Dr. Günter Krings (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Dr. Günter Krings
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
07.08.1969
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Mönchengladbach
Wahlkreis
Mönchengladbach
Ergebnis
45,6%
Landeslistenplatz
31, Nordrhein-Westfalen
weitere Profile
(...) Nach dem üblichen Verfahren sind die Beratungen der Bundesregierung zu ACTA damit abgeschlossen. Es gibt keine neuen Erkenntnisse, die eine Änderung dieses Beschlusses rechtfertigen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Dr. Günter Krings
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
27.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Krings,

in der Märkischen Allgemeinen vom 23.02.2012 werden Sie wie folgt zitiert:
"Die Markenrechtsverletzungen, auf die das Abkommen vor allem abzielt, werden in großem Stil von kriminellen Organisationen begangen, die mit den Gewinnen aus den Rechtsverletzungen Drogen-, Menschen- und Waffenhandel oder auch Geldwäsche betreiben."

Dazu meine Frage:
Welche konkreten Erkenntnisse gibt es für diese Behauptung? Wurden bereits Mitglieder krimineller Organisationen sowohl wegen Markenrechtsverletzungen, als auch aufgrund der anderen von ihnen genannten Straftaten verurteilt? Wenn ja, in welchen Ländern?
Lassen sich die Finanzströme nachvollziehen, also dass Geld aus Markenrechtsverletzungen genutzt wird, um andere, schwerwiegendere Straftaten zu finanzieren?

Und wenn sie alle diese Fragen mit "Ja" beantworten können: Wie hoch ist dieser Anteil am Gesamtvolumen der Markenrechtsverletzungen?
Antwort von Dr. Günter Krings
1Empfehlung
08.03.2012
Dr. Günter Krings
Sehr geehrter Herr ,

in einer Studie hat das RAND Institute einige aufsehenerregende Beispiele in der Einleitung veröffentlicht:

So hat in Italien ein Mafia-Boss in einem Prozess ausgesagt und beschrieben, wie die Camorra mit den Triaden durch Markenfälschungen und Urheberrechtsverletzungen jährlich mehrere Millionen Dollar einnimmt.

In Malaysia hat die Ang Bin Hoey Triade einen blutigen Kleinkrieg um die lukrativen Märkte mit Produktfälschungen geführt, der viele Menschen das Leben gekostet hat.

In Großbritannien ertranken 21 illegale chinesische Einwanderer in Morecambe Bay, die trotz auflaufenden Wassers zum Muschelsuchen gezwungen wurden. Bei den anschließenden Ermittlungen stellte sich heraus, dass sie als Arbeitssklaven auch Raubkopien erstellten.

Das Dreiländereck zwischen Brasilien, Argentinien und Paraguay hat sich zu einem der wichtigsten globalen Umschlagplätze zur Finanzierung des islamischen Terrorismus entwickelt. Ein Großteil des Geldes stammt aus Raubkopien, die auf den international gesuchten Terroristen Assad Ahmad Barakat zurückgehen.

In Russland werden bekannte Piraterie- Netzwerke durch offizielle Stelle abgedeckt. Konkurrierende Banden werden brutal bekämpft und Ermittler wurden ermordet. So gab es auch einen Mordanschlag auf den Chef der russischen Anti-Piraterie-Stelle.

Diese Liste ließe sich sicherlich unendlich fortführen und gibt einen Einblick in die organisierte Kriminalität, die sich mit den Marken- und Urheberrechtsverletzungen finanziert. Die Europäische Beobachtungsstelle für Marken- und Produktpiraterie und Interpol berichten ebenfalls ausführlich dazu:
ec.europa.eu
und www.interpol.int

Der Anteil der organisierten Kriminalität am Gesamtvolumen der Markenrechtsverletzungen lässt sich naturgemäß nur sehr schwer schätzen, weil diese Organisationen natürlich keine Zahlen veröffentlichen. Nach den jüngsten Zahlen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat der internationale Handel mit nachgeahmten Waren und unerlaubt hergestellten Vervielfältigungen im Jahr 2007 ein Volumen von schätzungsweise 250 Mrd. US-Dollar erreicht. 2010 beschlagnahmten die EU-Zollbehörden über 80.000 Sendungen gefälschter und unerlaubt hergestellter Produkte mit einem geschätzten Wert von über 1 Mrd. Euro, also fast doppelt so viele Sendungen wie 2009.

Das Handelsabkommen ACTA soll dazu beitragen, dass die Bekämpfung der Produkt- und Markenpiraterie auf dem bestehenden europäischen Schutzniveau vereinheitlicht wird, damit international die gleichen Regeln gelten.

Mit freundlichen Grüßen,

Günter Krings
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
20.03.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Krings,

teilen Sie mir - als Ihrem Wähler - bitte mit, ob Sie mit
  • der Zahlung des Ehrensoldes
  • der zusätzlichen Leistungen
an Herrn Wulf einverstanden sind.
Antwort von Dr. Günter Krings
bisher keineEmpfehlungen
29.03.2012
Dr. Günter Krings
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie meine Meinung zum Thema der Bezüge des zurückgetretenen Bundespräsidenten Christian Wulf erfragen. Gerne können Sie sich für zukünftige Fragen direkt an mein Büro wenden.

