Dr. Günter Krings (CDU)
Kandidat Bundestagswahl 2005
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Grunddaten
Dr. Günter Krings
Jahrgang
1969
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wohnort
-
Wahlkreis
Mönchengladbach
Ergebnis
47,9%
Landeslistenplatz
30, Nordrhein-Westfalen
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Frage zum Thema Familie
27.08.2005
Von:

Sehr geehrter Dr. Krings,

mit großem Interesse und vor allem angenehm überrascht habe ich Ihre Antworten zum Thema Rechte von Trennungseltern (fast immer -vätern) gelesen. Im allgemeinen stößt dieses Thema auf bornierte Ablehnung.

In einem Punkt möchte ich Sie allerdings gern korrigieren. Sie schreiben: "Allerdings ist fraglich, ob dies wirklich etwas mit der gesetzlichen Regelung zu tun hat oder vielmehr mit der Gerichtspraxis."

Als Beispiel dafür, daß die derzeitigen Mißstände tatsächlich etwas mit der gesetzlichen Regelung zu tun hat möchte ich § 1626a anführen. In diesem Paragraphen wird geregelt, daß die elterliche Sorge für uneheliche Kinder generell und ohne Prüfung der Umstände nur der Mutter zugesprochen wird. Nur wenn diese zustimmt erhält auch der Vater das Sorgerecht.

Hier hat doch eindeutig der Gesetzgeber die Verantwortung, oder?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Günter Krings
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29.08.2005
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Email vom 27.08.2005.

Die Ausgestaltung des § 1626a BGB aus dem Jahr 1997 bedeutet für Väter nichtehelicher Kinder einen Fortschritt gegenüber der bis dahin bestehenden Regelung. Denn erst mit dem § 1626a BGB wurde der nichteheliche Vater in die Lage versetzt, Sorgerrechtinhaber neben und zusammen mit der Mutter zu werden. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Regelung in seinem Urteil zum Sorgerecht bei nichtehelichen Kindern aus dem Jahr 2003 als verfassungskonform eingestuft. Allerdings will ich auch nicht verschweigen, daß das Gericht der Politik aufgegeben hat, die Situation aufmerksam zu verfolgen, ob nichteheliche Paare, die tatsächlich zusammenleben, auch von der gesetzlichen Bestimmung einer gemeinsamen Sorgerechtserklärung Gebrauch machen. Insoweit ist hier die Politik in der Pflicht, aufmerksam die Praxis zu verfolgen und im Zweifel auch Konsequenzen zu ziehen.

Es darf natürlich nicht vergessen werden, daß der § 1626a BGB die Besonderheiten nichtehelicher Verbindungen berücksichtigen muß. Während bei verheirateten Eltern vom Bestehen einer sozialen Bindung ausgegangen werden kann, ist dies bei nichtehelichen nicht ohne weiteres anzunehmen. Auch darauf muß der Gesetzgeber eine Antwort finden, die dann zu der Regelung des § 1626a BGB geführt hat. In einer intakten nichtehelichen Beziehung dürfte die Abgabe einer Sorgerechterklärung von beiden Partnern eigentlich nicht das Problem darstellen. Trotzdem sollte aus meiner Sicht geprüft werden wie der § 1626a BGB im Sinne Ihres Anliegens
verbessert werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Günter Krings
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Frage zum Thema Familie
31.08.2005
Von:

Sehr geehrter Dr. Krings,

vielen Dank für Ihre Antwort auf meinen Einwand. Es bleibt für mich jedoch weiterhin unverständlich wieso der Gesetzgeber meint ohne Überprüfung der Umstände das Sorgerecht grundsätzlich der Mutter übertragen zu müssen. Um es klar zu betonen: Ich bin nicht dafür dem Vater das alleinige Sorgerecht zu übertragen. Grundsätzlich sollten immer beide Elternteile das Sorgerecht für gemeinsame Kinder erhalten.

