Dr. Gisela Splett (GRÜNE)
Abgeordnete Baden-Württemberg 2006-2011
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Grunddaten
Dr. Gisela Splett
© Landtag von Baden-Württemberg
Geburtstag
20.01.1967
Berufliche Qualifikation
Studium der Geoökologie
Ausgeübte Tätigkeit
MdL
Wohnort
-
Wahlkreis
Karlsruhe I
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(...) Wenn Jemand nach so vielen Arbeitsjahren Hartz 4 beantragen muss, stellt dies einen der Härtefälle dar, die bei der Einführung von Hartz 4 unzureichend berücksichtigt wurden. Wir sehen bei Hartz 4 erheblichen Änderungsbedarf. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
22.09.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Splett,

nach meiner Kenntnis haben Sie am 25.11.09 dem Gesetz zur Errichtung und zum Betrieb einer Ethylen-Rohrleitungsanlage in BW wie alle Ihre Fraktionskollegen/innen zugestimmt. Dazu habe ich folgende Fragen an Sie:

1. Waren Sie sich bei Ihrer Zustimmung zu diesem Gesetz im Klaren darüber, dass Sie damit ein hoch gefährliches Projekt ermöglichen, das die betroffenen Anwohner einer erheblichen Gefährdung aussetzt?
2. Haben Sie sich vor Ihrer Zustimmung mit der Möglichkeit einer nie ausschließbaren Leckage, die im schlimmsten Fall zu einem Inferno mit katastrophalen Folgen führen kann, auseinandergesetzt?
3. Hat in Ihrer Fraktion jemand ernsthaft versucht, eine Haftung des Betreibers oder des Landes in unbegrenzter Höhe durchzusetzen?
4. Wieso gibt es bis heute keine erkennbare Katastrophenschutzplanung für dieses Projekt?
5. Das Land BW und die Betreiberfirma EPS fügen den Eigentümern von bebauten Grundstücken entlang der Pipeline einen beträchtlichen finanziellen Schaden zu, da ihre Wohngrundstücke wegen der Gefährlichkeit des hoch entzündlichen und unter hohem Druck stehenden Ethylens erheblich an Wert verlieren. Was werden Sie unternehmen, um den betroffenen Mitbürgern für die zu erwartende Wertminderung ihrer Grundstücke einen finanziellen Ausgleich zu sichern?
6. Sind Sie sich bewusst, dass mit Ihrer Zustimmung zu diesem Gesetz das Recht jeder Bürgerin und jedes Bürgers auf Schutz des Eigentums und der körperlichen Unversehrtheit schon jetzt und im Katastrophenfall in noch höherem Maße verletzt wird?
7. Können Sie verstehen, dass die betroffenen Bürger es als zynisch empfinden, wenn ihre Volksvertreter dieses Projekt als dem Gemeinwohl dienlich bezeichnen?
8. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass der Landtag von BW dieses bürgerfeindliche Gesetz zurücknimmt oder zumindest in wesentlichen Punkten ändert, um das zerstörte Vertrauen zwischen Wählerschaft und Gewählten wieder in Ordnung zu bringen?

Mit freundl. Grüßen

Antwort von Dr. Gisela Splett
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22.09.2010
Dr. Gisela Splett
Sehr geehrter Herr ,

vor der Zustimmung zum Gesetz zur Errichtung und zum Betrieb einer Ethylen-Rohrleitungsanlage haben wir das Vorhaben innerhalb der Grünen Landtagsfraktion diskutiert. Ich habe dabei auch auf Sicherheits-Bedenken hingewiesen.

Wir sind jedoch innerhalb der Fraktion zur Einschätzung gelangt, dass das Projekt vertretbar ist, die Planungen dem Stand der Technik und den erforderlichen Sicherheitsbestimmungen entsprechen und Maßnahmen für eventuelle Schadensfälle im erforderlichen Umfang vorgesehen sind.

Wir haben dem Gesetz im Übrigen erst zugestimmt, nachdem der Betreiber weitere Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern durchgeführt hatte und Enteignungen auf diese Weise fast ganz vermieden werden konnten. Eine Verletzung der AnwohnerInnen in ihrem Eigentumsrecht oder in ihrem Recht auf Unversehrtheit liegt meines Erachtens nicht vor.

Die von Ihnen vorgebrachten Bedenken sind in die Abwägung im Vorfeld der Beschlussfassung eingeflossen. Solange keine neuen Erkenntnisse vorliegen, sehe ich deshalb keine Chance für eine Änderung des Gesetzes.