Zunächst bleibt festzuhalten, dass es sich beim Amt des Bundespräsidenten um das höchste Amt handelt, dass man in unserem Staat erreichen kann. Der Bundespräsident repräsentiert damit nicht nur alle Menschen in unserem Land, sondern auch Deutschland in der Welt. Seine besondere Stellung ist ihm durch unsere Verfassung garantiert.

Die Frage nach der Zahlung des Ehrensolds ist daher streng juristisch zu prüfen, aber keine politische Frage. Ich bin allerdings der Meinung, dass aufgrund der kurzen Amtszeit nicht die gleiche Ausstattung gewährt werden sollte wie bei Bundepräsidenten, die ihr Amt fünf oder zehn Jahre ausgeübt haben.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günter Krings
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
22.03.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Krings,

soeben habe ich auf heise.de [1] Ihren Kommentar zur Vorratsdatenspeicherung gelesen, in dem Sie wie folgt zitiert werden:

""Jetzt muss Schluss sein mit Abwarten", sagte der stellvertretende CDU/CSU-Fraktionschef Günter Krings der Rheinischen Post. "Hier darf es nicht länger um die Empfindlichkeiten eines Koalitionspartners gehen, sondern hier geht es um die Stabilität des europäischen Rechtsraumes und das Geld aller Steuerzahler", sagte der Politiker mit Blick auf drohende Strafzahlungen."

Ich frage mich nun aber, wer die Kosten der Internetanbieter zahlen wird, die die Überwachungsinfrastruktur aufbauen und betreiben müssen. Das wird meiner Einschätzung nach direkt an die Kunden weitergegeben und somit zahlt es ebenfalls der Steuerzahler.

Deswegen frage ich mich nun, wie sie zur Einschätzung kommen, dass der Aufbau einer verdachtsunabhängigen Überwachungsinfrastruktur für den Steuerzahler billiger sein soll, als die Strafzahlungen für die fehlende Umsetzung einer EU-Richtlinie, deren Überarbeitung sowieso noch ansteht.

Mit freundlichen Grüßen


[1] www.heise.de

Bisher ist noch keine Antwort eingetroffen. Um eine Nachricht zu erhalten, sobald eine Antwort eintrifft, tragen Sie sich bitte über die untenstehende Benachrichtigen-Funktion ein.

Auf diese Antwort warten bisher 7 Interessierte
X
Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
18.04.2012
Von:
F.

Sehr geehrter Herr Dr. Krings,

am 20. September 2011 antworteten Sie auf meine besorgte Frage zum geplanten Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM): "Ich kann Sie jedoch beruhigen, der ESM-Vertrag läuft keinesfalls, wie Sie befürchten, auf eine "Diktatur" in der EU zu."

Nun bin ich jedoch auf einen Artikel in der Zeitung "Die Welt" gestoßen, in dem ausführlich dargelegt wird, dass der ESM nicht nur immun vor jeglicher Strafverfolgung ist und außerhalb jeglicher demokratischer Kontrolle steht, sondern dass er gegen den Willen der Deutschen jederzeit Milliardensummen nach Belieben von uns fordern kann. Quelle: www.welt.de

Für mich klingt das sehr nach Diktatur. Daher frage ich Sie: Stellt "Die Welt" den Sachverhalt falsch dar, und wenn ja: Wo liegt sie falsch?

Mit freundlichen Grüßen,

F.
Antwort von Dr. Günter Krings
bisher keineEmpfehlungen
27.04.2012
Dr. Günter Krings
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie Dank für Ihre Anfrage, in der Sie die Kritik eines Artikels der Zeitung "Die Welt" aufgreifen und seitens des ESM, bzw. dessen Mitarbeitern eine Diktatur befürchten.
Gerne nehme ich dazu Stellung.

Grundsätzlich weise ich darauf hin, dass alle wesentlichen Entscheidungen des ESM bzw. seiner Organe, also insbesondere dem Gouverneursrat, unter Parlamentsvorbehalt stehen werden. Die entsprechenden Regelungen, die in das ESM-Finanzierungsgesetz (BT-Drs. 17/9048) eingehen, werden derzeit erarbeitet. Dass der ESM sich also unbegrenzt aus dem deutschen Haushalt bedienen kann, ist falsch. Jede einzelne Maßnahme wird vom Bundestag zu bestätigen sein, das gilt auch für Kapitalabrufe.

