Dr. Günter Krings (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Günter Krings
Jahrgang
1969
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Rechtsanwalt in der Sozietät Kapellmann und Partner, Mönchengladbach
Wahlkreis
Mönchengladbach
Landeslistenplatz
30, Nordrhein-Westfalen
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Die Kosten für den Einbürgerungsantrag sind bundesweit einheitlich geregelt. Sie betragen 255 Euro. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
29.01.2007
Von:

GG Artikel 1 (1) schützt die Würde des Menschen uneingeschränkt. Wie beurteilen Sie als Bundestagsabgeordneter und als Mitglied der "Federalist Society" den Umstand, dass in den USA mit Billigung des obersten Gerichts vom Präsidenten die Menschenwürde verletzt werden darf (Guantànamo)?
Inwieweit beziehen Sie sich bei Ihrer Argumentation für die Begrenzung der Grundrechte auf Carl Schmitt, wie es die "Federalist Society" tut?
Sind die Ziele der "Federalist Society" mit dem Parteiprogramm der CDU und mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar?
Antwort von Dr. Günter Krings
1Empfehlung
13.02.2007
Dr. Günter Krings
Der Artikel 1(1) des Grundgesetzes gilt nur für die Bundesrepublik Deutschland und bindet nicht die amerikanische Regierung. Sehr wohl müssen sich aber auch die Vereinigten Staaten an ihre Verfassung, die Genfer Konventionen und andere völkerrechtliche Regeln halten. Die CDU/CSU und auch ich persönlich sind mit dem Status der Gefangenen auf Guantanamo nicht einverstanden. Die USA müssen den Inhaftierten meines Erachtens den Status von regulären Kombattanten geben und sich auch zur Einhaltung der Genfer Konventionen verpflichten. Dazu gehören alle rechtstaatlichen Garantien, die gemäß dem Artikel 3 der Genfer Konventionen "von den zivilisierten Völkern als unerlässlich" anerkannt sind. Nur durch rechtstaatlich agierende Militärgerichte kann das berechtigte Anliegen des Kampfes gegen den Terrorismus wieder eine neue Legitimationsbasis erhalten.

Über die Haltung der Federalist Society zu diesem Thema bin ich nicht informiert. Rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass meine Mitgliedschaft in einem juristischen oder sonstigen Verein nicht bedeutet, mit allen Stellungnahmen einverstanden zu sein. Andernfalls würde ich wahrscheinlich auch aus einer Reihe von deutschen Vereinigungen austreten müssen.

Dr. Günter Krings MdB
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Frage zum Thema Schulen
12.03.2007
Von:
Die 8b -

Wir haben uns im Politikunterricht der 8b der Bischöflichen Marienschule Mönchengladbach ausführlich mit dem politischen System beschäftigt, nach dem es in Mönchengladbach so viele Absagen von Schülern und Schülerinnen für die Gesamtschulen gibt, haben wir folgende Frage an Sie:
Wie soll dadrauf politisch reagiert werden?
Wir danken Ihnen im Vorraus für Ihre Bemühungen
Mit freundlichen Grüßen
Die 8b der BMS Mönchengladbach
Antwort von Dr. Günter Krings
2Empfehlungen
12.04.2007
Dr. Günter Krings
Seit einigen Jahren gibt es in Mönchengladbach deutlich mehr Anmeldungen für die Gesamtschulen, als wirklich Plätze in den Schulen zur Verfügung stehen. Der erste Gedanke könnte nun sein: Eine, wenn nicht gar mehrere, neue Gesamtschulen seien nötig. Schaut man sich die Zahlen landesweit in Nordrhein-Westfalen an, relativiert sich dieser Eindruck aber sehr schnell: Bei 167 Gesamtschulen in NRW sind die Anmeldungen höher als die maximale Aufnahmekapazität. Trotz dieser Überhänge hat es in den vergangenen fünf Jahren im Land nur eine Neugründung einer öffentlichen Gesamtschule gegeben – dies ist übrigens in Mönchengladbach-Neuwerk gewesen. Dort wurde das Gymnasium Neuwerk in eine Gesamtschule umgewandelt. Festzustellen bleibt also zunächst, dass dieses Thema nicht nur Mönchengladbach, sondern alle NRW-Städte betrifft.

Gegen die Einrichtung neuer Gesamtschulen sprechen vor allem zwei Gründe: Die Schulpolitik muss natürlich die demographische Entwicklung beachten. Es wird in einigen Jahren deutlich weniger Kinder geben, als bisher. In der 4. Grundschulklasse werden 2009 rund 22.000 Schüler weniger sein (- 11,5%) als heute. Bis zum Jahr 2018 rechnet die NRW-Schulministerin Barbara Sommer in ihrem Bericht an den NRW-Landtag vom März 2007 mit einem weiteren Rückgang von 44.000 Kindern auf dann 148.000 Schüler in der vierten Grundschul-. Wer also heute neue Schulen baut, muss damit rechnen, dass sie in einigen Jahren leer stehen. Gerade angesichts der hohen Verschuldung in den Kassen der Städte und des Landes müssen wir aber auf eine nachhaltige Investitions-Politik achten.

