Dr. Günter Krings (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Günter Krings
Jahrgang
1969
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Rechtsanwalt in der Sozietät Kapellmann und Partner, Mönchengladbach
Wahlkreis
Mönchengladbach
Landeslistenplatz
30, Nordrhein-Westfalen
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(...) Das wäre für Ihre Freundin schon einmal eine Reduktion der Gebühr um das Vierfache.
Denn ich halte das Instrument der Abmahnung durchaus für geeignet, weil sich dadurch Privatpersonen untereinander einigen können, die sonst keine Handhabe gegen Urheberrechtsverstöße hätten. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
15.05.2008
Von:

Hallo Herr Dr.Krings!

Mit ungläubigem Staunen habe ich Ihre Antwort auf meine Frage verarbeitet.

Meine Frage lautete u.a…………
Wenn Sie schon die beamtenrechtliche Besoldungen erwähnen, dann gehört dazu auch der Pensionsanspruch.

Ich habe z.B. in 10 Dienstjahren je Jahr 2 bzw. 1 % meines Gehaltes Brutto und vollversteuert als Pensionsversprechen bekommen.
Ich habe dafür 7% meines Gehaltes eingezahlt (Siehe Urteil des BVVG), das Geld haben
die regierenden Politiker für andere Zwecke verschleudert.
Ich habe 45 Jahre dafür arbeiten müssen – als Techniker – um eine Pension zu bekommen, die Sie sich - ohne dafür zu zahlen - für 8 Jahre Bundestag verordnet haben.

Bereits in den 80er-Jahren wollte der Bundestag die Pensionsregelung für Abgeordnete
ändern und damit der Normalität anpassen und nicht mehr den Eindruck der Masslosigkeit
vermitteln.
Offenkundig ist diese Gesetzesänderung aber für Abgeordnete nicht mit dem Beamtenrecht zu verknüpfen und damit uninteressant.

Wann endlich werden die regierenden Parteien - und diese Frage stelle ich deshalb auch Ihnen - die Pensionen der Politiker ebenfalls dem öffentlichen Dienst anpassen.

Ich wuerde von Ihnen gerne wissen, wann Sie das Gesetz zur Aenderung der Abgeordnetenpensionen einbringen werden.
………

Ich habe meine Frage doch so formuliert, dass Sie dafür eine Antwort sicherlich
auch als Jurist geben könnten.
Ich bin enttäuscht, hoffe aber, dass Sie die von mir gestellte Frage doch noch beantworten
werden.

In froher Erwartung


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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
19.05.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Krings,

ich verfolge nun schon länger den Kurs der Bundesregierung im Bezug auf den Tibet-Konflikt, und muss sagen, das ich enttäuscht bin.

Eine Nation, in deren Grundgesetz die unantastbare Würde des Menschen verankert ist, die ihr Profil schärft indem Sie für Demokratie und Menschenrechte eintritt, ist auf dem Rückzug.
Sicher, Frau Merkel hat den Dalai Lama empfangen, jedoch ist das bereits etwas her, und die zu erwartende negative Rückmeldung aus China hat man wohl nicht so gut verkraftet.
Neuerdings äußert sich auch Altkanzler Schmidt dazu, und warnt die Deutschen vor einer "verärgerten zukünftigen Supermacht China". Schon haben Politiker auf höchster Ebene keinen Konsens mehr über dieses Thema. Frau Wieczorek-Zeul empfängt den Dalai Lama, Herr Steinmeier wusste nichts davon und ist empört (nicht das ich fände er sei im Recht, eine homogene Stimmung in der Regierung ist trotzdem wünschenswert).

Eine verärgete zukünftige Supermacht China. Davor hat Deutschland also Angst? Man setzt seine Eigenen Prinzipien unter das Wohlbefinden dere die sie offensichtlich und dreist verletzen, nur weil jene stärker sein werden, irgendwann? Die Tatsache ist doch, das China Menschenrechte verletzt, aufs schärfste (wer sich das bildmaterial auf wikileaks.org zu Gemüte führt weiss was ich meine), und alles was die westliche, angeblich philanthrope Welt tut, its empört den Finger zu schwenken und "dududu" zu sagen. So kann es doch nicht weitergehen. Da geht einiges an Glaubwürdigkeit verloren, wenn die wirtschaftlichen Interessen über den moralischen stehen. Wovor genau hat man Angst? Vor einem dritten Weltkrieg?

Bitte sagen sie mir, Herr Dr. Frings, was die Bundesregierung in dieser Angelegenheit zu unternehmen gedenkt. Das einfache Gespräche nichts nutzen wird ja immer deutlicher, und ich persönlich fände ein geschlossenes Auftreten der EU, wenn nicht der NATO, sehr sinnvoll. Der erste Schritt wäre aber eine klare Linie Deutschlands gegenüber dem Tibet-Konflikt.

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Frage zum Thema Inneres und Justiz
10.07.2008
Von:

Guten Tag Herr Dr. Krings,

wie Sie wissen ist in Deutschland die Abgeordnetenbestechung nur unzureichend strafrechtlich geregelt, was z.B. dazu geführt hat, dass in den Korruptionsskandalen in Wuppertal und Köln die korrupten Ratsmitglieder nicht bestraft werden konnten. Die hatten ja gerade keinen Stimmenverkauf begangen sondern sich für die Unterstützung bestimmter Bauvorhaben bezahlen lassen, was man gemeinhin als Korruption bezeichnet. Die Nichtstrafbarkeit ist ein unerträglicher Zustand!

