Dr. Günter Krings (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Dr. Günter Krings
Geburtstag
07.08.1969
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Mönchengladbach
Wahlkreis
Mönchengladbach
Ergebnis
45,6%
Landeslistenplatz
31, Nordrhein-Westfalen
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Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
15.06.2012
Von:
Jay

Sehr geehrter Herr Krings,

zum Thema Vorratsdatenspeicherung nehme ich Bezug auf Ihre Antworten an Herrn vom 11.06.2012 und 15.06.2012, in dem Sie der Justizministerin u.a. unterstellen, dass sie alleine auf weiter Flur stehen würde und die Untätigkeit der Justizministerin kritisieren.
de.wikipedia.org
In beiliegenden Link können Sie sich gerne nochmal informieren, dass das Begleitgesetz zur Vorratsdatenspeicherung vom Bundesverfassungsgericht klar u.a. aus rechtstaatlichen Gründen gestoppt wurde.
Das Bundesverfasserungsgericht entschied, dass die Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig ist. Die dazugehörige EU-Richtlinie verstößt vermutlich gegen EU-Recht. Hierzu ist eine Klärung vor dem EU-Gerichtshof sogar wünschenswert.
Ist Ihnen bekannt, dass in Deutschland die Mehrheit der Bevölkerung gegen die Vorratsdatenspeicherung ist?
Ist Ihnen bekannt, dass nicht nur Deutschland die Richtlinie aus rechtsstattlichen Gründen nicht umgesetzt hat?
Ist Ihnen bekannt dass die unverhältnismäßige Überwachung von Telefondaten wie z.B. bei der Demonstration in Dresden 2011 gegen die friedlich engagierte Bürger nicht zu einer Stärkung des Vertrauens in die Sicherheitsbehörden beiträgen?
Was haben Sie persönlich dazu beigetragen, dass die Richtlinie im Sinne des Bundesverfasserungsgerichts und im Sinne der Justizministerin umgesetzt werden kann?

In der Hoffnung, dass Sie sich mit dem Thema sachlicher beschäftigen.

Mit freundlichen Grüßen


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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
19.06.2012
Von:
Max

Sehr geehrter Herr Dr. Krings,

vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Frage bzgl. der Vorratsdatenspeicherung mit der ich inhaltlich jedoch nicht übereinstimme.
Was mir diesbzgl. jedoch besonders zu denken gibt es ein Absatz, zu dem ich noch eine weitergehende Frage habe.
Sie schreiben: "mir geht es darum, dass Frau Leutheusser-Schnarrenberger als "Hüterin der Verfassung" gegen geltendes deutsches und europäisches Recht verstößt. Die deutsche Bundesregierung ist verpflichtet, die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umzusetzen und es gibt keine Entschuldigung für ihren Rechtsbruch. Sie gefährdet damit den Rechtsstaat."

Bezieht man sich auf diese Argumentation und sieht sich Ihr Abstimmungsverhalten an, so muss man Sie als eine Gefahr für den Rechtsstaat ansehen: schließlich stimmten Sie für sämtliche EU-Rettungsschirme, Bürgschaften und sonstige Hilfen für EU-Länder.
Gegen diese Hilfen spricht jedoch die sog. "Bail-out-Klausel". Auch wenn hier evtl. rechtliche Unterschiede vorhanden sein mögen, werden doch in beiden Fällen Regeln gebrochen, die eine Gemeinschaft aufgestellt hat.

Daher meine Frage: Wie eklären Sie sich diesen Widerspruch? Wann ist Rechtsbruch in Ordnung und wann nicht?

Viele Grüße
M.
Antwort von Dr. Günter Krings
bisher keineEmpfehlungen
25.06.2012
Dr. Günter Krings
Sehr geehrter Herr ,

nach meiner Auffassung sind Rechtsbrüche nie hinzunehmen. Sofern Sie sich auf mein Abstimmungsverhalten im Parlament beziehen, stellt dies keinen Rechtsbruch, sondern die Ausübung eines parlamentarischen Rechts in der Demokratie dar. Die Entscheidungen stehen in Einklang mit deutschem Verfassungsrecht und europäischem Recht. Ein Zusammenhang zu dem Verhalten von Frau Leutheusser-Schnarrenberger ist hier nicht zu erkennen, zumal es sich um zwei völlig unterschiedliche, nicht vergleichbare Sachverhalte handelt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günter Krings
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
09.07.2012
Von:

Guten Tag Herr Dr. Krings,

in meinem Kollegen- und Bekanntenkreis wird heute mit Unverständnis das Abnicken der Bundesregierung zum neuen Gesetzentwurf für ein neues Meldegesetz zur Kenntnis genommen.

Möchten Sie öffentlich Stellung dazu beziehen, wie es sein kann, dass, dem durchgewunkenen Gesetzantrag folgend, dem gewinnbringenden Handel mit öffentlichen Datenbeständen durch öffentliche Einrichtungen künftig von jedem Bürger widersprochen werden soll?

