Dr. Gisela Splett (GRÜNE)
Abgeordnete Landtag Baden-Württemberg

Grunddaten
Geburtstag
20.01.1967
Berufliche Qualifikation
Diplom-Geoökologin
Ausgeübte Tätigkeit
Staatssekretärin im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, MdL
Wohnort
Karlsruhe
Wahlkreis
Karlsruhe I
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Ich befürworte die Einrichtung eines Nationalparks in Baden-Württemberg und halte den Nordschwarzwald für eine geeignete Region. Wichtig ist mir, dass die Akteure vor Ort in die Diskussion eingebunden werden und in diesem Prozess die genaue Abgrenzung und damit auch die Größe festgelegt wird. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
20.06.2011
Von:

Sehr geehrter Frau Splett,

befürworten Sie einen Nationalpark Nordschwarzwald und wenn ja, in welcher Größe?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Gisela Splett
bisher keineEmpfehlungen
20.06.2011
Dr. Gisela Splett
Sehr geehrter Herr ,

ich befürworte die Einrichtung eines Nationalparks in Baden-Württemberg und halte den Nordschwarzwald für eine geeignete Region. Wichtig ist mir, dass die Akteure vor Ort in die Diskussion eingebunden werden und in diesem Prozess die genaue Abgrenzung und damit auch die Größe festgelegt wird. Grundsätzlich muss ein Nationalpark großflächig genug sein, um eines oder mehrere vollständige Ökosysteme zu umfassen; für Nationalparke in Deutschland wird eine Mindestgröße von 10.000 ha empfohlen.

Mit freundlichen Grüßen,
Gisela Splett
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
21.09.2011
Von:

Hallo Frau Splett,

erst einmal Glückwunsch zum Wahlergebnis, ich hoffe dass die Grünen die hohen Erwartungen zumindest teilweise erfüllen, und dass ein Unterschied zur Vorgängerregierung bemerkbar wird.

Meine Fragen:

  • Wird die grün-rote Landesregierung die Einführung eines Ethikunterrichts ab der ersten Klasse vorantreiben, wie z.B. schon 2008 gefordert ( edith-sitzmann.de )?
  • Wird die Landesregierung die Kirchensubventionen aller politischen Ebenen, die in Baden-Württemberg bestehen, gesammelt veröffentlichen um in dieser Hinsicht Transparent herzustellen? Gibt es Bestrebungen in Ihrer Partei, diese Subventionen abzubauen?

Beste Grüße
A.
Antwort von Dr. Gisela Splett
bisher keineEmpfehlungen
26.09.2011
Dr. Gisela Splett
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für die Glückwünsche! Wir arbeiten hart daran, die im Koalitionsvertrag genannten Ziele umzusetzen, und ich hoffe, der Unterschied zur Vorgängerregierung wird deutlich.

Zu Ihren Fragen kann ich Folgendes sagen:
  • Die Landesregierung setzt sich für die Einführung des Faches Ethik ab der ersten Klasse ein und reagiert damit auch auf die kontinuierlich steigenden Zahlen von Schülerinnen und Schülern, die keinen Religionsunterricht besuchen. Wir setzen uns dafür ein, dass Ethik auch an den Beruflichen Schulen ein Regelangebot wird. Der Status des Schulversuchs muss beendet werden, um der in Bezug auf Werteorientierung zunehmend heterogenen SchülerInnenschaft Rechnung zu tragen. Im Koalitionsvertrag haben sich GRÜNE und SPD auf folgende Formulierung geeinigt: "Wir werden am Verfassungsrang des bekenntnisorientierten Religionsunterrichts an den Schulen des Landes festhalten. Ethik soll neben Religion als Alternative schrittweise ab Klasse 1 eingeführt werden. Wir werden den islamischen Religionsunterricht weiter ausbauen. Dieser Unterricht findet in deutscher Sprache von in Deutschland ausgebildeten islamischen Religionslehrkräften statt."
  • Staatliche Leistungen an die Kirchen finden sich im Landeshaushalt insbesondere im Kapitel 0455 des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport. Den Landeshaushalt finden Sie auf den Seiten des Finanzministeriums www.mfw.baden-wuerttemberg.de . Diese Leistungen stehen im Kontext von Entschädigungsleistungen als Folge der Säkularisation von Kirchengut. Die letzte Fassung der entsprechenden Verträge stammt aus dem Jahr 2007 (vgl. www.landtag-bw.de ).
Ich halte eine transparente Darstellung der staatlichen Leistungen an die Kirchen und Religionsgemeinschaften für wünschenswert. Für bemerkenswert halte ich in diesem Zusammenhang die aktuellen Äußerungen des Papstes, der die Chancen einer von materiellen und politischen Lasten und "Privilegien" befreiten Kirche betont hat.

Mit freundlichen Grüßen,
Gisela Splett
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Frage zum Thema Finanzen
02.11.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Splett,

in den letzten Tagen sind mir zwei Themen besonders ins Auge gesprungen die den Bundestag betreffen.

Zum ersten wurde beschlossen, dass Unternehmen die viel Energie konsumieren vom Netzentgelt befreit werden, was dazu führt, dass der Verbraucher ab 2012 die 500 Millionen Euro zusätzlich schultern muss. Wie kam es dazu und durch welche Entscheidungsgremien wurde das abgesegnet?

Zum Zweiten ist geplant oder sogar schon beschlossen, da bin ich mir nicht sicher wegen des mangelnden Informationsflusses, die Mehrwertsteuer für Kreuzfahrten in deutschen Gewässern von 7% auf 19% zu erhöhen. Da in meinen Augen Kreuzfahrtschiffe, speziell Flusskreuzfahrtschiffe welche naturgemäß in deutschen Gewässern fahren, nichts anderes als schwimmende Hotels sind, sollten sie steuerlich auch nicht anders behandelt werden als immobile Hotels. Aber vermutlich geht es mal wieder darum einer aufstrebenden Branche in die Tasche zu greifen, da sie keine ausreichende Lobby hat. Meine Frage ist wie und vor welchem rechtlichen Hintergrund und welchen rechtlichen Mitteln kommt es zu so einer Entscheidung?

Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus.
Antwort von Dr. Gisela Splett
bisher keineEmpfehlungen
03.11.2011
Dr. Gisela Splett
Sehr geehrter Herr ,

mit dem Thema Netzentgeltbefreiung war ich nicht befasst und kann Ihnen deshalb hierzu auch keine Auskunft geben.
Bezüglich der Frage der Mehrwertsteuer bei der Beförderung von Personen mit Schiffen geht es um die Frage, ob die bisherige Umsatzsteuerermäßigung verlängert werden soll. Seit 1984 gilt für die Beförderung von Personen mit Schiffen eine Übergangsregelung, die mehrfach verlängert wurde. Für alle anderen Beförderungsmittel gilt schon heute bei Beförderungsstrecken von über 50 km der normale Mehrwertsteuersatz. Insoweit würde es sich bei einer Nichtverlängerung der Ermäßigung auch nur um eine Angleichung an die Bedingungen handeln, die bei anderen Verkehrsmitteln schon gelten. Es geht also nicht um den Vergleich mit Hotels, sondern um die Frage, welche Regeln bei der Beförderung von Fahrgästen gelten.

Mit freundlichen Grüßen,
Gisela Splett
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