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Sehr geehrter Herr Westerwelle,
ich möchte noch einmal auf Ihre Äußerungen zurück kommen, dass nur "wirklich Bedürftige, z.B. Behinderte" ein Recht auf Sozialleistungen hätten, nicht "Stinkfaule", die arbeiten können, es aber nicht tun.
Ich verstehe (ernsthaft!) Ihre Logik nicht, die dahinter steht.
Zur Gruppe der Leistungsempfänger gehören Erwerbsunfähige und Erwerbsfähige.
Die einen erhalten Sozialgeld, weil sie nicht arbeiten können, die anderen Arbeitslosengeld, weil es keine freien Stellen für sie gibt.
Um Arbeitslosengeld beziehen zu können, ist es eine VORAUSSETZUNG, dass man erwerbsfähig ist, also arbeiten kann. Arbeiten zu können ist also kein Indiz für Schmarotzertum, sondern eine positive Bedingung für den Bezug von Arbeitslosengeld.
Derzeit sind über 3 Millionen Menschen arbeitsfähig und können trotzdem nicht arbeiten, weil es von Arbeitgeberseite aus keine Angebote für sie gibt (Daten: 3,45 Mill. Arbeitslosen stehen 592 000 freie Stellen gegenüber (+ 380.000 Ausbildungsplätze), Quelle: Stat. Bundesamt)
Diese Arbeitslosen erhaltenTransferleistungen nur unter der Bedingung, dass sie den strengen Prüfkriterien der Arbeitsämter entsprechen. Nehmen sie zumutbare Arbeit nicht an, wird ihnen nach ebenso strengen Sanktionskatalogen das Geld gestrichen.
Wenn Sie nun behaupten, dass trotzdem unter diesen Menschen "viel zu viele" unberechtigterweise Leistungen erhalten, setzen Sie sich dem Vorwurf aus, diese Grundgesamtheit pauschal zu diffamieren – es sei denn, Sie könnten im Einzelfall präzise sagen, wer von ihnen berechtigt ist und wer nicht. Dazu müssten Sie über eine Liste mit Entscheidungskriterien verfügen, die offensichtlich anders aussieht als die der Ämter.
Ansonsten gilt weiterhin unangetastet die offizielle BA-Quote von 5% Missbrauch und ist – auch für Sie - als einzige belegbare Aussage über unberechtigten Bezug von Leistungen zulässig.
MfG
A.