Dr. Gisela Splett (GRÜNE)
Abgeordnete Baden-Württemberg 2006-2011
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Grunddaten
Dr. Gisela Splett
© Landtag von Baden-Württemberg
Geburtstag
20.01.1967
Berufliche Qualifikation
Studium der Geoökologie
Ausgeübte Tätigkeit
MdL
Wohnort
-
Wahlkreis
Karlsruhe I
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(...) Im Grundsatz gilt aber, dass eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nicht ohne weiteres möglich ist. Der Gesetzgeber will vermeiden, dass VersicherungsnehmerInnen in jungen Jahren von niedrigen Beitragssätzen der privaten Krankenversicherung profitieren und im Alter wieder in die Gesetzliche wechseln. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
30.04.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Splett

Deutschland hat bereits 2003 das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption unterzeichnet, aber bisher noch nicht in nationales Recht umgesetzt. Erforderlich wäre dazu unter anderem eine Verschärfung des Straftatbestands des §108 StGB (Abgeordnetenbestechung).

Mehr als 3/4 der UN Mitgliedstaaten haben diese UN-Konvention bereits ratifiziert. Deutschland hinkt hinterher. Wie stehen Sie als auch direkt Betroffene dazu?
Antwort von Dr. Gisela Splett
1Empfehlung
30.04.2010
Dr. Gisela Splett
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage!

Die Bürgerinnen und Bürger müssen darauf vertrauen können, dass Abgeordnete bei der Entscheidungsfindung nur den Bindungen ihres Gewissens unterworfen sind.

In Übereinstimmung mit dem von der GRÜNEN Bundestagsfraktion im Jahr 2007 eingebrachten Gesetzentwurf (Drucksache 16/6726) halte ich eine Erweiterung der Strafbarkeit nach § 108e StGB für notwendig und seit Jahren überfällig. Nur so können die von Deutschland eingegangenen internationalen Verpflichtungen erfüllt werden.
Insgesamt ist es sehr bedauerlich - und mit Blick auf Forderungen zur Korruptionsbekämpfung an die Adresse von Entwicklungsländern auch peinlich - dass Deutschland im Kampf gegen die Korruption seit Jahren im Mittelfeld verharrt, statt die Korruptionsbekämpfung konsequent voran zu treiben.

Mit freundlichen Grüßen,

Gisela Splett
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Frage zum Thema Gesundheit
06.05.2010
Von:

Sehr verehrte Frau Dr. Splett,

wie stehen Sie zu
1. der von der Bahn vorgelegten Trassenplanung zwischen OG und Basel, welche unerträglichen Lärm und Gefahr für Leib und Leben der Bewohner (insbesondere Kinder und Jugendliche in den Kindergärten und Schulen) in den Gemeinden entlang dieser Trasse bringt und damit verbunden
2. zum längst überholten S c h i e n e n b o n u s ?

m.f.G.
Antwort von Dr. Gisela Splett
1Empfehlung
06.05.2010
Dr. Gisela Splett
Sehr geehrter Herr ,

zusammen mit meiner Fraktion setze ich mich für eine veränderte Trassenplanung ein, die sowohl der Lärmschutzproblematik als auch Naturschutzbelangen gerecht wird. Eine Prüfung des "Schienenbonus" halte ich für überfällig; insbesondere sollte er an hochfrequentierten Strecken mit durchgehendem Schienengüterverkehr keine Anwendung mehr finden. Grundsätzlich muss in Baden-Württemberg mehr für den Lärmschutz getan werden - das betrifft Straßenlärm, Fluglärm und Schienenlärm.

Mit freundlichen Grüßen,
Gisela Splett
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Frage zum Thema Finanzen
08.06.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Splett,

wie stehen Sie zu den jüngst auf den Weg gebrachten Kürzungen um den Staat zu sanieren? Ich denke ein Sparen ist unumgänglich, aber dieses Paket ist doch sozial unausgewogen - die Hoteliers behalten ihr Steuergeschenk, die Kleinstverdiener und Arbeitslosen erhalten weniger bis kein Elterngeld - was gedenken Sie dagegen zu tun?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Gisela Splett
bisher keineEmpfehlungen
10.06.2010
Dr. Gisela Splett
Sehr geehrter Herr ,

wir Grünen kritisieren das Sparpaket der Bundesregierung scharf. Es trägt dazu bei, dass die Schere zwischen arm und reich noch weiter auseinandergeht. Für Zukunftsfähigkeit und Lebensqualität in Deutschland bräuchten wir das Gegenteil. Ich spreche mich für eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes und eine Änderung des Erbschaftssteuerrechts aus. Außerdem müssen umweltbezogene Steuern gestärkt werden. Einsparpotential sehe ich u.a. bei umweltschädlichen Subventionen und Straßenbauvorhaben. Für eine andere Politik brauchen wir veränderte Mehrheitsverhältnisse. Darauf will ich auch im anstehenden Landtagswahlkampf hinarbeiten.

Mit freundlichen Grüßen,
Gisela Splett
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Frage zum Thema Finanzen
28.07.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Splett,

im noch geltenden Abgeordnetengesetz erhalten Sie eine Kostenpauschale für ein Wahlkreisbüro mit allem Drum und Dran 992 €. Nach der sehr wahrscheinlich heutigen Gesetzesänderung 1425 €.