Nach dem Gesetz wird ein Kind sogar einer Mutter anvertraut, die während der Schwangerschaft regelmäßig Drogen konsumiert hat und die zudem noch schwer psychisch gestört ist.
Durch leidvolle Erfahrung und viele Gespräche mit anderen Betroffenen aber auch mit Fachleuten kann ich Ihnen bestätigen, daß es viel zu viele derartige Fälle gibt. Nicht ohne Grund leiden immer mehr Kinder unter der Krankheit PAS.
Und das für mich schlimmste: Dieser ungerechte und vor allem dem Kindeswohl entgegenstehende Zustand wird auch vom Gesetzgeber bewußt in Kauf genommen. Zum Beispiel durch §1626a.
Aber auch -und da gebe ich Ihnen Recht- durch die Praxis vor Gericht, die einem Vater verbietet während eines Umgangsprozeßes eine die Mutter belastende Aussage zu machen. Dies wird ihm als Provokation ausgelegt und als Indiz interpretiert der Vater wolle der Mutter schaden. Daß ein Vater sich einfach nur Sorgen um sein Kind macht wird gar nicht erst in Erwägung gezogen.
Daß §1626a ein Fortschritt ist im Vergleich zu dem noch übleren Zustand vor 1998 wollen Sie doch nicht wirklich als Argument für die derzeitige, unhaltbare Rechtslage anführen?
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Günter Krings
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01.09.2005
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Email, in der Sie noch einmal die Problematik des § 1626a BGB ansprechen. Es handelt sich bei dieser Regelung mit Sicherheit nicht um eine optimale Lösung des Problems. Daher kann ich gegenüber meiner letzten Email leider nur noch einmal wiederholen, daß aus meiner Sicht die Regelung des § 1626a BGB im Sinne Ihres Anliegens noch einmal überpüft werden sollte.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Günter Krings
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Frage zum Thema Wirtschaft
01.09.2005
Von:

Die wirtschaftliche Produktivität hat auf Grund umfassender technologischer Erfolge in den letzten Jahrzehnten weltweit enorm zugenommen. Seitdem wird in immer größerem Umfang menschliche Arbeitskraft durch den Einsatz von Maschinen und neue Produktionstechniken ersetzt. Mit anderen Worten: Immer weniger Menschen erwirtschaften immer mehr Güter, Waren, Dienstleistungen. Und immer weniger Menschen können sich die inzwischen im Überfluss hergestellten Waren und Güter leisten.

Der Ausweg aus dem Dilemma sieht der Mainstream in Politik, Wirtschaft, Wissenschaft – national wie international - in der Steigerung der Produktivität bei Senkung der Arbeitskosten, Rationalisierungen und einem drastischen Abbau der sozialen Sicherungssysteme.
Im Ergebnis werden noch weniger Menschen noch mehr Waren, Güter, Dienstleistungen für ein geringeres Einkommen erwirtschaften und noch weniger Menschen werden sich noch weniger leisten können.

Dazu folgende Fragen an Sie:

1) Halten Sie Vollbeschäftigung zu menschenwürdigen Bedingungen in Deutschland in den nächsten 20 Jahren für erreichbar?
2) Wenn nein, wie wollen Sie verhindern, dass die beschriebene Entwicklung zu einer dauerhaften Benachteiligung und Verarmung weiter Bevölkerungskreise geht?
3) Wie beurteilen Sie die Chancen und Möglichkeiten, die ein bedingungsloses Grundeinkommen (siehe z.B. www.grundeinkommen.de) in diesem Zusammenhang bietet?
Antwort von Dr. Günter Krings
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05.09.2005
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Email vom 01.09.2005.

Die Vollbeschäftigung in einer Gesellschaft halte ich für eine schöne Utopie. Aber leider lässt sie sich wohl tatsächlich nur in staatlichen Zwangssystemen verwirklichen, wie wir das in den sozialistischen Staaten nach dem Zweiten Weltkrieg erlebt haben. Ihre Frage schloss jedoch auch den Punkt „unter menschenwürdige Bedingungen“ ein, so dass diese Art der Vollbeschäftigung natürlich auch nicht Ihren Vorstellungen entspricht.