Ich bedauere, Ihnen keine für Sie befriedigendere Antwort geben zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Gisela Splett
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.10.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Splett,

vielen Dank für Ihre Antwort. Dazu möchte ich Sie fragen:

1. Mit der Befürwortung der Ethylenpipeline war Ihnen sicher bekannt, daß damit auch die Kunststoffproduktion weiter forciert wird? Haben Sie daran gedacht, daß sich dadurch auch der Kunststoffmüll beträchtlich erhöhen wird?

2.Wieso engagieren sich die Grünen im Landtag nicht für die Verringerung desselben? Ist das kein Ziel mehr in Ihrer Partei?

3.Wissen Sie nicht, daß 80 % des Kunststoffmülls, lt. UNO weltweit jährlich ca. 6 Mio. t über Flüsse in die Meere gelangen, 267 verschiedene Tierarten dem Müll im Meer zum Opfer fallen, jährlich ca. 100.000 Meeressäuger qualvoll durch den Müll verenden und über eine Mio. Seevögel sterben?

4. Sie sagen, die Planungen entsprächen dem Stand der Technik und den Sicherheitsbestimmungen. Halten Sie uns für so naiv, zu glauben, daß deswegen kein schlimmer Unfall passieren kann? Warum verdrängen Sie, daß jede technische Anlage immer wieder von Störungen betroffen ist?

5.Warum fordern Sie nicht, daß eine solche Anlage so weit weg von der Wohnbebauung geplant wird, daß niemand zu Schaden kommen kann?

6.Weshalb blenden Sie ein Szenario, bei dem ein ganzer Stadtteil abbrennen kann und viele Menschen zu Tode kommen können, aus nach dem Motto: weil nichts passieren darf, kann auch nichts passieren?

7.Sie sagen, daß Maßnahmen für evtl. Schadensfälle vorgesehen sind. Sie geben damit zu, daß etwas passieren kann. Warum haben Sie dann dem Gesetz zugestimmt?

8.Wie Sie bei Stuttgart 21 sehen, haben die Bürger es satt, von ihren Vertretern Entscheidungen aufgedrückt zu bekommen, die ihren Interessen zuwiderlaufen. Gilt dies nicht auch im Falle der uns bedrohenden Ethylen-Pipeline, wo anders als bei Stuttgart 21 Menschen nach der Realisierung des Projekts um ihr Leben fürchten müssen?

9. Ist es für Sie so schwer zu verstehen, daß das Wählervolk der Souverän in der Demokratie ist und nicht die Regierung oder das Parlament?

Mit freundl. Grüßen

Antwort von Dr. Gisela Splett
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15.10.2010
Dr. Gisela Splett
Sehr geehrter Herr ,

die Problematik unseres insgesamt zu hohen Ressourcenverbrauchs ist mir bewusst. Auch die negativen Auswirkungen der Plastikproduktion, wie sie z.B. im Film "Plastic Planet" anschaulich dargestellt werden, sind mir bekannt. Ich glaube aber nicht, dass sich dieser weltweiten Problematik durch die Ablehnung einer Ethylen-Pipeline in Süddeutschland wirksam begegnen lässt. Wie ich bereits dargestellt habe, halte ich die von der Pipeline ausgehenden Sicherheitsrisiken für überschaubar. Ich gehe dabei auch von Erfahrungen mit bestehenden Gas-Pipelines aus.
Ich habe großen Respekt vor Bürgerinnen und Bürgern, die sich politisch engagieren und ihre Interessen in Debatten und Entscheidungsprozesse einbringen. Im Vorfeld der Entscheidung zur Ethylen-Pipeline wurden unterschiedlich gelagerte Bedenken bei uns vorgetragen, die in unsere Abwägung auch eingeflossen sind. Trotzdem ist es Aufgabe des Parlaments, eine Entscheidung zu fällen und wir Grüne haben - wie bereits von mir und mehreren Fraktionskollegen dargelegt - zusammen mit der großen Mehrheit des Landtags dem baden-württembergisches Ethylen-Rohrleitungsgesetz zugestimmt hat. Diese Entscheidung mag aus Ihrer Sicht falsch sein, für undemokratisch halte ich sie jedoch nicht.
Ich würde mich freuen, zukünftig im Vorfeld politischer Entscheidungen so engagierte Fragen von Ihnen und anderen BürgerInnen zu erhalten.

