Dr. Günter Krings (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Günter Krings
Jahrgang
1969
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Rechtsanwalt in der Sozietät Kapellmann und Partner, Mönchengladbach
Wahlkreis
Mönchengladbach
Landeslistenplatz
30, Nordrhein-Westfalen
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(...) Das deutsche Strafrecht ahndet zwar bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt den Tatbestand der Abgeordnetenbestechung. Allerdings ist es durchaus richtig, mögliche Verbesserungen zu diskutieren. Unser Ziel muss es sein, eine Regelung zu finden, die den Vorgaben der UN-Konvention entspricht, andererseits aber auch berücksichtigt, dass verbandliche Interessenvertretung als solche ein legitimer Bestandteil der politischen Willensbildung ist. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Kultur
13.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Krings,

ich wende mich an Sie, weil Sie Mitglied im Ausschuss Kultur und Medien sind.

Es geht um die geplante Zuteilung des bisherigen Funkfrequenzbandes für drahtlose Audioübertragung (790 bis 860 MHz) an Internetfirmen zur Versorgung der ländlichen Gebiete mit DSL und hätte gerne Ihre Meinung zu den Argumenten.

Sollte es zur Neuvergabe des Funk-Frequenzbandes werden
1) zehntausende von vorhandenen Funkübertragungsanlagen unbrauchbar gemacht
2) deren Besitzer werden faktisch enteignet.
3) kulturelle Veranstaltungen aller Ebenen (vom professionellen Musical bis zur unkomplizierten Beteiligung des Publikum in einer Diskussion) in die Anfangszeit der Veranstaltungstechnik zurückgeworfen.

Außerdem wird der Bestandsschutz (eigentlich bis 2015, wenn ich richtig informiert bin) ausgehebelt.

Internet liegt im Interesse der Gesamtbevölkerung. Ok. Aber es gibt mit Sicherheit andere Lösungen zur Versorgung der ländlichen Bevölkerung. Aber sie werden die Firmen mehr Geld kosten als die Funklösung. Oder sie haben noch nicht genug über eine Alternative zum "leichten" Weg nachgedacht.

Ist es aber nicht unrechtmäßig, durch Enteignung Werte zu vernichten, damit andere Geld sparen?

Ich hoffe Sie lesen diese Anfrage vor der Abstimmung am Freitag, den 15.5.09

Mit freundlichem Gruß

dipl. Toning. im VDT
und christlicher Liedermacher
Antwort von Dr. Günter Krings
2Empfehlungen
22.05.2009
Dr. Günter Krings
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die von Ihnen angesprochenen Veränderungen gehen zurück auf die Änderung der Verordnung zur Zuweisung von Frequenzen an Funkdienste (Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung, die am 4. März 2009 vom Bundeskabinett beschlossen wurde und ein wesentlicher Teil der Strategie zur Erschließung des gesamten Landes – also auch der berühmten "weißen Flecken" – mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen ist.

Mit der Verordnung wird u.a. der bisher dem Rundfunkdienst zugewiesene Frequenzbereich 790 – 862 MHz dem Mobilfunkdienst zugewiesen, letztlich mit dem Ziel, die sog. "Weißen Flecken" in der Breitbandversorgung in ländlichen Gebieten durch das Heben der "Digitalen Dividende" zu schließen.

Es ist zutreffend, dass ein Teil des Frequenzspektrums, nämlich die Frequenzteilbereiche 790 - 814 MHz sowie 838 - 862 MHz, neben bevorrechtigten Nutzungen aktuell auch für Anwendungen der drahtlosen Produktionstechnik (Professional Wireless Microphone Systems (PWMS)) auf sekundärer Basis mit genutzt wird. Diese (nachrangige) Funkanwendung genießt aber leider keine Schutzansprüche auf störungsfreie Nutzung gegenüber den bevorrechtigten Nutzungen. Denn die Bundesnetzagentur hat diesen Frequenzteilbereich im Rahmen eines Verwaltungsakts zur Nutzung für die Allgemeinheit den Anwendungen des PWMS zugeteilt (Allgemeinzuteilung; Verfügung Nr. 91, Amtsblatt vom 21. Dezember 2005).

Im Hinblick auf die Frequenznutzungsbedingungen der drahtlosen Mikrophonanwendungen gelten die bisherigen Regelungen der Allgemeinzuteilung selbstverständlich auch bis zu deren Ablauf am 31.12.2015 weiter. Danach sind bei gemeinschaftlicher Frequenznutzung an einem Ort gegenseitige Beeinträchtigungen nicht auszuschließen und hinzunehmen. Allerdings kann ein Schutz vor Beeinträchtigungen durch andere bevorrechtigte Frequenznutzungen nicht vollumfänglich gewährleistet werden.

