Verhandlungen immer wieder durch Bundestags- und EU-Drucksachen über den
Stand der Verhandlungen des ACTA-Abkommen informiert. So gab es z.B.
schon am 15. März 2010 einen umfassenden Sachstandsbericht der
Bundesregierung.
Auch der Öffentlichkeit sind die Verhandlungsprotokolle spätestens seit
Mai 2011 bekannt und die Endfassung des Vertrages ist seit geraumer Zeit
auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz einzusehen:
www.bmj.de
Anhand der Zwischenstände und der Endfassung können Sie sehen, dass die
Nutzerinteressen bei den Verhandlungen sehr wohl berücksichtigt worden
sind. Leider kursieren im Internet aber noch die alten Versionen und
manche wollen damit wohl bewusst Stimmung machen.
Auch ich habe mir das Abkommen natürlich angesehen und konnte auf den
ersten Blick keine über das bestehende deutsche Recht hinausgehenden
Regelungen finden. (...)