Mit freundlichen Grüßen,
Gisela Splett
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
17.10.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Splett,

bzgl. Ihrer Antwort zum Thema Ethylen-Pipeline bleiben für mich folgende Fragen offen bzw. meines Erachtens einige Dinge unklar:

  • Gerade wenn Sie sich auf die Erfahrungen mit anderen Gaspipelines berufen, müssten Ihnen ja die Vorfälle, die es bei anderen Ethylen- bzw. Gaspipelines gab, bekannt sein. Das passende Stichwort hierzu wäre Viareggio. Woher nehmen Sie die Sicherheit, solche Unfälle einfach auszuschließen?
  • Sollten Sie bzgl. der Sicherheit mit den EPS-Gutachten argumentieren, so erklären Sie bitte, warum Sie diesem einen Gutachten mehr Stellenwert einzuräumen scheinen, als diversen unabhängigen Gutachten, die zudem von physikalisch und chemisch korrekten Grundlagen ausgehen (Vgl. zum Beispiel BAM-Studie oder vergleichbare Studien aus Großbritannien)?!
  • Wenn Sie zugeben, dass es Sicherheitsmaßnahmen gibt/geben muss, wie können Sie gleichzeitig davon ausgehen, dass es keinen katastrophalen Zwischenfall geben kann?
  • Auch wenn es Ihrer Meinung nach in der Summe nicht viel bringt, die Ressourcenschonung "im Kleinen" durchzusetzen - wo, glauben Sie, bleibt die Glaubwürdigkeit gerade Ihrer Partei, wenn nicht einmal diese sich für einen kleinschrittigen Wandel einsetzt? Ich halte dies für einen fatalen Fehler, der zum Gesichtsverlust führen kann.

Aus eher allgemein gehaltenen Antworten lassen sich keine für den Bürger zufriedenstellenden Schlüsse ziehen. Eher erscheint es, als sei die Sache im Vorfeld nicht gut genug bedacht worden. Wenn Sie unsere Argumente im Vorfeld der Entscheidung begrüßt hätten, wie können Sie die Sache dann jetzt so darstellen, als gäbe es keinen Grund zur Besorgnis?

Ich wünsche mir detailliertere Antworten und verbleibe mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Dr. Gisela Splett
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18.10.2010
Dr. Gisela Splett
Sehr geehrte Frau ,

ich habe bereits versucht, darzulegen, warum meine Fraktion wie abgestimmt hat. Im Hinblick auf die Sicherheitsbedenken beziehe ich mich unter anderem auf den Prüfungsbericht des Stuttgarter Regierungspräsidiums vom 5. Mai 2010.

Bezüglich der Frage der ökologischen Glaubwürdigkeit möchte ich ungern falsch verstanden werden. Denn natürlich sind kleine Schritte wichtig und die ökologischen Zielsetzungen sollten sich in allen Entscheidungen niederschlagen. Hierfür setze ich mich ein.

Im Fall der Ethylen-Pipeline ist die Frage der ökologischen Auswirkungen aber vielschichtig. Neben den Eingriffen durch die Baumaßnahme ist die Frage, inwieweit die Pipeline die Kunststoffproduktion an bestimmten Standorten fördert und inwieweit dies zu insgesamt erhöhten Produktionsmengen führen kann, sicherlich berechtigt, aber für mich nicht eindeutig zu beantworten. Hinzu kommt, dass auch von Gegnern der Pipeline auf andere - ökologisch nachteiligere - Transportmöglichkeiten für Ethylen verwiesen wurde. Insofern gab es auch ökologische Argumente pro Pipeline.

Im Übrigen erlaube ich mir, darauf hinzuweisen, dass ich bei diesem Thema innerhalb der Fraktion nicht federführend tätig war. Das heißt, ich habe mir - nicht zuletzt aufgrund der Diskussion in der Fraktion - eine Meinung gebildet, ich habe die Problematik aber nicht so vertieft durchgearbeitet, wie ich es bei Themen tue, die ich selbst in den Ausschüssen oder im Plenum vertrete. Ich würde Ihnen deshalb empfehlen, sich mit weiteren Fragen an die KollegInnen aus dem Wirtschaftsausschuss zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Gisela Splett
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Frage zum Thema Soziales
20.10.2010
Von:

Sehr geehrter Frau Dr. Gisela Splett,

ich bin 1948 geb. und habe 1962 meine Lehre begonnen und 1965 abgeschlossen.
Habe imganzen 46 Jahre gearbeitet und wurde dann mit fast 61 arbeitslos.
Bekomme noch bis zum 30.11.2010 Arbeitslosengeld I und muss dann Harz 4 beantragen.
Weil mein Antrag auf Rente zum 1.12.2010 abgelehnt wurde. Voschlag neuer Antrag zum 01.04.2011 zu stellen.
Die zweite ungerechtigkeit ist die meine Krankenkassenzeiten wurden halbiert und in der zweiten hälfte meiner krankenkassenzeiten war ich 5 Jahre selbstständig habe aber immer meine Renten sowie krankenkassenbeiträge ( Privat ) bezahlt.
Jetzt habe ich gehört die 5 Jahre in der Privaten Krankenkasse werden bei Beitzragslaufzeiten abgezogen und somit reichen meine Beitragszeiten nicht aus das ich gesetzlich Krankenversichrt werde sonder es kam der hinwiess ich müsse mich privat kranken versichern lassen.
Geht man so mit jemandem um der 46 Jahre gearbeitet und seine Steurn bezahlt hat.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Gisela Splett
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26.10.2010
Dr. Gisela Splett
Sehr geehrter Herr ,

die von Ihnen geschilderte Situation ist in der Tat sehr unbefriedigend und es ist sicherlich wünschenswert, dass Ihr nächster Rentenantrag bewilligt wird.