In 2003 wurde die UN-Konvention gegen Korruption von der damaligen rot-grünen Bundesregierung unterzeichnet, aber bis heute nicht ratifiziert. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung hat nichts zum Tatbestand der Abgeordnetenbestechung zum Inhalt. Solange die Abgeordnetenbestechung nicht nach den Vorgaben der UN unter Strafe gestellt wird, ist aber die Ratifizierung nicht möglich. Nun soll dieser Teil angeblich aus der Mitte des Parlaments erarbeitet werden und man hört, es soll dazu eine fraktionsübergreifenden Arbeitsgruppe geben, die dies erörtert. Ebenfalls gibt es wohl einen Vorschlag der Bündnisgrünen, der im Herbst im Parlament beraten werden soll.

Von Ihren Parlamentskollegen hört man, dass es bisher am Widerstand der CDU/CSU Parlamentarier gescheitert ist.

Daher die Frage an Sie ganz persönlich: Meinen Sie nicht auch, dass es ganz langsam Zeit wird, dass die Bundesrepublik dem Beispiel von Staaten wie z.B. Frankreich, Großbritannien, Schweden, Südafrika, USA, China und Russland folgt und Korruption generell für alle ohne Ausnahme unter Strafe stellt?

Ich weiß, auch ein solches Gesetz würde nicht viel nützen, solange die Staatsanwälte weisungsgebunden sind im Endeffekt durch Politiker, die nicht gerne ihre Kollegen im Gefängnis sehen möchten. Aber ich finde, es wäre ein Schritt in die richtige Richtung und es wird langsam mal Zeit, dass Deutschland erwachsen wird wenn wir international ernst genommen werden wollen!
Antwort von Dr. Günter Krings
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11.08.2008
Dr. Günter Krings
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf Abgeordnetenwatch.de.

Ich stimme Ihnen zu, dass die Bekämpfung von Korruption auf nationaler und internationaler Ebene ein wichtiges Anliegen ist. Das ist auch innerhalb der CDU/CSU Bundestagsfraktion unumstritten.

Im Moment wird ein Gesetzentwurf der Bundesregierung diskutiert, mit dem das Strafrecht geändert werden soll. Darin sollen unter anderem Vorgaben aus diversen internationalen Rechtsinstrumenten zur Korruptionsbekämpfung, wie zum Beispiel auch die die von Ihnen angesprochene UN-Konvention aus dem Jahre 2003, in nationales Recht umgesetzt werden.

Das deutsche Strafrecht ahndet zwar bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt den Tatbestand der Abgeordnetenbestechung. Allerdings ist es durchaus richtig, mögliche Verbesserungen zu diskutieren.

Unser Ziel muss es sein, eine Regelung zu finden, die den Vorgaben der UN-Konvention entspricht, andererseits aber auch berücksichtigt, dass verbandliche Interessenvertretung als solche ein legitimer Bestandteil der politischen Willensbildung ist.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günter Krings
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
02.08.2008
Von:

Guten Tag Herr Dr. Krings!

Hatten Sie bisher noch keine Gelegenheit, meine Frage zu beantworten oder ist Ihnen dazu noch nichts eingefallen?

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Frage zum Thema Inneres und Justiz
14.08.2008
Von:

Guten Tag Herr Dr. Krings,

vielen Dank das Sie sich doch noch entschließen konnten, meine Frage bez. Abgeordnetenbestechung zu beantworten. Und besonderer Dank gilt Ihnen dafür, dass Sie nicht drum rum reden und den kritischen Punkt ansprechen, warum bisher nichts in dieser Sache erreicht werden konnte.

Dass ich in diesem Punkt allerdings kontärer Meinung bin wie Sie, wird Sie bestimmt nicht wundern.

Wenn Sie die verbandliche Interessenvertreteung als legitimen Bestandteil der Abgeordnetenarbeit ansehen, dann handelt es sich ja dabei nicht um Verbände zur Förderung des Allgemeinwohls, sondern um Verbände die mit ihrer Kapitalkraft den Abgeordneten für die Wahrnehmung ihrer Interessen sehr gut bezahlen. Und dies soll nach Ihrer und der Meinung Ihrer CDU-Kollegen auch weiterhin legitim bleiben? Das würde ja bedeuten, dass Sie an dem jetzigen unerträglichen Zustand garnichts ändern wollen. Nur ein bischen Kosmetik, dass die UN wieder ruhig gestellt ist?

Damit mögen Sie vielleicht die UN befriedigen, aber doch uns Bürger nicht. Jeder wache Bürger wird sich auch weiterhin von Ihnen getäuscht fühlen, wenn Sie keine gravierenden Änderungen des jetzigen, und ich betone nochmals: Unerträglichen Zustandes vornehmen.

Gerade eben wurden zwei Verantwortliche des Kölner Müllkorruptionsskandals zu Bewährungsstrafen verurteilt, wobei sie noch nicht mal diese akzeptieren wollen. Dabei haben sie dabei mitgewirkt, dass in Köln eine Müllverbrennungsanlage errichtet wurde, die doppelt so groß wie vom Stadtrat beschlossen entstanden ist. Damit haben sie einen Schaden von mindestens 250 Millionen Euro mit zu verantworten. Und für solche gewaltige Schäden gibts gerade mal eine Bewährungsstrafe? Und da wollen Sie uns ernsthaft überzeugen, dass die verbandliche Interessenvertretung auch weiterhin legitim sein soll? Und nichts anderes haben diese sauberen Heren doch gemacht!

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Ihre Frage an Dr. Günter Krings
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