Reguläre Kapitalabrufe stehen wie alle wesentlichen Entscheidungen des ESM unter dem Einstimmigkeitsprinzip. Deutschland kann also mit einem "Nein" solche Entscheidungen verhindern. Es gibt allerdings eine besondere Form von Kapitalabrufen im ESM (geregelt in Art. 9 Abs. 2 und 3 des ESM-Vertrags), bei denen das Einstimmigkeitsprinzip aufgehoben ist. Sollten Fälle auftreten, in denen dem ESM selbst Verluste oder sogar seine Zahlungsunfähigkeit drohen - und damit seine Existenz bedroht wäre - sind Kapitalabrufe zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des ESM einfacher möglich. Aber auch in diesen Fällen wären Kapitalabrufe nur im Rahmen des durch die Einrichtung des ESM bereits durch die Parlamente genehmigten Kapitals möglich. Die Haftung eines jeden Mitglieds des ESM ist in jedem Fall streng auf diese Summe begrenzt.

Im Artikel 10 Absatz 1 ESM-Vertrag ist vorgesehen, dass das maximale Darlehensvolumen und die Angemessenheit des genehmigten Stammkapitals regelmäßig überprüft werden. Änderungen erfordern einen einstimmigen Beschluss des Gouverneursrats, in dem die Mitgliedstaaten durch ihre Finanzminister, welche die gewählten Regierungen der Eurostaaten repräsentieren, vertreten sind. Deutschland verfügt auf Grund der Notwendigkeit einer Einstimmigkeit jederzeit über ein Vetorecht; ein Beschluss gegen die Stimme Deutschlands ist also nicht möglich. Für eine Erhöhung des genehmigten Stammkapitals wäre in Deutschland eine erneute gesetzliche Regelung erforderlich. Artikel 10 Absatz 1 ESM-Vertrag sieht hierzu ausdrücklich vor, dass ein Beschluss des Gouverneursrats zur Änderung des Kapitals erst in Kraft tritt, nachdem die jeweils erforderlichen nationalen Verfahren zur Umsetzung des Beschlusses abgeschlossen sind. Die von Ihnen angesprochene Immunität der Mitarbeiter des ESM werden im Artikel 27 des ESM-Vertrags definiert. Dabei handelt es sich um die üblichen Regelungen internationaler Finanzinstitutionen. Die Tätigkeit des ESM beinhaltet, so z.B. bei der Privatsektorbeteiligung, äußerst komplexe rechtliche Vorgänge, welche regelmäßig mit erheblichen Risiken behaftet sind.

In der Regel handelt es sich um Immunitäten im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Organisation. Handlungen der Bediensteten sind folglich nur dann geschützt, wenn sie offizieller Natur sind. Allerdings sind für die Spitze der Organisationen, also z. B. den Präsidenten, teilweise weitergehende Immunitäten vorgesehen. Diese Immunitäten entsprechen den Immunitäten, die den Diplomaten im zwischenstaatlichen Verkehr zukommen. Der Gouverneursrat des ESM, in dem die Finanzminister der Mitgliedstaaten der Eurozone vertreten sind, bzw. der Geschäftsführende Direktor können die Immunität der Amtsträger und Bediensteten bei Bedarf aufheben. Vergleichbare Regelungen gelten unter anderem für den Internationalen Währungsfond (IWF), die Weltbank sowie regionale Entwicklungsbanken wie die Afrikanische Entwicklungsbank (AfDB) und die Asiatische Entwicklungsbank (ADB).

Ich hoffe, die von Ihnen geschilderten Bedenken mit meinen Erläuterungen ausgeräumt zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günter Krings
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Dr. Günter Krings
  • Wurde Ihre Frage bereits gestellt?
    Durchsuchen Sie alle Fragen und Antworten in diesem Profil nach einem Stichwort:
  • Ihre Frage wurde bisher nicht gestellt?
    Geben Sie bitte hier Ihre Kontaktdaten und Ihre Frage ein:
  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  
    An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen

    Die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse ist verpflichtend.
    Dies ist notwendig, um Sie über eine Antwort des Abgeordneten zu informieren oder bei Rückfragen kontaktieren zu können. Ihre E-Mail-Adresse wird weder an den Abgeordneten noch an Dritte weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist verpflichtend.
    Sie wird nicht veröffentlicht, aber an den Abgeordneten weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist optional.
    Sie wird nicht veröffentlicht und nur zur internen Verwendung bzw. für evtl. Rückfragen benötigt.

  • noch 2000 Zeichen

  • Folgende Felder wurden nicht ausgefüllt oder weisen Fehler auf:
    Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Wohnort

  • Ich erkläre mich mit der Veröffentlichung meiner Frage auf abgeordnetenwatch.de und mit der dauerhaften Archivierung im digitalen Wählergedächtnis einverstanden.
    Die Freischaltung von Fragen kann je nach Nutzeraufkommen u.U. einige Stunden dauern, da alle eingehenden Fragen von einem Moderatorenteam überprüft werden.
    Ich habe den Moderations-Codex gelesen und sichergestellt, dass meine Frage nicht gegen diesen verstößt. Moderations-Codex aufrufen
    Falls meine Frage nicht freigeschaltet werden kann, werde ich darüber von einem Moderator informiert.
    Aus Gründen der Rechtssicherheit wird Ihre IP-Adresse gespeichert, aber nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.