Dr. Günter Krings (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Dr. Günter Krings
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
07.08.1969
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Mönchengladbach
Wahlkreis
Mönchengladbach
Ergebnis
45,6%
Landeslistenplatz
31, Nordrhein-Westfalen
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(...) Das Dreiländereck zwischen Brasilien, Argentinien und Paraguay hat sich zu einem der wichtigsten globalen Umschlagplätze zur Finanzierung des islamischen Terrorismus entwickelt. Ein Großteil des Geldes stammt aus Raubkopien, die auf den international gesuchten Terroristen Assad Ahmad Barakat zurückgehen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Leistungsschutzrecht
01.03.2013
Von:

Guten Tag Herr Krings,

ich wende mich an Sie, weil Sie einer der stärksten Befürworter des verabschiedeten Leistungsschutzgesetzes sind und weil ich direkt von diesem Gesetzt betroffen bin.
Mir ist bekannt das Sie in einem früheren Beitrag schon eine Stellungnahme abgegeben haben, diese Stellungnahme war aber vor der Verabschiedung des modifizierten Gesetzes.

zu meinem Sachverhalt;
Als (Mit)Betreiber von 2 ehrenamtlich betriebenen Plattformen für sozial benachteiligte Kinder und Familien haben wir auch die normalen sog. Social Medien eingebunden, also Blogs und Foren u.s.w.

Nun schreiben und antworten dort viele unserer User und Mitglieder und verlinken auch auf Veröffentlichungen der Zeitungen und google.
Als Beispiel, es wird eine Mitteilung des tagesspiegel über die ev. Schließung eines Kinderabenteuerspielplatzes in einem Bezirk in unseren Blog bzw. Forum reinkopiert.

Mit nur 2 ehrenamtlich tätigen Mitarbeitern können wir nicht die Links mit eventuellen Verweisen auf andere Pressemedien herausfiltern.

Obwohl wir unsere Plattform ehrenamtlich betreiben haben wir sog. Amazonbuchempfehlungslinks eingebunden und Sponsoren die für die Kinder kostenlose Leistungen zur Verfügung stellen, diese verteilen wir an die Kinder und Familien die es dringend benötigen.

Auch wenn wir unsere Plattform nur unter sozialen Gesichtpunkten und ehrenamtlich betreiben, können die aufgeführten Sponsorenlinks und Amazonbuchempfehlungslinks als gewerblicher Beitrag eingestuft werde.

Wir werden nun diese Plattform leider einstellen müssen, das Risiko von großen Verlagen eine Abmahnung zu erhalten ist uns zu groß. Die von mir befragten Rechtsanwälte haben mir auch dazu geraten.

Warum werden solche Gesetze, ohne das man sich über die genauen Folgen im Klaren ist beschlossen?
Ich bin maßlos enttäuscht, das ein solches Gesetzt so in das Leben von unbeteiligten Menschen eingreift.

Danke für eine Antwort

Gabris
Antwort von Dr. Günter Krings
3Empfehlungen
14.03.2013
Dr. Günter Krings
Sehr geehrter Herr Gabris,

für Ihre Anfrage zum Leistungsschutzrecht danke ich Ihnen sehr. Sie können sich selbstverständlich jederzeit auch direkt an mich wenden, aber ich antworte Ihnen natürlich auch auf dem Umweg über Abgeordnetenwatch.

Zunächst kann ich Sie beruhigen. Aus meiner Sicht und auf Basis der von Ihnen geschilderten Umstände können Sie Ihre Internetplattform selbstverständlich weiterbetreiben. Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage gilt nur für Newsaggregatoren und Suchmaschinen, die systematisch auf Presseerzeugnisse zugreifen und betrifft ihre Arbeit damit nicht. In der Gesetzesbegründung steht eindeutig: "Es (das Leistungsschutzrecht für Presseverlage) gilt auch nicht für andere Nutzer, wie z. B. Unternehmen der sonstigen gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Rechtsanwaltskanzleien, Blogger oder private bzw. _ehrenamtliche Nutzer_."

Ich bedaure, dass Sie hier offensichtlich schlecht beraten wurden und freue mich, dass Sie Ihre ehrenamtliche Arbeit, die ganz besonders wichtig für unsere Gesellschaft ist, ohne Probleme fortführen können.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günter Krings
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Frage zum Thema Leistungsschutzrecht
02.03.2013
Von:
-

Sehr geehrter Herr Dr. Krings,
der gestern vom Bundestag verabschiedete Gesetzentwurf enthält anders als das UrhG für die bereits bestehenden Leistungsschutzrechte keine fremdenrechtliche Regelung für das neue Leistungschutzrecht für Presseverlage. Es fragt sich deshalb, ob das neue Leistungsschutzrecht für Presseverlage auch ausländischen Presseverlagen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragsstaat des EWR (z. B. Times in Großbritannien) und Presseverlagen mit Sitz außerhalb der EU oder des EWR (z. B. NZZ in der Schweiz oder New York Times in USA) zustehen wird. Für Ihre baldige Antwort wäre ich sehr dankbar.
Freundliche Grüße
-
Antwort von Dr. Günter Krings
2Empfehlungen
14.03.2013
Dr. Günter Krings
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Leistungsschutzrecht , zu der ich gerne Stellung nehme.