Der zweite wichtige Grund ist in der grundsätzlichen Struktur der Gesamtschule zu sehen: Ein wesentliches Merkmal der Gesamtschule ist eine Leistungsmischung der Schülerschaft, die auch die Voraussetzung für eine gymnasiale Oberstufe ist. Konkret heißt das: Jeweils ein Drittel der Schüler soll eine Empfehlung für das Gymnasium, die Realschule und die Hauptschule haben. Die Schulpolitiker sprechen hier von „Leistungsheterogenität“. Schon heute können aber viele Gesamtschulen diese Anforderung nur schwer erfüllen (In Mönchengladbach schaffen das dauerhaft nur zwei der fünf bestehenden Gesamtschulen). Die meisten Kinder mit einer Empfehlung für das Gymnasium gehen auch wirklich auf das Gymnasium. Auf den Gesamtschulen werden daher überdurchschnittlich viele Schüler unterrichtet, die einen Haupt- oder Realschulabschluss erreichen wollen. Dies führt dann zu Problemen bei der Einrichtung der Oberstufe an den Gesamtschulen, weil dann zu wenig Schüler vorhanden sind, die hier ihr Abitur machen wollen.

Meines Erachtens hat Mönchengladbach ein sehr gutes Bildungsangebot mit den unterschiedlichsten Schulformen. Eltern und Kinder sollten auch nicht vergessen, dass ja durchaus auch ein Haupt- oder Realschüler im Laufe der Sekundarstufe 1 noch die Schulform wechseln kann. So ist es möglich, dass nach der 10. Realschulklasse Schüler auf das Gymnasium wechseln und dort auch erfolgreich ihr Abitur machen können.
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
12.04.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Krings,

finden Sie es gut, dass der Staat nun Zugriff auf Passfotos zur Fahndung bekommen soll? Ich finde das sehr schlecht.

Dieses Gesetz tendiert in Richting staatliche Willkür und untergräbt die Demokratie in Deutschland.

Wollen die Deutschen Bundesbürger so ein Gesetz? Ich denke nicht!
Antwort von Dr. Günter Krings
5Empfehlungen
29.05.2007
Dr. Günter Krings
Ich kann nicht erkennen, wie durch den Zugang zu Fotos die Demokratie untergraben wird. Das Gesicht eines Menschen ist kein verstecktes oder geheimes biologisches Merkmal, sondern kann von jedem öffentlich betrachtet werden. Es ist seit Jahren gängige Praxis, dass im Einwohnermeldeamt zwei Passbilder abgegeben werden müssen. Eins bleibt zur Identifizierung im Zweifelsfall bei der Behörde.

Zur Aufklärung schwerer Verbrechen können die Behörden auf diese Bilder zurückgreifen. Zum Beispiel ist ein regional begrenzter Abgleich möglich. Die Bürger hätten wohl wenig Verständnis dafür, wenn sich der Staat bei Ermittlungen dümmer stellt, als er eigentlich ist.

Wichtig ist mit, in der sicherheitspolitischen Debatte die Themen "Freiheit" und "Sicherheit" nicht gegeneinander auszuspielen.

Dr. Günter Krings
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Frage zum Thema Sicherheit
19.04.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Krings,

Meine persönliche Hochachtung für Ihre Zielstrebigkeit.
Sie sind für den Gladbacher Wahlslogan das beste Aushängeschild.
Eine Frage an den, ich vermute Staatsrechtler, zur Unschuldsvermutung in der augenblicklichen Terrorismusdis-
kussion: inwieweit dürfen 48 Std überschritten werden ohne
Richter, und werden wir französische Verhältnisse mit "Schnell-
richtern" oder ähnlich dem Ernstfall vergleichbar Truppendienstrichtern bekommen.
Bitte entschärfen Sie meine Befürchtungen der 70er, als studierter Jurist in eine Mündung sehen zu müssen.

mit vielen Grüßen
weiter so bürgernah wie bisher
Ihr E.Massmann
Antwort von Dr. Günter Krings
2Empfehlungen
29.05.2007
Dr. Günter Krings
Das Thema "Innere Sicherheit" hat zuletzt die Gemüter erhitzt. Auslöser ist ein Interview des Bundesinnenministers Schäuble im "Stern" gewesen. Danach sind einige Aussagen verkürzt und auch missverständlich wiedergegeben worden.