Eine Verlängerung der Allgemeinzuteilung ist aus rechtlichen Gründen und aus Gründen der Funkverträglichkeit allerdings nicht möglich. Demzufolge wird eine Verlagerung der Nutzung in alternative Frequenzbereiche unumgänglich.

Die Frage der Umstellungskosten ist gegebenenfalls im Rahmen der Neuvergabe des Frequenzspektrums zu prüfen und zu entscheiden und kann daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend beantwortet werden.

Der Beirat der Bundesnetzagentur wird sich in seiner kommenden Sitzung eingehend mit der gesamten Problematik befassen. Ich werde mich dafür einsetzen, dass die Bundesnetzagentur noch in diesem Sommer Anhörungen zu diesem Thema durchführt. Ich bin zuversichtlich, dass die für die Nutzung der Funkmikrofone nach dem 31.12.2015 geltenden Frequenzen am Ende des Jahres feststehen, so dass die Industrie Modelle für diese Frequenzen entwickeln kann. Die Nutzer der Technik können dann wieder zukunftssichere Mikrofone kaufen.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort deutlich gemacht zu haben, dass Ihre Veranstaltungstechnik durch die Entscheidung der Bundesregierung zur Breitbandstrategie nicht ad hoc und vollumfänglich "unbrauchbar" wird. Vielmehr wird es einige Zeit dauern, bis die Bundesnetzagentur die Frequenzen vergeben haben wird und es wird weitere Zeit vergehen, bis die Anbieter dieser neuen Funkanwendungen, ihr Netz soweit ausgebaut haben, bis es zu Störungen kommen kann. Darüber hinaus erwarte ich nicht, dass diese neuen Funkanwendungen auch in Ballungsräumen angeboten werden, da sich diese Technik nicht für Ballungsräume eignet und dort auch bereits eine Breitbandversorgung auf DSL- und – zumindest teilweise – VDSL-Basis existiert.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günter Krings
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
28.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Krings,

zunächst vielen Dank für ihre Antwort vom 28.05.2009.

Leider hat ihre Antwort, auch im Zusammenhang mit der Anhörung vor dem Wirtschaftsausschuss am 27.05.2009, neue Fragen aufgeworfen, so, dass ich mich heute erneut an Sie wende.

Sie schreiben, dass, ich zitiere " die Verbreitung von Kinderpornographie und die Ausbeutung von Heranwachsenden beispielsweise in den Jahren 2006/2007 bis zu 111 Prozent zugenommen hat."
Nun ist es aber erwiesen, dass sich diese Zuhnahme von 111% auf die Zahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren und auf den Zuwachs von tatsächlich existierender kinderpornographischer Inhalte im Internet bezieht und sich in der verbesserten
Arbeit der polizeilichen Fahndung begründet. Im Zusammenhang mit der "Aktion Himmel" bspw. wurden ca. 12.000 Ermittlungsverfahren eingeleitet, aber bis zum heutigen Tag keine einzige Verurteilung bekannt. Gleichwohl fliessen diese Ermittlungsverfahren in die von Ihnen genannten 111% mit ein.
Wie ist diese ständige Fehlinterpretation dieser Zahl zu erklären?

In der o. g. Anhörung vor dem Wirtschaftsausschuss ist, für mein Verständnis, deutlich geworden, dass die Sperren bestenfalls als Baustein in einem Gesamtkonzept der KiPo-Bekämpfung gesehen werden können und für sich alleine gesehen relativ nutzlos und verfassungsrechtlich bedenklich sind. Vielmehr sollte das Hauptinteresse darin liegen, das Entfernen von bekannten KiPo-Seiten durch die hostenden Provider zu erwirken und hierzu die internationale Zusammenarbeit zu verbessern.

In ihrer Antwort, aber auch in der Stellungnahme ihrer Fraktion, wird nicht auf diese Empfehlung der Experten eingegangen. Vielmehr wird zum Ausdruck gebracht, dass der eingeschlagene Weg unverändert weitergegangen werden soll.

Kann ich daraus schließen, dass die Empfehlungen und Bedenken der gehörten Experten im weiteren Gesetzgebungsverfahren nicht einfließen werden und das geplante Gesetz nahzu unverändert verabschiedet werden soll.

