhalb der Fraktion im Mittelpunkt Ihrer Frage: Eine breite Diskussion befördert die Willensbildung eines jeden Abgeordneten und gewährleistet üblicherweise eine größtmögliche Geschlossenheit der Fraktion. Natürlich gibt es aber immer gut begründete abweichende Meinungen.

Die parlamentarische Demokratie in einem Parlament wie dem Deutschen Bundestag bedarf der Organisation. Dafür und für die Willensbildung vor der Entscheidung im Plenum sind die Fraktionen vorgesehen. Zwar sind die Abgeordneten nur Ihrem Gewissen verpflichtet, aber ein möglichst einheitliches Auftreten einer Fraktion entspricht der guten demokratischen Tradition des Mehrheitsentscheides.

In den Fraktionen der sogenannten Großen Koalition aber leidet aus meiner Sicht die Stellung des einzelnen Abgeordneten: Bei übergroßen Mehrheiten kommt es letztlich auf einzelne Mitglieder der Fraktion nicht mehr maßgeblich an und die Mitwirkungsmöglichkeiten Einzelner sind außerordentlich gering.

Nochmals vielen Dank für Ihre Zuschrift und Ihre Frage. Ihnen persönlich alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Guido Westerwelle, MdB
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Frage zum Thema Arbeit
22.07.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Westerwelle,

seit 2000 sind 50000 zusätzliche Arbeitsplätze entstanden.

siehe www.tvdvring.de

Warum haben die umfangreichen Lohnkürzungen in untern Bereich bis zu 14 % und im mittleren Bereich bis zu 8 % nicht mehr Arbeitsplätze geschaffen?


mfg

Antwort von Dr. Guido Westerwelle
bisher keineEmpfehlungen
12.08.2008
Dr. Guido Westerwelle
Sehr geehrter Herr ,

Ihre Nachricht vom 22. Juli 2008 an Herrn Dr. Guido Westerwelle haben wir erhalten. Der Vorsitzende hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Die von Ihnen zitierten Zahlen decken sich nicht mit den uns vorliegenden offiziellen Statistiken und sind für uns nicht nachvollziehbar. Daher werden wir darauf verzichten, diese Angaben zu kommentieren. Wir setzen auf Ihr Verständnis für diese Entscheidung.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Biesel
Leiter des Büros
des Vorsitzenden der FDP-Bundestagsfraktion
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Frage zum Thema Soziales
23.07.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Westerwelle,

ich bitte um Mitteilung, wie Sie der Situation entgegentreten wollen, dass man bei geringer Ausbildung und großer Kinderschar mehr Geld vom Staat erhält als man mit eigener Arbeit erarbeiten kann?

Die Frage stellt sich, da diese Sachlage auch von den Betroffenen schnell erkannt wird und somit, was nachvollziehbar ist, eine Arbeitsaufnahme nicht angestrebt wird. Ich denke jedoch, dass wenn man etwas von der Gesellschaft bekommt auch etwas für die Gesellschaft leisten sollte.


Mit freundlichem Gruß
Antwort von Dr. Guido Westerwelle
2Empfehlungen
06.08.2008
Dr. Guido Westerwelle
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht vom 25. Juli 2008 und für Ihre Frage.

Ich stimme Ihnen vollkommen zu: Die Politik in Deutschland muss wieder dem Prinzip folgen: Wer arbeitet, muss mehr haben als derjenige, der nicht arbeitet. Dafür kämpfen wir Freie Demokraten. Wir wollen, dass den Menschen mehr Netto von ihrem hart erarbeiteten Brutto bleibt. Denn wir wissen: Die Netto-Frage ist die wahre soziale Frage unserer Zeit – jedenfalls für diejenigen im Land, die den Karren ziehen. Für diesen Kurs setze ich auf Ihre Unterstützung.

Nochmals vielen Dank für Ihre Zuschrift. Ihnen persönlich alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Guido Westerwelle, MdB
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Frage zum Thema Soziales
24.07.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Westerwelle,

heute wurde in der Welt Online unter dem Titel "Islamisten nutzen die Schwäche der Demokratien" ein Interview mit Bernhard Lewis veröffentlich in welchem dieser äußert, dass die Polygamie in Europa zwar nicht erlaubt sei, diese jedoch in einigen europäischen Ländern geduldet wird, wenn sie bei muslimischen Familien bereits vor der Einwanderung nach Europa bestand. Dies mit allen Folgen für die Sozialleistungen.

ich bitte um Mitteilung ob dies in Deutschland auch so ist, sodass ggfs. mit einer Zahlung, in die Krankenversicherung zwei Ehefrauen und deren Kinder mitversichert sind? Sollte dies der Fall sein, so bitte ich um Erläuterung wie man dies gegenüber den deutschen Beitragzahlern vertreten kann, da dies letztendlich zu einer Überstrapazierung unseres Krankenversicherungssystems usw. führen muss, da dieses nicht auf diese Situation angelegt ist.