Zurzeit ist es unattraktiv in Deutschland neue Arbeitsplätze zu schaffen. Dabei spielt weniger die Lohnhöhe eine Rolle als vielmehr die Lohnnebenkosten. Der Staat zweigt zuviel Geld vom Lohn der Arbeitnehmer ab. Die Arbeitnehmer haben weniger Geld in der Tasche und die Arbeit verteuert sich für den Unternehmer. Daher ist es das erste Ziel der Union, die Lohnnebenkosten zu senken, um die Schaffung neuer Arbeitsplätze zu fördern. Weiterhin spricht sie sich für einen Kombilohn aus, damit zu geringe Löhne aufgestockt werden können, um besonders Arbeit für gering qualifizierte Beschäftigte zu menschenwürdigen Bedingungen zu ermöglichen. Keine Benachteiligung der Arbeitnehmer wird die Folge sein, sondern weniger Menschen werden von staatlichen Transferleistungen abhängig sein.

Ihren Idealismus in Ehren, aber ein bedingungsloses Grundeinkommen mag in der Theorie natürlich die Lösung aller Probleme sein, wird aber nicht den Realitäten gerecht. Es unterliegt dem Missverständnis, daß jeder grundsätzlich einen Anspruch gegen den Staat hat. Direkte staatliche Leistungen sollen jedoch nur im Ausnahmefall gezahlt werden, der unter anderem die Bedürftigkeit voraussetzt. Ich habe mir mal die von Ihnen angegebene Internetseite angeschaut und dort den Satz gefunden: „Auf ein bestimmtes Finanzierungsmodell hat sich das Netzwerk nicht festgelegt.“ Die werden schon wissen warum.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Krings
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Frage zum Thema Bürgerrechte
03.09.2005
Von:
Dr.

Sehr geehrter Herr Dr. Krings,

mit den folgenden Fragen sollen Mängel in der Justiz benannt werden, die unbedingt zu verbessern wären:
1a) Sollten nicht alle Sachverständigen, die vor Gericht schriftliche oder mündliche Aussagen treffen, vom Gericht vereidigt werden?
1b) Warum dürfen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige vor Gericht falsche Begutachtungen vornehmen, ohne im Allgemeinen dafür zur Verantwortung gezogen zu werden, während andere Sachverständige und Zeugen wegen Falschaussage belangt werden können?
2a) Sollten nicht alle Aussagen von Zeugen und von Sachverständigen sowie Vorträge der Prozessparteien und sonstige Äußerungen in allen Verhandlungen eines Gerichtsverfahrens genau protokolliert bzw. als Tonträgeraufnahme - die Beweiskraft haben muss - festgehalten werden, um transparente und faire Gerichtsverfahren zu erzielen?
2b) Würden Sie die von Bossi in seinem Buch: "Halbgötter in Schwarz" geäußerte Meinung unterstützen, dass es zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit dringend erforderlich ist, dass alle Verfahren mindestens von einer weiteren Instanz auch bezüglich des Tatbestandes überprüft werden können?
3a) Will die CDU etwas dafür tun, damit auch Richter für ihr Fehlverhalten bei der Ausübung ihres Amtes zur Verantwortung gezogen werden?
3b) Wollen Sie sich dafür einsetzen, dass die CDU gesetzgeberisch etwas tut, damit der Bundesgerichtshof den § 339 StGB (Rechtsbeugung) nicht mehr völlig übertrieben restriktiv zu Gunsten der Richter auslegen kann, wie es bisher leider erfolgt?
4) Wollen Sie sich dafür einsetzen, dass der Bundestag den § 839 BGB (Haftung bei Amtspflichtverletzung) so ändert, dass er im Einklang mit Art. 34 unseres Grundgesetzes und des europäischen Rechtes(?) steht? Kann der Abs. 2 des § 839 BGB dazu nicht einfach ersatzlos gestrichen werden?

Mit freundlichen Grüßen
R.
Antwort von Dr. Günter Krings
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07.09.2005
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Email vom 03.09.2005 zum Thema Sachverständige und Richter im Gerichtsprozess.

Ich persönlich halte eine regelmäßige Vereidigung von Sachverständigen für unverhältnismäßig. Aussagen von Sachverständigen würden dann anders behandelt werden als die von Zeugen. Grundsätzlich wird eine Beeidigung bei entscheidungserheblichen Aussagen vorgenommen, an deren Richtigkeit noch Zweifel bestehen. Das gilt für Zeugen wie für Sachverständige gleichermaßen. Die Sachverständigen müssen bei einer Falschaussage auch mit den gleichen Konsequenzen rechnen und sind daher nicht gegenüber dem Zeugen im Vorteil.