Mit freundlichem Gruß,

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
03.06.2009
Von:
Lua

Sehr geehrter Herr Dr. Krings,

ich war mehrfach als Wahlhelferin im Wahlbezirk Mönchengladbach tätig, in einem Wahlbezirk, in dem das Wahllokal meist im Aufenthaltsraum eines größeren Altenheims untergebracht war. Von den dort residierenden Senioren kamen viele um ihre Stimme abzugeben, allerdings scheiterte dies meist daran, dass diese, obwohl im Wählerverzeichnis eingetragen, kein gültiges Ausweisdokument vorlegen konnten. Ganz offensichtlich ist es nötig und sinnvoll, sich auszuweisen, um sein Wahlrecht auszuüben, damit die Grundsätze des Wahlrechtes nicht verletzt werden; ist es dementsprechend aber nicht genauso verpflichtend, über gültige Ausweispapiere zu verfügen? Wie verträgt sich das mit den Grundsätzen der, in Deutschland meines Wissens herrschenden, Ausweispflicht, die an dieser Stelle anscheinend oft verletzt wird?

Im Voraus vielen Dank für Ihre Bemühungen beim Beantworten dieser Frage,

Lua
Antwort von Dr. Günter Krings
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02.07.2009
Dr. Günter Krings
Sehr geehrte Frau Lua,

vielen Dank für Ihre Nachfrage zur Ausweispflicht.
Die Ausweispflicht ist im § 1 des Deutschen Personalausweis-Gesetz geregelt. Darin heisst es u.a., dass alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs.1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflichten unterliegen, verpflichtet sind, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen. In Deutschland besteht allerdings keine Mitführpflicht des Personalausweises (anders ist dies beim Führerschein, wenn man mit dem Auto als Fahrer unterwegs ist).

Dennoch teile ich Ihre Verwunderung im Zusammenhang mit Ihren Erlebnissen in Wahllokalen in Altenheimen. Obwohl die Bewohner keine Mitführpflicht des Ausweises haben, sollte es doch eigentlich möglich sein, das Dokument dann noch zu beschaffen. Normalerweise müsste der Ausweis ja bei den persönlichen Dokumenten auf den jeweiligen Zimmern sein. Ggf. könnten die Ausweise natürlich auch in Schließfächern in der Verwaltung des Altenheimes deponiert sein – aber auch diese Ausweise ließen sich dann eigentlich relativ zügig organisieren.

Haben Sie denn als Wahlhelferin auch Begründungen gehört, warum der Ausweis nicht zu organisieren war? Oder war es so, dass zwar Ausweispapiere vorhanden waren – diese jedoch abgelaufen und nicht verlängert worden sind?

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günter Krings
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Frage zum Thema Internetsperren
19.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Krings,
ich habe mit Interesse die Debatte zur Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalt verfolgt und bin der Meinung, das dieses überfällig war.
Allerdings muss ich heute morgen auf Welt-Online lesen, das nun angedacht wird, weitere Seiten (hier "Online-Bllerspiele") aus dem Netz zu nehmen. Wir bewegen uns hier in Richtung der Zensur. Es wurde die Büchse der Pandora geöffnet und es ist Unheil darin. Es muss verhindert werden, das Webseiten nach Gutdünken gesperrt werden. Was kommt als nächstes? Lassen sie die Seit der SPD sperren? Nicht, das das ein grosser Verlust wäre, aber Münte, der alte Sauerländer und unser Schuldenpapst Steinbrück hätten bestimmt Tränen in den Augen. Mir ist bewusst, das das Internet kein rechtsfreier Raum ist, aber es darf nicht geschehen, das wir uns dieses Medium so machen, wie es uns gefällt. Hier sind Eltern aufgerufen, auf ihre Kinder acht zu geben. Und alle anderen sollten in der Lage sein, ihren Konsum selber zu überwachen. Mir selber gelingt das ganz gut und ich habe noch keinen Schaden genommen.
Welche Position nehmen sie zu dieser Thematik ein?
Antwort von Dr. Günter Krings
4Empfehlungen
08.07.2009
Dr. Günter Krings
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachfrage auf Abgeordnetenwatch.de. Ich freue mich, dass Sie ebenfalls der Auffassung sind, dass gegen kinderpornographische Seiten im Internet vorgegangen werden muss. Sie selbst schreiben ja auch bereits schon, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sein darf. Insofern sind Befürchtungen, dass nun willkürlich auch Seiten aus anderen Bereichen gesperrt werden können nicht begründet. Denn letztendlich soll im Internet nur umgesetzt werden, was auch in der Welt außerhalb des Internets gültiges Recht ist. Was in der realen Welt strafbar ist, muss auch im Internet strafbar sein. Solange "Online-Kriegsspiele" nicht verboten sind, werden sie auch nicht im Internet gesperrt. Auch bei der SPD handelt es sich ja nicht um eine verbotene Partei – anders wäre dies zum Beispiel bei verbotenen linksextremistischen oder rechtsextremistischen Parteien. Wenn diese gerichtlich verboten sind, dürfen sie selbstverständlich auch kein Online-Angebot mehr im Internet haben. Insofern halte ich die Debatte und Schreckensszenarien bis hin zum Stichwort "Zensur" für überzogen, wenn wir uns auf den von Ihnen genannten Grundsatz berufen: "Im Internet gelten die selben Regeln wie außerhalb des Internets".

