Sehr geehrter Herr

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vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die von Ihnen angesprochenen Veränderungen gehen zurück auf die Änderung der Verordnung zur Zuweisung von Frequenzen an Funkdienste (Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung, die am 4. März 2009 vom Bundeskabinett beschlossen wurde und ein wesentlicher Teil der Strategie zur Erschließung des gesamten Landes – also auch der berühmten "weißen Flecken" – mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen ist.
Mit der Verordnung wird u.a. der bisher dem Rundfunkdienst zugewiesene Frequenzbereich 790 – 862 MHz dem Mobilfunkdienst zugewiesen, letztlich mit dem Ziel, die sog. "Weißen Flecken" in der Breitbandversorgung in ländlichen Gebieten durch das Heben der "Digitalen Dividende" zu schließen.
Es ist zutreffend, dass ein Teil des Frequenzspektrums, nämlich die Frequenzteilbereiche 790 - 814 MHz sowie 838 - 862 MHz, neben bevorrechtigten Nutzungen aktuell auch für Anwendungen der drahtlosen Produktionstechnik (Professional Wireless Microphone Systems (PWMS)) auf sekundärer Basis mit genutzt wird. Diese (nachrangige) Funkanwendung genießt aber leider keine Schutzansprüche auf störungsfreie Nutzung gegenüber den bevorrechtigten Nutzungen. Denn die Bundesnetzagentur hat diesen Frequenzteilbereich im Rahmen eines Verwaltungsakts zur Nutzung für die Allgemeinheit den Anwendungen des PWMS zugeteilt (Allgemeinzuteilung; Verfügung Nr. 91, Amtsblatt vom 21. Dezember 2005).
Im Hinblick auf die Frequenznutzungsbedingungen der drahtlosen Mikrophonanwendungen gelten die bisherigen Regelungen der Allgemeinzuteilung selbstverständlich auch bis zu deren Ablauf am 31.12.2015 weiter. Danach sind bei gemeinschaftlicher Frequenznutzung an einem Ort gegenseitige Beeinträchtigungen nicht auszuschließen und hinzunehmen. Allerdings kann ein Schutz vor Beeinträchtigungen durch andere bevorrechtigte Frequenznutzungen nicht vollumfänglich gewährleistet werden.
Eine Verlängerung der Allgemeinzuteilung ist aus rechtlichen Gründen und aus Gründen der Funkverträglichkeit allerdings nicht möglich. Demzufolge wird eine Verlagerung der Nutzung in alternative Frequenzbereiche unumgänglich.
Die Frage der Umstellungskosten ist gegebenenfalls im Rahmen der Neuvergabe des Frequenzspektrums zu prüfen und zu entscheiden und kann daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend beantwortet werden.
Der Beirat der Bundesnetzagentur wird sich in seiner kommenden Sitzung eingehend mit der gesamten Problematik befassen. Ich werde mich dafür einsetzen, dass die Bundesnetzagentur noch in diesem Sommer Anhörungen zu diesem Thema durchführt. Ich bin zuversichtlich, dass die für die Nutzung der Funkmikrofone nach dem 31.12.2015 geltenden Frequenzen am Ende des Jahres feststehen, so dass die Industrie Modelle für diese Frequenzen entwickeln kann. Die Nutzer der Technik können dann wieder zukunftssichere Mikrofone kaufen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort deutlich gemacht zu haben, dass Ihre Veranstaltungstechnik durch die Entscheidung der Bundesregierung zur Breitbandstrategie nicht ad hoc und vollumfänglich "unbrauchbar" wird. Vielmehr wird es einige Zeit dauern, bis die Bundesnetzagentur die Frequenzen vergeben haben wird und es wird weitere Zeit vergehen, bis die Anbieter dieser neuen Funkanwendungen, ihr Netz soweit ausgebaut haben, bis es zu Störungen kommen kann. Darüber hinaus erwarte ich nicht, dass diese neuen Funkanwendungen auch in Ballungsräumen angeboten werden, da sich diese Technik nicht für Ballungsräume eignet und dort auch bereits eine Breitbandversorgung auf DSL- und – zumindest teilweise – VDSL-Basis existiert.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Günter Krings