Dr. Günter Krings (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Günter Krings
Jahrgang
1969
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Rechtsanwalt in der Sozietät Kapellmann und Partner, Mönchengladbach
Wahlkreis
Mönchengladbach
Landeslistenplatz
30, Nordrhein-Westfalen
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(...) Sehr wohl müssen sich aber auch die Vereinigten Staaten an ihre Verfassung, die Genfer Konventionen und andere völkerrechtliche Regeln halten. Die CDU/CSU und auch ich persönlich sind mit dem Status der Gefangenen auf Guantanamo nicht einverstanden. Die USA müssen den Inhaftierten meines Erachtens den Status von regulären Kombattanten geben und sich auch zur Einhaltung der Genfer Konventionen verpflichten. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
03.07.2009
Bundestagswahlrecht
NEIN
02.07.2009
AWACS-Einsatz in Afghanistan
nicht beteiligt
18.06.2009
Internetsperren
JA
18.06.2009
Patientenverfügung (Stünker-Antrag)
NEIN
29.05.2009
Schuldenbremse
JA
28.05.2009
Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige
NEIN
28.05.2009
Verlängerung Kosovo-Einsatz
JA
13.05.2009
Anbauverbot von Genmais
NEIN
13.05.2009
Beratungspflicht bei Spätabtreibungen
JA
20.03.2009
Enteignung von Banken
JA
22.01.2009
Mindestarbeitsbedingungen
JA
22.01.2009
Mindestlohn für sechs weitere Branchen
JA
19.12.2008
Kampf gegen Piraten
JA
04.12.2008
Familienleistungsgesetz
NEIN
28.11.2008
Haushalt 2009
JA
26.11.2008
Erbschaftssteuerreform
JA
13.11.2008
Verlängerung des Anti-Terror-Einsatzes (OEF)
JA
12.11.2008
BKA-Gesetz
JA
17.10.2008
Banken-Rettungspaket
JA
16.10.2008
Verlängerung Afghanistan-Einsatz (ISAF)
JA
25.09.2008
Rückkehr zur alten Pendlerpauschale
NEIN
17.09.2008
Fortsetzung des Darfur-Einsatzes
JA
17.09.2008
Verlängerung Libanon-Einsatz
JA
05.06.2008
Verlängerung Kosovo-Einsatz
JA
30.05.2008
Bahnprivatisierung
JA
24.04.2008
EU-Vertrag von Lissabon
JA
06.02.2008
Änderung des Stammzellgesetzes
NEIN
14.12.2007
Postmindestlohn
JA
16.11.2007
Diätenerhöhung
JA
15.11.2007
Verlängerung des Anti-Terror-Einsatzes (OEF)
JA
09.11.2007
Vorratsdatenspeicherung
JA
12.10.2007
Verlängerung Afghanistan-Einsatz (ISAF, Tornado)
JA
12.09.2007
Verlängerung Libanon-Einsatz
JA
22.06.2007
Emissionshandel
JA
21.06.2007
Verlängerung Kosovo-Einsatz
JA
14.06.2007
Aufenthalts- und Asylrecht
JA
14.06.2007
Fortsetzung des Bundeswehreinsatzes in Darfur
JA
14.06.2007
Mindestlöhne (Antrag Die Linke.)
NEIN
25.05.2007
Unternehmenssteuerreform
JA
09.03.2007
Rente mit 67
JA
09.03.2007
Tornado-Einsatz
JA
02.02.2007
Gesundheitsreform
JA
10.11.2006
Verlängerung des Anti-Terror-Einsatzes (OEF)
JA
26.10.2006
EU-Beitritt Bulgariens und Rumäniens
JA
28.09.2006
Verlängerung des Afghanistan-Einsatzes (ISAF)
JA
30.06.2006
Föderalismusreform
JA
29.06.2006
Antidiskriminierungsgesetz
JA
01.06.2006
Anpassung u. Veränderung von Hartz IV
JA
01.06.2006
Bundeswehreinsatz im Kongo
JA
19.05.2006
Erhöhung der Mehrwertsteuer
JA
Fragen an Dr. Günter Krings
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Frage zum Thema Umwelt
20.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr D.Krings,
bitte um Info über Ihre persönliche Einstellung zur von der CDU so gewollten Verlängerung von Laufzeiten "alter" Atomkraftwerke.
1) befürworten Sie eine Laufzeitverlängerung ?
2) wie bzw. wo soll eine "nachhaltige" sichere Endlagerung der
radioaktiven Abfälle erfolgen
3) Wer trägt "definitiv" die sogenannten Ewigkeitskosten ?
der Steuerzahler oder die Betreiber der Kraftwerke?
4) Sind Sie persönlich angesichts der zahlreichen Störfälle von
der Sicherheit Atomkraftwerke überzeugt?
5) Wie ist Ihre persönliche Einstellung zu den Vorfällen in "Asse" ?
und wer soll die Sanierungskosten tragen?