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günter Krings
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Frage zum Thema Schulen
11.07.2009
Von:

Wie wollen Sie das Image von Hauptschulen, insbesondere der kath. Hauptschule Neuwerk aufbessern?
Die Leherer an dieser Schule sind spitze, sie kümmern sich um jeden Einzelnen, auch in Ihrer Freizeit. Die Klassen sind klein. Durch diese Schulform und die Einstellung der Lehrer/innen kann unser Sohn eine Regelschule besuchen und muß nicht auf eine Förderschule, wobei es nicht einmal eine entsprechende gibt ( unser Sohn hat ADHS und ist Asperger Autist).
Oder soll es noch mehr Gesamtschulen geben, die vor allem von Hauptschülern besucht werden, dann hätte "das Kind" nur einen anderen Namen, der sich besser anhört?!
Antwort von Dr. Günter Krings
bisher keineEmpfehlungen
22.07.2009
Dr. Günter Krings
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Nachfrage zum Thema "Förderung von Hauptschulen". Als Mitglied des Deutschen Bundestages möchte ich eingangs darauf hinweisen, dass die Schulpolitik vor allem in der Verantwortung der Länder liegt. Da ich jedoch Mitglied im Landesvorstand der CDU Nordrhein-Westfalen bin, möchte ich Ihnen gerne die Schulpolitik der Union erläutern.

Seit der Regierungsübernahme der CDU im Jahr 2005 gibt es vier Säulen in der Schulpolitik: Mehr individuelle Förderung, mehr Eigenverantwortung, mehr Leistung und mehr Zukunftsorientierung. Unabhängig von ihrer Herkunft und dem Status ihrer Eltern sollen alle Kinder die bestmöglichen Chancen zur Entfaltung erhalten. Die Oppositionsfraktionen von SPD und Grünen wollen die Menschen glauben machen, durch die Abschaffung von Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien, kurz durch eine Einheitsschule, ließen sich alle schulpolitischen Probleme lösen. Diese Debatte ist ideologiegeladen und rückwärtsgewandt. Sie schafft nur neue Probleme.

Die CDU geführte Landesregierung hat den Unterrichtsausfall erfolgreich bekämpft. Durch mehrere tausend neue Lehrer konnte die Zahl der ausgefallenen Stunden in den vergangenen vier Jahren bereits halbiert werden. Die CDU hat außerdem den Ausbau von Ganztagsangeboten an allen Schulformen ausgebaut. Bis zum Jahr 2010 sollen 450 neue Ganztagsschulen im weiterführenden Bereich geschaffen werden. Statt darüber zu debattieren in welcher Schulform Unterricht stattfinden soll, brauchen wir Debatten darüber, was im Unterricht stattfinden soll. Gerade im Ausbau der Ganztagsangebote liegt eine große Chance. Einseitig sind hier jahrelang die Gesamtschulen durch SPDgeführte Regierungen gefördert worden. Die Union hat nun eine Hauptschuloffensive auf den Weg gebracht. Sie sollen gestärkt werden, indem bis zum Jahr 2012 rund 50.000 neue Ganztagsplätze geschaffen werden.

Ich wünsche mir sehr im Sinne der betroffenen Schulen und vor allem der Schüler an den Hauptschulen, dass die Debatten über eine Abschaffung der Hauptschulen endlich aufführen. Die Hauptschulen sind mit ihrer praxisbezogenen Förderung der Schüler enorm wichtig. Insofern habe ich mich sehr über Ihre Anfrage gefreut.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günter Krings
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