Ich frage mich wie das reichen kann. 992 € für eine Bürokraft, Miete, Büromaterial, Heiz- und sonstige Nebenkosten. Ist damit der politische Betrieb im Wahlkreis zu stemmen? Nun kann man argumentieren, dass der Landtag noch ein Teilzeitparlament ist und man auch nur eine Teilzeitkraft braucht (400 €-Basis). Das kann ich mir dann vorstellen, dass das gerade so reichen könnte.

Aber wenn der Landtag ein Vollzeitparlament ist, brauchen Sie hoffentlich auch eine Vollzeitkraft. Jetzt habe ich mich mal über die Bruttogehälter einer Bürokauffrau informiert. Da reichen die 1425 € gerade so. Wie soll man da noch für die restlichen Kosten aufkommen? Klar von der jetzt noch üppigeren Diät könnte man den ein oder anderen Euro abzweigen, schließlich nagt man ja nicht am Hungertuch, aber dafür ist die Diät ja nicht gedacht.

Ich sehe auch Missbrauchspotenzial: Ich lasse als MdL eine 400 €-Kraft einfach voll arbeiten, lasse sie im Winter ein wenig frieren und behalte den Rest der Kostenpauschale für mich.

Deshalb meine Frage:
Reicht die Kostenpauschale in alter wie neuer Höhe aus um den politischen Betrieb im Wahlkreis mit bürgerfreundlichen Öffnungszeiten zu gewährleisten?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Gisela Splett
bisher keineEmpfehlungen
29.07.2010
Dr. Gisela Splett
Sehr geehrter Herr ,

bei der von Ihnen genannte Pauschale von 992 Euro handelt es sich laut Abgeordnetengesetz um eine "Unkostenpauschale", die insbesondere für die Betreuung des Wahlkreises, Bürokosten und Porto sowie sonstige Auslagen, die sich aus der Stellung des Abgeordneten ergeben, gedacht ist. Mitarbeiterkosten müssen hieraus nicht bezahlt werden, da hierfür das Land auf Nachweis "die tatsächlichen monatlichen Aufwendungen für Mitarbeiter oder Büro- und Schreibarbeiten bis zu dem Betrag, der dem Bruttoentgelt eines Beschäftigten der Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder in der Stufe 6 entspricht", übernimmt. Diese Kosten können auch auf mehrere MitarbeiterInnen verteilt werden und der bzw. die Abgeordnete ist frei, wo er/sie die MitarbeiterInnen einsetzt, ob z.B. im Abgeordnetenbüro in Stuttgart oder im Wahlkreis (mein Mitarbeiter arbeitet hauptsächlich in Stuttgart).

Erhöhungsbedarf sehe ich eher bei den Aufwendungen für MitarbeiterInnen als bei der "Unkostenpauschale". Hier ist ja im bisherigen Abgeordnetengesetz von "Büro- und Schreibarbeiten" die Rede. Was wir brauchen, ist aber auch fachliche Zuarbeit - und dies erfordert qualifizierte MitarbeiterInnen, die wir natürlich auch angemessen entlohnen wollen.
Die neue monatliche Pauschale in Höhe von 1425 Euro umfasst übrigens neben den allgemeinen Kosten, "insbesondere für die Betreuung des Wahlkreises, Bürokosten und Porto sowie für sonstige Auslagen, die sich aus der Stellung des Abgeordneten ergeben," auch "Mehraufwendungen am Sitz des Landtags und bei Reisen". Insofern sind die beiden Zahlen nicht direkt vergleichbar.

Mit freundlichen Grüßen,
Gisela Splett
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
08.08.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Splett,

durch das Internet geistert im Moment der Stuttgarter Appell ( stuttgarterappell.de ). Dieser fordert ein sofortiges Moratorium von Stuttgart 21 und einen Volksentscheid. Unterstützer sind sowohl Gegner als auch Befürworter von S21 als Unterzeichner aufgeführt.

Meine Frage an Sie wäre, ob es möglich ist ein Moratorium über ein Gesetz zu fordern und dieses über den Weg des Volksbegehrens in den Landtag einzubringen. Zwar sind Volksentscheide in Baden-Württemberg bürgerfeindlich geregelt, aber ich bin mir sicher, das wäre der erste Volksentscheid der in Baden-Württemberg erstmals klappen könnte.

Wenn es möglich wäre ein solches Gesetz zu schreiben, dann würde es mich freuen, wenn Sie mir sagen könnten, wie so ein Gesetzesvorschlag aussehen könnte. Ich würde diesen gerne beim Landtag als Volksbegehren einreichen.

Wenn es wirklich gehen würde, würde mich außerdem interessieren, warum dieser Weg von Ihrer Partei nicht gegangen wurde.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Gisela Splett
1Empfehlung
18.08.2010
Dr. Gisela Splett
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich urlaubsbedingt leider erst jetzt beantworten kann. Wir Grüne im Landtag setzen uns bekanntlich für ein Moratorium bei Stuttgart 21 ein (vgl. Pressemitteilung vom 17. August: www.bawue.gruene-fraktion.de ) und wir wollen die Durchführung von Volksbegehren/Volksentscheiden erleichtern (vgl. Pressemitteilung vom 4. Juni: www.bawue.gruene-fraktion.de ).

Ein Volksbegehren (Art. 59 Abs. 2 LV) gegen Stuttgart 21 ist meiner Einschätzung nach aber leider nicht möglich, denn das Land hat keine Gesetzgebungskompetenz, einem Bauherrn (hier der DB AG) ein bestandskräftig genehmigtes Bauvorhaben zu verbieten. Dementsprechend liegt das Problem in diesem Fall also auch nicht an der hohen Stimmenzahl.

Mit freundlichen Grüßen,

Gisela Splett
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