Ich bitte um Ihre ganz persönliche Sicht der Dinge !
Bitte keine CDU-Verlautbarungen
Antwort von Dr. Günter Krings
bisher keineEmpfehlungen
10.09.2009
Dr. Günter Krings
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Atompolitik.

1. Wir streben eine Laufzeitverlängerung der sicheren deutschen Anlagen an, weil heute klimafreundliche und kostengünstige Alternativen noch nicht in ausreichendem Maße verfügbar sind. Ich möchte allerdings, dass Atom- und Kohlekraftwerke sukzessive und so schnell wie möglich abgeschaltet und durch regenerative Energieträger ersetzt werden.

2. Eine verantwortungsvolle Nutzung der Kernenergie beinhaltet auch die sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle. Wir wollen eine sofortige Aufhebung des Moratoriums zur Erkundung des Standortes Gorleben.

3. Die Entsorgungsfinanzierung in Deutschland beruht auf einer Finanzierung über Rückstellungen der Kraftwerksbetreiber (§ 9 a Atomgesetz (AtG)).

4. Ja. Weil alle seriösen nationalen und internationalen Studien diese Sicherheit bestätigen.

5. Der optimale Schutz von Anwohnern und Umwelt sowie eine zeitnahe und sichere Schließung der Schachtanlage Asse sind ein vordringliches Anliegen. Mit der am 30. Januar 2009 beschlossenen Änderung des Atomgesetzes haben wir einen Schritt in die richtige Richtung gemacht, um diese Problematik sachgerecht zu lösen. Ich bin der Auffassung, dass sich Abfallverursacher bei der Frage der atomaren Endlagerung nicht ihrer Verantwortung entziehen dürfen. Deshalb gilt die Endlagervorausleistungsverordnung (EndlagerVlV) uneingeschränkt. Diese regelt, dass Abfallverursacher für finanzielle Folgen der Abfallverursachung gerade stehen müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günter Krings
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
11.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Krings,

als seit Jahren im IT-Recht tätiger Anwalt habe ich mich grade über eine Ihrer Aussagen gewundert. In der Rheinischen Post werden Sie nämlich mit folgender Aussage zitiert: "Die rechtlichen Maßstäbe in der analogen Welt, etwa bei Diffamierungen oder Diebstahl geistigen Eigentums, müssten auch in der digitalen Welt gelten.".

Nach meinem Eindruck gelten die rechtlichen Maßstäbe online, wie offline: es gibt tausende Abmahnungen (und Gerichtsverfahren) wegen der Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen. Das geht sogar so weit, dass auf Initiative der Justizministerin Frau Zypries § 97a Abs. 2 UrhG eingeführt wurde (Deckelung der Abmahnkosten in bestimmten Fällen). Es gibt dutzende und aberdutzende Verfahren wegen der Verletzung von Markenrechten im WWW. Es gibt diverse Verfahren rund um den Ehrschutz im Internet und es gibt eine zwischenzeitlich unüberschauber Zahl Strafverfahren (die ersten tragen Aktenzeichen aus 1995).

In meiner gesamten Tätigkeit als Jurist und Anwalt ist mir noch kein einziges Urteil untergekommen, in dem es heißt, dass rechtliche Maßstäbe nicht angewendet werden können, weil es um die digitale Welt geht. Können Sie mir kollegialiter mit einer Fundstelle aushelfen?

Falls nicht: wie kommen Sie auf den Eindruck, dass die rechtlichen Maßstäbe in der digitalen Welt nicht gelten würden?

Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Antwort von Dr. Günter Krings
bisher keineEmpfehlungen
10.09.2009
Dr. Günter Krings
Sehr geehrter Herr Kollege ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie Bezug auf meine Aussage in der Rheinischen Post vom 11. August 2009 nehmen.

Ich möchte Ihnen vollkommen zustimmen, dass die Rechtsprechung angesichts der Anwendung des Urheberrechts keinerlei Unterscheidungen zwischen der digitalen und analogen Welt macht. Jedoch nimmt die Missachtung Geistigen Eigentums, beispielsweise in der digitalen Welt, immer noch vielen Künstlerinnen und Künstlern die Chance, von ihren Werken auch wirtschaftlich profitieren zu können.

Neben der geltenden straf- und zivilrechtlichen Verfolgung befürwortet die CDU/CSU die Entwicklung von Kooperationsverfahren zwischen Rechteinhabern und lnternetservicebetreibern zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet und unterstützt dabei auch eine außergesetzliche Regelung unter den Beteiligten. Kommt es zu keiner Einigung, sind gesetzliche Schritte unausweichlich, um die massenhaften Verstöße gegen das Urheberrecht einzudämmen. Dabei ist zu beachten, dass der Schutz des Geistigen Eigentums mit den Belangen des Datenschutzes in Einklang gebracht wird.

Die von mir in der Rheinischen Post getätigte Äußerung ist in dem Zusammenhang zu verstehen, als dass diverse Parteien versuchen, die bestehende Rechtslage zu beseitigen und das Institut des Geistigen Eigentums abzuschaffen. Die "Piratenpartei" ist mit solch rechtsstaatswidrigen Forderungen leider nicht allein. Die Grundprinzipien des Urheberrechts haben sich in der Praxis bewährt und auch hinsichtlich der drohenden Rechtsaufweichung müssen diese zugrundeliegenden Regelungen bestehen bleiben.

Ich werde mich aus diesem Grund auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Maßstäbe der analogen weiterhin auch in der digitalen Welt gelten. Meine Äußerung in der Rheinischen Post ist also vielmehr als rechtspolitisches Postulat, nicht als rechtsdogmatische Defizitbeschreibung zu verstehen. Interessanterweise hat die Bundesjustizministerin dieser Forderung – in anderen Worten – im gleichen Artikel auch zugestimmt.

Mit freundlichen und kollegialen Grüßen

Dr. Günter Krings
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Frage zum Thema Arbeit
30.08.2009
Von:
Ch.

Sehr geehrter Herr Dr. Krings,

in dem CDU-Wahlprogramm steht, dass "Anreize zur Arbeitsaufnahme" geschaffen werden sollen.

Meine Frage:
Was ist damit gemeint?

Mit freundlichen Grüßen
Ch.
Antwort von Dr. Günter Krings
bisher keineEmpfehlungen
10.09.2009
Dr. Günter Krings
Sehr geehrte Frau ,

haben Sie ganz herzlichen Dank für Ihre Frage zum CDU/CSU-Wahlprogramm, in der Sie sich nach den "Anreizen zur Arbeitsaufnahme" im Wahlprogramm der CDU/CSU erkundigen.

Wir wollen sicherstellen, dass jemand, der arbeitet, mehr Geld zur Verfügung hat, als wenn er nicht arbeitet. Dies lässt sich durch die Beibehaltung der Tarifautonomie in Verbindung mit einer Kombination aus fairen Löhnen und nötigenfalls ergänzenden staatlichen Leistungen erreichen. Einen einheitlichen, gesetzlichen starren Mindestlohn für alle Branchen und für ganz Deutschland lehnen wir dagegen ab. Dumpinglöhne werden wir durch eine gesetzliche Klarstellung des Verbotes sittenwidriger Löhne unterbinden.

Desweiteren treten wir für die Senkung der Lohnnebenkosten ein, damit Deutschland als wirtschaftlicher Standort für Unternehmen attraktiv bleibt und die Zahlung höhere Gehälter möglich wird. Beispielsweise hat die Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU Bundestagsfraktion eine Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung von 6,5 % auf 3,3 % in der Zeitspanne vom 1. Januar 2007 bis zum 1. Januar 2008 erwirken können. An diesem Erfolg werden wir anknüpfen.

