Dr. Günter Krings (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Dr. Günter Krings
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
07.08.1969
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Mönchengladbach
Wahlkreis
Mönchengladbach
Ergebnis
45,6%
Landeslistenplatz
31, Nordrhein-Westfalen
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(...) Die Rechtspolitiker im Deutschen Bundestag haben sich im Lauf der
Verhandlungen immer wieder durch Bundestags- und EU-Drucksachen über den
Stand der Verhandlungen des ACTA-Abkommen informiert. So gab es z.B.
schon am 15. März 2010 einen umfassenden Sachstandsbericht der
Bundesregierung.

Auch der Öffentlichkeit sind die Verhandlungsprotokolle spätestens seit
Mai 2011 bekannt und die Endfassung des Vertrages ist seit geraumer Zeit
auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz einzusehen:
www.bmj.de

Anhand der Zwischenstände und der Endfassung können Sie sehen, dass die
Nutzerinteressen bei den Verhandlungen sehr wohl berücksichtigt worden
sind. Leider kursieren im Internet aber noch die alten Versionen und
manche wollen damit wohl bewusst Stimmung machen.

Auch ich habe mir das Abkommen natürlich angesehen und konnte auf den
ersten Blick keine über das bestehende deutsche Recht hinausgehenden
Regelungen finden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Euro-Stabilisierungsfonds EFSF
21.01.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Krings,

soeben lese ich, dass Sie sich für den geplanten und auf EU-Ebene bereits angeblich beschlossenen "ESM-Vertrag" aussprechen.

Selbstverständlich habe ich von Jemandem, der die Abgeordnetenbestechung nicht unter Strafe stellen lassen will nichts anderes erwartet.

Wie Sie aber dieses Demokratie zerstörende Machtmittel ESM, das zwar vollen Durchgriff auf die nationalen Haushalte besitzt, selbst aber keinerlei rechtsstaatlichen Kontrolle unterworfen werden soll, also volle Immunität gegen sämtliche rechtlichen Überprüfungen erhalten soll, wie Sie also dieses Instrument uns Bürgern gegenüber rechtfertigen und verantworten wollen, das würde mich schon noch interessieren.

Wenn Sie glauben, dass damit die wirtschaftlichen Probleme von Griechenland, Portugal, Italien, Irland, Spanien, Belgien und jetzt auch noch Frankreich zu lösen sein werden, da kann ich nur sagen, träumen Sie weiter oder glauben Sie etwa noch an den Weihnachtsmann?
Antwort von Dr. Günter Krings
2Empfehlungen
23.01.2012
Dr. Günter Krings
Sehr geehrter Herr ,

da Sie offenbar entweder nicht in der Lage oder Willens sind, Ihre Anfrage in einem angemessenen, in Mitteleuropa üblichen Ton vorzutragen, möchte ich davon absehen Ihnen eine ausführliche Antwort in der Sache zukommen zu lassen. Auch Ihre Insinuierung im zweiten Absatz Ihrer Anfrage ist falsch, da Abgeordnetenbestechung gem. § 108e StGB längst unter Strafe steht, es kann insoweit nur um die Reichweite des Tatbestandes gehen. In der Sache ist der ESM richtig und wichtig, weil wir nur mit diesem Instrument eine demokratische Kontrolle und eine rechtliche Absicherung der Hilfen und Garantien erreichen können, die gerade Deutschland den notleidenden Euro-Staaten gewährt. Wer also den ESM ablehnt, verzichtet mangels realistischer Altenative damit auf eine bessere Absicherung des deutschen Steuerzahlers und handelt damit gegen deutsche Interessen.

Mit freundlichen Grüßen
Günter Krings
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
25.01.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Krings,

was gedenken Sie zu tun, damit das perfide Machwerk Acta (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) nicht vom deutschen Bundestag abgesegnet wird?!? Patente auf Saatgut darf es nicht geben! Das geplante Verbot (bzw. die Einschränkung) von Generika-Präparaten ist pervers, weil mit eben diesen unzähligen Menschen zu vertretbaren Kosten geholfen werden kann und der Plan, Internetprovider zur Urheberrechtspolizei zu machen ist ein Schlag vor den Kopf eines jeden freiheitlich denkenden Menschen. Den privaten Datenverkehr bis ins kleinste zu bespitzeln und die Durchführung eines Gesetzes bzw. die Überwachung von Urheberrechten Telekommunikationsunternehmen aufzudiktieren geht eindeutig zu weit. Ein Generalverdacht gegen jeden Internetnutzer kann und darf es nicht geben.