Festzustellen ist: Wir wollen keinen Polizeistaat – wir wollen keinen Überwachungsstaat. Wir dürfen vor allen Dingen Freiheit und Sicherheit nicht gegeneinander ausspielen. Es ist falsch so zu tun, als würden die Menschen besonders viel Freiheit genießen, wenn die Sicherheit besonders gering wäre. Nur durch einen glücklichen Zufall sind die zwei Kofferbomben in den Regionalzügen im vergangenen Jahr nicht explodiert. Dieser Vorfall hat uns aber gezeigt, dass auch Deutschland nicht vor terroristischen Anschlägen in Sicherheit ist.

Wir müssen daher zum Schutze aller Menschen in unserem Lande angesichts der neuen Bedrohungslage so viel Sicherheit wie nötig und so viel Freiheit wie möglich schaffen. Maß und Mittel bei der Bekämpfung von Terror und Kriminalität müssen allerdings gewahrt bleiben – dafür stehen die CDU und auch Innenminister Schäuble.

Lassen Sie mich zunächst auf das Thema "Unschuldsvermutung" eingehen: Bundesinnenminister Schäuble hat nicht vorgeschlagen, beim Kampf gegen den Terror die Unschuldsvermutung abzuschaffen. Er hat lediglich darauf hingewiesen, dass man die Unschuldsvermutung des Strafrechts und des Strafprozessrechts nicht verwechseln darf mit den Notwendigkeiten der Prävention und der Gefahrenabwehr. Unschuldsvermutung bedeutet: In einem demokratischen Rechtsstaat darf niemand als Täter bezeichnet und behandelt werden, bevor er nicht vom Gericht in einem ordentlichen Verfahren rechtskräftig verurteilt worden ist. Das war, ist und bleibt so. Unschuldsvermutung kann aber nicht bedeuten, dass die Polizei tatenlos zusieht, wenn Verbrechen verabredet oder begangen werden und dass sie nicht zum Zwecke der Gefahrenabwehr eingreift, weil die Verdächtigen noch nicht zugeschlagen haben. Gefahrenabwehr und Strafrecht verfolgen also ganz unterschiedliche Ziele. Die Gefahrenabwehr führt jedenfalls auch nicht zu einer Verurteilung oder einer Haftstrafe des Betroffenen. Hier ist es bei der Debatte um die Schäuble-Äußerungen leider zu einigen juristischen Missverständnissen gekommen.

Auch beim Thema "Online-Durchsuchung" ist es zu Missverständnissen gekommen. Es ist falsch den Eindruck zu erwecken, der Innenminister plane, jede Festplatte der Bürger zu durchsuchen. Es geht hier um die Sicherung so genannter flüchtiger Beweise. Seit Jahrzehnten ist es geltende Rechtslage, dass Computer oder Festplatten beschlagnahmt und die dort gespeicherten Texte und Dateien zum Zwecke der Beweissicherung sichtbar gemacht werden. Beweise in Papierform sind schwerer endgültig zu beseitigen – beim Computer reichen dazu oft wenige Mausklicke. Es gibt Festplatten, von denen die Ermittler nicht wissen, wo sie stehen und beschlagnahmt werden können. Wir müssen den Ermittlern aber auch im Online-Zeitalter die Möglichkeit geben, wirksam zu handeln. Die technische Entwicklung geht voran – hier dürfen sich die Ermittlungsbehörden nicht abhängen lassen. Auch hier gilt natürlich das Verhältnismäßigkeitsprinzip, wonach jede Maßnahme notwendig und geeignet sein sowie sich an der Verfassung orientieren muss. Für Online-Durchsuchungen müssen schwerwiegende und wichtige Grenzen eingebaut werden – ähnlich wie es sie bei der Telefonüberwachung schon gibt und die auch dort funktionieren. Mit 99prozentiger Wahrscheinlichkeit kann ein rechtschaffener und unbescholtener Bürger davon ausgehen, dass er niemals Gegenstand einer Telekommunikations- oder Onlineüberwachung wird. Im Jahr 2005 hat es zum Beispiel 5 Millionen Ermittlungsverfahren gegeben – nur 5000 Mal wurde dabei das Instrument der Telekommunikationsüberwachung angewendet.

Zum Thema "Passbilder" finde ich ebenfalls die Aufregung etwas übertrieben: Schon immer war es gängige Praxis, dass bei der Beantragung des Ausweises zwei Bilder abgegeben werden mussten. Eins wurde in der Behörde aufbewahrt, um im Zweifelsfall für eine eindeutige Identifizierung sorgen zu können. Nichts anderes ist jetzt in der digitalen Version gefordert. Die meisten Bürger hätten sicherlich kein Verständnis dafür, wenn in echten Ernst- und Ausnahmefällen, hierauf nicht zurückgegriffen werden könnte. Möglich ist zum Beispiel ein Abgleich in einem Ermittlungsverfahren zu einem Kapitalverbrechen mit der dezentralen Datei. Die Bürger hätten sicherlich ebenso kein Verständnis, wenn der Staat sich hier bewusst dümmer stellt, als er eigentlich ist.