Wenn Jemand nach so vielen Arbeitsjahren Hartz 4 beantragen muss, stellt dies einen der Härtefälle dar, die bei der Einführung von Hartz 4 unzureichend berücksichtigt wurden. Wir sehen bei Hartz 4 erheblichen Änderungsbedarf. In unserem Bundestagswahlprogramm ist deshalb ein Konzept zur Grundsicherung enthalten.

Was die Krankenversicherungsproblematik angeht, verstehe ich Sie so, dass Sie im Moment Mitglied in einer privaten Krankenversicherung sind. Hier gibt es - zu Recht - Hürden für den Wechsel in eine gesetzliche Krankenversicherung, denn grundsätzlich ist es problematisch, wenn man "in guten Zeiten" aus dem Solidarsystem der gesetzlichen Versicherung aussteigt und dann in "schlechten Zeiten" zurückkehren möchte. In Ihrem Fall liegt wohl allerdings eine lange Zugehörigkeit zur gesetzlichen Krankenversicherung vor. Inwieweit sich daraus ein "Rückkehranspruch" ergibt, kann ich leider nicht beurteilen. Wir Grünen wollen im Übrigen eine Bürgerversicherung einführen, die alle Menschen in die solidarische Finanzierung einbezieht und alle Einkommensarten berücksichtigt.

Ich wünsche Ihnen alles Gute!

Mit freundlichen Grüßen

Gisela Splett
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Frage zum Thema Soziales
28.10.2010
Von:

Sehr geehrte Fr. Dr. Splett,

vielen Dank für Ihre Antwort.
Zum Thema Krankenkasse habe ich erhalten die Rahmenfrist verläuft vom 01.04.1962 bis zur Rentenantragsstellung 10.08.2010 = 48 Jahre 4 Monate 10 Tage. Die hälfte hiervon und davon 9/10 sind 21 Jahre 9 Monate 5 Tage wobei nur Zeiten der zweiten Hälfte berücksichtigt werden.
In der zweiten Hälfte war ich (Selbstständig) von 1999 bis 2003 Privat Krankenversichert und dann wieder bis 2010 Gesetzlich vers.
Die priv Versicherungszeit wird abgezogen und somit erfülle ich die anrechenbaren Zeiten nicht. Da frage ich mich wer lässt sich so etwas einfallen und was ist die Grundlage für so ein vorgehen, reichen 43 Jahre Kk zeiten nicht aus, für einen deutschen ?

mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Gisela Splett
1Empfehlung
01.11.2010
Dr. Gisela Splett
Sehr geehrter Herr ,

ich bitte Sie um Verständnis, dass ich keine Bewertung oder gar Beratung im Einzelfall vornehmen kann. Die Problematik ist im Übrigen bundes- und nicht landesgesetzlich geregelt.

Im Grundsatz gilt aber, dass eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nicht ohne weiteres möglich ist. Der Gesetzgeber will vermeiden, dass VersicherungsnehmerInnen in jungen Jahren von niedrigen Beitragssätzen der privaten Krankenversicherung profitieren und im Alter wieder in die Gesetzliche wechseln. Besonders hoch sind die Hürden deshalb für Versicherte, die das 55. Lebensjahr überschritten haben. Hier wurde als Voraussetzung zum Wechsel festgelegt, dass man in der zweiten Hälfte des Erwerbsleben mindestens 90% dieser Zeit Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung war (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V).

Ähnlich definiert sind die Voraussetzungen für die Versicherung im Rahmen der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Auch hier gilt die 9/10-Regelung für die zweite Hälfte des Erwerbslebens, d.h. aufgenommen werden nur diejenigen, die in ihrem Arbeitsleben der gesetzlichen Krankenversicherung "besonders treu" waren. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, bleibt die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse. Freiwillig versicherte RentnerInnen bekommen die gleichen Leistungen wie Pflichtversicherte, allerdings wird die Beitragsbemessung nach anderen Regeln vorgenommen und bezieht auch sonstige Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen mit ein.

Diese Regelung gilt meines Wissens übrigens schon seit 1989 - also bereits vor Ihrem Wechsel in die private Krankenversicherung.
Mit freundlichen Grüßen,

Gisela Splett
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