Wenn man sich den Namen dieses Gesetzes vor Augen führt, dann sollte es ausschließlich um den Kampf gegen gefälschte Produkte (und deren Verbreitung) gehen, denn dieser ist nur zu begrüßen.Inbesondere, wenn ich an gefälschte Fahrzeug- und Flugzeugersatzteile, sowie Medikamente denke.

Vielleicht wäre es ganz gut, die Politiker würden sich hin und wieder verinnerlichen,für wen Sie die Gesetze machen: Nicht für Firmen, nicht für sich selbst, sondern FÜR DAS VOLK..

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Dr. Günter Krings
bisher keineEmpfehlungen
06.02.2012
Dr. Günter Krings
Sehr geehrter Herr ,

wir sind uns einig, dass zum Schutz der Verbraucher etwas gegen gefälschte Produkte unternommen werden muss. Das ACTA-Abkommen ist eine solche Maßnahme, denn Sie dient vor allem der Bekämpfung der Produktpiraterie.

Wir sind uns auch einig, dass gesetzliche Internetzugangssperren und Filter gegenüber Nutzern grundsätzlich nicht sinnvoll sind. Das ACTA-Abkommen verpflichtet den deutschen Gesetzgeber aber auch nicht zur Einführung solcher Instrumente. Es ist ausdrückliche Verhandlungsmaßgabe der Bundesregierung an die verhandlungsführende EU-Kommission gewesen, dass ACTA über bestehendes deutsches Recht nicht hinausgehen darf. Andererseits müssen wir akzeptieren, dass andere Regierungen bestehende Kontrollmaßnahmen nicht abschaffen wollten. Deswegen wurde im Abkommen vereinbart, dass gesetzliche Internetsperren von anderen Ländern eingeführt werden können.

Auch was die Patente auf Saatgut angeht, sind wir uns einig. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird daher voraussichtlich in dieser Woche einen Antrag in den Bundestag einbringen, der sich gegen eine Patentierung von landwirtschaftlichen Nutztieren und -pflanzen ausspricht: dipbt.bundestag.de .

Bei all dieser Einigkeit müssen wir jedoch immer beachten, dass es einen gesunden Mittelweg zwischen Patentschutz und Allgemeininteresse geben muss, sonst wird weniger in neue Medikamente usw. investiert werden. Dies ginge kurzfristig zu Lasten der Unternehmen und langfristig auch zu Lasten der Allgemeinheit.


Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Günter Krings
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Frage zum Thema Wirtschaft
26.01.2012
Von:

Sehr geehrte Herr Günter Krings,

gerade las ich auf heise.de einen Artikel, der von Ihrer Stellungnahme zum US-Gesetzesvorschlag SOPA (Stop Online Piracy Act) und PIPA (Protect IP Act) berichtet.

In Ihrer Stellungnahme schreiben Sie, dass wir "einen klaren Rechtsrahmen im Internet brauchen". Meines Wissens nach ist das "Raubkopieren", für das Sie einen "klaren Rechtsrahmen" fordern, bereits nicht legal. Wollen Sie es NOCH illegaler machen? Wie soll das gehen?

Weiter schreiben Sie, dass Sie erstaunt darüber sind, dass es Proteste gegen SOPA und PIPA gibt. Ich frage Sie: Hat die Verhaftung des "geldgierigen Internetkriminellen" in Neuseeland nicht stattgefunden? Wieso begrüßen Sie die Gesetzesvorlagen, wenn das Verhaften von deutschen Staatsbürgern in Neuseeland durch die US-Bundespolizei bereits offenbar tadellos funktioniert? Die Ermittlungsbehörden hatten offenbar bereits genug Werkzeuge zur Hand, um die Verhaftungen durchzuführen.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Günter Krings
bisher keineEmpfehlungen
13.02.2012
Dr. Günter Krings
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die mir noch einmal die Gelegenheit gibt, meinen Standpunkt zu verdeutlichen.

Natürlich ist das Internet kein rechtsfreier Raum und es gelten die gleichen Gesetze wie in der analogen Welt. Das Problem ist aber, dass diese Gesetz nicht wie in der analogen Welt durchgesetzt werden können.

Ich weise daher in meiner Pressemitteilung darauf hin, dass die Ermittlungen im Fall Megaupload viel zu lange gedauert haben und eben nicht tadellos funktioniert haben. Sogar die "Werkzeuge" der US-Ermittlungsbehörden haben nicht ausgereicht, die andauernden Urheberrechtsverletzungen schnell und nachhaltig zu beenden. So ist in vielen Jahren ein Schaden von mehreren hundert Millionen Euro entstanden, der mit den richtigen Instrumenten hätte vermieden werden können.