Wir setzen aber auch nicht alles um, was technisch machbar ist: So kann ich aktuell berichten, dass eine zentrale Speicherung der Fingerabdrücke in den neuen Personalausweisen, nicht die Zustimmung der Großen Koalition gefunden hat.

Aber an den oben genannten Beispielen erkennen Sie, dass wir uns einfach auf neue technische Möglichkeiten einstellen müssen. Niemand würde der Polizei zumuten, einen Verbrecher mit einem Kleinwagen zu verfolgen. Ähnliches gilt auch im Bereich der Technik.

Wenn der Staat angesichts der Bedrohungslage, die wir heute leider auch in Deutschland haben, keine Möglichkeit geben würde, auf verfassungsrechtlich einwandfreier Grundlage die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten, wäre die Freiheitsordnung unseres Grundgesetzes gefährdet.

Dr. Günter Krings
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
30.06.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dr.Krings,

erstaunt bin ich über Ihre Behauptung (in Ihrer Antwort vom 29.5.2007), dass es gängige Praxis sein soll, dass im Einwohnermeldeamt zwei Passbilder abgegeben werden müssen. Eins bliebe zur Identifizierung im Zweifelsfall bei der Behörde.

Auf der Homepage Ihrer Heimatstadt ist davon keine Rede. Sowohl zur Beantragung des Personalausweises und des Reisepasses wird lediglich ein Foto verlangt.

Also sind Sie falsch informiert und verbreiten diese Falschinformation zur Verharmlosung der geplanten Gesetzesänderungen?

"Sicherheit" gegen "Freiheit", die immer mehr überwacht wird.
Als Schutz gegen Terrorismus? Zwar hat es durch vielleicht glückliche Umstände in Deutschland bisher keinen Terroranschlag gegeben, aber welches Risiko in unserer Welt wollen und können wir akzeptieren? Straßenverkehr, ärztiche Behandlungsfehler und viele weitere alltägliche Risiken haben und werden deutlich mehr Opfer fordern, ohne dass eine Einschränkungen der Freiheit gefordert wird.

Ich bin bereit das Risiko eines Terroranschlages zu tragen. Schließlich schließen auch zusätzliche Überwachungsmöglichkeiten des Staates letztlich keinen Terroranschlag oder Kapitalverbrechen aus.

Eine Anwendung bestehender Mittel der Polizei und der Strafverfolgungsbehörden reichen aus meiner Sicht aus.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Günter Krings
1Empfehlung
19.07.2007
Dr. Günter Krings
Sehr geehrter Herr ,

meine Antwort vom 29. Mai in Sachen "Speicherung von Lichtbildern" ist insofern missverständlich, dass nicht unbedingt zwei Passbilder abgegeben werden müssen. In Mönchengladbach ist dies offenbar auch nicht der Fall. Bundeseinheitlich geregelt ist aber die Speicherung der Passfotos in der Personalausweisbehörde. Gesetzlich festgelegt ist dies im Personalausweisgesetz §2a. Hier heisst es:

(1) Die Personalausweisbehörden führen Personalausweisregister. Diese dürfen neben dem Lichtbild, der Unterschrift des Ausweisinhabers und verfahrensbedingten Bearbeitungsvermerken ausschließlich folgende Daten enthalten:

1. Daten des Ausweisinhabers nach § 1 Abs. 2 und Vermerke über Anordnungen nach § 2 Abs. 2,
2. Familienname, Vornamen, Tag der Geburt und Unterschrift von gesetzlichen Vertretern,
3. Seriennummer und Gültigkeitsdatum des Personalausweises,
4. ausstellende Behörde,
5. Angaben zur Erklärungspflicht des Ausweisinhabers nach § 29 des Staatsangehörigkeitsgesetzes.

(2) Das Personalausweisregister dient

1. der Ausstellung der Personalausweise und der Feststellung ihrer Echtheit,
2. der Identitätsfeststellung der Person, die den Personalausweis besitzt oder für die er ausgestellt ist,
3. der Durchführung dieses Gesetzes und der Ausführungsgesetze der Länder dazu.

(3) Personenbezogene Daten im Personalausweisregister sind mindestens bis zur Ausstellung eines neuen Personalausweises, höchstens jedoch bis zu fünf Jahren nach dem Ablauf der Gültigkeit des Personalausweises, auf den sie sich beziehen, zu speichern und dann zu löschen.
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