Sehr geehrter Herr Kollege

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haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie Bezug auf meine Aussage in der Rheinischen Post vom 11. August 2009 nehmen.
Ich möchte Ihnen vollkommen zustimmen, dass die Rechtsprechung angesichts der Anwendung des Urheberrechts keinerlei Unterscheidungen zwischen der digitalen und analogen Welt macht. Jedoch nimmt die Missachtung Geistigen Eigentums, beispielsweise in der digitalen Welt, immer noch vielen Künstlerinnen und Künstlern die Chance, von ihren Werken auch wirtschaftlich profitieren zu können.
Neben der geltenden straf- und zivilrechtlichen Verfolgung befürwortet die CDU/CSU die Entwicklung von Kooperationsverfahren zwischen Rechteinhabern und lnternetservicebetreibern zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet und unterstützt dabei auch eine außergesetzliche Regelung unter den Beteiligten. Kommt es zu keiner Einigung, sind gesetzliche Schritte unausweichlich, um die massenhaften Verstöße gegen das Urheberrecht einzudämmen. Dabei ist zu beachten, dass der Schutz des Geistigen Eigentums mit den Belangen des Datenschutzes in Einklang gebracht wird.
Die von mir in der Rheinischen Post getätigte Äußerung ist in dem Zusammenhang zu verstehen, als dass diverse Parteien versuchen, die bestehende Rechtslage zu beseitigen und das Institut des Geistigen Eigentums abzuschaffen. Die "Piratenpartei" ist mit solch rechtsstaatswidrigen Forderungen leider nicht allein. Die Grundprinzipien des Urheberrechts haben sich in der Praxis bewährt und auch hinsichtlich der drohenden Rechtsaufweichung müssen diese zugrundeliegenden Regelungen bestehen bleiben.
Ich werde mich aus diesem Grund auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Maßstäbe der analogen weiterhin auch in der digitalen Welt gelten. Meine Äußerung in der Rheinischen Post ist also vielmehr als rechtspolitisches Postulat, nicht als rechtsdogmatische Defizitbeschreibung zu verstehen. Interessanterweise hat die Bundesjustizministerin dieser Forderung – in anderen Worten – im gleichen Artikel auch zugestimmt.
Mit freundlichen und kollegialen Grüßen
Dr. Günter Krings