Zudem werden wir marktgerechte Arbeitsplätze fördern. Das ist wichtiger als Arbeitslosigkeit zu finanzieren. Bezüglich der Betreuung von Langzeitarbeitslosen treten wir für eine effektive Kooperation zwischen Kommunen und BA ein. Generell ist deren Betreuung aber bei den ortsnahen Kommunen besser aufgehoben. Auch die Weiterbildung ist uns wichtig, um nachgefragte Berufe zu fördern. Hier liegt ein Schwerpunkt insbesondere auf dem "Dienst am Menschen", der aufgrund des demographischen Wandels stets an Bedeutung gewinnt.

Anreize zu Arbeit wollen wir außerdem durch die Neuordnung der Hinzuverdienstregelung, Schutz der Privatsphäre am Arbeitsplatz sowie eine Weiterentwicklung der Tarifverträge im öffentlichen Dienst und des Beamtenrechts setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günter Krings
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
01.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Krings,

kurz vor der Kommunalwahl habe ich die OB-Kandidaten angeschrieben und vorgeschlagen, ab der nächsten Ratsperiode die Ratssitzungen als Livestream im Internet bzw. per Fernsehen zu übertragen. Als Möglichkeit habe ich den örtlichen Fernsehsender CityVision vorgeschlagen.

CityVision sowie die OB-Kandidaten von FDP und Grünen machten auf das Problem des Rechts auf das Eigene Bild und das Eigene Wort aufmerksam. - Der FWG-Kandidat meinte lapidar, wenn der OB das Thema in den Rat bringt,würde man sich damit beschäftigen. - Die Kandidaten von CDU, SPD und Zentrum haben erst garnicht geantwortet.

Nun ist es ja so, dass Sitzungen aus dem Bundestag übertragen werden. Sogar einzelne Redebeiträge sind später noch aufrufbar.

Gelten für den Bundestag andere rechtliche Regelungen als für den Stadtrat?
Welche rechtlichen Regelungen müssen für eine Übertragung von Ratssitzungen beachtet werden?

(Die technische Seite soll zunächst einmal außen vor bleiben.)

Ich würde mich freuen, wenn Sie mir die rechtliche Seite erläutern würden.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Günter Krings
bisher keineEmpfehlungen
10.09.2009
Dr. Günter Krings
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anregungen und die Nachfrage bezüglich der rechtlichen Regelung einer Übertragung von Ratssitzungen via Internet oder Fernsehen.

Um den politischen Willensbildungsprozess verfolgen zu können, gilt in Ratssitzungen in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich der Öffentlichkeitsgrundsatz. Der veröffentlichungspflichtigen Tagesordnung kann jeder Bürger die zu behandelnden Themen sowie Ort, Zeit und Ablauf der Verhandlung entnehmen und darüber hinaus an jeder öffentlichen Ratssitzung teilnehmen.

Auch eine Übertragung von Ratssitzungen im Internet ist mangels gegenteiliger Bestimmungen der Gemeindeordnung in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich möglich. So hat letztes Jahr der Rat der Stadt Hagen seine Ratssitzungen im Internet übertragen. Nach kurzer Zeit wurde dieses Experiment jedoch wieder eingestellt.

Alle großen im Rat vertretenen Parteien bemängelten die geringe Beteiligung und kamen zu dem Schluss, dass die Kosten von ca. 1000,- € pro Sendung zu teuer seien und den Haushalt einer 200.000-Einwohner-Stadt unverhältnismäßig belasteten.

Mönchengladbach ist hinsichtlich der Einwohnerzahl und der Haushaltslage relativ vergleichbar mit Hagen. Wenn es aber Möglichkeiten gibt, diese Kosten zu minimieren, bin ich persönlich für eine solche Internetübertragung. Ich glaube, das wäre ein wichtiger Beitrag zu mehr Transparenz in der Mönchengladbacher Politik. Entscheiden muss dies aber der neu gewählte Rat.

Ich möchte noch richtigstellen, dass dieser Versuch in der Gemeinde Hagen am Teutoburger Wald stattfand und nicht in Hagen in Westfalen.

Bis dahin müssen Sie wohl mit den Bundestagsdebatten vorlieb nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Krings
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