Öffentlich bestellte Sachverständige behandelt der Gesetzgeber keineswegs anders als andere Sachverständige. Daher darf auch er keine falsche Aussage machen und muß genauso mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen. Falls Sie mit Ihrer Frage auf den § 410 Abs. 2 ZPO anspielen, so bezieht sich das nur auf die Form der Vereidigung und führt nicht zu einer strafrechtlichen Besserstellung.

Für den Zivil- und Verwaltungsrechtsprozess würde ich es übertrieben finden, wenn sämtliche Aussagen wörtlich protokolliert würden. Die Unabhängigkeit des Richters beinhaltet auch seine Pflicht zur Objektivität. Daher gibt es für ihn keinen Grund, eine Aussage anders zu protokollieren, als sie sich eigentlich dargestellt hat.

Die Justizreform aus dem Jahr 2001 hat die Eingangsinstanz gestärkt. Im Zivilprozess führt dies nun dazu, daß in der Berufungsinstanz nicht noch einmal eine vollständige Beweiserhebung durchgeführt wird. Dem Richter sind aber dafür mehr Pflichten aufgegeben worden, um die Parteien auf einen mangelhaften Sachvortrag und deren Folgen hinzuweisen, was insbesondere für Parteien wichtig ist, die nicht anwaltlich vertreten sind. Zudem diszipliniert diese Regelung die Parteien dazu, den Sachverhalt gleich in Gänze vorzutragen und nicht erst in der Berufungsinstanz, was auch zur Effizienz der Gerichtsverfahren beiträgt.

Zur Zeit wird intensiv im politischen Raum über eine große Justizreform beraten, die die Effizienz des Gerichtswesens in Deutschland verbessern will. Kosten und Nutzen müssen in einem adäquaten Verhältnis stehen. Die Gerichtsverfahren dauern in Deutschland im Schnitt zu lange. Das führt auch beim Bürger zu unbefriedigenden Ergebnissen. Er muß lange Zeiten in Kauf nehmen, um zu seinem Recht zu gelangen. Unter dem schnelleren Verfahren darf natürlich nicht die Qualität der Rechtsprechung leiden. Bei der Reformdiskussion könnte ich mir auch durchaus vorstellen, daß Haftungsfragen der Richter eine Rolle spielen. Eine Unvereinbarkeit des § 839 BGB mit Art.34 GG oder dem europäischen Recht kann ich auf Anhieb nicht erkennen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günter Krings
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Frage zum Thema Außenpolitik
08.09.2005
Von:

Wie werden Sie sich als Abgeordneter bezüglich des drohenden Angriffs auf den Iran positionieren?
Welche Maßnahmen haben Sie vorgesehen, um diese neue Eskalation im Mittleren Osten zu verhindern?"
Antwort von Dr. Günter Krings
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12.09.2005
Sehr geehrte Frau

vielen Dank für Ihre Email vom 08.09.2005 zum Thema Iran.

Durch das Verhalten der iranischen Regierung hat sich die Situation zugespitzt. Es wird immer offensichtlicher, daß der Iran unter dem Deckmantel der zivilen Nutzung der Kernenergie ein atomares Rüstungsprogramm anstrebt. Diese Entwicklung halte ich für sehr bedenklich. Leider sind die EU-Länder einschließlich der Bundesregierung auf die Ablenkungsmanöver der iranischen Regierung hereingefallen und haben somit wertvolle Zeit gegen das Rüstungsprogramm verstreichen lassen. Dies haben sogar inzwischen iranische Offizielle offen ausgesprochen. Daher können wir die Regierung im Iran nur dazu aufrufen, endlich die Forderungen der EU im Rahmen des Atomprogramms zu erfüllen, um eine Eskalation im Nahen Osten zu vermeiden. Eine militärische Lösung des Problems halte ich für nicht durchführbar.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günter Krings
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Ihre Frage an Dr. Günter Krings
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