Wir uns alle einig, dass einzelne Regelungen bei SOPA und PIPA unverhältnismäßig sind - das habe ich in meiner Pressemitteilung betont. Google und Wikipedia haben mit ihren Protesten aber den falschen Eindruck erweckt, man müsse sich zwischen Internetfreiheit und der Durchsetzung von Urheberrechten entscheiden. Diese Polarisierung dient nicht der konstruktiven Kritik, sondern ist letztendlich Lobbyismus in eigener Sache.

Mit freundlichen Grüßen,

Günter Krings
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Frage zum Thema Internationales
10.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Krings,

Das dem EU-Parlament zur Abstimmung vorzulegende ACTA-Abkommen ist ungewöhnlich schwammig formuliert, und könnte bei entsprechender Auslegung zu einer umfassenden Internet-Überwachung und Zensur, sowie einer Umgehung von Gerichten bei strafrechtlichen Sanktionen gegen Privatpersonen führen.

Die unklaren Inhalte von ACTA sollen (erst nach der Unterzeichnung) durch die bisher geheim gehaltenen Verhandlungsprotokolle konkretisiert werden.

Kennen Sie den Inhalt dieser Verhandlungsprotokolle?

Wenn nein, würden Sie einem Vertrag zustimmen, dessen konkreter Inhalt Ihnen noch nicht zugänglich ist?

Wenn ja, werden Sie diese Verhandlungsprotokolle umgehend veröffentlichen, damit das Volk maßgebende Details über dieses Abkommen erfahren kann, das in seinem Namen beschlossen werden soll?

Vielen Dank,

Antwort von Dr. Günter Krings
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15.02.2012
Dr. Günter Krings
Sehr geehrte Frau ,

die Rechtspolitiker im Deutschen Bundestag haben sich im Lauf der
Verhandlungen immer wieder durch Bundestags- und EU-Drucksachen über den
Stand der Verhandlungen des ACTA-Abkommen informiert. So gab es z.B.
schon am 15. März 2010 einen umfassenden Sachstandsbericht der
Bundesregierung.

Auch der Öffentlichkeit sind die Verhandlungsprotokolle spätestens seit
Mai 2011 bekannt und die Endfassung des Vertrages ist seit geraumer Zeit
auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz einzusehen:
www.bmj.de

Anhand der Zwischenstände und der Endfassung können Sie sehen, dass die
Nutzerinteressen bei den Verhandlungen sehr wohl berücksichtigt worden
sind. Leider kursieren im Internet aber noch die alten Versionen und
manche wollen damit wohl bewusst Stimmung machen.

Auch ich habe mir das Abkommen natürlich angesehen und konnte auf den
ersten Blick keine über das bestehende deutsche Recht hinausgehenden
Regelungen finden.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Günter Krings
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
13.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Krings,

mit Interesse habe Ich heute Ihre Äußerung in der Tagesschau vernommen.

Was mich wunderd, wie man so sachlich und gelassen über ein Handelsabkommen reden und es befürworten kann, dass praktisch alle Rechtsgrundsätze und Grundrechte und Menschenrechte abschafft.

Wie stehen Sie zu der Tatsache, dass das ACTA-Abkommen z. b. gegen die Artikel 6, 8, 9, 10 und 2 Zusatzprotokol 7 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt?

Wie kann eine freiheitliche Partei, selbst wenn die fraglichen Passagen nicht angetastet werden, einen Vertrag unterstützen der per Handelsabkommen Grundrechte und Menschenrechte abschafft?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Günter Krings
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15.02.2012
Dr. Günter Krings
Sehr geehrter Herr ,

auch wenn das ACTA-Abkommen in den Schutzbereich der von Ihnen zitierten Grundrechte eingreifen würde, so gelten diese Freiheiten selbstverständlich nicht uneingeschränkt.

So steht in Art. 10 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention zur Meinungsfreiheit explizit: "Die Ausübung dieser Freiheiten ist mit Pflichten und Verantwortung verbunden; sie kann daher Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die nationale Sicherheit, die territoriale Unversehrtheit oder die öffentliche Sicherheit, zur Aufrechterhaltung der Ordnung oder zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral, zum Schutz des guten Rufes oder der Rechte anderer, zur Verhinderung der Verbreitung vertraulicher Informationen oder zur Wahrung der Autorität und der Unparteilichkeit der Rechtsprechung."

Grundsätzlich müssen alle Freiheitsgrundrechte bei einer Kollision mit anderen Grundrechten wie z.B. dem Grundrecht auf Eigentum in einen Ausgleich gebracht werden. Ansonsten könnten die Freiheiten anderer nicht nur eingeschränkt, sondern sogar ganz beseitigt werden.

Das ACTA-Abkommen betont an mehreren Stellen, dass Grundrechte wie die Meinungs- oder Informationsfreiheit respektiert werden müssen und beachtet damit genau diese Verhältnismäßigkeit.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Günter Krings
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