Mit freundlichem Gruß
Antwort von Dr. Guido Westerwelle
bisher keineEmpfehlungen
18.12.2008
Dr. Guido Westerwelle
Sehr geehrter Herr ,

Ihre Frage haben wir erhalten.

Seit April 2005 sind Zweit- und Mehrfrauen aus poligamen Ehen eines Mitglieds der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr familienversichert.

Wir hoffen, Ihnen mit dieser Information Ihre Recherche vereinfacht zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Biesel
Leiter des Büros
des Vorsitzenden der FDP-Bundestagsfraktion
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Frage zum Thema Gesundheit
31.07.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Westerwelle,

mit großem Interesse habe ich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rauchverbot im Detail studiert.
Dananch wird ein striktes Rauchverbot ohne Ausnahmen als verfassungsgemäß betrachtet. Lediglich hat Prof. Dr. Masing vertritt folgende Auffassung:
"Der Entscheidung des Senats vermag ich weder insoweit, als sie von den angegriffenen Rauchverboten weitreichende Ausnahmen fordert, noch insoweit, als sie den Gesetzgeber auf die Möglichkeit eines ausnahmslos strikten Rauchverbots verweist, zuzustimmen. Der Senat schlägt dem Gesetzgeber ohne Grund ein von diesem entwickeltes Konzept für einen anspruchsvollen, aber ausbalancierten Nichtraucherschutz aus der Hand und öffnet zugleich den Weg für eine Extremlösung, die mangels Interessenausgleichs unverhältnismäßig ist und die Gefahr paternalistischer Bevormundung birgt.Ein ausnahmsloses Rauchverbot in allen Gaststätten wäre meines Erachtens auch in der Sache verfassungswidrig. Es handelte sich hierbei um einen Eingriff sowohl in die Berufsfreiheit der Gastwirte nach Art. 12 Abs. 1 GG als auch in die Freiheit der Raucher nach Art. 2 Abs. 1 GG, der mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht vereinbar wäre".
Hier würden die freiheitlich demokratischen Grundrechte massiv berührt - es geht dann nicht mehr um den Schutz des Nichtrauchers, sondern die gesellschaftliche Akzeptanz des Rauchens und damit auch der Person des Rauchers wird massiv in Frage gestellt. Nichtrauchen wird dann als "sozial erwünschtesVerhalten" vom Gesetzgeber verankert. Die Eigenverantwortung und der freie Wille des Bürgers wird so massiv beschränkt. Wie stehen Sie zu diesem Urteil ? Sehen sie eine solch striktes Rauchverbot in naher Zukunft auf uns zukommen und was wollen Sie dagegen unternehmen ?


Dipl.-Psychologe
Antwort von Dr. Guido Westerwelle
bisher keineEmpfehlungen
05.08.2008
Dr. Guido Westerwelle
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht vom 1. August 2008 und Ihre Frage.

Wir Freie Demokraten traten seit Beginn der Diskussion über ein Nichtraucherschutzgesetz für einen praktikablen Nichtraucherschutz mit Augenmaß ein. Deshalb habe ich auch der Änderung der Arbeitsstättenverordnung meine Zustimmung gegeben, die einen Schutz vor Passivrauchen am Arbeitsplatz vorschreibt. Vor rauchenden Kolleginnen und Kollegen in gleichen Zimmern kann man ja nicht "fliehen", deshalb ist hier eine gesetzliche Regelung sinnvoll.

In öffentlichen Gebäuden, Schulen oder Krankenhäusern halte ich ein Rauchverbot für unumgänglich. Was in der Diskussion aber unterzugehen scheint, ist die Tatsache, dass schon vor dem Erlass von Nichtraucherschutzgesetzen jeder öffentliche und private Träger einer Einrichtung mit Publikumsverkehr über das Hausrecht die Möglichkeit hat, das Rauchen zu verbieten.

Wir Freie Demokraten treten auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes für Wahlfreiheit in der Gastronomie ein. Wir fordern aber eine Kennzeichnungspflicht. Gerade in den so genannten Eckkneipen sollen die Gastwirte selbst entscheiden können, ob Sie ihren Gästen das Rauchen gestatten wollen.

Nochmals vielen Dank für Ihre Zuschrift. Ich setze auf Ihre Unterstützung für unseren liberalen Kurs. Ihnen persönlich alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Guido Westerwelle, MdB
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