Da ich weiß, dass ich Ihnen als Juristen das Urheberrecht nicht erklären muss, antworte ich Ihnen entsprechend juristisch, versuche aber auch für andere Leser verständlich zu bleiben.

Als Rechtsanwalt wissen Sie, dass im internationalen Urheberprivatrecht das Territorialitätsprinzip gilt, das heißt Ansprüche aus Urheberrechtsverletzungen richten sich nach dem Recht des Landes, für dessen Gebiet Schutz gesucht wird. Nach den einschlägigen internationalen Abkommen kann ein Urheber nicht ein universal geltendes Urheberrecht erwerben, sondern nur für den Staat, in dessen Rechtsordnung es gewährt wird. Dies gilt natürlich auch für die verwandten Schutzrechte, also die Leistungsschutzrechte.

Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage kann also ausschließlich durch eine Benutzungshandlung in Deutschland verletzt werden, nicht aber durch eine im Ausland begangene.

Im Internet kommt es nach dem internationalen Deliktskollisionsrecht darauf an, wo die Verletzungshandlung vorgenommen wurde. Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage umfasst lediglich das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung nach § 19a UrhG. Es kommt hier also nur darauf an, wo die widerrechtliche Kopie öffentlich zugänglich gemacht, also hochgeladen wird. Eine fremdenrechtliche Regelung, die die Kollision beim Auseinanderfallen von Handlungs- und Erfolgsort beim Abruf, also dem Herunterladen, regeln soll, ist hier aber nicht nötig, weil der Download zulässig ist.

Auch die beiden Anhörungen im Rechtsausschuss und im Ausschuss für Kultur und Medien haben in dieser Hinsicht keine Bedenken ergeben. Deswegen gehe ich davon aus, dass es hier einen sehr eingeschränkten Anwendungsbereich gibt und Verlage und Newsaggregatoren schnell zu einer Einigung kommen werden. Nutzer werden davon jedenfalls nicht betroffen sein.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günter Krings
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Frage zum Thema Finanzhilfe für Griechenland
07.03.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Krings,


denken Sie das es im Interesse des deutschen Steuerzahlers ist, die Schwarzgelder der Banken in Zypern zu retten. Wie werden Sie entscheiden? Sollte man nicht die Einlagen bis 100.000 Euro schützen, und ansonsten müssen die Leute haften, welche aufgrund von Zinsgier oder Schwarzgeld ihr Geld auf diesen Banken anlegen. Ich glaube das die wenigsten Zyprioten mehr als 100.000 Euro auf dem Konto haben. Übrigens nicht nur Zyprioten, auch Deutsche, Griechen u.s.w. Falls es aber wieder Alternativlos ist, das der normale Steuerzahler haftet, haben wir ja zum Glück jetzt doch eine Alternative, die Partei ALTERNATIVE FÜR Deutschland. Ich bin für Europa, aber nicht für dieses Europa , welches zur Zeit in Brüssel aufgebaut wird. Ein Europa der Transferunion!! Und wenn wir den Euro für einen Frieden in Europa brauchen, wie Politiker uns gerne erzählen, es gibt etliche Beispiele, das eine gemeinsame Währung kein Garant für Frieden ist. Ein Garant für Frieden wäre eine gemeinsame europäische Armee, ein gemeinschaftlicher Wirtschaftsraum, und freiwillige Unterstützung wirtschaftlich schwächeren Regionen. Aber eine gemeinsame europäische Armee wäre wohl mit der Rüstungslobby nicht zu machen. Dieser uns aufgezwungen Euro, sorgt für soziale Unruhen welche sich noch drastisch verschärfen
können. Wie stimmen Sie ab, wieder Steuergeld für marode Banken in Zypern?

Mit freundlichem Gruß
R.
Antwort von Dr. Günter Krings
3Empfehlungen
14.03.2013
Dr. Günter Krings
Sehr geehrte Frau ,


für Ihre Frage zu eventuellen Finanzhilfen für Zypern danke ich Ihnen und nehme gerne zu diesem Thema Stellung.


Meines Erachtens haben wir als Europäer zwar grundsätzlich die Pflicht füreinander einzustehen, die aber eben nicht grenzen- und bedingungslos ist. Die Lage in Zypern ist äußerst kompliziert und erfordert eine gut durchdachte Lösung, bei der alle Seiten in die Pflicht genommen werden müssen. Deswegen halte ich zum Beispiel auch an der Forderung meiner Fraktion fest, dass Zypernenergisch gegen die Geldwäsche im eigenen Land vorgehen muss.