Es ist doch wirklich schwer nachvollziehbar, dass Volksvertreter, die dazu gewählt wurden, im Bürgersinn zu handeln, dieser Gesetzesvorlage zuzustimmen. Wäre es nicht viel eher Aufgabe der Volksvertreter, den Schutz der Daten der Bürgers vor der kommerziellen Nutzung zu stärken? Wie sehen Sie das?

Wenn unsere Vertreter im Bundestag bereits bei solch einer eindeutigen Aufgabenstellung versagen, sollte sich ein Heranwachsen künftiger "Wutbürger"-Generationen wohl leicht prognostizieren lassen. Den Begriff "Wutbürger" empfinde ich übrigens als diffamierend, vorausgesetzt, es handelt sich um sensibilisierte und uneigennützig, im demokratischen Sinn, agierende Mitglieder unserer Gesellschaft.

Die heutige Zeit stellt uns vor hochkomplexe Aufgaben und erfordert ein Maximum an Unabhängigkeit, Feinsinn und Reflektion! Es geht mitnichten "nur" um eine gemeinsame EU-Währung und/oder Wirtschaftsordnung oder um die Folgen der Globalisierung; es geht inzwischen um den Fortbestand eines funktionierenden Wertesystems und um ein Überleben des Planeten. Die Bevölkerung möchte diese Aufgaben einer politischen Zunft anvertrauen, die gewissenhaft und im Sinne des Gemeinwohls agiert.

Bitte nehmen Sie Bezug zur Entscheidung der Schwarz-Gelb-Koalition bezüglich des neuen Gesetzentwurfs für ein neues Meldegesetz. Gern möchten wir diese auch an eine befreundete Tageszeitung weiterleiten - auch in der Redaktion gibt es viel Unverständnis.

Herzlichen Dank!

Mit freundlichen Grüßen,
ein besorgter Bürger und Demokratiefreund

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Frage zum Thema Kinder und Jugend
20.07.2012
Von:
Kai

Bezugnehmend auf die Bundestagssitzung zum Thema "Rechtliche Regelung der Beschneidung minderjähriger Jungen" habe ich zwei Fragen zu Ihrer Rede, in der sie betonen:
"Wir nehmen allerdings auch eine sehr klare Grenzziehung - auch das ist Teil der Begründung des Antrages - gegenüber anderen, auch erniedrigenden religiösen Praktiken vor, die wir strikt ablehnen, ja verurteilen. Wir haben die barbarische Praxis der Genitalverstümmelung bei Mädchen und jungen Frauen noch einmal herausgehoben, die wir klar verurteilen..."

Die Beschneidung von Mädchen wurde durch die Weltgesundheitsorganisation klassifiziert. Bei Typ I Female Gender Mutation, (auch "Sunna"/"Sunnah" genannt) handelt es sich um die "teilweise oder vollständige Entfernung des äußerlich sichtbaren Teils der Klitoris und/oder der Klitorisvorhaut."

Führende Urologen vertreten den Standpunkt die Klitorisvorhaut sei vom Aufbau und Funktion der männlichen gleichrangig. Die Verstümmelung der weiblichen Vorhaut geschieht oft auch nur teilweise, durch kürzen. Der Eingriff bei Jungen ist im Vergleich hierzu wesentlich umfangreicher und schmerzhafter, weiterhin mit mehr Einschränkungen verbunden, wie z.B. der erschwerten Selbstbefriedigung (der ursprüngliche Grund für diese Praxis in den USA).

Zur religiösen Praxis findet sich im Islam die Hadith von der Beschneiderin, die der Prophet in ihrem tun unterwies. Schafiitische Glaubensanhänger sehen diese als Verpflichtung an.

Hierzu nun meine Fragen:
1. Wird sich der Bundestag auch für eine Beschneidung von Mädchen/Frauen aussprechen, oder sind weiterhin nur Jungen als nicht schützenswert eingestuft?
2. In wie weit wird es Gutachten und Expertiesen geben (der Gesundheitsausschuss wird nicht mit einbezogen) um zu prüfen in wie weit Beschneidungen Jungen in ihrem weiteren Leben einschränken, zu Gesundheitsrisiken und zu seelischen Problemen. Oder sind diese Erkenntnisse bei Einschnitten in Grundrechte unnötig?
Antwort von Dr. Günter Krings
bisher keineEmpfehlungen
01.08.2012
Dr. Günter Krings
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen vom 20. Juli 2012 zu meiner Bundestagsrede zum Thema "Rechtliche Regelung der Beschneidung minderjähriger Jungen".

Gerne nehme ich dazu wie folgt Stellung:

"1. Wird sich der Bundestag auch für eine Beschneidung von Mädchen/Frauen aussprechen, oder sind weiterhin nur Jungen als nicht schützenswert eingestuft?"