Es gilt nun zu prüfen, was die Entscheidung der Troika aus EU-Kommission, Europäischer Zentralbank (EZB) und Internationalem Währungsfonds (IWF) in dieser Woche bringen wird. Ich erwarte, dass vernünftige Gespräche mit dem neuen zypriotischen Finanzminister über die von Nikosia beantragten Mittel beim europäischen Rettungsfonds geführt werden.


Das alles werde ich genau beobachten, um am Ende eine verantwortbare Entscheidung fällen zu können, die an dem Interesse Deutschlands und der Stabilität unserer aller Währung ausgerichtet ist.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günter Krings
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Frage zum Thema Wirtschaft
17.03.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Krings,
die Regelschutzfrist des Urheberrechts beträgt z. Zt. 70 Jahre p.m.a. und eine Verlängerung der Regelschutzfrist wird außerdem regelmäßig gefordert. Zudem greift die Schutzwirkung automatisch. Naturwissenschaftlich-technische Erfindungen dagegen müssen erst aufwändig (und langwierig) als Patent registriert werden und der Patentschutz greift dann auch nur für 20 Jahre ab dem Tag der Anmeldung.

Warum wird das "geistige Eigentum" von Erfindern so anders bewertet als das von anderen Kreativen? Warum fällt hier der "Interessenausgleich zwischen Individuum und Gesellschaft" so anders aus?

Mit freundlichen Grüßen,

Dr.
Antwort von Dr. Günter Krings
3Empfehlungen
20.03.2013
Dr. Günter Krings
Sehr geehrter Herr Dr. ,

für Ihre Frage zu den urheberrechtlichen Schutzfristen danke ich Ihnen.

Aus meiner Sicht kann man durchaus über eine maßvolle Verkürzung von urheberrechtlichen Schutzfriste diskutieren. Grundsätzlich ist das Urheberrecht aber ein Eigentumsrecht, das in unserer Rechtsordnung eigentlich unbefristet gilt. Insofern stellen selbst hohe Schutzfristen schon einen Kompromiss vor dem Hintergrund des Eigentumgedankens dar.

Beim Patentrecht besteht der entscheidende Unterschied, dass hier nicht die konkrete Ausdrucksform einer Idee, sondern die Idee als solche geschützt wird. Daher können hier hohe Schutzfristen auch technische Innovationen blockieren.

Das Urheberrecht steht einer Innovation aber in der Regel nicht entgegen, auch ein geschütztes Buch kann nach dem Kauf oder der Leihe gelesen und die dort enthaltenen Ideen mit eigenen Gedanken weiterentwickelt werden. Genau das geht beim Patentrecht ohne eine kostspielige Lizenzerwerbung nicht!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günter Krings
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Frage zum Thema Leistungsschutzrecht
18.05.2013
Von:
von

Sehr geehrter Herr Dr. Krings,

in der FAZ [ www.faz.net ] haben Sie eine Begründung für die Notwendigkeit des Leistungsschutzrechts als Gastbeitrag veröffentlicht. Daraus möchte ich eingangs ein Zitat entnehmen:

".. Die Presseverlage erbringen daneben aber auch eine andere Leistung: In Zeiten der Informationsflut haben sie eine Filterfunktion und helfen Wichtiges von Unwichtigem zu unterscheiden. Eine Veröffentlichung in einer bestimmten Zeitung oder Zeitschrift ist ein Gütesiegel, das den Text einer breiten Öffentlichkeit empfiehlt und ihn dadurch veredelt. Presseverlage bürgen für eine besondere Qualität der von ihnen veröffentlichten Artikel, ähnlich einer Marke auf einem Produkt. .."

Jüngst erschien in mehreren Zeitungen - die nach ihrer Lesart zu den "Qualitätsmedien" gehören - Artikel zum Tode eines Kochs auf Sylt. Es stellte sich bei näherer Betrachtung [ gotorio.squarespace.com ] heraus, daß die Redaktionen dieser "Qualitätsmedien" einfach aus den Agenturmeldungen und offenbar (auch) voneinander abgeschrieben haben anstatt das zu leisten, was Sie als ´Filterfunktion´ bezeichneten, nämlich zu recherchieren.

Dies ist nur ein Beispiel, es gibt aber sehr viel mehr davon. Über mehrere Jahre habe ich ähnliche "Enten" oder "Falschinformationen" z.B. aus den "Westfälischen Nachrichten" und der "Münsterschen Zeitung" gesammelt.

Wie beurteilen Sie - vor dem Hintergrund ihrer FAZ-Stellungnahme und dem geschilderten Beispiel - aus heutiger Sicht die Notwendigkeit eines "Leistungs"schutzrechts?

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