Nein, der Bundestag wird sich mit Sicherheit nicht für eine Beschneidung von Mädchen oder Frauen aussprechen. Nach meiner Überzeugung sind beide Geschlechter gleichermaßen schützenswert. Die Beschneidung von Jungen ist als Eingriff in die körperliche Integrität irreversibel und natürlich keine Bagatelle, aber sie ist gänzlich unvergleichbar mit der barbarischen Genitalverstümmelung bei Mädchen und Frauen oder dem Wegschneiden ganzer Körperteile. Daher hat der Bundestag in seinem Beschluss auch Grenzen formuliert, er verlangt eine medizinisch fachgerechte Durchführung und unnötige Schmerzen für das Kind. Ich persönlich befürworte z.B. eine angemessene Anästhesie des Kindes.

Sicherlich ist Ihnen bekannt, dass die Weltgesundheitsorganisation den Eingriff bei Männern zumindest regional als eine medizinisch und hygienisch sinnvolle Vorsorgemaßnahme sogar empfiehlt, z.B. um die HIV-Infektionsrate zu senken. Schätzungen zufolge ist etwa ein Drittel der männlichen Weltbevölkerung beschnitten. Die Beschneidung von Jungen gilt als der weltweit am häufigsten durchgeführte kinderchirurgische Eingriff; insbesondere in den USA wird er häufig vorgenommen.

Schließlich bitte ich Sie zu berücksichtigen, dass In nahezu allen Ländern der Welt und insbesondere auch in unserem Kulturraum die Beschneidung minderjähriger Jungen erlaubt ist.

"2. In wie weit wird es Gutachten und Expertiesen geben (der Gesundheitsausschuss wird nicht mit einbezogen) um zu prüfen in wie weit Beschneidungen Jungen in ihrem weiteren Leben einschränken, zu Gesundheitsrisiken und zu seelischen Problemen. Oder sind diese Erkenntnisse bei Einschnitten in Grundrechte unnötig?"

Für Ihre Vermutung, dass der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages im Rahmen der weiteren Beratungen nicht einbezogen wird, gibt es zurzeit keine Anhaltspunkte. Die Entscheidung, welche Ausschüsse bei den Beratungen einbezogen werden, wird der Deutsche Bundestag im weiteren Verfahren treffen, sobald der Gesetzentwurf der Bundesregierung vorliegt. Ich persönlich gehe davon aus, dass es zu diesem schwierigen Thema dann sicherlich eine umfassende Anhörung mit Experten geben wird.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günter Krings
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
25.07.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Krings,

anlässlich der aktuellen Politikaufgabe Wahlrechtsrechtsreform habe ich einmal die 20 bevölkerungsreichsten Staaten mit ihren jeweiligen Parlamentsgrößen zusammen gestellt, siehe Anhang.

Deutschland ist danach bevölkerungsmäßig mit 81. Mio. der vierzehntgrößte Staat der Welt.

Der Bundestag liegt aber mit 620 Bundestagsabgeordneten auf Rang 2 der größten Parlamente weltweit, nur China hat noch mehr Abgeordnete.

Das hat mich dann doch etwas überrascht.

Das löst bei mir folgende Fragen aus:

1. Gibt es Ihrer Meinung nach einen Zusammenhang von Abgeordnentenanzahl und Qualität der Demokratie? Wenn ja, welchen?

2. Gibt es Ihrer Meinung nach einen Zusammenhang von Abgeordnetenanzahl und Qualität der Politik? Wenn ja, welchen?

3. Gibt es Ihrer Meinung nach einen Zusammenhang von Abgeordnetenanzahl und Stärke bzw. Umfang der Probleme, die ein Staat besitzt?

4. Wie ist Ihre Meinung zur richtigen Anzahl von Bundestagsabgeordenten?

a) Sollte sie erhöht oder verringert werden? Wenn ja, welche Anzahl von Bundestagsabgeordneten wäre aus Ihrer Sicht die richtige, und warum?

b) Oder ist die gegenwärtige Anzahl von Bundestagsabgeordneten aus Ihrer Sicht gerade richtig, wenn ja, warum?

Ich würde mich freuen, wenn Sie mir meine Fragen beantworten würden!

Mit freundlichen Grüßen




Anhang:

Staat Einwohner in Mio. - Abgeordnetenanzahl

1. China 1.330 - ca. 3000 Volkskongress
2. Indien 1.210 - 550
3. USA 310 - 435
4. Indonesien 242 - 550
5. Pakistan 190 - 342
6. Brasilien 187 - 513
7. Bangladesch 156 - 330
8. Nigeria 152 - 360
9. Russland 134 - 450 Duma
10. Japan 126 - 480
11. Mexiko 112 - 500
12. Philipinen 99 - 250
13. Äthiopien 88 - 548
14. Deutschland 81 - 620 Bundestag
15. Ägypten 80 - 454
16. Türkei 78 - 550
17. Iran 76 - 290
18. Kongo 70 - 500
19. Vietnam 70 - 493
20. Thailand 67 - 480

Quelle: Wikipedia

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